Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
26. September 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil)
26. September 2016
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung)Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil)Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil)Beschlussvorlage (- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage)
Stadt Lahr 24. August 2016 Stadtplanungsamt Az.: Kü Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung in Lahr Begründung A Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (4) i.V.m. (1) BauGB 27.06.2016 Offenlegungsbeschluss 27.06.2016 Offenlage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 11.07.2016 - 19.08.2016 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB 26.09.2016 Öffentliche Bekanntmachung 01.10.2016 B Begründung 1. ALLGEMEINES 1.1. Geltungsbereich, Lage des Plangebiets Das ca. 0,2 ha große Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN. Das Plangebiet liegt östlich der Bundesstraße B3 unterhalb der Straßenböschung und westlich der Breisgaustraße. Die Unterführung zum Seepark bildet die nördliche Grenze des Plangebiets. Derzeitig befindet sich hier eine öffentliche Grünfläche mit zwei Baumgruppen mit jeweils drei Bäumen, zwei Sitzbänken sowie einem Mülleimer. 1.2. Anlass und Ziel der Planaufstellung Im Zuge der bevorstehenden Landesgartenschau 2018 in Lahr wurde das angrenzende Gebiet jenseits der Unterführung der B3 als Seepark neu geplant. Um das positive Erscheinungsbild des Parks nicht zu gefährden, soll auf das benötigte Parkierungsangebot innerhalb des Parks verzichtet werden. Stattdessen sollen Parkierungsflächen entstehen, die den Besuchern Parkplätze in unmittelbarer Nähe zum Seepark bereithalten. Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG Begründung Das Plangebiet erfüllt die Erfordernisse der Nähe als auch der räumlichen und optischen Abtrennung zum Park. Weiterhin handelt es sich beim Plangebiet um Straßenverkehrsgrün mit wenig Bepflanzung. Die Etablierung eines Parkplatzes in Verbindung mit einer stark erweiterten Baumbepflanzung wird sowohl in Bezug auf die Neunutzung als auch in Bezug auf die Grünflächenqualität als gewinnbringend angesehen. 1.3. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan von 1998 stellt eine Nutzung der Landwirtschaft dar. Da es sich um keine planungskonforme Nutzung des Gebiets handelt, ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird gemäß Abs. 2, Nr. 2 der Bebauungsplan vor der Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets wird nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. 1.4. Grundstücksverhältnisse Die zu überplanende Fläche befindet sich vollständig im Eigentum der Stadt Lahr. 2. PLANINHALTE 2.1 Städtebauliche Zielsetzung Das Plangebiet soll dem angrenzenden Seepark als Parkplatz dienen. Gleichzeitig soll die Fläche, die lediglich einen Charakter als „Restgrün“ aufweist, aufgewertet werden. Aus östlicher Richtung ist der Seepark nur über die Unterführung unmittelbar am Plangebiet erschlossen. Mit der Umgestaltung und Neunutzung des Plangebiets geht somit auch eine Entrée-Situation zum neuen Seepark einher. Die Bezüge beider Gebiete zueinander sind, anders als zuvor, unmittelbar verknüpft. 2.2. Art und Maß der (baulichen) Nutzung Im Plangebiet sind keine Gebäude vorgesehen. Die Art der Nutzung beschränkt sich auf eine öffentliche Grünfläche sowie auf eine öffentliche Verkehrs- und Parkierungsfläche. 2.3. Verkehr 2.3.1. Erschließung Die Erschließung des Parkplatzes wird durch zwei Zufahrten bzw. Zugänge ermöglicht. Die nördliche Erschließung mündet in die Unterführungsstraße, die von der Breisgaustraße abgeht. Die Zufahrten liegen ca. 20 Meter von der Breisgaustraße entfernt, sodass ein eventueller Rückstau auf die Breisgaustraße vermieden wird. Außerdem befindet sich gegenüberliegend ein Fußweg in der Breisgaustraße. Die leichte fußläufige Erreichbarkeit des Parkplatzes ist somit sichergestellt. 2 Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG Begründung Auf der Süd-Ostseite ist der Parkplatz über eine zweite Zufahrt erschlossen und durchfahrbar. 2.3.2. Ruhender Verkehr Der geplante Parkplatz bietet Platz für mindestens 48 Stellplätze für Personenkraftwagen, darunter 2 Behindertenstellplätze, und Abstellmöglichkeiten für 6 Krafträder und 10 Fahrräder. 2.3.3. Verkehrsaufkommen Aufgrund der Anzahl der Stellplätze und des relativ niedrigen Verkehrsaufkommens in der Breisgaustraße wird von keiner erheblichen Steigerung des Straßenverkehrsaufkommens oder Mehrbelastung der nebenliegenden Gebiete durch Straßenverkehrslärm ausgegangen. 2.4. Bebauungsplan der Innenentwicklung (beschleunigtes Verfahren) Die 5. Änderung des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN erfolgt nach §13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) unter dem Aspekt der Aktivierung von innerörtlichen Flächen. Die Voraussetzungen nach § 13a Abs.1 Satz 2 BauGB werden aufgrund der fehlenden überbaubaren Fläche erfüllt. § 13a Abs. 1 Satz 3 greift dementsprechend. Auch liegen keine Beeinträchtigungen von Schutzgütern nach §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB vor. 2.4.1. Umweltprüfung und Umweltbericht Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht wird nach § 13a (2) Nr. 1 und § 13 (3) BauGB abgesehen. Aufgrund der getroffenen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung wird nicht von nennenswerten Beeinträchtigungen der Umwelt ausgegangen. 2.4.2. Sonstige Schutzgüter Schutzgut erheblich nicht Bemerkungen erheblich Tiere, Pflanzen und Die Bestandssituation vor der ihre Lebensräume Planaufstellung umfasst eine Wiese mit X zwei Baumgruppen mit jeweils 3 Bäumen. Durch die Pflanzung von 3 Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG Begründung mindestens 12 Bäumen wird der Eingriff als Verbesserung gegenüber der Bestandssituation angesehen. Versiegelung der Verkehrsfläche. Parkierungsfläche mit wassergebundenen Deckschichten möglich. Eingriff wird als unerheblich angesehen. Versickerungsflächen weiterhin vorhanden. Verbindungskanal auf die Westseite der B3 aufrechterhalten. Keine erheblichen Auswirkungen der versiegelten Flächen auf die Oberflächenentwässerung zu befürchten. Keine Verschlechterung der Luftqualität ersichtlich. Keine Verschlechterung des Mikroklimas ersichtlich. Dient als Unterstützungsfläche des nebenliegenden Naherholungsgebiets „Seepark“. Keine erhebliche Verminderung des Landschaftsbildes befürchtet. Die Planung berührt keine Schutzgebiete. Boden X Wasser X Luft Klima X X Landschaftsbild / Erholung X FFH/VogelschutzGebiete/Waldbiotop X 2.4.3. Frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde nach § 13a (2) Nr. 1 und § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. Die Tragweite der geplanten Änderungen wurde als nicht weitgreifend genug eingeschätzt, als dass eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung hätte geschehen sollen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB. 2.5 Kosten Träger der Baukosten und Unterhaltung ist die Stadt Lahr. Die einmaligen Gesamtkosten der Baumaßnahmen werden auf ca. 190.000 Euro geschätzt. 4 Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. ÄNDERUNG Begründung 2.6 Städtebauliche Daten Baurechtliche Flächen des zeichnerischen Teils des Bebauungsplans: Verkehrsfläche (Erschließung): Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Grünfläche: Bebauungsplangebiet: ca. 733 m² ca. 1011 m² ca. 406 m² ca. 2150 m² ca. 34,1 % ca. 47,0 % ca. 18,9 % Reale Flächenverteilung nach zugrundeliegender Gestaltungsplanung: Tatsächlich versiegelte Fläche: Tatsächlich wasserdurchlässige Oberfläche: Tatsächliche Grünfläche: Sabine Fink Stadtbaudirektorin 5 ca. 733,0 m² ca. 597,5 m² ca. 819,5 m² ca. 34,1 % ca. 27,8 % ca. 38,1 %