Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Regelung der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros und Festsetzung von Preisen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 502
Himmelsbach

Datum: 23.10.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 222/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

20.11.2013

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Regelung der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros und Festsetzung von Preisen

Beschlussvorschlag:

Die Neuregelungen der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinderund Jugendbüros wurden laut Anlagen beschlossen sowie die Neufestsetzung der
Preise wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Anlage(n):
Material für spiel-, kultur- und erlebnispädagogische Aktionen
Preisliste "Werkzeuge zur Grünholzbearbeitung"
Preisliste "Zirkuszelt"

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 222/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Mit der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien unterstützt das Kinder- und Jugendbüro seit Jahrzehnten kostengünstig die Kinder- und Jugendarbeit von sozialen Einrichtungen,
Vereinen, Institutionen und Privatpersonen. Die Nachfrage hält sich gerade in den Monaten
Mai bis September auf hohem Niveau. Gleichzeitig werden mit der Vermietung Einnahmen
erzielt, mit denen zum Teil jährlich anfallende Aufwendungen für Wartung und Ersatzbeschaffungen finanziert werden (Einnahmen 2012: 4.834 Euro).
Im Zuge einer Prüfung der Vermietungen durch das Rechnungsprüfungsamt werden Neuregelungen bzw. die Befürwortung bisheriger Vorgehensweisen bei der Vermietung durch das
Kinder- und Jugendbüro erforderlich.
Bei den Vermietungen sollen folgende Regelungen Anwendung finden:
1.) Unentgeltliche Vermietung
•
Helfer/-innen, die das Kinder- und Jugendbüro im Laufe des Jahres ehrenamtlich oder
nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung bei seinen Aktionen unterstützen (z.B. während der Stadtranderholung, Zeltfreizeit oder Spielmobilaktionen), können Spiel- und Aktionsmaterialien unentgeltlich ausleihen. Durch diese Geste soll diese Form ehrenamtlichen
Engagements wertgeschätzt werden.
•
Mitarbeiter/-innen des Kinder- und Jugendbüros können Spiel- und Aktionsmaterialien
unentgeltlich ausleihen, sofern sie der Vorbereitung von Aktionen des Kinder- und Jugendbüros dienen.
•
Langjährige Kooperationspartner (z.B. Spielmobile, Jugendreferate) können die Spielund Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros unentgeltlich leihen. Im Gegenzug erhält auch das Kinder- und Jugendbüro kostenfrei die Mietgegenstände der Kooperationspartner.
•
Für Benefizaktionen kann das Kinder- und Jugendbüro nach Rücksprache mit der Amtsleitung seine Spiel- und Aktionsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung stellen.
(jeweils bisher so gehandhabt)
2.) Vermietung zu einem vergünstigten Preis
Zukünftig soll bei den Kriterien für die Vermietung zu einem vergünstigten Preis nicht mehr
nur zwischen sozialem Träger (wie Jugendeinrichtungen, Vereinen) und Privatpersonen/Firmen unterschieden werden, sondern ein reduziertes Entgelt auch erhoben werden,
wenn es sich bei der Veranstaltung um eine soziale Nutzung handelt. Eine soziale Nutzung
liegt vor, wenn die Spiel- und Aktionsmaterialien bei Veranstaltungen eingesetzt werden, die
dem Gemeinwohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dienen und für die kein Eintritt erhoben wird. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen von freien Trägern, Schulen,
vom Personalrat oder von anderen städtischen Dienststellen/Einrichtungen, die die Spielund Aktionsmaterialien im Rahmen ihrer Arbeit nutzen.
(neue Regelung)
3.) Einzugsbereich
Spiel- und Aktionsmaterialien sollen zukünftig nur innerhalb des Ortenaukreises (neue Regelung, Ausnahmen siehe 1.) vermietet werden. Mieter aus Lahr erhalten hierbei nach wie vor
den Vorzug vor Mietern anderer Gemeinden des Ortenaukreises.

Drucksache 222/2013

Seite - 3 -

4.) Preisliste
Die Preisliste der Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros soll alle zwei
bis drei Jahre durch das Kinder- und Jugendbüro aktualisiert und anschließend im Ausschuss
für Soziales, Schulen und Sport zur Kenntnis gegeben werden. So können Preisanpassungen vorgenommen und neu angeschaffte Spiel- und Aktionsmaterialien aufgenommen werden.
Neu angeschaffte Spiel- und Aktionsmaterialien werden zunächst in einer 2jährigen Testphase vom Kinder- und Jugendbüro erprobt. Die Preisfestlegung dafür erfolgt durch das Kinderund Jugendbüro.
(teilweise bisher so gehandhabt)

Im Zuge der Neuregelungen bei Vermietungen schlägt die Verwaltung auch eine Neufestsetzung der Entgelte entsprechend der beigefügten Anlage 1 vor. Die Preise wurden überarbeitet und neu angeschaffte Spielgeräte in die Liste aufgenommen. Neben dem Ziel, die Materialien weiterhin preisgünstig zu vermieten, wurde auch eine Preisangleichung vorgenommen,
um einheitlichere Preise zu erhalten. Die Preise wurde dabei geringfügig nach oben oder unten verändert.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleitung