Beschlussvorlage (Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes)
27. Juni 2016
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 15.04.2016 Az.: 100.30/08 Drucksache Nr.: 114/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.06.2016 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.06.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 102 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Dauerhafte Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der dauerhaften Einrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) zu. 2. Eine eventuelle spätere Integration von Gemeindevollzugsbediensteten in den KOD wird befürwortet. 3. Im Rahmen des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2017 werden die beiden vorhandenen Vollzeitstellen in Entgeltgruppe 8 TVöD entfristet. 4. Gleichzeitig werden zwei Vollzeitstellen der Entgeltgruppe 5 des Gemeindevollzugsdienstes unbefristet in zwei Stellen der Entgeltgruppe 8 TVöD umgewandelt. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 114/2016 Seite - 2 - Begründung: Im Rahmen des Stellenplans 2014 wurden durch den Gemeinderat zwei zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstellen zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) bereitgestellt. Das Konzept für den KOD hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.03.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen. Der KOD nahm am 01.07.2014 seine Arbeit auf. Aufgrund von Kündigungen kam es dann aber zu einer längeren Vakanz. Seit dem 01.06.2015 ist der KOD wieder im Einsatz. Die mit dem Kommunalen Ordnungsdienst gesammelten Erfahrungen seit der Neubesetzung fallen durchweg positiv aus. Durch die Mitarbeiter wurden zahlreiche Ordnungsverstöße geahndet, die bislang aufgrund der beschränkten personellen Ressourcen des Polizeireviers nicht ausreichend überwacht werden konnten. Die Schwerpunkte im Einsatz liegen in der Bestreifung problematischer Örtlichkeiten, der Durchführung von Jugendschutz-, Gaststätten- oder Diskothekenkontrollen oder der Überwachung der städtischen Polizeiverordnung. Parallel hierzu soll durch eine regelmäßige Präsenz im öffentlichen Raum auch das subjektive Sicherheitsgefühl verbessert werden. Seit dem 01.06.2015 wurden durch den KOD über 3.000 straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Neben gravierenden Parkverstößen zählen hierzu beispielsweise auch das Befahren gesperrter Wege (Schutterlindenberg, Mietersheimer Berg,…), Gurtverstöße oder Verfahren gegen Radfahrer, die gegen verkehrsrechtliche Regelungen verstoßen haben. Seit Ende 2015 werden zu dem durch die Mitarbeiter des KOD auch nächtliche Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden zahlreiche sonstige Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Hierzu zählen unter anderem Sperrzeitüberschreitungen in Gaststätten, Verstöße gegen die Polizeiverordnung (z. B. Leinenpflicht für Hunde) oder Ruhestörungen. In 17 Fällen konnten Verstöße im Zusammenhang mit Geldspielgeräten geahndet werden, 16 Fälle betrafen den Jugendschutz in Gaststätten (Aufenthalt von Minderjährigen in Rauchergaststätten oder Aufenthalt Minderjähriger nach 24.00 Uhr), 27 weitere Verfahren gab es, weil gegen Regelungen der Polizeiverordnung verstoßen wurde. Die Einnahmen aus den zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2016 durch den Kommunalen Ordnungsdienst eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren belaufen sich insgesamt auf rund 120.000,- Euro. Das Polizeirevier Lahr hat sich in einer entsprechenden Stellungnahme für die Fortführung des Kommunalen Ordnungsdienstes ausgesprochen. Der Einsatz habe bereits in den ersten Monaten zu einer deutlichen Entlastung des Polizeivollzugsdienstes im Bereich der Verkehrsund geringfügigeren Ordnungsdelikte beigetragen und dazu geführt, dass sich die Polizei zahlreichen anderweitigen Schwerpunkten der polizeilichen Arbeit intensiver widmen konnte. Drucksache 114/2016 Seite - 3 - Im Zusammenhang mit Kontrollen des KOD muss verstärkt festgestellt werden, dass die Mitarbeiter teilweise verbal massiv angegangen oder beleidigt werden, in Einzelfällen ist es schon zu Bedrohungen und versuchten Körperverletzungen gekommen. Die notwendige Unterstützung durch Beamte des Polizeireviers hat in diesen Fällen bislang stets reibungslos funktioniert. Die Zusammenarbeit zwischen dem KOD und dem Polizeirevier wird insgesamt als sehr gut bewertet. Auch für die Zukunft zeichnet sich ein zwingender Bedarf für Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes ab, um das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern, eine umfassende Präsenz der Ordnungsbehörde im öffentlichen Raum zu gewährleisten und die bestehenden städtischen Regelungen wie zum Beispiel die Polizeiverordnung oder die Rechtsverordnung Waldmattensee in ausreichendem Maß durchsetzen zu können. Das Fazit der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung zu den bisher erzielten Ergebnissen fällt durchweg positiv aus. Es wird deshalb empfohlen, den Kommunalen Ordnungsdienst auf Dauer einzurichten. Der KOD besteht aktuell aus zwei Mitarbeitern (Entgeltgruppe 8 TVöD). Diese Stellen sollen mit dem Stellenplan 2017 dauerhaft geschaffen werden. Es ist zudem langfristig das Ziel, zwei weitere Stellen des Gemeindevollzugsdienstes (GVD) in den KOD zu integrieren, sofern bei den jeweiligen Mitarbeitern/innen die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Dies würde einen wöchentlichen Wechsel der Stelleninhaber zwischen Gemeindevollzugsdienst und Kommunalem Ordnungsdienst ermöglichen und somit eine höhere personelle Flexibilität wie auch bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden schaffen. Die Erfahrungswerte durch die Mitarbeit im KOD könnten dann auch in die jeweilige Arbeitswoche im GVD mit einfließen. Diese Option wird künftig in regelmäßigen Abständen – vor allem bei personellen Neubesetzungen – neu geprüft werden. Durch den Beschluss des Haupt- und Personalausschusses vom 17.11.2014 liegen die Voraussetzungen hierfür vor. Auch diesbezüglich soll nun eine dauerhafte Regelung erfolgen. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt