Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 1: Änderungssatzung Kitagebühren)

                                    
                                        Anlage 1

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der
städtischen Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von
Benutzungsgebühren (Kinderbetreuungssatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1)
und der §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg vom 17. März 2005 (GBl. S. 206),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147,1153), hat der Gemeinderat der Stadt Lahr
am 21.11.2016 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Das Gebührenverzeichnis (Anlage 1) der Satzung der Stadt Lahr über den Betrieb der städtischen
Kinderbetreuungsangebote und die Erhebung von Benutzungsgebühren vom 18.11.2013, zuletzt
geändert durch Änderungssatzung vom 10.11.2014, wird wie folgt neu gefasst:

Gebührenverzeichnis (Anlage 1) zur Kinderbetreuungssatzung
1. Die monatlichen Gebühren betragen im Zeitraum 01. Januar 2017 bis

31. Dezember 2017, Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):
Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen
Monatliche Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher
Geschwisterermäßigung:

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern
1. Krippe (Kinder unter 3 J., zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen)
1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden tägl.),
1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden tägl.),
1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden tägl.),
1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden tägl.),
1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std. tägl.)
2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten
- 2.1 vormittags in Regelgruppen
- nur in Einrichtungen ohne Krippe:
- 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden tägl. ohne Pause)
- 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden tägl. ohne Pause)
Verpflegungspauschale Mittagessen

4 u. mehr
Kinder je

ein Kind
im
Monat

2 Kinder
je 25 %

3 Kinder
je 50 %

Ermäßigung

Ermäßigung

188 €
228 €
251 €
285 €
339 €

141 €
171 €
188 €
213 €
254 €

94 €
114 €
125 €
142 €
169 €

65 €
79 €
87 €
99 €
118 €

139 €

104 €

69 €

48 €

189 €
204 €
60 €

141 €
153 €
60 €

94 €
102 €
60 €

66 €
71 €
60 €

97 €

72 €

48 €

33 €

123 €
133 €

92 €
99 €

61 €
66 €

43 €
46 €

207 €
173 €
60 €

155 €
129 €
60 €

103 €
86 €
60 €

72 €
60 €
60 €

65 %
Ermäßigung

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern
1. Regelbetreuung (ohne Essensversorgung)
- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden)
2. verlängerte Öffnungszeiten (ggf. zuzügl. Verpflegungspauschale)
- 2.1
6 Stunden tägl. ohne Pause
- 2.2
6,5 Stunden tägl. ohne Pause
3.1 Ganztagsbetreuung zuzügl. Verpflegungspauschale
- 3.1 Betreuung bis zu 9 Stunden täglich
- 3.2 Betreuung bis zu 7,5 Stunden täglich
Verpflegungspauschale für Mittagessen

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch nur soweit und solange
Angebot möglich

1. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit
17 €
12 €
8€
5€
- bis 0,75 Stunden täglich
35 €
26 €
17 €
12 €
- bis 1,5 Stunden täglich
2. Zusätzliche Betreuung einmal pro Woche nachmittags
20 €
15 €
10 €
7€
- 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren
40 €
30 €
20 €
14 €
- 3.2 Kind unter 3 Jahren
5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren
3. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag
4. Mittagessen bei Einzelbedarf
5. Gemeinsames Frühstücksangebot
6. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren
€ 3,80 pro Mittagessen
€ 3 monatlich pro Angebots-Wochentag

17 € pro Einzelfall

2. Änderung Kinderbetreuungssatzung – Anlage 1

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren
Monatliche Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung
möglicher Geschwisterermäßigung:

D. Hortbetreuung

ein Kind im
Monat

2 Kinder
je 25 %

3 Kinder
je 50 %

Ermäßigung

Ermäßigung

4 u. mehr
Kinder
je 65 %
Ermäßigun
g

1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung)
- 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)
- Verpflegungspauschale für Mittagessen

103 €
116 €
60 €

77 €
87 €
60 €

51 €
58 €
60 €

36 €
40 €
60 €

2. ganztags (auch in den Ferien) zuzügl.
- Verpflegungspauschale für Mittagessen

155 €
60 €

116 €
60 €

77 €
60 €

54 €
60 €

3. Mittagessen bei Einzelbedarf:

3,80 € pro Mittagessen

E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule
(in Schulen, Horten, Kindergärten)

1. Verlässliche Grundschule
- 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich
- 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

17 €
35 €

12 €
26 €

8€
17 €

5€
12 €

2. Erweiterte Verlässliche Grundschule ohne Essen
- bis zu 10 Std. wöchentlich mit Ferienhalbtagsbetreuung

54 €

40 €

27 €

18 €

17 €
35 €
45 €

12 €
26 €
33 €

8€
17 €
22 €

5€
12 €
15 €

29 €
50 €

21 €
37 €

14 €
25 €

10 €
17 €

46 €

34 €

23 €

16 €

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen
1. ohne Ferienbetreuung
- 1.1 Betreuung bis zu 5 Wochenstunden
- 1.2 Betreuung bis zu 10 Wochenstunden
- 1.3 Betreuung bis zu 13 Wochenstunden
2. Betreuung nur in den Schulferien
- 2.1 halbtags, ohne Essen pro Ferienwoche
- 2.2 ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

G. Nachmittagsbetreuung
an Werkrealschulen und Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische
Schülerhilfe für Grundschüler

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche
(außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im
August)

1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung
2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne
Essen
3. Ganztags zuzüglich Mittagessen einzeln
(Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr
für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale
vereinbart werden)

Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von
Ferienbetreuung erfolgt im jeweiligen Monat keine
Ermäßigung für Geschwisterkinder in anderen
Betreuungsformen.

23 €
29 €

17 €
21 €

11 €
14 €

8€
10 €

50 €

37 €

25 €

17 €

2. Die monatlichen Gebühren betragen ab dem 01. Januar 2018,

Erhebung von 11 Monatsgebühren (ohne August):
Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen
Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher
Geschwisterermäßigung:

A. Betreuung von unter 3-jährigen Kindern
1. Krippe (Kinder unter 3 J., zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen)
1.1 U3-Halbtagsbetreuung (bis 5,25 Stunden),
1.2 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6 Stunden),
1.3 U3-Halbtagsbetreuung (bis zu 6,5 Stunden),
1.4 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 7,5 Stunden),
1.5 U3-Ganztagsbetreuung (bis zu 9 Std.)
2. Betreuung für 2jährige Kinder in Kindergärten
- 2.1 vormittags in Regelgruppen
- nur in Einrichtungen ohne Krippe:
- 2.2 verlängerte Öffnungszeiten (6 Stunden tägl. ohne Pause)
- 2.3 verlängerte Öffnungszeiten (6,5 Stunden tägl. ohne Pause)
Verpflegungspauschale Mittagessen

4 u. mehr
Kinder je

ein Kind
im
Monat

2 Kinder
je 25 %

3 Kinder
je 50 %

Ermäßigung

Ermäßigung

197 €
239 €
264 €
299 €
356 €

147 €
179 €
198 €
224 €
267 €

98 €
119 €
132 €
149 €
178 €

68 €
83 €
92 €
104 €
124 €

146 €

109 €

73 €

51 €

198 €
214 €
65 €

148 €
160 €
65 €

99 €
107 €
65 €

69 €
74 €
65 €

102 €

76 €

51 €

35 €

129 €
140 €

96 €
105 €

64 €
70 €

45 €
49 €

217 €
182 €
65 €

162 €
136 €
65 €

108 €
91 €
65 €

75 €
63 €
65 €

65 %
Ermäßigung

B. Betreuung von 3- bis 6-jährigen Kindern
1. Regelbetreuung
- vor- und nachmittags mit Mittagspause (31 Wochenstunden)
2. verlängerte Öffnungszeiten
- 2.1
6 Stunden ohne Pause
- 2.2
6,5 Stunden ohne Pause
3.1 Ganztagsbetreuung zuzügl. Verpflegungspauschale Mittagessen
- 3.1 Betreuung bis zu 9 Stunden täglich
- 3.2 Betreuung nur bis zu 7,5 Stunden täglich
Verpflegungspauschale Mittagessen

C. Erweiterte Angebote für Kinder von 1 bis 10 Jahren, ohne Anspruch nur soweit und solange
Angebot möglich

7. Betreuung vor oder nach regulärer Gruppenöffnungszeit
18 €
13 €
9€
6€
- bis 0,75 Stunden täglich
36 €
27 €
18 €
12 €
- bis 1,5 Stunden täglich
8. Zusätzliche Betreuung regelmäßig einmal pro Woche
nachmittags
20 €
15 €
10 €
7€
- 3.1 Kind von 3 bis 6 Jahren
40
€
30
€
20
€
14
€
- 3.2 Kind unter 3 Jahren
5 € pro Nachmittag bei Kind ab 3 Jahren
9. Zusatzbetreuung einzelner halber Tag
10. Mittagessen bei Einzelbedarf
11. Gemeinsames Frühstücksangebot
12. Verspätete Abholung im Wiederholungsfall

10 € pro Nachmittag Kind unter 3 Jahren
€ 4,00 pro Mittagessen
€ 3 monatlich pro Angebots-Wochentag

18 € pro Einzelfall

Betreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 10 Jahren
Betreuungsgebühren unter Berücksichtigung möglicher
Geschwisterermäßigung:

D. Hortbetreuung

ein Kind
im Monat

2 Kinder
je 25 %
Ermäßigung

3 Kinder
je 50 %
Ermäßigung

4 u. mehr
Kinder je

65 %
Ermäßigung

1. - 1.1 halbtags (+ Ferienhalbtagsbetreuung)
- 1.2 halbtags (+ Ferienganztagsbetreuung)
- Verpflegungspauschale Mittagessen

108 €
121 €
65 €

81 €
90 €
65 €

54 €
60 €
65 €

37 €
42 €
65 €

2. ganztags (auch in den Ferien)

163 €
65 €

122 €
65 €

81 €
65 €

57 €
65 €

- Verpflegungspauschale Mittagessen

3. Mittagessen bei Einzelbedarf:

4,00 € pro Mittagessen

E. Verlässliche Grundschule/Erweiterte Verlässliche Grundschule
(in Schulen, Horten, Kindergärten)

1. Verlässliche Grundschule
- 1.1 bis zu 5 Betreuungsstunden wöchentlich
- 1.2 bis zu 10 Betreuungsstunden wöchentlich

18 €
37 €

13 €
27 €

9€
18 €

6€
12 €

57 €

42 €

28 €

19 €

18 €
37 €
48 €

13 €
27 €
36 €

9€
18 €
24 €

6€
12 €
16 €

30 €
52 €

22 €
39 €

15 €
26 €

10 €
18 €

46 €

34 €

23 €

16 €

12 €
15 €
26 €

8€
10 €
18 €

2. Erweiterte Verlässliche Grundschule
(bis 10 Std. wöchentl.)

- mit Ferienhalbtagsbetreuung, ohne Essen

F. Erweiterte Betreuung an der Ganztagsschule, ohne Essen
1. ohne Ferienbetreuung
- 1.1 Betreuung bis zu 5 Wochenstunden
- 1.2 Betreuung bis zu 10 Wochenstunden
- 1.3 Betreuung bis zu 13 Wochenstunden
2. Betreuung nur in den Schulferien
- 2.1 halbtags, ohne Essen pro Ferienwoche
- 2.2 ganztags, ohne Essen pro Ferienwoche

G. Nachmittagsbetreuung
an Werkrealschulen und Sonderpädagogischen
Bildungs- und Beratungszentren, Sozialpädagogische
Schülerhilfe für Grundschüler

H. Ferienbetreuung von Schul-/Gastkindern in Kindergärten pro Woche
(außerhalb von Betreuungsverhältnissen, kostenpflichtig auch im
August)

1. Im Regelkindergarten ohne Essensversorgung
2. in Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit ohne
Essen
3. Ganztags zuzüglich Mittagessen
(Einzelabrechnung)
(Alternativ kann in den Sommerferien auch die Monatsgebühr

24 €
30 €
52 €

für Kindergartenplätze sowie die Verpflegungspauschale
vereinbart werden)

Bei ausschließlicher Inanspruchnahme von
Ferienbetreuung erfolgt keine Ermäßigung für
Geschwisterkinder in anderen Betreuungsformen.

Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

Lahr, den 21.11.2016

gez.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

18 €
22 €
39 €