Beschlussvorlage (Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff.)
19. Dezember 2016
Beschlussvorlage Amt: 201 Herzog Datum: 21.11.2016 Az.: 20/201 Drucksache Nr.: 336/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.12.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 19.12.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt beschließt die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2017 ff. nach Maßgabe der in der Vorlage enthaltenen Ausführungen bzw. Festlegungen. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 336/2016 Seite - 2 - Begründung: 1. Ausgangs- / Beschlusslage: Vor dem Hintergrund der Vorhaben nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 und hier insbesondere bezogen auf den vorgesehenen Neubau eines Sporthallenkomplexes im Bürgerpark Mauerfeld und der damit im Zusammenhang stehenden Neuverschuldung hat der Gemeinderat am 28.07.2014 ein engmaschiges und in sich stringentes Finanzierungs- und Entschuldungskonzept für die Haushaltsjahre 2015 ff. beschlossen. Dieses Finanzierungs- und Entschuldungskonzept stützt sich auf die Eckwerte des Haushaltsplans 2014 mit zugehöriger mittelfristiger Finanzplanung bis zum Jahr 2017 und setzt sich aus einer ersten Phase „Finanzierungskonzept -Zeitraum bis zur Landesgartenschau 2018“ und einer zweiten Phase „Entschuldungskonzept Zeitraum nach der Landesgartenschau 2018“ zusammen. Das Konzept sieht in der ersten Phase (bis zur Landesgartenschau 2018, kurz: LGS) vor, dass in den jeweiligen Jahreshaushalten ab 2015 im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung gemäß Haushaltsplan 2014 (= Vergleichsgrundlage) Haushaltsmittel in Höhe von mind. 1 Mio. Euro unter Berücksichtigung der Vorgaben für den Fall einnahmeseitiger Verbesserungen („Bonus“) bzw. Verschlechterungen („Malus“) freizusetzen sind. Gleichzeitig sollte der Haushaltsplan 2015 so aufgestellt werden, dass vorrangig die hohen Haushaltsreste abgebaut werden. Die zweite Phase des Konzepts (nach der LGS) sieht die Rückführung der (nach der ersten Phase) erforderlich gewordenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen vor. Dabei soll die konkrete Ausgestaltung dieser Entschuldungsphase (z.B. Zeitraum der Entschuldung, Höhe der jährlichen Schuldrückführung), die in Abhängigkeit der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, nach der LGS bis spätestens Ende des Jahres 2019 durch eine entsprechende Beschlussfassung des Rates fixiert werden. Erstmals ist der Haushaltsplan 2015 nach den Vorgaben bzw. Regelungen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzept aufgestellt und vom Gemeinderat am 15.12.2014 verabschiedet worden. Bezogen auf die Planungswerte 2015 konnte konstatiert werden, dass die ausgabenseitige Zielgröße in Form einer Mittelfreisetzung in Höhe von mind. 1 Mio. Euro erreicht und auch die einnahmeseitige „Bonus-Regelung“ eingehalten wurde. Im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 hat das Regierungspräsidium Freiburg das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept durchweg positiv aufgenommen und bewertet. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde das Konzept mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit künftiger Haushalte als besonders bedeutsamer und richtungsweisender „Baustein“ hervorgehoben und mit der Erwartung einer konsequenten Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen verknüpft. Drucksache 336/2016 Seite - 3 - 2. Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts 2.1 Fortschreibungsnotwenigkeit Die Mittelbedarfe für die Maßnahmen nach dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 im Bürgerpark Mauerfeld (Sporthalle+, Kindertagesstätte+, Sportfreianlagen) sind -nachdem die entsprechenden politischen Entscheidungen im Laufe des Jahres 2014 getroffen wurden- erstmals im Haushaltsplan 2015 bzw. der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung (MifriFi) bis 2018 berücksichtigt worden. Daneben ist auch der im Vergleich zur vorangegangen Planung (Haushaltsplan 2014 mit MifriFi bis 2017) deutlich höhere Finanzbedarf aufgrund der vom Rat am 27.10.2014 beschlossenen Umsetzung des ersten Abschnittes der Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring bis zum Beginn der LGS im Jahr 2018 in die Finanzplanung aufgenommen worden. Dadurch (= aufgrund der Mittelbedarfe für das Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 bzw. des Finanzierungsmehrbedarfs für die Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring -1. BA bis zum Jahr 2018) begründete sich im Wesentlichen auch der deutliche Anstieg der planerischen Netto-Neuverschuldung für den Finanzplanungszeitraum bis 2018 gemäß Haushaltsplan 2015 auf 17,235 Mio. Euro. Der Haushaltsplan 2014 hatte hier für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2017 noch eine Netto-Neuverschuldung von 1,4 Mio. Euro ausgewiesen. Im Zuge der Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 hat sich -insbesondere unter Würdigung der bis ins Jahr 2019 reichenden Finanzplanung mit einer ausgewiesenen Netto-Neuverschuldung von 25,4 Mio. Eurodie zwingende Erforderlichkeit ergeben, das bestehende Konzept fortzuschreiben bzw. ein modifiziertes und den Entwicklungen des städtischen Haushaltes angepasstes Verfahren anzuwenden. Auf diese Fortschreibungsnotwendigkeit des Konzepts ist auch im Rahmen der (Vor-)Erörterung der Eckwerte des Haushaltsplanentwurfs 2016 mit Vertretern des Regierungspräsidiums Freiburg -Rechtsaufsichtsbehörde- im November 2015 eingegangen worden. Hierbei wurden insbesondere die Aspekte „Reduzierung der Netto-Neuverschuldung / Leistungsfähigkeit der städtischen Finanzwirtschaft / Genehmigungsfähigkeit der kommenden Haushalte“ beleuchtet. Nach der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2016 durch den Gemeinderat am 14.12.2015 hat die Verwaltung auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Rates im Vorlageschreiben vom 15.12.2015 an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung des Haushalts 2016 eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, das bestehende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Jahr 2016 fortzuschreiben, mit der Zielsetzung, die für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2019 (Haushaltsplan 2016) in Höhe von 24,46 Mio. € ausgewiesene Netto-Neuverschuldung zu reduzieren. Drucksache 336/2016 Seite - 4 - Das Regierungspräsidium Freiburg hat in seiner Haushaltsgenehmigung 2016 vom 19.01.2016 dementsprechend folgendes ausgeführt: „Das für den Haushalt 2015 beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept, das Grundlage für die Entscheidung des Regierungspräsidiums sowohl zum Haushalt 2015 als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Finanzplanung 2016 bis 2018 war, ist, wie seitens der Stadt Lahr bereits zugesagt, fortzuschreiben…“ Die anhängige Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes ist unterjährig in 2016 wiederholt mit den zuständigen Vertretern des Regierungspräsidiums, zuletzt am 09.11.2016 im Zusammenhang mit der (Vor-)Besprechung der Entwurfswerte für die Haushaltsplanung für 2017 mit Finanzplanung bis 2020, besprochen worden. Dabei ist im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde festgelegt worden, das Konzept unter Berücksichtigung der Haushalts- und Finanzplanungszahlen 2017 bis 2020 fortzuschreiben und der Behörde zusammen mit den Unterlagen für die Haushaltsgenehmigung 2017 vorzulegen. Drucksache 336/2016 Seite - 5 - 2.2 Anpassung der Konzeptgestaltung / Festlegungen für die Haushaltsjahre 2017 ff. 2.2.1 Neuverschuldung / Schuldenrückführung a)1. Phase - Zeitraum bis 2019: Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung im Zuge des Haushaltsplanverfahrens 2017 mit folgenden Maßgaben: - Abbau der bestehenden Haushaltsreste in den Jahren 2017 und 2018 (in den Planjahren 2017 und 2018 reduzierte Mittelbereitstellungen bzw. Verschiebung von Maßnahmen auf die Jahre 2021 ff.). Das Erfordernis des Abbaus der Haushaltsreste besteht auch aus dem Grund, dass im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2019 aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und systembedingt keine Mittel vom Haushaltsjahr 2018 (Kameralistik) in das HH-Jahr 2019 (Doppik) übertragen und damit keine Reste gebildet werden können. - Neuaufnahme von Investitionsmaßnahmen nur soweit unabdingbar notwendig oder im betragsähnlichen „Austausch“ mit einer bislang vorgesehenen Maßnahme (je nach Priorisierung) - Zielvorgabe: Reduzierung der auszuweisenden Neuverschuldung auf maximal 17,2 Mio. € (früherer Stand gem. Haushaltsplan 2015 mit Finanzplanung bis 2018). In den jeweiligen Haushalts- und Finanzplanungen 2017 ff. ist anzustreben, diesen Maximalwert (deutlich) zu unterschreiten. b)2. Phase - Zeitraum ab 2020: - Zielvorgabe: Rückführung der (nach der ersten Phase) noch vorhandenen/verbliebenen Neuverschuldung in einem angemessenen Zeitraum mit für den Haushalt verkraftbaren Ratentilgungen. - Die konkrete Ausgestaltung dieser Phase, die in Abhängigkeit der tatsächlichen Höhe der Neuverschuldung und der Vereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit des Haushalts steht, soll bis spätestens Ende des Jahres 2019 durch eine entsprechende Beschlussfassung des Rates fixiert werden. - Zielsetzung soll sein, ab dem Jahr 2020 eine jährliche Schuldenrückführung in Höhe von (mind.) 2,0 Mio. € zu erreichen. In der aktuell vorliegenden Finanzplanung ist für das Finanzplanungsjahr 2020 keine Darlehensneuaufnahme ausgewiesen, gleichzeitig sind Kredittilgungen i.H.v. 3,15 Mio. € zuzüglich einer Sondertilgung i.H.v. € 2,17 Mio. € geplant. Dies entspricht einer planmäßigen Entschuldung von 5,32 Mio. €. - Diese Entschuldung wird auch durch den Einsatz der aus der Abrechnung des 2. Abschnittes des Baugebietes Hosenmatten II im Jahr 2020 in Höhe von bis zu 4,0 Mio. € erwarteten Einnahmen erreicht. Drucksache 336/2016 Seite - 6 - 2.2.2 Sicherung des Haushaltsausgleichs - Einnahmeverbesserungen (z.B. durch die jüngst beschlossene Anpassung des Steuer-/Hebesatzes, der Vergnügungssteuer und Grundsteuer B; Gebührenanpassungen im Kinderbetreuungsbereich, die vorgesehene Anpassung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren und der Verwaltungsgebühren) - Weitere Deckelung der Entwicklung der Sach- und Personalkosten - Weiterführende Maßnahmen zur Konsolidierung (Festlegungen von Standards, z.B. in der Pflege im Grünbereich, Deckelung/Kürzungen im Bereich der freiwilligen Leistungen, usw.) - Die Anforderungen an den Haushaltsausgleich werden durch die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) maßgeblich verschärft. Im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit müssen sämtliche, auch nicht zahlungswirksame Aufwendungen nachhaltig durch Erträge gedeckt werden (Stichwort: flächendeckende Erweiterung von Abschreibungen). Daher ist es zwingend erforderlich, Folgekosten aus Investitionsmaßnahmen und sonstige Aufwendungen weiterhin zu reduzieren und nach Möglichkeit zu vermeiden. 3. Fazit Das fortzuschreibende Finanzierungs- und Entschuldungskonzept kann nur ein -wenn auch sehr wichtiger- Bestandteil der Überlegungen für die künftige Ausgestaltung der städtischen Finanzen einschließlich der Entschuldungsthematik sein. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dargestellten Erfordernisse des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Dr. Wolfgang G. Müller Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer