Beschlussvorlage (- Satzung örtliche Bauvorschriften)
Sitzung: Technischer Ausschuss (11. Sitzung)
21. November 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung)
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
Beschlussvorlage (- Satzung örtliche Bauvorschriften)
Beschlussvorlage (- Satzung planerische Festsetzung)
21. November 2016
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und
Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan mit Bestandsplan)Beschlussvorlage (- Satzung planerische Festsetzung)Beschlussvorlage (- Satzung örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften)Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Abwägung)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen)
STADT LAHR Satzung Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung Örtliche Bauvorschriften Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) i.V.m. § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 21.11.2016 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan GEWERBEGEBIET RHEINSTRASSE SÜD, 2. Änderung und Erweiterung als Satzung beschlossen. §1 Geltungsbereich der Satzung Der räumliche Geltungsbereich der Satzung und der hierzu erlassenen örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der Darstellung im Bebauungsplan nach § 2. §2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den örtlichen Bauvorschriften vom 14.10.2016. §3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 75 LBO handelt, wer den örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans vom 14.10.2016 zuwiderhandelt. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt gem. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft. (2) Früheres Ortsrecht, das den örtlichen Bauvorschriften dieses Bebauungsplans widerspricht, wird gleichzeitig aufgehoben. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister