Beschlussvorlage (ÖPNV-Potenzialanalyse - Abschlusspräsentation)
6. Juli 2016
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 14.06.2016 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 163/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 06.07.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 101 302 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: ÖPNV-Potenzialanalyse - Abschlusspräsentation Beschlussvorschlag: 1. Die Abschlusspräsentation zur ÖPNV-Potenzialanalyse wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die alternativen Handlungsempfehlungen für den ÖPNV hinsichtlich Realisierbarkeit und Verbesserungspotenzial (Nutzen/Kosten) zu prüfen. Anlage(n): - Abschlusspräsentation ÖPNV-Potenzialanalyse, VWI BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 163/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Stadt Lahr hat die VWI Verkehrswissenschaftliches Institut Stuttgart GmbH (VWI) damit beauftragt, eine ÖPNV-Potenzialanalyse durchzuführen, die erste Hinweise auf die Machbarkeit eines spurgebundenen Systems in der Stadt und ggf. über die Stadtgrenzen hinaus in Richtung Seelbach und Schuttertal geben soll (Wiedereinführung „Bähnle“) und als Grundlage weiterer Untersuchungsschritte zur Verbesserung des ÖPNV zum Einsatz kommen kann. Die Machbarkeitsstudie wurde von einem gemischt besetzten Arbeitskreis unter der Leitung von OB Dr. Müller mit Vertretern aus Politik (StR. Hirsch, StR. Benz bzw. StR. Burger, StR. Wagenmann, StR. Vollmer, StR. Uffelmann), Interessengruppen (Werbegemeinschaft Lahr, Verkehrswacht, SWEG, Landratsamt Ortenaukreis), der Stadtverwaltung (Stadtplanungsamt, Stadtbauamt Abt. Tiefbau, Haupt- u. Personalamt Abt. Ratsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit u. Stadtmarketing, Rechts- und Ordnungsamt Abt. Öff. Sicherheit u. Ordnung, Stabstelle Umwelt, OB-Büro), der Ortsvorsteher von Kuhbach und Reichenbach sowie der Bürgermeister der Nachbargemeinden Seelbach und Schuttertal begleitet. Die Gemeinden Seelbach und Schuttertal beteiligten sich mit jeweils 2.500,00 € an der Potenzialanalyse. Insgesamt haben zwei Arbeitskreissitzungen stattgefunden. Bei der ersten Arbeitskreissitzung stand nach einer kurzen Einführung in die Beauftragung (geplante Vorgehensweise und Zielsetzung) die Vorstellung verschiedener spurgebundener ÖPNV-System im Vordergrund, wie z.B. die klassische Straßenbahn, die Stadtbahn oder die Zweisystem-Stadtbahn, aber auch ein Überblick über unkonventionelle Systeme, wie z.B. eine Einschienenbahn (Monorail) oder eine Seilbahn. Im Anschluss wurden verschiedene Trassenverläufe im Hauptkorridor BahnhofSchlüssel sowie mögliche Verlängerungen nach Norden in Richtung Offenburg (mit Zweisystem-Stadtbahn), nach Westen in Richtung Flughafen/Gewerbegebiete, aber vor allem in Richtung Osten nach Seelbach und Schuttertal vorgestellt und diskutiert. Für die zweite Arbeitskreissitzung wurde eine potenzielle Verkehrsnachfrage (Anzahl möglicher Fahrgäste pro Tag) ermittelt, der Trassenverlauf konkretisiert und auf sechs Varianten mit konkreten Betriebskonzepten beschränkt und darauf aufbauend mit Investitionskosten für Infrastruktur, Unterhalt und Betrieb hinterlegt. Nach einer Bewertung der sechs Varianten wurden noch Beispiele alternativer Verbesserungsmöglichkeiten des ÖPNV genannt. Herr Tritschler, Projektleiter vom VWI, wird die wesentlichen Ergebnisse der ÖPNVPotenzialanalyse im Technischen Ausschuss am 6. Juli 2016 präsentieren und zur Diskussion stellen. Die Präsentation ist der Beschlussvorlage beigefügt. Zusätzlich erhält jede Fraktion eine Kopie des ausführlicheren Abschlussberichtes. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.