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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 07.07.2016 Az.: 0687/Lö

Drucksache Nr.: 199/2016

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

20.07.2016

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

25.07.2016

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

----------

Betreff:

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange

Beschlussvorschlag:

1. Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 7.7.2016 wird gemäß
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der
Behörden und sonstiger Träger durchgeführt.
3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Anlage(n):
- Bestandsplan/Geltungsbereich
- Gestaltungsplan
- Begründung
BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 199/2016

Seite - 2 -

Begründung:
Die Firma Vogel-Bau muss ihre rund 45 Jahre alte Asphaltmischanlage in Ottenheim aufgeben. Nachdem der ursprünglich favorisierte Standort an der Autobahnanschlussstelle
Lahr aus raumordnerischen Gründen nicht realisierbar ist, haben Stadt und Firma ein geeignetes Gelände westlich der Straßenmeisterei bzw. südlich der Kompostieranlage Förster gefunden (siehe Bestandsplan). Es wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, ist aber im
Flächennutzungsplan als zukünftige Gewerbe- bzw. Gemeinbedarfsfläche (Erweiterung
Straßenmeisterei) dargestellt.
Der Standort wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom
3. Februar 2016 vorgestellt, diskutiert und grundsätzlich für geeignet befunden. Zwischenzeitlich konnten Themen wie Höhenbeschränkung zur Flugsicherung, Flächenerwerb oder
ökologische Wertigkeit soweit geklärt werden, dass ein Neubau der Asphaltmischanlage
inklusive Verlagerung der Baustoffaufbereitungsanlage Langenwinkel an dieser Stelle sehr
realistisch erscheint.
Hierfür müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies
soll mit der im Herbst 2016 einzuleitenden 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und
dem nun vorgeschlagenen Verfahren zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST,
4. Änderung und Erweiterung, erfolgen. Sämtliche entsprechende Planungsleistungen wurden von Vogel-Bau in Abstimmung mit dem Baudezernat an externe Büros vergeben. Die
wesentlichen Inhalte zum Bebauungsplan sind der beigefügten Begründung zu entnehmen.
Da das Vorhaben durch die Anlagenhöhe von gut 40 Meter und rund 20 Meter hohe Siloanlage optisch stark in Erscheinung treten wird, hat die Stadt die Firma aufgefordert, Visualisierungen und Gestaltungsvorschläge (Einhausung, Farbe, Licht, Eingrünung, exakte Anordnung …) vorzulegen. Diese sollen zum Offenlagebeschluss (voraussichtlich im Herbst
2016) als Entscheidungshilfe in die Beurteilung durch die Gremien einfließen.
Außerdem ist bis dahin ein Städtebaulicher Vertrag zu erstellen, der die Kostenübernahme
durch das Unternehmen und gegebenenfalls gestalterische Details regelt.
Die Verwaltung schlägt vor, nun den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zu fassen. Diese könnte in der
Zeit vom 8. August bis zum 16. September 2016 erfolgen.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.