Beschlussvorlage (Regelung der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros und Festsetzung von Preisen)
Sitzung: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport (4. Sitzung)
20. November 2013
Beschlussvorlage (Regelung der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros und Festsetzung von Preisen)
Beschlussvorlage (Material für spiel-, kultur- und erlebnispädagogische Aktionen)
Beschlussvorlage (Preisliste "Werkzeuge zur Grünholzbearbeitung")
Beschlussvorlage (Preisliste "Zirkuszelt")
20. November 2013
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Beschlussvorlage (Preisliste "Zirkuszelt")Beschlussvorlage (Material für spiel-, kultur- und erlebnispädagogische Aktionen)Beschlussvorlage (Preisliste "Werkzeuge zur Grünholzbearbeitung")
Beschlussvorlage Amt: 502 Himmelsbach Datum: 23.10.2013 Az.: Drucksache Nr.: 222/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 20.11.2013 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Regelung der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros und Festsetzung von Preisen Beschlussvorschlag: Die Neuregelungen der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinderund Jugendbüros wurden laut Anlagen beschlossen sowie die Neufestsetzung der Preise wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Anlage(n): Material für spiel-, kultur- und erlebnispädagogische Aktionen Preisliste "Werkzeuge zur Grünholzbearbeitung" Preisliste "Zirkuszelt" BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 222/2013 Seite - 2 - Begründung: Mit der Vermietung von Spiel- und Aktionsmaterialien unterstützt das Kinder- und Jugendbüro seit Jahrzehnten kostengünstig die Kinder- und Jugendarbeit von sozialen Einrichtungen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen. Die Nachfrage hält sich gerade in den Monaten Mai bis September auf hohem Niveau. Gleichzeitig werden mit der Vermietung Einnahmen erzielt, mit denen zum Teil jährlich anfallende Aufwendungen für Wartung und Ersatzbeschaffungen finanziert werden (Einnahmen 2012: 4.834 Euro). Im Zuge einer Prüfung der Vermietungen durch das Rechnungsprüfungsamt werden Neuregelungen bzw. die Befürwortung bisheriger Vorgehensweisen bei der Vermietung durch das Kinder- und Jugendbüro erforderlich. Bei den Vermietungen sollen folgende Regelungen Anwendung finden: 1.) Unentgeltliche Vermietung • Helfer/-innen, die das Kinder- und Jugendbüro im Laufe des Jahres ehrenamtlich oder nur gegen eine geringe Aufwandsentschädigung bei seinen Aktionen unterstützen (z.B. während der Stadtranderholung, Zeltfreizeit oder Spielmobilaktionen), können Spiel- und Aktionsmaterialien unentgeltlich ausleihen. Durch diese Geste soll diese Form ehrenamtlichen Engagements wertgeschätzt werden. • Mitarbeiter/-innen des Kinder- und Jugendbüros können Spiel- und Aktionsmaterialien unentgeltlich ausleihen, sofern sie der Vorbereitung von Aktionen des Kinder- und Jugendbüros dienen. • Langjährige Kooperationspartner (z.B. Spielmobile, Jugendreferate) können die Spielund Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros unentgeltlich leihen. Im Gegenzug erhält auch das Kinder- und Jugendbüro kostenfrei die Mietgegenstände der Kooperationspartner. • Für Benefizaktionen kann das Kinder- und Jugendbüro nach Rücksprache mit der Amtsleitung seine Spiel- und Aktionsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung stellen. (jeweils bisher so gehandhabt) 2.) Vermietung zu einem vergünstigten Preis Zukünftig soll bei den Kriterien für die Vermietung zu einem vergünstigten Preis nicht mehr nur zwischen sozialem Träger (wie Jugendeinrichtungen, Vereinen) und Privatpersonen/Firmen unterschieden werden, sondern ein reduziertes Entgelt auch erhoben werden, wenn es sich bei der Veranstaltung um eine soziale Nutzung handelt. Eine soziale Nutzung liegt vor, wenn die Spiel- und Aktionsmaterialien bei Veranstaltungen eingesetzt werden, die dem Gemeinwohl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen dienen und für die kein Eintritt erhoben wird. Dazu zählen beispielsweise Veranstaltungen von freien Trägern, Schulen, vom Personalrat oder von anderen städtischen Dienststellen/Einrichtungen, die die Spielund Aktionsmaterialien im Rahmen ihrer Arbeit nutzen. (neue Regelung) 3.) Einzugsbereich Spiel- und Aktionsmaterialien sollen zukünftig nur innerhalb des Ortenaukreises (neue Regelung, Ausnahmen siehe 1.) vermietet werden. Mieter aus Lahr erhalten hierbei nach wie vor den Vorzug vor Mietern anderer Gemeinden des Ortenaukreises. Drucksache 222/2013 Seite - 3 - 4.) Preisliste Die Preisliste der Spiel- und Aktionsmaterialien des Kinder- und Jugendbüros soll alle zwei bis drei Jahre durch das Kinder- und Jugendbüro aktualisiert und anschließend im Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport zur Kenntnis gegeben werden. So können Preisanpassungen vorgenommen und neu angeschaffte Spiel- und Aktionsmaterialien aufgenommen werden. Neu angeschaffte Spiel- und Aktionsmaterialien werden zunächst in einer 2jährigen Testphase vom Kinder- und Jugendbüro erprobt. Die Preisfestlegung dafür erfolgt durch das Kinderund Jugendbüro. (teilweise bisher so gehandhabt) Im Zuge der Neuregelungen bei Vermietungen schlägt die Verwaltung auch eine Neufestsetzung der Entgelte entsprechend der beigefügten Anlage 1 vor. Die Preise wurden überarbeitet und neu angeschaffte Spielgeräte in die Liste aufgenommen. Neben dem Ziel, die Materialien weiterhin preisgünstig zu vermieten, wurde auch eine Preisangleichung vorgenommen, um einheitlichere Preise zu erhalten. Die Preise wurde dabei geringfügig nach oben oder unten verändert. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleitung