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Beschlussvorlage (Pedelec-Verleihsystem - Vergabe des Betriebs)

18. Dezember 2017
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 30.11.2017 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 312/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Pedelec-Verleihsystem
- Vergabe des Betriebs

Beschlussvorschlag:

Die Firma nextbike GmbH wird aufgrund ihres Angebotes vom 11.12.2017 mit dem
Betrieb des Pedelec-Verleihsystems im Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 beauftragt.
Die Auftragssumme für diesen Zeitraum beträgt inkl. MwSt. 455.953,26 EUR.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 312/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war es, einen Dienstleister zu gewinnen, der ein öffentliches Fahrradverleihsystem (FVS) mit ortsfesten Stationen zur automatischen
Entleihe und Rückgabe von Pedelecs bereitstellt und betreibt, welches ganztägig und
ganzjährig zur Verfügung steht. Die erste Realisierungsstufe des neuen FVS mit drei
Stationen und 40 Pedelecs soll zum 01.04.2018 starten. In der zweiten Realisierungsstufe (ab 01.11.2018) soll das öffentliche Verleihsystem um weitere sieben Stationen und zwölf Pedelecs erweitert werden. Der Dienstleistungsvertrag bezieht sich
somit auf den Zeitraum 01.04.2018 bzw. 01.11.2018 − 31.12.2021. Des Weiteren
behält sich der Auftraggeber (Stadt Lahr) vor, den Vertrag bis spätestens zum
30.09.2021 zu verlängern. Die Verlängerungsoption bezieht sich auf den Zeitraum
01.01.2022 − 31.03.2023.

Submission und Prüfung/Bewertung der Angebote
Der Dienstleistungsauftrag wurde in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 11. November 2017. Zum
Submissionstermin am 12.12.2017 lagen drei Angebote vor.
Die Bieterfirma movelo GmbH aus Bad Reichenhall war nach Prüfung der Angebote
auszuschließen, da nicht alle Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllt
wurden. Es verblieben folgende Angebote:

Bieterfirma

Firmensitz

Angebotssumme (Brutto)
für den Zeitraum
01.04.2018 – 31.12.2021

Angebotssumme (Brutto)
für den Zeitraum
01.01.2022 – 31.03.2023

nextbike GmbH

04229 Leipzig,
Deutschland

455.953,26 EUR

89.107,20 EUR

Sycube Informationssysteme GmbH

1030 Wien,
Österreich

802.593,12 EUR

144.942,00 EUR

Die Angebote der Bieterfirmen nextbike GmbH und Sycube Informationssysteme
GmbH erfüllen die im LV aufgeführten Anforderungen und wurden einer tiefergreifenden Bewertung anhand eines Bewertungsbogens unterzogen. Dabei wurde neben
dem Angebotspreis (50 %) auch die Qualität der Angebote (50 %) hinsichtlich Pedelecs, Ladeständer, Terminals und Tarifgestaltung bewertet.
Für die Bieterfirma Sycube Informationssysteme GmbH ergab sich eine Kennzahl
von 71,14 Punkten, für die Bieterfirma nextbike GmbH eine Kennzahl von 92,50
Punkten. Die Kennzahl ist der gemittelte Wert aus Angebotspreis und Qualität des
Angebotes.

Vergabevorschlag
Im Ergebnis lautet der Vorschlag, die Bieterfirma nextbike GmbH mit dem Betrieb
des Pedelec-Verleihsystems für den Zeitraum 01.04.2018 – 31.12.2021 zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich MwSt. 455.953,26 EUR.
In Bezug auf die Verlängerungsoption für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2023
wird die Verwaltung dem Gremium im Jahr 2021 einen entsprechenden Vorschlag
unterbreiten.

Drucksache 312/2017

Seite - 3 -

Mittelverfügung
Die Haushaltsmittel für die Beauftragung der Bieterfirma nextbike GmbH stehen unter
den beiden Haushaltsstellen Nr. 2.7915.987000-003 und Nr. 1.7915.575.000 zur Verfügung. Die oben genannte Auftragssumme liegt 143.046,74 EUR unter der geschätzten Auftragssumme.

Tilman Petters

Stefan Löhr

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.