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Beschlussvorlage (Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße; Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 17.11.2016 Az.: 922.5325

Drucksache Nr.: 334/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.12.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.12.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verkehrsknotenpunkte an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße;
Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr zur Durchführung und Kostenteilung von
Baumaßnahmen

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt den als Anlage beigefügten öffentlichrechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr über die Durchführung und Kostenteilung von Baumaßnahmen an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße sowie die Kostenteilung des
Kommunalanteils beim Ausbau der Anschlussstelle Lahr und des Knotenpunktes Dr. Georg-Schaeffler-Straße.
2. Der Gemeinderat beschließt eine Teilübertragung von Kassengeschäften
nach § 94 GemO auf den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr. Die Teilübertragung umfasst die Bewirtschaftung, Feststellung, Anordnung und Zahlungen im Rahmen des für den Neubau der
Kreisverkehrsanlage an der Dr. Geog-Schaeffler-Straße geschätzten
Budgets.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilübertragung nach Nr. 2 der
Rechtsaufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg anzuzeigen

Anlage(n):
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 334/2016

Seite - 2 -

Drucksache 334/2016

Seite - 3 -

Begründung:
I. Allgemeines
Der Zufahrtsbereich zum Verbandsgebiet des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGP) an der Kreuzung Dr. Georg-SchaefflerStraße/Einsteinallee ist nicht mehr leistungsfähig. Dadurch kommt es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen und Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer bei
der Ein- und Ausfahrt des Verbandsgebietes sowie auf der Durchfahrt der Dr.
Georg-Schaeffler-Straße. Diese Situation verschärft sich mit der weiteren Aufsiedlung im Verbandsgebiet. Es ist daher beabsichtigt, diese verkehrliche Situation
durch den Neubau einer Kreisverkehrsanlage deutlich zu verbessern. Neben dem
Neubau der Kreisverkehrsanlage ist auch der Neubau eines Radweges entlang
der Dr. Georg-Schaeffler-Straße geplant. Dadurch würde der bestehende Radweg
mit dem übergeordneten Radwegenetz verbunden und eine sichere Radwegeverbindung nach Schwanau hergestellt.
Des Weiteren plant das Regierungspräsidium Freiburg die BAB A 5 Anschlussstelle Lahr und den Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 auszubauen. Wegen der Verbesserung für die kommunale Infrastruktur und damit deren Aufwertung fällt hierfür eine kommunale Kostenbeteiligung an.
Im Zuge des Neubaus der Kreisverkehrsanlage und des Ausbaus des Knotenpunktes an der Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt B 415 ist beabsichtigt das
dazwischenliegende Fahrbahnteilstück zu sanieren und zu ertüchtigen.
Wegen des erheblichen Interesses des ZV IGP an der Verbesserung der Verkehrssituation wird sich dieser an einzelnen Baumaßnahmen teilweise finanziell
beteiligen. Die Verbandsversammlung hat hierzu am 04.11.2016 bereits einen
entsprechenden Kostenbeteiligungsbeschluss gefasst. Dieser orientierte sich an
einer auf tatsächlichen Verkehrszahlen abgeleiteten Hochrechnung in die Zukunft.
Die neu zu schaffende Kreisverkehrsanlage stellt die künftige Einfahrt in das Verbandsgebiet dar. Aus diesem Grunde will der ZV IGP sowohl die Erst- und Folgegestaltungen als auch die regelmäßige Pflege und Unterhaltung der Grünflächen
der Kreisverkehrsanlage übernehmen. Die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Pflichten gem. § 41 StrG (=Beleuchtungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht), verbleibt bei der Stadt.
Für die Haushaltsplanung 2017 sind entsprechende Mittel zur Umsetzung der jeweiligen Teilmaßnahmen beantragt und in den Entwurf aufgenommen.

II. Kostenteilung Kreisverkehrsanlage Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee
Basierend auf der im Jahr 2014 vom Büro Koehler & Leutwein durchgeführten
Verkehrszählung lag der durch das Zweckverbandsareal verursachte Verkehrsanteil an diesem Knotenpunkt bei 43 %. Der Anteil des Durchgangsverkehrs (ohne
Westareal) lag bei 57 %.
Nach der prognostizierten Vollaufsiedlung des Verbandsareals für das Jahr 2030
liegt der durch Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr bei 33 %
während der Anteil des Verbandsareals auf 67 % steigt.
…

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Hierbei wurde die unterschiedliche Gewichtung von PKW- und LKW-Verkehr berücksichtigt.
Bei geschätzten Herstellungskosten des Kreisverkehrs von brutto ca. € 786.000
beträgt der Anteil der Stadt bei einem Kostenanteil von 33 % ca. € 259.000. Der
ZV IGP würde dann somit ca. € 527.000 an der Maßnahme tragen.
Die Herstellung des Kreisverkehrs erfolgt durch den ZV IGP. Nach Abschluss der
Maßnahme geht dieser (und somit auch die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht) in das Eigentum der Stadt über. Der ZV IGP plant, beauftragt, zahlt
und rechnet den Bau der Kreisverkehrsanlage ab. Haushaltsrechtlich stellt dies eine Teilübertragung von Kassengeschäften nach § 94 GemO auf den ZV IGP dar.
Diese ist dem Regierungspräsidium als Rechtaufsichtsbehörde anzuzeigen.

III. Kostenteilung Fahrbahnertüchtigung Dr. Georg-Schaeffler-Str./Einsteinallee
und Dreispitz an der B 415
Am Verkehrsstrom zwischen den beiden Knotenpunkten Dr. Georg-Schaeffler-Str./
Einsteinallee und Dreispitz an der B 415 ist das Verbandsareal entsprechend der
Verkehrszählung des Büros Koehler & Leutwein mit 29 % beteiligt. Der Anteil
Durchgangsverkehr auf der Dr. Georg-Schaeffler-Straße beläuft sich auf 71 %.
Im für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsaufkommen beläuft sich der durch
Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr auf 46 % während der Anteil des Verbandsareals auf 54 % steigt.
Bei geschätzten Sanierungs-/Ertüchtigungskosten von brutto ca. € 125.000 beträgt
der Anteil der Stadt bei einem Kostenanteil von 46 % ca. € 58.000. Der ZV IGP
würde dann somit ca. € 67.000 an der Maßnahme tragen.
Für diese Maßnahme wurde ein Antrag zur Programmaufnahme für GVFG-Mittel
gestellt. Eine Fördermittelzusage würde die zu übernehmenden Ausgabenanteile
jeweils entsprechend reduzieren.

IV.Kostenteilung Kommunalanteil für den Ausbau Knotenpunkt Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415
Am Verkehrsknoten Dreispitz Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 sind
die erforderlichen Ausbaumaßnahmen besonders durch den linksabbiegenden
Verkehr Richtung Dr. Georg-Schaeffler-Straße bedingt.
Am Verkehrsstrom Dreispitz (ohne Berücksichtigung des geradeaus in Richtung
oder von der Stadt laufenden Verkehrs) ist das Verbandsareal entsprechend der
Verkehrszählung mit 29 % beteiligt. Der Anteil Durchgangsverkehr auf der Dr.
Georg-Schaeffler-Straße beläuft sich auf 71 %.
Im für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsaufkommen beläuft sich der durch
Durchgangsverkehr bedingte Anteil am Gesamtverkehr auf 46 % während der Anteil des Verbandsareals auf 54 % steigt.
…

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Der Kommunalanteil für die Maßnahme beträgt € 626.000. Der auf die Stadt Lahr
entfallende Anteil beträgt bei einer Kostenbeteiligung von 46 % ca. € 288.000. Der
ZV IGP würde dann noch ca. € 338.000 tragen.
Auch für diese Maßnahme wurde ein Antrag zur Programmaufnahme für GVFGMittel gestellt. Eine Fördermittelzusage würde die zu übernehmenden Ausgabenanteile jeweils entsprechend reduzieren.

V. Radewegneubau entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße
Die Radwegeverbindung entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße beginnt/endet
auf Höhe der Einfahrt zur Einsteinallee. Eine gefahrlose Verbindung zum Radweg
nach Schwanau ist derzeit nur mit einem größeren Umweg möglich. Daher ist im
Zuge des Neubaus der Kreisverkehrsanlage beabsichtigt den Radweg auf der
Nordseite entlang der Dr. Georg-Schaeffler-Straße bis zur B 415 fortzuführen. Im
Zuge des Ausbaus der Anschlussstelle BAB A 5 und den Knotenpunkt Dr. GeorgSchaeffler-Straße/Auffahrt zur B 415 durch das Regierungspräsidium Freiburg
wird eine neue vorgeschaltete Ampelanlage auf der B 415 errichtet. Diese soll den
Linksabbiegeverkehr auf die Dr. Georg-Schaeffler-Straße verbessern. In den
Rotphasen für den Geradeausverkehr auf der B 415 können die Radfahrer die
Fahrbahn kreuzen und in Richtung Schwanau abfahren.
Die Ausgaben für den Radwegeneubau liegen bei geschätzten ca. € 107.000 und
werden zu 100 % von der Stadt Lahr getragen. Für die Maßnahme sind ebenfalls
GVFG-Mittel beantragt worden.
Die Herstellung des Radweges erfolgt durch den ZV IGP zusammen mit dem Bau
des Kreisverkehrs. Der ZV IGP plant, beauftragt, zahlt und rechnet den Bau des
Radweges ab. Haushaltsrechtlich stellt dies ebenfalls eine Teilübertragung von
Kassengeschäften nach § 94 GemO auf den ZV IGP dar. Diese ist dem Regierungspräsidium als Rechtaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Die Gesamtausgaben für die Verbesserung der Verkehrssituation belaufen sich
auf ca. € 1.644.000. Hiervon trägt die Stadt Lahr basierend auf einer Verkehrsstrombetrachtung € 712.000 € und der ZV IGP € 932.000.

Die Verwaltung schlägt vor, zur Umsetzung und Durchführung der geplanten
Maßnahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer