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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach - Aufstellungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 12.04.2016 Az.: -0687 Lö

Drucksache Nr.: 110/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Kuhbach

26.04.2016

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

11.05.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

30.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Bebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Übersichtsplan eingezeichneten Geltungsbereich wird gemäß
§ 2 (1) BauGB der Bebauungsplan ORTSMITTE aufgestellt.
2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.

Anlage(n):
- Übersichtsplan mit Geltungsbereich
- Gestaltungskonzept

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 110/2016

Seite - 2 -

Begründung:
In einer intensiven Findungsphase inklusive Bürgerbeteiligung erarbeiteten der Ortschaftsrat,
das beauftragte Planungsbüro „Arge Brenner Thiele“ und das Stadtplanungsamt die weiterzuverfolgende planerische Konzeption für das Gesamtprojekt Ortsmitte Kuhbach (siehe Anlage
„Gestaltungskonzept“). Den entsprechenden Beschluss fasste der Ortschaftsrat mit einstimmigem Votum in seiner öffentlichen Sitzung vom 22. März 2016.
Die Stadt beabsichtigt, für die Ortsmitte Kuhbach im Herbst 2016 einen Förderantrag im Rahmen des Entwicklungsprogrammes Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg zu
stellen. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wurde mit dem Regierungspräsidium und dem Ministerium für Ländlichen Raum bereits im Oktober 2014 vorab geklärt.
Das Gesamtvorhaben setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die nacheinander realisiert werden sollen. Den ersten bildet die Entwicklung von innerörtlichen Wohnbauflächen zwischen Rathaus und Gallus-Kirche sowie auf dem Grundstück des ehemaligen Gasthauses
„Lamm“.
Die weiteren Bausteine sind: Mehrgenerationen-/ Seniorenwohnen an der Kuhbacher Hauptstraße, multifunktionaler Dorfplatz und öffentlicher Parkplatz, Umbau des Rathauses zu einem
Bürgerhaus.
Für die Wohnbauflächen soll ein Bebauungsplan (Geltungsbereich ca. 1,3 ha) aufgestellt werden, um die angestrebten städtebaulichen Ziele baurechtlich abzusichern. Da es sich hier ausschließlich um Innenbereichsflächen handelt, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Bau GB aufgestellt werden. Somit kann insbesondere auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Ob es sinnvoll
oder notwendig ist, auch für den Bereich Rathaus / Mehrgenerationenwohnen einen Bebauungsplan aufzustellen, wird sich bei der Weiterentwicklung der Projekte zeigen. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind sie noch nicht ausreichend konkretisiert, um geeignete Festsetzungen treffen zu
können.
Die Verwaltung schlägt vor, zum Einstieg in das förmliche Verfahren für den Bebauungsplan
ORTSMITTE nun den Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB zu fassen. Damit wird auch
für die anstehenden Gespräche und Verhandlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern signalisiert, dass nach einer längeren Vorlaufphase die Planungsabsicht mittlerweile hinlänglich konkretisiert ist und das Vorhaben zügig umgesetzt werden soll.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.