Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Beschluss Einleitung des…
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
2. März 2016
Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Beschluss Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffenlicher Belange)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
2. März 2016
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Beschlussvorlage (7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Beschluss Einleitung des…
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffenlicher Belange)Beschlussvorlage (- Erläuterungsbericht mit Plananlagen)Beschlussvorlage (- Umweltbericht)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 16.02.2016 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 52/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 02.03.2016 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat Kippenheim 07.03.2016 vorberatend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim Stellungnahmen zu den Anregungen aus der Offenlage Beschluss Einleitung des Genehmigungsverfahrens Beschlussvorschlag: 1. Die vorgeschlagenen Stellungnahmen vom 16.02.2016 zu den während der Offenlage vorgebrachten Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen. 2. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim einschl. des Erläuterungsberichts mit den Bereichen - Bebauungsplan BÜRGERPARK - Bebauungsplan SEEPARK, Stadtteil Mietersheim - Bebauungspläne KLEINGARTENPARK RÖMERSTRASSE und MOSCHEE - Bebauungspläne KLEINFELD-SÜD, 6. und 7. Änderung wird in der Fassung vom 18.02.2016 beschlossen. 3. Gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Anlage(n): - Stellungnahmen zu den Anregungen der Bürger und Träger öffenlicher Belange - Erläuterungsbericht mit Plananlagen - Umweltbericht BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 52/2016 Seite - 2 - Drucksache 52/2016 Seite - 3 - Begründung: Am 07.12.2015 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim die Offenlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Diese 7. Änderung wurde notwendig, weil für die Umsetzung der Landesgartenschau 2018 die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanebene geschaffen werden müssen. Gleiches gilt im Bereich Kleinfeld-Süd für die Errichtung eines Seniorenzentrums mit Pflegeheim, Seniorenwohngruppen und weiteren barrierefreien Wohnungen sowie für die Errichtung einer Moschee mit Kulturzentrum im Gewann „Unteres Brüchle“. Die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 04.01.2016 bis einschließlich 05.02.2016 durchgeführt. Von den 30 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange haben 13 keine Rückmeldung zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben und weitere 10 keine Anregungen vorgebracht. Bei den 3 eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange handelt es sich lediglich um Hinweise. Nach Auswertung ergeben sich hier keine Änderungen gegenüber dem Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans. Die Anregungen bzw. Hinweise sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zum Teiländerungsbereich Bebauungsplan MOSCHEE von einer Bürgerin Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die Einwendungen und Anregungen sowie die jeweiligen Bewertungen dazu sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange die 7. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 18.02.2016 zu beschließen und gemäß § 6 BauGB das Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg einzuleiten. Die erste Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 03.09.1999 wirksam, die zweite Änderung am 02.11.2004, die dritte Änderung am 30.03.2006, die vierte Änderung am 19.07.2006. und die 5. Änderung am 11.06.2015. Die 6. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren. Tilman Petters Stefan Löhr Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.