Beschlussvorlage (Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung…
Sitzung: Gemeinderat (14. Sitzung)
19. Dezember 2016
Beschlussvorlage (Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung…
Beschlussvorlage (Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag)
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)
19. Dezember 2016
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung…
Beschlussvorlage (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)Beschlussvorlage (Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 17.11.2016 Az.: 922.5325 Drucksache Nr.: 334/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.12.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.12.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung von Baumaßnahmen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr über die Durchführung und Kostenteilung von Baumaßnahmen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße sowie die Kostenteilung des Kommunalanteils beim Ausbau der Anschlussstelle Lahr und des Knotenpunktes Dr. Georg-Schaeffler-Straße. 2. Der Gemeinderat beschließt eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr. Die Teilübertragung umfasst die Bewirtschaftung, Feststellung, Anordnung und Zahlungen im Rahmen des für den Neubau der Kreisverkehrsanlage an der Dr. Geog-Schaeffler-Straße geschätzten Budgets. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilübertragung nach Nr. 2 der Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen Anlage(n): Öffentlich-rechtlicher Vertrag Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 334/2016 Seite - 2 - Drucksache 334/2016 Seite - 3 - Begründung: I. Allgemeines Der Zufahrtsbereich zum Verbandsgebiet des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) an der Kreuzung Dr. Georg-SchaefflerStraße/Einsteinallee ist nicht mehr leistungsfähig. Dadurch kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer bei der Ein- und Ausfahrt des Verbandsgebietes sowie auf der Durchfahrt der Dr. Georg-Schaeffler-Straße. Diese Situation verschärft sich mit der weiteren Aufsiedlung im Verbandsgebiet. Es ist daher beabsichtigt, diese verkehrliche Situation durch den Neubau einer Kreisverkehrsanlage deutlich zu verbessern. Neben dem Neubau der Kreisverkehrsanlage ist auch der Neubau eines Radweges entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße geplant. Dadurch würde der bestehende Radweg mit dem übergeordneten Radwegenetz verbunden und eine sichere Radwegeverbindung nach Schwanau hergestellt. Des Weiteren plant das Regierungspräsidium Freiburg die BAB A 5 Anschlussstelle Lahr und den Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 auszubauen. Wegen der Verbesserung für die kommunale Infrastruktur und damit deren Aufwertung fällt hierfür eine kommunale Kostenbeteiligung an. Im Zuge des Neubaus der Kreisverkehrsanlage und des Ausbaus des Knotenpunktes an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt B 415 ist beabsichtigt das dazwischenliegende Fahrbahnteilstück zu sanieren und zu ertüchtigen. Wegen des erheblichen Interesses des ZV IGP an der Verbesserung der Verkehrssituation wird sich dieser an einzelnen Baumaßnahmen teilweise finanziell beteiligen. Die Verbandsversammlung hat hierzu am 04.11.2016 bereits einen entsprechenden Kostenbeteiligungsbeschluss gefasst. Dieser orientierte sich an einer auf tatsächlichen Verkehrszahlen abgeleiteten Hochrechnung in die Zukunft. Die neu zu schaffende Kreisverkehrsanlage stellt die künftige Einfahrt in das Verbandsgebiet dar. Aus diesem Grunde will der ZV IGP sowohl die Erst- und Folgegestaltungen als auch die regelmäßige Pflege und Unterhaltung der Grünflächen der Kreisverkehrsanlage übernehmen. Die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Pflichten gem. § 41 StrG (=Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht), verbleibt bei der Stadt. Für die Haushaltsplanung 2017 sind entsprechende Mittel zur Umsetzung der jeweiligen Teilmaßnahmen beantragt und in den Entwurf aufgenommen. II. Kostenteilung Kreisverkehrsanlage Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee Basierend auf der im Jahr 2014 vom Büro Koehler & Leutwein durchgeführten Verkehrszählung lag der durch das Zweckverbandsareal verursachte Verkehrsanteil an diesem Knotenpunkt bei 43 %. Der Anteil des Durchgangsverkehrs (ohne Westareal) lag bei 57 %. Nach der prognostizierten Vollaufsiedlung des Verbandsareals für das Jahr 2030 liegt der durch Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr bei 33 % während der Anteil des Verbandsareals auf 67 % steigt. … Drucksache 334/2016 Seite - 4 - Hierbei wurde die unterschiedliche Gewichtung von PKW- und LKW-Verkehr berücksichtigt. Bei geschätzten Herstellungskosten des Kreisverkehrs von brutto ca. € 786.000 beträgt der Anteil der Stadt bei einem Kostenanteil von 33 % ca. € 259.000. Der ZV IGP würde dann somit ca. € 527.000 an der Maßnahme tragen. Die Herstellung des Kreisverkehrs erfolgt durch den ZV IGP. Nach Abschluss der Maßnahme geht dieser (und somit auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht) in das Eigentum der Stadt über. Der ZV IGP plant, beauftragt, zahlt und rechnet den Bau der Kreisverkehrsanlage ab. Haushaltsrechtlich stellt dies eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf den ZV IGP dar. Diese ist dem Regierungspräsidium als Rechtaufsichtsbehörde anzuzeigen. III. Kostenteilung Fahrbahnertüchtigung Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee und Dreispitz an der B 415 Am Verkehrsstrom zwischen den beiden Knotenpunkten Dr. Georg-Schaeffler-Str./ Einsteinallee und Dreispitz an der B 415 ist das Verbandsareal entsprechend der Verkehrszählung des Büros Koehler & Leutwein mit 29 % beteiligt. Der Anteil Durchgangsverkehr auf der Dr. Georg-Schaeffler-Straße beläuft sich auf 71 %. Im für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsaufkommen beläuft sich der durch Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr auf 46 % während der Anteil des Verbandsareals auf 54 % steigt. Bei geschätzten Sanierungs-/Ertüchtigungskosten von brutto ca. € 125.000 beträgt der Anteil der Stadt bei einem Kostenanteil von 46 % ca. € 58.000. Der ZV IGP würde dann somit ca. € 67.000 an der Maßnahme tragen. Für diese Maßnahme wurde ein Antrag zur Programmaufnahme für GVFG-Mittel gestellt. Eine Fördermittelzusage würde die zu übernehmenden Ausgabenanteile jeweils entsprechend reduzieren. IV.Kostenteilung Kommunalanteil für den Ausbau Knotenpunkt Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 Am Verkehrsknoten Dreispitz Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 sind die erforderlichen Ausbaumaßnahmen besonders durch den linksabbiegenden Verkehr Richtung Dr. Georg-Schaeffler-Straße bedingt. Am Verkehrsstrom Dreispitz (ohne Berücksichtigung des geradeaus in Richtung oder von der Stadt laufenden Verkehrs) ist das Verbandsareal entsprechend der Verkehrszählung mit 29 % beteiligt. Der Anteil Durchgangsverkehr auf der Dr. Georg-Schaeffler-Straße beläuft sich auf 71 %. Im für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsaufkommen beläuft sich der durch Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr auf 46 % während der Anteil des Verbandsareals auf 54 % steigt. … Drucksache 334/2016 Seite - 5 - Der Kommunalanteil für die Maßnahme beträgt € 626.000. Der auf die Stadt Lahr entfallende Anteil beträgt bei einer Kostenbeteiligung von 46 % ca. € 288.000. Der ZV IGP würde dann noch ca. € 338.000 tragen. Auch für diese Maßnahme wurde ein Antrag zur Programmaufnahme für GVFGMittel gestellt. Eine Fördermittelzusage würde die zu übernehmenden Ausgabenanteile jeweils entsprechend reduzieren. V. Radewegneubau entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße Die Radwegeverbindung entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße beginnt/endet auf Höhe der Einfahrt zur Einsteinallee. Eine gefahrlose Verbindung zum Radweg nach Schwanau ist derzeit nur mit einem größeren Umweg möglich. Daher ist im Zuge des Neubaus der Kreisverkehrsanlage beabsichtigt den Radweg auf der Nordseite entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße bis zur B 415 fortzuführen. Im Zuge des Ausbaus der Anschlussstelle BAB A 5 und den Knotenpunkt Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 durch das Regierungspräsidium Freiburg wird eine neue vorgeschaltete Ampelanlage auf der B 415 errichtet. Diese soll den Linksabbiegeverkehr auf die Dr. Georg-Schaeffler-Straße verbessern. In den Rotphasen für den Geradeausverkehr auf der B 415 können die Radfahrer die Fahrbahn kreuzen und in Richtung Schwanau abfahren. Die Ausgaben für den Radwegeneubau liegen bei geschätzten ca. € 107.000 und werden zu 100 % von der Stadt Lahr getragen. Für die Maßnahme sind ebenfalls GVFG-Mittel beantragt worden. Die Herstellung des Radweges erfolgt durch den ZV IGP zusammen mit dem Bau des Kreisverkehrs. Der ZV IGP plant, beauftragt, zahlt und rechnet den Bau des Radweges ab. Haushaltsrechtlich stellt dies ebenfalls eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf den ZV IGP dar. Diese ist dem Regierungspräsidium als Rechtaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Gesamtausgaben für die Verbesserung der Verkehrssituation belaufen sich auf ca. € 1.644.000. Hiervon trägt die Stadt Lahr basierend auf einer Verkehrsstrombetrachtung € 712.000 € und der ZV IGP € 932.000. Die Verwaltung schlägt vor, zur Umsetzung und Durchführung der geplanten Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer