Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Sitzung: Technischer Ausschuss (10. Sitzung)
24. Oktober 2016
Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
24. Oktober 2016
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Beschlussvorlage (6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 21.09.2016 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 237/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 05.10.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 17.10.2016 beschließend öffentlich Gemeinderat 24.10.2016 beschließend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss 08.11.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------ Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 21.09.2016 wird zugestimmt. 2. Auf der Grundlage des Entwurfs wird gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung - Erläuterungsbericht mit Plananlagen - Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 237/2016 Seite - 2 - Begründung: Bereits am 27.07.2010 hatte der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese 6. Änderung ist notwendig, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung Rubinmühle und die Kleingartenanlage Dinglinger Allmend zu schaffen, sowie den Flächennutzungsplan an aktuelle Entwicklungen auf Lahrer- und Kippenheimer Gemarkung anzupassen. Die weitere Bearbeitung der 6. Flächennutzungsplanänderung verzögerte sich auf Grund der Dringlichkeit zur notwendigen Flächennutzungsplanänderung für die Bereiche der Landesgartenschau (7. FNP-Änderung) und der damit einhergehenden hohen Arbeitsbelastung des Stadtplanungsamtes. Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Lahr handelt es sich um: - Darstellung einer Grünfläche, Zweckbestimmung Kleingartenanlage im Bereich B-Plan DINGLINGER ALLMEND, westlich des Tierheims Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich B-Plan MITTELWALD, Stadtteil Langenwinkel Darstellung einer gewerblichen Baufläche und einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich Erweiterung Rubin Mühle, Hugsweier Bei den geplanten Änderungen auf Gemarkung Kippenheim handelt es sich um: - Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Pfaffental Die innerhalb der frühzeitigen Beteiligung (02.08.2010 bis 10.09.2010) eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beziehen sich größtenteils auf die in den parallel aufgestellten bzw. aufzustellenden Bebauungsplanverfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen. Nach Auswertung ergeben sich hier keine grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans. Für den Änderungsbereich B-Plan DINGLINGER ALLMEND mit Darstellung einer Kleingartenanlage bestand ursprünglich noch das Hindernis einer Ausweisung eines Regionalen Grünzugs. Inzwischen wurde durch den Regionalverband die Gesamtfortschreibung des Regionalplans bis zur 2. Offenlage des Entwurfs bearbeitet und das Verfahren steht kurz vor dem Abschluss. Im Entwurf der Gesamtfortschreibung (Stand April 2016) ist im Änderungsbereich Dinglinger Allmend weder ein regionaler Grünzug noch eine Grünzäsur enthalten. Es ist daher davon auszugehen, dass keine regionalplanerischen Belange gegen die geplante Umwidmung sprechen. Die IHK und das Landratsamt Ortenaukreis hatten während der Beteiligung Bedenken geäußert und auf mögliche Nutzungskonflikte hingewiesen, die sich durch die geplante Kleingartenanlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Industrie-/Gewerbegebiet Rheinstraße Nord ergeben könnten. Sie werden damit begründet, dass durch die im Gewerbegebiet befindlichen Betriebe Lärmimmissionen verursacht werden, die den zulässigen Lärmrichtwert in dem Kleingartengebiet überschreiten. Die Verwaltung empfiehlt die Lärmproblematik im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten, da auf Grund der geringeren Regelungstiefe des FNP noch keine konkreten Aussagen zu evtl. notwendigen Abschirmmaßnahmen, Anordnung von Gerätehütten etc. getroffen werden können (siehe Anlage Anregungen und Bewertungen Nr. 1) Drucksache 237/2016 Seite - 3 - Der Änderungsbereich Pfaffental in Kippenheim betrifft eine Teilfläche, die aus verfahrenstechnischen Gründen aus der 5. Änderung des Flächennutzungsplans in die 6. Änderung das FNP übernommen wurde. Nach der Offenlage des Entwurfs zur 5. FNP-Änderung wurde im Rahmen eines beendeten Rechtsstreits geklärt, dass der zu ändernde Bereich nach § 34 Baugesetzbuch (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) bebaubar ist. Mit der Darstellung der ca. 0,3 ha großen Fläche als Wohnbaufläche wird der Flächennutzungsplan an die reale Situation angepasst. In der Anlage sind die Anregungen zusammen mit den jeweiligen Bewertungen beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006, die 5. Änderung am 11.06.2015 und die 7. Änderung am 4.08.2016. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann Ende 2016 durchgeführt werden. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit bei den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.