Beschlussvorlage
Amt: 202
Förg
Datum: 12.05.2016 Az.: 922.5640
Drucksache Nr.: 133/2016
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
30.05.2016
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH;
Jahresabschluss 2015 - Entlastung des Aufsichtsrats
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH die
Entlastungen zu erteilen.
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig
Sitzungstag:
lt. Beschlussvorschlag
mit Stimmenmehrheit
Bearbeitungsvermerk
abweichender Beschluss (s. Anlage)
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 133/2016
Seite - 2 -
Begründung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom
Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen
sowie die Bestellung des Abschlussprüfers -ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25%
oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) -künftig durch
den Haupt- und Personalausschuss.
Bei der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH stellt die Stadt Lahr insgesamt 9 Aufsichtsräte, die hinsichtlich der Entlastung kommunalrechtlich befangen sind. Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im
Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im
Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der als Aufsichtsräte tätigen
Gemeinderäte sowie des Oberbürgermeisters nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten und die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung der Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH mit Befassung zum Jahresabschluss ist für den 31. Mai 2016 vorgesehen.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit zu
erklären.
Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer