Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Ausbau Kindertagesstätte Lotzbeckstraße)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
29. Februar 2016
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 502 Datum: 03.02.2016 Az.: 461.7 Drucksache Nr.: 44/2016 Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.02.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 50 603 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2015) hier: Ausbau Kindertagesstätte Lotzbeckstraße Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 16.11.2015 hat der Gemeinderat den Ausbau des 2. Obergeschosses im Gebäude Lotzbeckstraße 20 zur dreigruppigen Kindertagesstätte beschlossen und gleichzeitig für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) entsprechende außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 810.000,-- bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um € 810.000,-- erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat bewilligt nunmehr für die Durchführung der Umbaumaßnahme für das Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßige Ausgaben in neuermittelter Gesamthöhe von € 945.000,--. Die Deckung der Ausgaben in Höhe von insgesamt 945.000,-- Euro erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer). BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 44/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 16.11.2015 (Sitzungsdrucksache Nr. 251/2015 1. Ergänzung) den Ausbau des 2. Obergeschosses im Gebäude Lotzbeckstraße 20 und gem. § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die Bereitstellung von außerplanmäßigen Finanzmitteln in Höhe von 810.000 Euro beschlossen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerseits vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2015 um 810.000 Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 810.000 Euro sollten in Abstimmung mit der Stadtkämmerei im Haushaltsjahr 2015 im Unterabschnitt 1.4652 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ und im Unterabschnitt 2.4649 „Kindertagesstätten/Kindergärten/Kinderhorte“ unter der Vorhabenskennziffer -015 „Kindertagesstätte Lotzbeckstraße“ außerplanmäßig bereitgestellt werden und zwar unter folgenden Finanzpositionen: 1.4652.520000 Inventarunterhaltung 45.000 Euro 2.4649.935000-015 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 30.000 Euro 2.4649.940000-015 Umbau 635.000 Euro 2.4649.962000-015 Bauliche Verbesserungen – Außenanlage: 100.000 Euro. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wurde die Auflage formuliert, dass die neuen Räumlichkeiten an die im Haus bestehende Brandmeldeanlage angeschlossen werden müssen und die Aufschaltung der Gesamtbrandmeldeanlage bei der Feuerwehr zu erfolgen hat. Ebenso erfordern die Vorschriften eine Sicherheitsbeleuchtung, da die Öffnungszeiten von Kita und Hort insgesamt über den Zeitrahmen 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr hinausgehen. Außerhalb dieser Zeiten wird eine gemeinsame Betreuung der Kinder beider Einrichtungen angestrebt, so dass dies nur im Hort oder im Kindergarten umgesetzt werden muss. Zudem genießen durch die Nutzungsänderung die vorhandenen elektrischen Leitungen keinen Bestandsschutz und sind entsprechend der VDE-Vorschriften zu erneuern. Die Kosten für die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen belaufen sich laut Kostenschätzung des Fachplaners auf zusätzlich 135.000 Euro. Damit erhöht sich der Finanzierungsbedarf für die Umbaumaßnahme auf 945.000 Euro und führt zu folgender Änderung in der haushaltsbezogenen Zuordnung: 2.4649.940000-015 Umbau 770.000 Euro. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben von insgesamt 945.000 Euro für den Ausbau des 2. Obergeschosses im Gebäude Lotzbeckstraße 20 zur dreigruppigen Kindertagesstätte kann über entsprechende Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gewerbesteuer) erfolgen. Im Weiteren ist vorgesehen, die nach erfolgter Beschlussfassung auf den o.g. Finanzpositionen in Gesamthöhe von 945.000 Euro zur Verfügung stehenden Ausgabemittel 2015 per Haushaltsausgabereste in das Jahr 2016 zu übertragen. Drucksache 44/2016 Seite - 3 - Die Entscheidung über die zu bildenden Haushaltsreste 2015 ist erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im März/April 2016) mit gesondertem Gemeinderatsbeschluss zu treffen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer