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Beschlussvorlage (Anpassung des Fahrplans und der Beförderungsbedingungen Anruf-Sammel-Taxi)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke

Datum: 19.09.2016 Az.: 797.95

Drucksache Nr.: 249/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

10.10.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.10.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Anpassung des Fahrplans und der Beförderungsbedingungen Anruf-Sammel-Taxi

Beschlussvorschlag:

Den in der Begründung dargestellten Anpassungen wird zugestimmt.
Diese beinhalten im Einzelnen
 einheitlicher Fahrtbeginn 20:00 Uhr
 Orientierung der neuen Tarife am TGO-Tarif
 Schwerbehindertentarif einheitlich 2 €
 Ermässigung TGO-Zeitkarten 1 €

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 249/2016

Seite - 2 -

Begründung:
A) Grundsätzliches
Das Anruf-Sammel-Taxi (AST) wird seit 1989 durch die Stadt Lahr betrieben, es ersetzt in
den Abendstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen den Linienbus, fährt aber nur bei
Bedarf.
Das AST bedient die Stadt Lahr sowie die Gemeinden Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg,
Meißenheim, Schwanau, Schuttertal und Seelbach.
Die Fahrten nach festem Fahrplan müssen spätestens 20 Minuten, bei Abfahrt in Schuttertal
45 Minuten, vor der gewünschten Zeit telefonisch angemeldet werden.
Im Einzelfall bestehen auch zu den Betriebszeiten des Anruf-Sammel-Taxis parallel Busverbidnungen. Bei bestehenden Busverbindungen innerhalb einer halben Stunde erfolgt deshalb
kein Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr.
Die AST-Fahrt beginnt jeweils an einer Bushaltestelle und fährt die Fahrgäste auf Wunsch bis
vor die Haustür.
B) Überarbeitung der ÖPNV-Förderrichtlinien des Ortenaukreises
Der Ortenaukreis fördert den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet aus
Mitteln, die ihm nach § 28 Finanzausgleichsgesetz zugewiesen werden. Die derzeit gültigen
Förderrichtlinien sind bereits seit 1997 in Kraft und seither nicht aktualisiert. Die bisherigen
Beförderungsbedingungen des AST-Lahr haben sich an diesen Richtlinien orientiert.
Nun hat der Ortenaukreis seine ÖPNV-Förderrichtlinien überarbeitet und durch Beschluss
des Kreistags mit Wirkung zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2016 verabschiedet.
Folgende Anpassungen der Richtlinien sind auf Beschluss des Kreistags für den Betrieb von
Anruf-Sammel-Taxis erfolgt:
 Zum Schutz des vorhandenen ÖPNV gilt der zeitliche Mindestabstand von 30 Minuten.
 Um den bestehenden ÖPNV nicht zu benachteiligen und aus Kostengründen muss ein
angemessenes Beförderungsentgelt erhoben werden.
 Die flexiblen Bedienungsformen haben die Aufgabe, den vorhandenen ÖPNV sinnvoll
zu ergänzen, Zeitfahrausweise der TGO sind daher preismindernd zu berücksichtigen.
 Förderung nur in den Schwachverkehrszeiten ab 20 Uhr, wenn das Busangebot in der
Regel deutlich zurück gefahren wird .
 Förderquote 33 % in Großen Kreisstädten (nur Ergänzung des bestehenden ÖPNVAngebotes) .
In einem ergänzenden Schreiben hat das Landratsamt Ortenaukreis diese Vorgaben präzisiert und zusätzlich angeregt, die Tarife des Anruf-Sammel-Taxis an die Tarife der TGO anzupassen mit einem Komfortzuschlag für die mit dem Anruf-Sammel-Taxi verbundene Fahrt
„bis an die Haustür“.

Drucksache 249/2016

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C) Die Anpassungen im Einzelnen
Eine Anpassung der Beförderungsbedingungen an die neuen Richtlinien des Landkreises ist
geboten, um zum Einen weiterhin die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können und zum
Anderen eine einheitliche Handhabung im Ortenaukreis zu gewährleisten.
Für das Anruf-Sammel-Taxi Lahr ergeben sich dadurch folgende Anpassungen:
 Späterer Beginn der Bedienung des Anruf-Sammel-Taxi-Dienstes einheitlich ab 20:00
Uhr (bisher Mo – Fr zwischen 19:00 Uhr und 19:45 Uhr, Samstag zwischen 17:45
Uhr und 19:15 Uhr)
 Die Tarife orientieren sich zukünftig an den TGO Tarifen mit einem Komfortzuschlag
von 2 € pro Fahrt. Dadurch ist eine insgesamt günstigere Nutzung für längere Fahrten
gegeben. Bisher orientierten sich die Fahrpreise an den durchfahrenen Gemeinden
und staffelten sich von 4 € innerhalb einer Gemeinde, 5 € bei zwei Gemeinden, bis
11,00 € bei fünf berührten Gemeinden. Die neuen Tarife belaufen sich von 4,40 € (1-2
Zonen TGO-Tarif) bis 9,30 € (8 Zonen TGO-Tarif).
 Für die am meisten genutzten Fahrten von 1-2 Zonen (bisher 1 bis 2 durchfahrene
Gemeinden) ergibt sich eine leichte Erhöhung von 0,40 € (4,40 €) bzw.0,30 € (5,30 €)
je Fahrt.
 Schwerbehinderte mit Ausweis (G) und Wertmarke zahlen zukünftig gemäß der Richtlinie lediglich den Komfortzuschlag von 2 €. Bisher wurde von dieser Nutzergruppe der
ermäßigte Fahrpreis erhoben.
 Inhaber von TGO-Zeitkarten erhalten eine Ermäßigung von 1 € pro Fahrt.
 Parallelfahrten des Anruf-Sammel-Taxis zu bestehenden Busverbindungen sind zukünftig nicht mehr zulässig.
D) Finanzielle Auswirkungen
Der Anruf-Sammel-Taxi-Verkehr wird unter Federführung der Stadt Lahr in den Gemeinden
Lahr, Seelbach, Schuttertal, Schwanau, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg und Meißenheim durch die Taxiunternehmen Moßmann und Munz durchgeführt. Die Kosten des AST
werden von der Stadt Lahr vorfinanziert. Das bedeutet, dass die betreffenden Rechnungen
der Taxiunternehmer, die im Auftrag der SWEG den Verkehr übernehmen, von der Stadt
Lahr bezahlt werden und halbjährlich den beteiligten Gemeinden in Abhängigkeit von der
Einwohnerzahl in Rechnung gestellt werden. Das Landratsamt bezuschusst den AnrufSammel-Taxi-Verkehr auch weiterhin zu einem Drittel.
Durch die leichte Erhöhung des Fahrpreises bei der Mehrzahl der Fahrten, wie im Teil C)
ausgeführt, wird es voraussichtlich zu Mehreinnahmen kommen. Durch die Einschränkung
der Bedienungszeiten wird sich die Gesamtzahl der Fahrten verringern. Insgesamt werden
somit keine Ausgabesteigerungen erwartet.

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Dr. Wolfgang G. Müller

____________________
Friederike Ohnemus

Drucksache 249/2016

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