Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
21. November 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzung planerische Festsetzung)
21. November 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Satzung planerische Festsetzung)Beschlussvorlage (- Satzung örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage Amt: 61 Gegner Datum: 14.10.2016 Az.: - 0726/Ge Drucksache Nr.: 284/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 26.10.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 21.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 14. Oktober 2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 14. Oktober 2016 als Satzung beschlossen. Anlage(n): - Abwägung - Nutzungsplan mit Bestandsplan - Gestaltungsplan - Planungsrechtliche Festsetzungen - Örtliche Bauvorschriften - Begründung - Satzung planerische Festsetzung - Satzung örtliche Bauvorschriften BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 284/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Gemeinderat hat am 25. Juli 2016 dem Entwurf des Bebauungsplans GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung zugestimmt und den Offenlegungsbeschluss gefasst. In Folge dessen fand vom 8. August bis zum 16. September 2016 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. Elf Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen die Themen Abfallentsorgung, Wasserversorgung, die Berichtigung des FNP, den Verlust landwirtschaftlicher Fläche, den Wasserschutz, den Schutterentlastungskanal, den Bodenschutz, die Standortwahl, die Neupflanzung von Bäumen und die Schutzgebote des Bundesnaturschutzgesetzes. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägungstabelle stellt den Stellungnahmen die Bewertung des Stadtplanungsamtes gegenüber. Im Vergleich zum Entwurf der Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung vom 14. Oktober 2016 nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die Festsetzungen zu verdeutlichen und Hinweise zu ergänzen. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Im Zuge der 8. Änderung wird der Flächennutzungsplan in diesem Bereich berichtigt. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.