Beschlussvorlage (Prüfauftrag "Parkplätze Urteilsplatz")
29. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 26.01.2016 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 32/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 18.02.2016 vorberatend nichtöffentlich 13 JaStimme(n) 2 NeinStimme(n) 0 Enthaltung(en) Gemeinderat 29.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 61 605 41 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Prüfauftrag "Parkplätze Urteilsplatz" Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss empfiehlt, auf dem Urteilsplatz keine Kurzzeitparkplätze einzurichten. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 32/2016 Seite - 2 - Begründung: Im Zuge der Gemeinderatssitzung am 29.06.2015 wurde über die Verkehrsführung am Urteilsplatz beraten. Das Gremium konnte sich dem Vorschlag der Verwaltung, den Platz in den Abend- und Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen für den Durchgangsverkehr zu sperren, nicht anschließen und sprach sich stattdessen mehrheitlich für die weitere Befahrbarkeit des Urteilsplatzes aus. Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, ob auf dem Urteilsplatz 3 Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden könnten. Diese Prüfung fand zwischenzeitlich unter Beteiligung des Stadtplanungsamtes, des Kulturamtes und der Polizei statt. Die Einrichtung dreier Kurzzeitparkplätze wäre demnach sowohl auf Höhe des Lahrer Anzeigers als auch direkt gegenüber des Kinos möglich. Durch die Beschilderung einer Parkscheibenpflicht könnte die Parkdauer beispielsweise auf 30 min oder 1 Stunde begrenzt werden. Die Verwaltung rät trotz dieser theoretischen Machbarkeit dringend von der Einrichtung dieser Stellplätze ab. Bereits derzeit sind nach wie vor zahlreiche Parkverstöße auf dem und rund um den Urteilsplatz zu verzeichnen. Trotz intensiver Kontrollen des Gemeindevollzugsdienstes und auch des Kommunalen Ordnungsdienstes konnte hier auch in den vergangenen Monaten keine Besserung erzielt werden. Es handelt sich zum Großteil weiterhin um wechselnde Fahrzeugführer, sodass die drastische Maßnahme des Abschleppens nach wie vor kein verhältnismäßiges Mittel darstellt. Im Durchschnitt werden durch die Mitarbeiter/innen des Gemeindevollzugsdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes allein auf dem Urteilsplatz pro Monat ca. 150 Verwarnungen ausgesprochen. Die Markierung dreier Stellplätze hätte mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass westlich und östlich der eingerichteten Plätze erst recht Fahrzeuge ordnungswidrig geparkt werden und der Kontrollbedarf weiterhin steigt. Vor allem würden markierte Stellplätze jedoch zwangsläufig zu weiterem Parksuchverkehr über den Urteilsplatz führen und somit eine Erhöhung der Verkehrsstärke nach sich ziehen. Auch aus diesem Grund rät die Verwaltung von dieser Maßnahme ab. Seit der Inbetriebnahme der beiden stationären Messanlagen Ende August sind bereits über 2.000 Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Urteilsplatz verzeichnet worden. Von allen Maßnahmen, die eine weitere Zunahme des Verkehrs hervorrufen würden, sollte dringend Abstand genommen werden. Schlussendlich würde sich in letzter Konsequenz bei weiterer Zunahme des Verkehrs die Frage stellen, ob die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich noch aufrechterhalten werden kann. Drucksache 32/2016 Seite - 3 - Mit der Umgestaltung des Urteilsplatzes wurde versucht, die Aufenthaltsqualität des Platzes zu erhöhen. Die Ausweisung von Parkplätzen würde diese Zielsetzung beeinträchtigen. Nach wie vor stehen nach Auffassung der Verwaltung ausreichend Parkgelegenheiten im näheren Umfeld zur Verfügung, sodass die Einrichtung von Parkplätzen auf dem Urteilsplatz als entbehrlich bewertet wird. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt