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Beschlussvorlage (Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 302
Vogt

Datum: 15.04.2016 Az.: 100.30/08

Drucksache Nr.: 114/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

13.06.2016

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.06.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

102

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zu.
2. Eine eventuelle spätere Integration von Gemeindevollzugsbediensteten in den
KOD wird befürwortet.
3. Im Rahmen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 werden die beiden vorhandenen Vollzeitstellen in Entgeltgruppe 8 TVöD entfristet.
4. Gleichzeitig werden zwei Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 5 des Gemeindevollzugsdienstes unbefristet in zwei Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD umgewandelt.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 114/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Im Rahmen des Stellenplans 2014 wurden durch den Gemeinderat zwei zunächst auf zwei
Jahre befristete Vollzeitstellen zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
bereitgestellt. Das Konzept für den KOD hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am
31.03.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der KOD nahm am 01.07.2014 seine Arbeit auf. Aufgrund von Kündigungen kam es dann
aber zu einer längeren Vakanz. Seit dem 01.06.2015 ist der KOD wieder im Einsatz.
Die mit dem Kommunalen Ordnungsdienst gesammelten Erfahrungen seit der Neubesetzung
fallen durchweg positiv aus. Durch die Mitarbeiter wurden zahlreiche Ordnungsverstöße geahndet, die bislang aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen des Polizeireviers
nicht ausreichend überwacht werden konnten.
Die Schwerpunkte im Einsatz liegen in der Bestreifung problematischer Örtlichkeiten, der
Durchführung von Jugendschutz-, Gaststätten- oder Diskothekenkontrollen oder der Überwachung der städtischen Polizeiverordnung. Parallel hierzu soll durch eine regelmäßige Präsenz im öffentlichen Raum auch das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert werden.
Seit dem 01.06.2015 wurden durch den KOD über 3.000 straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neben gravierenden Parkverstößen zählen hierzu
beispielsweise auch das Befahren gesperrter Wege (Schutterlindenberg, Mietersheimer
Berg,…), Gurtverstöße oder Verfahren gegen Radfahrer, die gegen verkehrsrechtliche Regelungen verstoßen haben.
Seit Ende 2015 werden zu dem durch die Mitarbeiter des KOD auch nächtliche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.
Darüber hinaus wurden zahlreiche sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hierzu zählen unter anderem Sperrzeitüberschreitungen in Gaststätten, Verstöße gegen die Polizeiverordnung (z. B. Leinenpflicht für Hunde) oder Ruhestörungen.
In 17 Fällen konnten Verstöße im Zusammenhang mit Geldspielgeräten geahndet werden, 16
Fälle betrafen den Jugendschutz in Gaststätten (Aufenthalt von Minderjährigen in Rauchergaststätten oder Aufenthalt Minderjähriger nach 24.00 Uhr), 27 weitere Verfahren gab es,
weil gegen Regelungen der Polizeiverordnung verstoßen wurde.
Die Einnahmen aus den zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2016 durch den Kommunalen Ordnungsdienst eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren belaufen sich insgesamt
auf rund 120.000,- Euro.
Das Polizeirevier Lahr hat sich in einer entsprechenden Stellungnahme für die Fortführung
des Kommunalen Ordnungsdienstes ausgesprochen. Der Einsatz habe bereits in den ersten
Monaten zu einer deutlichen Entlastung des Polizeivollzugsdienstes im Bereich der Verkehrsund geringfügigeren Ordnungsdelikte beigetragen und dazu geführt, dass sich die Polizei
zahlreichen anderweitigen Schwerpunkten der polizeilichen Arbeit intensiver widmen konnte.

Drucksache 114/2016

Seite - 3 -

Im Zusammenhang mit Kontrollen des KOD muss verstärkt festgestellt werden, dass die Mitarbeiter teilweise verbal massiv angegangen oder beleidigt werden, in Einzelfällen ist es
schon zu Bedrohungen und versuchten Körperverletzungen gekommen. Die notwendige Unterstützung durch Beamte des Polizeireviers hat in diesen Fällen bislang stets reibungslos
funktioniert.
Die Zusammenarbeit zwischen dem KOD und dem Polizeirevier wird insgesamt als sehr gut
bewertet.
Auch für die Zukunft zeichnet sich ein zwingender Bedarf für Kontrollen des Kommunalen
Ordnungsdienstes ab, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern, eine umfassende Präsenz der Ordnungsbehörde im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die bestehenden städtischen Regelungen wie zum Beispiel die Polizeiverordnung
oder die Rechtsverordnung Waldmattensee in ausreichendem Maß durchsetzen zu können.
Das Fazit der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu den bisher erzielten Ergebnissen fällt durchweg positiv aus. Es wird deshalb empfohlen, den Kommunalen Ordnungsdienst
auf Dauer einzurichten.
Der KOD besteht aktuell aus zwei Mitarbeitern (Entgeltgruppe 8 TVöD). Diese Stellen sollen
mit dem Stellenplan 2017 dauerhaft geschaffen werden. Es ist zudem langfristig das Ziel,
zwei weitere Stellen des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) in den KOD zu integrieren, sofern
bei den jeweiligen Mitarbeitern/innen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.
Dies würde einen wöchentlichen Wechsel der Stelleninhaber zwischen Gemeindevollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst ermöglichen und somit eine höhere personelle Flexibilität wie auch bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden schaffen. Die Erfahrungswerte durch die Mitarbeit im KOD könnten dann auch in die jeweilige Arbeitswoche im
GVD mit einfließen.
Diese Option wird künftig in regelmäßigen Abständen – vor allem bei personellen Neubesetzungen – neu geprüft werden. Durch den Beschluss des Haupt- und Personalausschusses
vom 17.11.2014 liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Auch diesbezüglich soll nun eine
dauerhafte Regelung erfolgen.

Guido Schöneboom

Tobias Biendl

Lucia Vogt