Beschlussvorlage (Querungshilfe Lahrer Straße)
18. Februar 2016
Beschlussvorlage Amt: 302 Vogt Datum: 22.01.2016 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 25/2016 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 18.02.2016 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Querungshilfe Lahrer Straße Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss befürwortet die Einrichtung einer Querungshilfe mit begleitender Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h am Ortseingang Lahr aus Richtung Sulz kommend. Anlage(n): Entwurfsplanung Querungshilfe K 5352 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 25/2016 Seite - 2 - Begründung: Zwischen Sulz und Lahr wird der Radverkehr derzeit westlich der Kreisstraße 5352 auf einem benutzungspflichtigen separaten Radweg geführt. Der Radweg endet momentan auf Höhe des Ortseingangs Lahr, ohne dass an dieser Stelle eine sichere Querungsmöglichkeit der Werderstraße besteht. Diese Gefahrenstelle wurde bereits im Zuge des erstellten Rad- und Fußwegekonzepts mit vordringlichem Handlungsbedarf bewertet. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurden gemeinsam mit Vertretern des Ortenaukreises Möglichkeiten erörtert, diese Situation zu entschärfen. Im Ergebnis haben sich die Teilnehmer der Verkehrsschau auf die Einrichtung einer baulichen Querungshilfe sowie einer begleitenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h verständigt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Benutzung der Querungshilfe noch sicherer gestalten. Die Ausführung des baulichen Vorhabens kann aufgrund der Dringlichkeit vom Ortenaukreis als zuständigem Straßenbaulastträger voraussichtlich auch außerhalb des laufenden Doppelhaushalts erfolgen. Die Stadt Lahr hat sich bei der erstellten Entwurfsplanung unterstützend eingebracht und plant, zur schnelleren Ausführung auch einen Kostenbeitrag in Höhe von 20.000,- Euro zu erbringen, der aus dem laufenden Vermögenshaushalt der Abteilung Tiefbau entnommen werden kann. Die Lage der beabsichtigten Querungshilfe kann der beigefügten Entwurfsplanung entnommen werden. Die Details der Ausführung werden in den kommenden Wochen zwischen der Stadt Lahr und dem Landratsamt Ortenaukreis besprochen. Die Umsetzung der Maßnahme ist noch im Jahr 2016 vorgesehen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass an der betreffenden Stelle in absehbarer Zeit eine sichere Querungsmöglichkeit für Radfahrer zur Verfügung steht. Es wird empfohlen, dem Vorhaben zuzustimmen. Guido Schöneboom Tobias Biendl Lucia Vogt