Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und…
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
25. Juli 2016
Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und…
Beschlussvorlage (- Begründung)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan/Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
25. Juli 2016
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und…
Beschlussvorlage (- Begründung)Beschlussvorlage (- Bestandsplan/Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 07.07.2016 Az.: 0687/Lö Drucksache Nr.: 199/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 20.07.2016 vorberatend öffentlich Gemeinderat 25.07.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ---------- Betreff: Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: 1. Für den im beigefügten Übersichtsplan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 2. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs vom 7.7.2016 wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger durchgeführt. 3. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Anlage(n): - Bestandsplan/Geltungsbereich - Gestaltungsplan - Begründung BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 199/2016 Seite - 2 - Begründung: Die Firma Vogel-Bau muss ihre rund 45 Jahre alte Asphaltmischanlage in Ottenheim aufgeben. Nachdem der ursprünglich favorisierte Standort an der Autobahnanschlussstelle Lahr aus raumordnerischen Gründen nicht realisierbar ist, haben Stadt und Firma ein geeignetes Gelände westlich der Straßenmeisterei bzw. südlich der Kompostieranlage Förster gefunden (siehe Bestandsplan). Es wird derzeit landwirtschaftlich genutzt, ist aber im Flächennutzungsplan als zukünftige Gewerbe- bzw. Gemeinbedarfsfläche (Erweiterung Straßenmeisterei) dargestellt. Der Standort wurde in der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 3. Februar 2016 vorgestellt, diskutiert und grundsätzlich für geeignet befunden. Zwischenzeitlich konnten Themen wie Höhenbeschränkung zur Flugsicherung, Flächenerwerb oder ökologische Wertigkeit soweit geklärt werden, dass ein Neubau der Asphaltmischanlage inklusive Verlagerung der Baustoffaufbereitungsanlage Langenwinkel an dieser Stelle sehr realistisch erscheint. Hierfür müssen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies soll mit der im Herbst 2016 einzuleitenden 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem nun vorgeschlagenen Verfahren zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung, erfolgen. Sämtliche entsprechende Planungsleistungen wurden von Vogel-Bau in Abstimmung mit dem Baudezernat an externe Büros vergeben. Die wesentlichen Inhalte zum Bebauungsplan sind der beigefügten Begründung zu entnehmen. Da das Vorhaben durch die Anlagenhöhe von gut 40 Meter und rund 20 Meter hohe Siloanlage optisch stark in Erscheinung treten wird, hat die Stadt die Firma aufgefordert, Visualisierungen und Gestaltungsvorschläge (Einhausung, Farbe, Licht, Eingrünung, exakte Anordnung …) vorzulegen. Diese sollen zum Offenlagebeschluss (voraussichtlich im Herbst 2016) als Entscheidungshilfe in die Beurteilung durch die Gremien einfließen. Außerdem ist bis dahin ein Städtebaulicher Vertrag zu erstellen, der die Kostenübernahme durch das Unternehmen und gegebenenfalls gestalterische Details regelt. Die Verwaltung schlägt vor, nun den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange zu fassen. Diese könnte in der Zeit vom 8. August bis zum 16. September 2016 erfolgen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.