Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018)
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat Amt: Spital Krupinski Datum: 20.11.2017 Az.: 431.54000 Drucksache Nummer: 305/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.12.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 18.12.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Spital-Wohnen und Pflege: Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat als Stiftungsrat beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Spital für das Wirtschaftsjahr 2018 nach Maßgabe des angeschlossenen Entwurfs. Anlage(n): Entwurf Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Spital für das Wirtschaftsjahr 2018 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 305/2017 Seite - 2 - Begründung: - Entwurf - Wirtschaftsplan Spital – Wohnen und Pflege für 2018 Drucksache 305/2017 Seite - 3 - - ENTWURF Wirtschaftsplan 2018 für den Eigenbetrieb Spital – Wohnen und Pflege Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Hospital- und Armenfonds Lahr hat am ...................... auf Grund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg i.V. m. § 14 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt beschlossen: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen und Aufwendungen von bei einem Jahresfehlbetrag von € 3.762.000 € 3.827.000 € 65.000 2. im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben von je € 3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von € 4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von € 5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von € 1.000.000 390.000 6. Die beigefügte Stellenübersicht ist Bestandteil des Wirtschaftsplans. Lahr, Dr. Wolfgang G. Müller Vorsitzender des Stiftungsrates Drucksache 305/2017 Seite - 4 - Vorbericht 1. Erfolgsplan 1.1. Allgemeines Der Erfolgsplan ist nach den Bestimmungen der Pflegebuchführungsverordnung über die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut. Die Gliederung wurde entsprechend der Verordnung in 2017 in einigen Positionen verändert, so dass die Vergleichbarkeit zum Vorjahr eingeschränkt darstellbar ist. Seit 01.01.1998 werden die nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes verhandelten Pflegesätze abgerechnet. Kurzfristig ist derzeit kein Gewinn zu erwarten. Gespräche mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales um den Investitionskostensatz neu zu verhandeln, sind zwar unter Vermittlung des Spitzenverbands Baden Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) angestrebt, aber noch nicht zustande gekommen. Aus dem Vorsichtsprinzip heraus können deshalb noch keine Erhöhungen des Investitionskostensatzes eingeplant werden. Es werden ferner weiterhin Lösungsansätze durch die Arbeitsgruppe bestehend aus Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt und Betriebsleitung gesucht. 1.2. Erträge aus Heimentgelten (Pos. 1 – 4) Das Gesamtaufkommen aus Heimentgelten wird mit € 3.570.000 (Pos. 1-4 des Erfolgsplans) veranschlagt. Dabei ist eine Belegungsquote von 97,5% zu Grunde gelegt. Die Pflegesätze sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung wurden zuletzt am 04.07.2017 verhandelt. Gleichzeitig wurde eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) vereinbart. Die Laufzeit der Vereinbarung reicht vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018. Eine durchschnittliche Steigerung der Pflegesätze i.H.v. 4,8 % wurde mit geringen Personalschlüsselverbesserungen in Verwaltung und Hauswirtschaft, auf Grundlage des neuen Rahmenvertrags nach § 75 SGB XI, vereinbart. Seit dem 01.01.2006 gilt die neue Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung. Der von den Bewohnern zu tragende Umlagebetrag wird jährlich neu berechnet. Im Jahr 2017 haben die Bewohner von Pflegeheimen einen Betrag von € 1,12 zu tragen. Der Umlagebetrag für 2018 wurde durch den den Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg auf 1,13 € festgelegt. 1.3. Sonst. Umsatzerlöse nach §277 Abs.1 HGB (Pos. 4a) Aufgrund der neuen Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung, entsprechend der Pflegebuchführungsverordnung, sind in den sonstigen Umsatzerlösen die Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben sowie Erträge für Verpflegung an Dritte (Gastesser, Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Personal) enthalten. Zudem gehören Erstattungen von Versicherungen, Erträge durch Leistungen im Betreuten Wohnen und Erträge für die Telefonnutzung dazu. Drucksache 305/2017 1.4. Seite - 5 - Sonstige betriebliche Erträge (Pos. 8) Unter sonstige betriebliche Erträge fallen aufgrund der Neugliederung nur noch bestimmte Nebenleistungen der Pflege. Dazu gehören u.a. die Erlöse durch die Inkontinenzversorgung 1.5. Personalaufwand (Pos. 9) Die Personalkosten werden mit insgesamt € 2.740.000 angesetzt. Die Veranschlagung erfolgte nach den in der Leistungs- und Qualitätsvereinbarung vereinbarten Personalschlüsseln, entsprechend dem Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI. Im Übrigen wird auf die Stellenübersicht im Anhang verwiesen. 1.6. Materialaufwand (Pos. 10 a – d) Unter diesem Posten sind alle Sachaufwendungen enthalten. Berechnungsbasis ist der fortgeschriebene Sachaufwand des laufenden Jahres auf der Basis des Jahresergebnisses 2016. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf € 533.000. Preissteigerungen in normalem Umfang sind in dem Betrag einberechnet. Enthalten ist außerdem der Verwaltungskostenbeitrag in gleicher Höhe wie im Jahr 2017 für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtverwaltung. 1.7. Erträge aus Investitionsförderung (Pos. 16) Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die in der Vergangenheit erhaltenen Zuwendungen (öffentlich und nicht-öffentlich) in Form von Auflösungen zur Entlastung der Heimentgelte einzusetzen. Die Finanzierung dieser kalkulatorischen Position erfolgt über die Ausgabenseite des Vermögensplans. 1.8. Abschreibungen (Pos. 20) Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden mit € 322.000 angesetzt. Dieser Wert resultiert im Wesentlichen aus der Modernisierungsmaßnahme. Die Aktivierung von weiterem Anlagevermögen ist einbezogen. 1.9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (Pos. 21) Veranschlagt werden € 64.000. Dieser hohe Wert resultiert hauptsächlich aus Wartungskosten, die sich durch den hohen Technikstand des Gebäudes ergeben. Instandhaltungsaufwendungen entstehen trotz der Modernisierung insbesondere im sanierten Teil, höher als zu erwarten war. 1.10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Pos. 27) Die Heimrechnung bedient die in früheren Jahren für Investitionen aufgenommenen Kredite sowie die Darlehen zur Finanzierung der Modernisierung- und Erweiterung des Spitalgebäudes. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahmen war im Jahr 2010 eine Kreditaufnahme i.H.v. € 3.300.000 erforderlich. Die Zinsbelastung hieraus sowie den Altdarlehen beträgt im Planjahr € 103.000. Drucksache 305/2017 2. Seite - 6 - Vermögensplan Im Vermögensplan werden für das Planungsjahr € 390.000 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite ausgewiesen. Auf der Einnahmenseite stehen in dieser Höhe Abschreibungen sowie erübrigte Mittel aus Vorjahren zur Verfügung. Die Modernisierung des Spitalgebäudes wurde im Jahr 2015 mit Restarbeiten abgeschlossen. Die Gestaltung der Parkanlage am Storchenturm kann voraussichtlich nach Ende der Baumaßnahmen in der Kreuzstraße in 2018 vorgenommen werden. Vorsorglich sind für diese Arbeiten im Planjahr € 88.000 angesetzt. Für (Ersatz-)Beschaffungen für Küche, Hauswirtschaft, EDV, Pflege und Außenanlage sind 55.000 € veranschlagt. Dazu zählen u.a. erneuerbare kostenintensive Bestandteile der Telefonanlage. Neben dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.H.v. € 65.000 sind im Vermögensplan die Auflösung von Ertragszuschüssen (€ 71.000) sowie die Tilgung von Krediten (€ 101.000) berücksichtigt. 3. Investitionsprogramm In 2018 sind trotz Modernisierung bzw. Generalsanierung einige kostenintensivere Ersatzbeschaffungen notwendig. Im Jahr 2018 soll außerdem die Parkgestaltung vorgenommen werden. Dazu werden auch Mittel aus einem Vermächtnis angesetzt. Lahr, im November 2017 Dr. Wolfgang G. Müller Michael Krupinski Markus Wurth Stiftungsratsvorsitzender Heim- und Betriebsleiter stellv. Stadtkämmerer