Beschlussvorlage (Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) -)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. November 2016
21. November 2016
Beschlussvorlage Amt: St. Feuerw Vogt Datum: 27.09.2016 Az.: StFW / BVS Drucksache Nr.: 267/2016 131.42.02 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 07.11.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 Feuerwehrausschuss gehört am 27.07.2016 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Satzung der Stadt Lahr über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) - Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Stadt Lahr/Schwarzwald über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stadt Lahr/Schwarzwald - Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) - Anlage(n): Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 267/2016 Seite - 2 - Begründung: I. Allgemein Mit der Neufassung des Feuerwehrgesetztes Baden-Württemberg am 17.12.2015 wurde die Abrechnung der Stundensätze in eine halbstündliche Taktung geändert. Durch diese Änderung ist die bisherige Form der Auszahlung der Entschädigung der Einsätze nicht mehr Rechtskonform, weshalb ein Neuerlass der Feuerwehrentschädigungssatzung unabwendbar ist. Im Zuge der Umsetzung der Änderung wurde die FwES geprüft und überarbeitet. II. Änderungen Nachfolgend sind die im Vergleich zur bestehenden Feuerwehrentschädigungssatzung maßgeblichen Änderungen dargestellt: Änderung der Stunden- und Pauschalsätzen: Der Stundensatz für ehrenamtlich tätige Angehörige der Feuerwehr Stadt Lahr wurde von € 11,50 auf € 12,50 und der Pauschalsatz für die Rückkehr zum Arbeitsplatz bzw. zur Wohnung wurde von € 9,00 auf € 9,50 erhöht. Desweitern wurde der Pauschalsatz für die Feuerwehrangehörigen welche zum Einsatz antreten, jedoch nicht zum Einsatz ausrücken, aufgrund der vorgegebenen halbstündlichen Taktung von bisher € 11,50 auf € 9,50 angepasst. Entschädigung Funktionsträger: Ebenfalls wurden die Jahresentschädigungen für die Amts- und Funktionsträger entsprechend des Entwurfes erhöht. Erfrischungszuschuss: Bei Einsätzen im Stadtgebiet, welche zusammenhängend über vier Stunden andauern, wird die Verpflegung zukünftig von der Stadtverwaltung Lahr gestellt. Demzufolge entfällt die bisherige Auszahlung eines pauschalen Erfrischungszuschusses in Höhe von € 11,50 an den Feuerwehrangehörigen. Hintergrund dieser Änderung ist ein Abstimmungsergebnis des Abteilungsausschusses der Feuerwehr Stadt Lahr Abteilung Sulz, welcher nicht mit der bisherigen Art und Weiße der Leistung des Erfrischungszuschusses einverstanden war. Über diese Änderung hat der Feuerwehrausschuss gesondert Beschluss gefasst, welche mit 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich beschlossen wurde. Der Feuerwehrausschuss hat allen anderen Änderungen des beiliegenden Entwurfes in seiner Sitzung am 27.07.2016 bereits einstimmig zugestimmt. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Thomas Happersberger Stadtbrandoberamtsrat