Gemeinderat als Stiftungsrat (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital -…
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
27. Juni 2016
Gemeinderat als Stiftungsrat (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital -…
Gemeinderat als Stiftungsrat (Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung)
27. Juni 2016
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Gemeinderat als Stiftungsrat (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital -…
Gemeinderat als Stiftungsrat (Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung)
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: 201 Herzog Datum: 18.05.2016 Az.: 892.43 Drucksache Nummer: 144/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.06.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.06.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds bzw. des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - der Jahre 2010 bis 2014 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr und des Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege - nimmt von den wesentlichen Feststellungen der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2010 bis 2014 Kenntnis. Gleichzeitig stimmt er der Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen zu. Anlage(n): Darstellung der wesentlichen Prüfungsfeststellungen einschließlich der Stellungnahmen der Verwaltung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 144/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat mit Schreiben vom 12.01.2015 den Prüfungsbericht über die Prüfung der Bauausgaben der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr mit dem zugehörigen Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege - in den Geschäftsjahren 2010 bis 2014 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurde auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Stiftungsrates nach § 31 Abs. 1 Stiftungsgesetz (StiftG) i. V. m. § 114 Abs. 4 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen. Darin ist geregelt, dass der Stiftungsrat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten ist und dass jedem Mitglied des Stiftungsrates auf Verlangen Einsicht in den Prüfungsbericht zu gewähren ist. Alle Prüfungsfeststellungen, zu denen eine Stellungnahme abzugeben ist, sind nachfolgend aufgeführt (siehe Anlage). Die mit „A“-Randnummern gekennzeichneten Feststellungen betreffen wesentliche Verstöße, die nicht schon während der Prüfung ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Feststellungen ist Stellung zu nehmen. Dabei ist mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen wird. Die Einzelbemerkungen wurden der zuständigen Facheinheit der Stadtverwaltung Lahr zugeleitet mit der Bitte, eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen. Die Stadtkämmerei hat das Ergebnis in einer Stellungnahme der Verwaltung (siehe Anlage) zusammengefasst. Von einer Schlussbesprechung i.S. des § 12 Abs. 2 der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) konnte abgesehen werden. Die Verwaltungsleitung wurde am 22.09.2015 mündlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung unterrichtet. Dr. Wolfgang G. Müller Stiftungsratsvorsitzender Jürgen Trampert Stadtkämmerer