Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)
Sitzung: Technischer Ausschuss (9. Sitzung)
26. September 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil)
26. September 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss)
Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung)Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil)Beschlussvorlage (- Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil)Beschlussvorlage (- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage)
Beschlussvorlage Amt: 61 Kühl Datum: 22.08.2016 Az.: - 0684/Kü Drucksache Nr.: 224/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 14.09.2016 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 22.09.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 26.09.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Abwägung vom 24.08.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird beschlossen. 2. Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wird in der beigefügten Fassung vom 24.08.2016 beschlossen. Anlage(n): - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Zeichnerischer Teil - Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Textlicher Teil - Bebauungsplanentwurf vom 24. August 2016: Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 224/2016 Seite - 2 - Begründung: Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung wurde vom Gemeinderat am 27. Juni 2016 gefasst. Die Offenlage und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde vom 11. Juli 2016 bis einschließlich zum 19. August 2016 durchgeführt. 7 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. Sie betreffen die Themen Bodenversiegelung, Geotechnik, Oberflächenentwässerung, Gehölzrodung, Hochbaumaßnahmen, Fund von Kulturdenkmalen und Beleuchtung. Aus der Bürgerschaft wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Vergleich zum Entwurf zur Offenlage wurden in der vorliegenden Fassung nur geringfügige Änderungen vorgenommen: 4.2. Fund von Kulturdenkmalen (§ 20 DSchG): Der Text zur nachrichtlichen Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen wurde entsprechend den Wünschen des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart aktualisiert. 5.3. Geotechnik: Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Regierungspräsidiums Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau aufgenommen. 5.4. Oberflächenentwässerung: Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Landratsamtes Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz aufgenommen. 5.5. Gehölzrodungen: Der Hinweis wurde entsprechend des Wunsches des Landratsamtes Ortenaukreis, Amt für Umweltschutz aufgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, die Bewertung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 5. Änderung zu fassen. Mit der öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.