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Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung - Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des Leiters der Abteilung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Feuerw
Vogt

Datum: 11.04.2016 Az.: StFW/BVS
131.12.03

Drucksache Nr.: 108/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

30.05.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feuerwehr Stadt Lahr, Alters- und Ehrenabteilung
- Zustimmung gem. § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr zur Wahl des
Leiters der Abteilung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 11 Abs. 2 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr
der Wahl des Feuerwehrangehörigen Anton Kaltschmidt zum Leiter der Alters- und
Ehrenabteilung der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Die Zustimmung erfolgt mit Wirkung ab
01.05.2015 für die Dauer von fünf Jahren.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 108/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr
Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt, der sieben Stadtteile, des
Spielmanns- und Fanfarenzuges und der Alters- und Ehrenabteilung. Für die einzelnen
Feuerwehrabteilungen ist jeweils ein Leiter der Abteilung und dessen Stellvertreter zu
wählen.
Die ehrenamtlich tätigen Leiter der Abteilungen und deren Stellvertreter werden gem. §
17 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald in geheimer Wahl auf die Dauer
von fünf Jahren gewählt. Die Wahlen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. In
Gemeinden mit Ortschaftsverfassung kann die Zuständigkeit für die Zustimmung zur
Wahl der Leiter der Abteilungen in den Ortschaften nach der Hauptsatzung auch beim
Ortschaftsrat liegen; dies ist bei der Stadt Lahr zutreffend.
Im Rahmen der Abteilungsversammlung der Alterskameraden am 07.04.2015 fand die
Wahl des Leiters der Abteilung statt. Die Amtszeit des bisherigen Leiter der Abteilung,
Manfred Lipinski, endet fristgerecht zum 30.04.2016.
Wahl des Leiters der Abteilung
Als Bewerber stellte sich Anton Kaltschmidt zur Wahl. 33 stimmberechtigte Feuerwehrangehörigen nahmen an der Wahl teil. Der Feuerwehrangehörige Hans-Peter Lukesch
erhielte 1 Stimme, Anton Kaltschmidt erhielte 31 Stimmen und eine Enthaltung. Somit
wurde Anton Kaltschmidt mehrheitlich zum Leiter der Abteilung gewählt.
Bei Wahlzustimmung beträgt die Amtsdauer des gewählten Feuerwehrangehörigen Anton Kaltschmidt fünf Jahre mit Wirkung ab 01.05.2015. Gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10
Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr vom 28.11.2013 werden die Gewählten
vom Oberbürgermeister bestellt.

Dr. Wolfgang G. Müller
(Oberbürgermeister)

Thomas Happersberger