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Gemeinderat als Stiftungsrat (Hospital- und Armenfonds Lahr - Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog

Datum: 15.11.2017

Az.: 892.41

Drucksache Nummer:
295/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

04.12.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.12.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Hospital- und Armenfonds Lahr
- Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 nach
Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs.

Anlage(n):
Haushaltsplan HAF 2018 (Entwurf)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 295/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Haushaltsplanentwurf der Stiftung Hospital- und Armenfonds Lahr weist ein Gesamtvolumen von € 53.000,- aus, wobei auf den Verwaltungshaushalt € 28.000,- und auf den
Vermögenshaushalt € 25.000,- entfallen.
Im Planentwurf ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt i.H.v.
€ 4.000,- veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts ist eine Entnahme aus der
Allgemeinen Rücklage i.H.v. € 21.000,- vorgesehen.
Der Bestand der allgemeinen Rücklage beläuft sich nach Abschluss des
Rechnungsjahres 2016 auf € 756.839,56 (Stand zum Stichtag 31.12.2016).
Im Weiteren wird auf die Erläuterungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Nach einem Beschluss des Stiftungsrats wird das Spital seit dem 01.01.2000 als Eigenbetrieb nach den gesetzlichen Bestimmungen geführt. Aufgrund dieser Entscheidung ist für
die Einrichtung ein gesonderter Wirtschaftsplan nach den eigenbetriebsrechtlichen Regelungen zu erstellen.

Es wird darum gebeten, den vorseitigen Beschluss zu fassen.

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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender

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Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer