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Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))

                                    
                                        UVP-Bericht
„Temporärer Parkplatz Lahr“
Auftraggeber:
Stadt Lahr/Schwarzwald

Bearbeitung:
Dipl.-Ing. S. Gilcher
Dipl.-Biol. R. Kölsch
Cand. B. sc. E. Lerch
Cand. M. sc. F. Thomas
Faunistischer Beitrag:
Dipl.-Biol. C. Seifert

November 2017

LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG
Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner
Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761/7910297, www.gaede-gilcher.de

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

INHALT
1

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...........................................................................1

2

BESCHREIBUNG UND PHYSISCHE MERKMALE DES VORHABENS .............................. 1

3

ZU BERÜCKSICHTIGENDE ÜBERGEORDNETE ZIELE DES
UMWELTSCHUTZES ..........................................................................................................3
3.1 FACHPLÄNE ..............................................................................................................3

4

WIRKUNGSPFADE .............................................................................................................3

5

BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................... 4
5.1 MENSCH .................................................................................................................... 4
5.1.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG...............................................4
5.1.2 NULLFALLPROGNOSE ..................................................................................4
5.1.3 WIRKUNG DES VORHABENS........................................................................4
5.1.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN ...................................................... 4
5.1.5 FAZIT ..............................................................................................................5
5.2 TIERE, PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME ....................................................... 5
5.2.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG...............................................5
5.2.2 NULLFALLPROGNOSE ..................................................................................9
5.2.3 WIRKUNG DES VORHABENS........................................................................9
5.2.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 11
5.2.5 FAZIT ............................................................................................................11
5.3 BODEN / FLÄCHE ....................................................................................................11
5.3.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 11
5.3.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 13
5.3.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................13
5.3.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 14
5.3.5 FAZIT ............................................................................................................15
5.4 WASSER .................................................................................................................. 15
5.4.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 15
5.4.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 16
5.4.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................17
5.4.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 17
5.4.5 FAZIT ............................................................................................................17
5.5 KLIMA / LUFT ...........................................................................................................17
5.5.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 17
5.5.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 18
5.5.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................18
5.5.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 18
5.5.5 FAZIT ............................................................................................................18

GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017

1

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

5.6

5.7

5.8

LANDSCHAFTSBILD................................................................................................ 18
5.6.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 18
5.6.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 19
5.6.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................19
5.6.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 19
5.6.5 FAZIT ............................................................................................................19
KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER ............................................................... 19
5.7.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 19
5.7.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 20
5.7.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................20
5.7.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 20
5.7.5 FAZIT ............................................................................................................20
WECHSELWIRKUNGEN .......................................................................................... 20

6

RISIKO- UND STÖRFALLBETRACHTUNG.......................................................................21

7

MAßNAHMEN.................................................................................................................... 21
7.1 PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME / ARTENSCHUTZ........................ 21
7.2 BODEN..................................................................................................................... 23
7.3 WASSER .................................................................................................................. 23
7.4 VORSORGE- UND NOTFALLMAßNAHMEN............................................................ 24

8

MONITORING ................................................................................................................... 24

9

INFORMATIONS- UND WISSENSLÜCKEN ......................................................................24

10 ZUSAMMENFASSUNG .....................................................................................................25
11 QUELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................29

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2

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

1
UVPG

1

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Parkplatzes, für den im bisherigen Außenbereich nach § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt
wird, ist bei einer Größe von mehr als 1 ha nach Nr. 18.4.1 der Anlage
1 des UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen, unabhängig davon, ob es sich
beim Parkplatz um eine temporäre oder permanente Anlage handelt.
Da der Parkplatz einschließlich Nebenflächen eine Fläche von ca.4,7 ha
umfasst, fällt er vollumfänglich unter die UVP-Pflicht.

2
Anlass

BESCHREIBUNG UND PHYSISCHE MERKMALE DES VORHABENS
Von April bis Oktober 2018 richtet die Stadt Lahr/Schwarzwald die Landesgartenschau aus. Im Zuge dessen werden rund 800.000 Besucher
erwartet, im Schnitt 4.000 Besucher täglich, an besucherstarken Tagen
bis zu 8.000. Um den Andrang an besucherstarken Tagen zu bewältigen, müssen rund 2.000 geeignete Parkplätze bereitgestellt werden,
welche je nach Bedarf geöffnet werden können. Etwa 520 Stellplätze
werden auf dem Gelände der Hochschule für Polizei realisiert, für den
restlichen Besucher werden Parkflächen benötigt, die möglichst zusammenhängend liegen, um so die Kosten für Bewirtschaftung und ShuttleDienst zu minimieren.

Abbildung 2-1: Lage des Plangebiets (rot) und der Fläche für die Landesgartenschau (grün) (Quelle: verändert nach LUBW)
Lage des Plangebiets

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Lahr. Im Osten wird
es begrenzt durch ein Industriegebiet, im Süden befindet sich ein
Feldweg und daran anschließend die B415 und im Norden und Westen
landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Planungsfläche selbst wird
derzeit größtenteils ebenfalls landwirtschaftlich genutzt, ein kleinerer
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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

2

Teil besteht aus einem angelegten Entwässerungsgraben.
Bauvorhaben und
Rückbau

Es ist geplant, am Ortsrand von Lahr, angrenzend an das Industriegebiet-West, auf ca. 47.000 m² einen Parkplatz mit ca. 1.500 Stellplätzen
zu schaffen. In Bezug auf die Infrastruktur sind drei Toilettencontainer
und ein automatisiertes Parkverfahren mit mobilen Schranken geplant.
Es handelt sich hierbei um eine temporäre Nutzung. Der
Bebauungsplan wird nach der Landesgartenschau somit wieder
aufgehoben,
der
Park-platz
rückgebaut
und
wieder
in
landwirtschaftliche Fläche umgewandelt. Über den Bebauungsplan wird
ein Teil des Ortsrands entwickelt, der im Flächennutzungsplan zum
größten Teil als landwirtschaftliche Fläche, zum Teil aber auch als
gewerbliche Baufläche zur Erweiterung des an-grenzenden
Industriegebiets ausgewiesen ist.

Geprüfte Alternativen

Bei der Suche von Parkierungsflächen war es für die LGS GmbH im
Benehmen mit der Straßenverkehrsbehörde eindeutiges Ziel, die Parkierungsflächen aus Andienungs- und Abfahrtsgründen auf möglichst
wenig Flächen zu konzentrieren um so unnötigen Parksuchverkehr zu
vermeiden. Während die Reiseomnibusse im öffentlichen Verkehrsraum
mittels Einbahnstraßenregelung untergebracht werden, versuchte die
LGS GmbH im Vorfeld, vorhandene befestigte Flächen für PKW-Parkierungen zu requirieren bzw. anzumieten. Dies war nur zum Teil erfolgreich, sodass damit nicht sämtliche erforderlichen Kapazitäten abgedeckt werden konnten:
 Durch ein Entgegenkommen der Hochschule der Polizei konnte
der Ausbau einer temporären Parkierungsanlage auf einer künftigen Fahrtrainingsfläche innerhalb des Kasernenareales erfolgen. Kapazität 520 PKW Stellplätze, zuzüglich eines Busterminals mit 12 Busstellplätzen. Mit dem Ausbau dieser Stellplatzanlage, unter aufwendiger Zaunversetzung usw. wird noch in diesem Monat begonnen. Eine Anfrage zur Mitbenutzung der vorhandenen Stellplätze wurde aus Sicherheitsgründen jedoch abschlägig beschieden.
 Im Industriegebiet war die Firma Schaeffler Technologies bereit,
Parkplatze zur Verfügung zu stellen. Die Zusage beschränkt sich
allerdings nur auf 250 Stellplätze ab Samstagnachmittag bis
Sonntagabend.
 Bei naheliegenden Möglichkeiten, wie dem Gelände der Firma
Mosolf, die noch im Frühjahr diesen Jahres erweitert haben, sind
bereits jetzt schon nach Aussage der Geschäftsleitung alle Vorhalteflächen belegt. Die einzige Chance besteht hier an Wochenenden im Firmenzufahrtsbereich Omnibusse zu parkieren. Die
endgültige Zu- oder Absage kann erst Ende November 2017 erfolgen (d.h. keine planbare Größe).
Weitere Anfragen waren erfolglos.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

3

Art und Menge der ver- Für den Bau des temporären Parkplatzes werden folgende Mengen und
wendeten Ressourcen, Massen bewegt / benötigt
erzeugter Abfall, Rück Oberboden: 3.100 m3
stände und Emissio Schotter 0/45: 3.800 m³
nen




Forstmischung 0/8: 700 m³
Asphalt: 30 m³

Der Oberboden wird nach Zwischenlagerung in Mieten wieder auf die
Ursprungsfläche aufgebracht. Der Schotter kann zum großen Teil wiederverwendet werden. Die Forstmischung kann als Deckschicht für
Schotterrasen zum Einsatz kommen. Der Asphalt wird voraussichtlich
recycelt.
Über den Umfang sonstiger eingesetzter Ressourcen (Kraftstoffverbrauch durch Baufahrzeuge) lassen sich mit vertretbarem Aufwand
keine Aussagen machen.
Ebenso lassen sich über den Umfang eingesparter Ressourcen und verringerter Emissionen infolge Verminderung des Parksuchverkehrs mit
vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen.

3

ZU BERÜCKSICHTIGENDE ÜBERGEORDNETE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES

3.1

FACHPLÄNE

FNP

4
Wirkungen des Vorhabens

Im Flächennutzungsplan der Stadt Lahr ist die Fläche teils als gewerbliche Baufläche zur Erweiterung des angrenzenden Industriegebiets
(Fl.-St. Nr. 8493) sowie als landwirtschaftliche Fläche (Fl.-St. Nr. 8479
– 8484 sowie 8486) angegeben. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich
existiert momentan nicht. Aufgrund der Lages des Bauvorhabens im
Außenbereichs ist ein Bebauungsplan nötig, um es umzusetzen. Da es
sich um eine temporäre Nutzung handelt, wird der Bebauungsplan nach
Ende der Landesgartenschau wieder aufgehoben.

WIRKUNGSPFADE
Bauphase:
 Störungseffekte durch Bewegung, Staub und Lärm  Mensch
 Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme vorhandener Biotoptypen  Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Landschaftsbild
 Entfernung des Bodens  Boden, Wasser
 Temporärer Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen  Boden, Wasser, Klima

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4

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“



Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände  Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume,

Anlage- und Betriebsphase:
 Störungseffekte durch Bewegung, Staub und Lärm  Pflanzen,
Tiere und ihre Lebensräume, Mensch
 Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme vorhandener Biotoptypen  Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume,
 Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände  Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume,
 Verdichtung durch Befahren  Boden, Wasser

5

BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN

5.1

MENSCH

5.1.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Schalltechnische Ist-Si- Das B-Plangebiet liegt am Rande eines Industriegebiets und neben der
tuation
B 415. Es sind keine besonders schutzwürdigen Bereiche betroffen.

5.1.2

NULLFALLPROGNOSE
Die Zunahme des Verkehrs im Plangebiet und im Bereich des anschließenden Industriegebiets als Zufahrtsbereich wird unterbleiben.

5.1.3
Störungseffekte durch
Bewegung, Staub und
Lärm

5.1.4

WIRKUNG DES VORHABENS
Während der Bauphase sind insbesondere Lärm- und ggf. Staubemissionen (Baufahrzeuge) zu erwarten. In der Betriebsphase entsteht
durch den Parkplatzverkehr ein höherer Lärmpegel.
UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN
Die Bauarbeiten finden während der üblichen Arbeitszeiten statt und
sind zeitlich begrenzt. Lärm- als auch Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen minimierbar.
 In der Bauphase sollen Lärm- und Staubemissionen soweit möglich vermieden werden.
 Der Baubetrieb muss in den üblichen Arbeitszeiten erfolgen

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

5.1.5

5

FAZIT
Es ist nicht damit zu rechnen, dass die geltenden Grenzwerte für Lärmoder Staubimmissionen überschritten werden. Die Beeinträchtigungen
sind daher nicht als erheblich einzuschätzen.

5.2

TIERE, PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME

5.2.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Übergeordnete Vorgaben

An das Plangebiet schließt im Süden – getrennt durch einen Feldweg
– das von der LUBW kartierte Offenlandbiotop „Feldhecke an Bundesstraße NW Langenwinkel“ an.

Abbildung 5-1: Von LUBW kartierte Biotope: hellrosa:Graben; dunkelrosa:
Feldhecke; rot:Umgriff der Planfläche (Quelle: LUBw, verändert)

Das nächste FFH-Schutzgebiet befindet sich in südlicher Richtung in
einer Entfernung von ca. 715 m (LUBW-Abfrage am 21.09.17).
Bestand Vegetation

Das Plangebiet wird im Moment fast komplett als Acker genutzt, ist zum
größten Teil mit Mais bestanden, auf einem kleineren Teil mit Soja. Der
Ackerrand besteht aus ca. 0,5 m Grasstreifen, ohne Graben, und ist
teils stark vermüllt. Auf der Ackerfläche stehen zwei Strommasten.

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Abbildung 5-2: Ackerfläche, links die kartierte Feldhecke

Abbildung 5-3: Graben in der Planfläche

Zwischen den ackerbaulich genutzten Flurstücken Nr. 8479, 8480,
8481, 8482, 8483 und 8484 im südlichen Teil des Plangebiets und Flurstück Nr. 8493 im nördlichen Bereich verläuft auf Flurstück Nr. 8486 ein
anthropogen angelegter, temporär wasserführender Graben. Dieser erstreckt sich mit Begleitvegetation auf eine Breite von ca. 4m. Der Graben ist etwa 0,8 m tief, weist oben eine Breite von etwa 1 m, unten an
der Grabensohle eine Breite von etwa 0,4 m auf. Der Graben ist im

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

Westen überwiegend mit Brombeeren, Brennnesseln und Stauden bewachsen. Im Osten erstreckt sich auf ca. 150m Länge ein nach § 33
NatSchG geschütztes Schilf-Röhricht. Die Grabensohle ist unbewachsen.
Fazit: Im B-Plangebiet finden sich Biotoptypen mit sehr geringer Bedeutung sowie mit hoher Bedeutung.
Bestand Tierwelt
(C.Seifert)

Vögel: Die grabenbegleitende Vegetation kann von Teich- und Sumpfrohrsänger besiedelt werden. Beide Arten sind landes- und bundesweit
häufig und nicht gefährdet. In den Schilfbeständen ist außerdem ein
Vorkommen des Feldschwirls nicht ausgeschlossen. Der Feldschwirl ist
bundesweit gefährdet und landesweit stark gefährdet. In den Ackerflächen stehen zwei Strommasten, auf einem von beiden befinden sich
zwei Krähennester. Hier sind Bruten von Rabenkrähen möglich (häufige, ungefährdete Vogelart).
Artname
Vögel
Feldlerche
Feldschwirl
Kiebitz
Rabenkrähe
Sumpfrohrsänger
Teichrohrsänger
Amphibien, Reptilien
Grasfrosch
Kreuzkröte
Mauereidechse
Insekten
Nachtkerzenschwärmer

Schutzstatus

Gefährdung BW

Gefährdung D.

Konfliktpotential

§
§
§§
§
§
§

3
2
1

3
3
2

vorhanden*
vorhanden*
vorhanden*
nein
vorhanden*
vorhanden*

§
FFH IV
FFH IV

2

V
V

gering
vorhanden*
gering

FFH IV

V

gering

Tabelle 3-1: Artenliste des Plangebiets (Potentialabschätzung)
Schutzstatus:

§ - besonders geschützt
§§ - streng geschützt
FFH IV - streng geschützt gem. Anh. IV FFH-RL
Gefährdung (Kategorien der aktuellen Roten Listen):
V - rückläufige Art
3 - gefährdete Art
2 - stark gefährdete Art
1- vom Aussterben bedroht

* Schwere des Konfliktes auf Basis der Potentialeinschätzung nicht beurteilbar
Die weitläufigen Ackerflächen könnten Lebensraum der Feldlerche
sein. Allerdings ist das Besiedlungspotential durch die angrenzende
Bebauung und die im Süden verlaufende Straße eingeschränkt. Feldlerchen halten zu derartigen Silhouetten einen mehr oder weniger großen Abstand. Die Feldlerche ist landes- und bundesweit rückläufig und
gefährdet. Der das Gelände durchziehende Graben deutet auf einen
teilweise feuchten Standort hin. Auf Ackerflächen, die im Frühjahr zeitweise wasserführende Mulden aufweisen, sind Ansiedlungen des Kie-

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

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bitzes nicht ausgeschlossen. Auch beim Kiebitz ist das Besiedlungspotential durch die angrenzende Bebauung und die im Süden verlaufende Straße eingeschränkt (Meidungsverhalten gegenüber Silhouetten). Der streng geschützte Kiebitz ist landesweit vom Aussterben bedroht und bundesweit stark gefährdet.
Reptilien: Die Vorhabensfläche ist als Siedlungsgebiet für Reptilien
weitgehend ungeeignet (intensiv genutzte Ackerfläche bzw. feuchter
Graben). In den Grünflächen am Rande des Gewerbegebietes (außerhalb der Planfläche) wurden jedoch bei der Begehung streng geschützte Mauereidechsen beobachtet. Mauereidechsen sind in der
Oberrheinebene in anthropogenen geprägten Habitaten mit trockenwarmen Lokalklima weit verbreitet und nicht gefährdet.
Fledermäuse: Für Fledermäuse hat die Vorhabensfläche wahrscheinlich nur eine sehr geringe Bedeutung, da strukturgebende Gehölze und
Quartiermöglichkeiten fehlen. Die grabenbegleitende Vegetation
könnte gelegentlich als Jagdhabitat genutzt werden. Fledermäuse werden wegen des geringen Potentials der Vorhabensfläche für diese Artengruppe in der Konfliktanalyse nicht weiter betrachtet.
Amphibien: Der zeitweise wasserführende Graben kann ganzjährig
von Amphibien als Nahrungs- oder Überwinterungshabitat genutzt
werden. Allerdings ist das Besiedlungspotential durch die isolierte
Lage des Grabens stark eingeschränkt. Für Amphibien nutzbare Habitate sind im näheren Umfeld kaum vorhanden (strukturarme Ackerlandschaft/Gewerbeflächen/Straßen). Die Anbindung an den südlich
der B415 verlaufende Muserebach ist durch die stark befahrene Straße
unterbrochen.
Dennoch sind Vorkommen von Grasfrosch und Kreuzkröte nicht auszuschließen. Grasfrösche könnten gelegentlich zur Nahrungssuche oder Überwinterung einwandern. Kreuzkröten laichen in vegetationsarmen Kleinstgewässern, wie sie nach Regenfällen auch auf den Ackerflächen der Vorhabensfläche entstehen können. Die streng geschützte
Kreuzkröte ist bundesweit rückläufig und landesweit stark gefährdet.
Sonstige Artengruppen: Die grabenbegleitende Vegetation ist Lebensraum zahlreicher Insektenarten. Es handelt sich dabei wahrscheinlich überwiegend um häufige und ungefährdete Arten. Erwähnenswert sind die Bestände der Weidenröschen (Epilobium spec). An
diesen Stauden könnten sich Raupen des streng geschützten Nachtkerzenschwärmers entwickeln. Der Nachtkerzenschwärmer ist landesweit rückläufig und am Oberrhein zerstreut und unbeständig verbreitet

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

5.2.2
Nullfall

5.2.3

NULLFALLPROGNOSE
Die im Plangebiet vorhandenen Struktur- und Nutzungstypen weisen im
aktuellen Zustand teils eine sehr geringe, teils eine hohe Bedeutung für
die Funktion aus. Im Prognose-Nullfall wird sich bei gleichbleibender
Nutzung diesbezüglich keine Änderung ergeben.

WIRKUNG DES VORHABENS

Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme
vorhandener Biotoptypen

Im Bebauungsplangebiet werden überwiegen Biotoptypen sehr geringer
Bedeutung temporär in Anspruch genommen. Nur dort, wo der vorhandene Graben durch zwei Überfahrten gequert wird, sind kleinflächig höherwertige Biotoptypen betroffen.

Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände

Vögel


§ 44 (1), 1: Verletzung oder Tötung von Individuen: Da die
Baumaßnahmen im Winterhalbjahr erfolgen sollen, ist das Eintreten dieses Verbots-Tatbestandes unwahrscheinlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass die grabenbegleitende Vegetation nicht während der Brutzeit gemäht oder gemulcht wird, um
hier evtl. vorhandene Eiern oder Jungvögel nicht zu töten.



§ 44 (1), 2: Erhebliche Störung von europäischen Vogelarten
u. streng geschützten Arten: Im Umfeld der Vorhabensfläche
sind Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche nicht auszuschließen. Die Einrichtung eines Parkplatzes und der zu erwartende
Betrieb während der Brutzeit kann zu erheblichen Störungen für
diese beiden stark rückläufigen Vogelarten führen. Es werden
daher Maßnahmen zur Schadensminimierung vorgeschlagen.



§ 44 (1): 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Der schilfbestandene Graben kann
Brutplatz von Rohrsängern oder dem Feldschwirl sein. Bei der
geplanten Überbauung des schilfbestandenen Grabenabschnittes geht dieses Habitat verloren. Die Regeneration einer geeigneten Struktur nach Abbau des Parkplatzes würde einige Jahre
in Anspruch nehmen. Die Vorhabensfläche könnte außerdem
Bestandteil der Reviere von Kiebitz und Feldlerche sein. Bei einer Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Revierfläche
kann zusammen mit den Störwirkungen durch den Betrieb des
Parkplatzes eine Aufgabe der Reviere die Folge sein. Bei diesen
beiden stark rückläufigen Arten wäre auch ein temporärer Verlust
von Fortpflanzungsstätten als tatbestandsrelevant zu werten.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

Amphibien und Reptilien


§ 44 (1), 1: Verletzung oder Tötung von Individuen: Der temporär wasserführende Graben und sein Umfeld könnten ganzjährig als Ruhestätte von Amphibien genutzt werden. Bei Inanspruchnahme und Überbauung dieses Grabens können somit
Amphibien, unter Umständen auch die im Anh. IV der FFH-RL
aufgeführte Kreuzkröte verletzt oder getötet werden.
Für die auf Grünflächen östlich der Vorhabensfläche lebenden
Mauereidechsen besteht ein gegenüber dem aktuellen Zustand
erhöhtes Tötungs-Risiko durch Überfahren, wenn betriebsbedingt der Verkehr auf der Straße zwischen Vorhabensfläche und
Industriegebiet zunimmt. Außerdem könnten sich Mauereidechsen im Bereich des Parkplatzes ansiedeln und beim Rückbau
des Parkplatzes und Wieder-Umbruch dieser Grünflächen zu
Ackerland verletzt oder getötet werden.



§ 44 (1), 2: Erhebliche Störung von europäischen Vogelarten
u. streng geschützten Arten: Erhebliche Störungen von im
Anh. IV der FFH-RL aufgeführten Reptilien- oder Amphibienarten sind nicht zu erwarten, sofern die Baumaßnahmen im Winterhalbjahr durchgeführt werden und die im Osten an die Vorhabensfläche angrenzende Grünflächen nicht in Anspruch genommen werden.



§ 44 (1): 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Bei der großflächigen Überbauung
von Ackerflächen und Grabenstrukturen könnten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Kreuzkröte verloren gehen. Bei dieser landesweit stark rückläufigen Art wäre auch ein temporärer
Verlust von Fortpflanzungsstätten als tatbestands-relevant zu
werten.

Insekten
In den Weidenröschen-Beständen entlang des Grabens könnten sich
Raupen des Nachtkerzenschwärmers entwickeln. Auch die Überwinterung von Raupen und Puppen im grabenbegleitenden Grünstreifen ist
möglich. Wenn diese Bereiche im Zuge der Planung überbaut oder während des Sommerhalbjahres gemäht werden, könnten Verluste von Raupen oder Puppen sowie Fortpflanzungsstätten die Folge sein. Zur Minimierung möglicher Verluste von Larvalstadien oder potentiellen Fortpflanzungsstätten werden Maßnahmen empfohlen. Bei Durchführung
dieser Maßnahmen treten die Verbots-Tatbestände des § 44 (1)
BNatSchG im Hinblick auf Insektenarten des Anh. IV nicht ein.

GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

5.2.4
Überblick

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN










5.2.5

Weitmöglichste Erhaltung des Schilfröhrichts entlang des Grabens,
Reduzierung der Überfahrten-Breite.
Etablierung eines Pufferstreifens angrenzend zum Schilfbestand, um den Schilfbestand als Rückzugsraum während des
Parkplatzbetriebs zu optimieren und zu gewährleisten, dass er
als Fortpflanzungsstätte nach Rückbau des Parkplatzes sofort
wieder zur Verfügung steht (Zielarten: Rohrsänger, Feldschwirl,
Kreuzkröte)
Anlage von Lerchenfenstern.
Anlage eines Blühstreifens.
Anlage eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz.
Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-KammerStraße und der Gottlieb-Daimler-Str. (Zielart: Mauereidechse).
Anlage temporärer Tümpel.

FAZIT
Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach
Rückbau des Parkplatzes verbleiben.

5.3

BODEN / FLÄCHE

5.3.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Bodentypen

Gemäß Hydrogeologischer Karte von Baden-Württemberg besteht der
Untergrund im Bereich Lahr aus quartären Lockergesteinen der Rheinaue.
Der Bodentyp im Plangebiet kann als Auenboden angesprochen werden, wobei die Planfläche zwei unterschiedliche bodenkundliche Einheiten aufweist:
Der Boden im südlichen Teil der Planfläche (Bodeneinheit x64) ist als
Brauner Auenboden-Auengley (Vega-Gley) anzusprechen. Das Ausgangsmaterial besteht aus Auenlehm über Niederterrassenschotter,
teilweise über Schwemmlöss oder tonigem Altwassersediment. Der Boden ist schwach alkalisch bis schwach sauer. Die Feldkapazität wird mit
mittel (260-360 mm) angegeben, die nutzbare Feldkapazität hingegen
mit hoch bis sehr hoch (140-220 mm) bewertet (BK 50).

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

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Der Boden im nördlichen Teil des Plangebiets (Bodeneinheit x40) ist
hingegen als Parabraunerde-Pseudogley, meist mit Vergleyung im nahen Untergrund, anzusprechen. Beim Ausgangsmaterial des Bodens
handelt es sich hier um spätwürmzeitlichen Hochflutlehm über Niederterrassenschottern (überwiegend Schwarzwaldmaterial). Oberflächennah gibt es eine kryoturbate Einmischung von Löss (Decklage). Der Boden ist sehr schwach sauer bis mittel sauer. Die Feldkapazität wird mit
mittel (330-370 mm), die nutzbare Feldkapazität hingegen mit hoch
(140-170 mm) bewertet (BK 50).

Abbildung 5-4: Bodeneinheiten x64 (hellgrün) und x40 (hellbraun).
Altlasten

Im Plangebiet befinden sich Bereiche der Altlast „Musere“ (Obj. Nr.
02113). Hier wurde zwischen 1968 und 1970 das alte Bachbett des Muserebachs mit unbelastetem Erdaushub und teilweise Bauschutt verfüllt. Die Altlast wurde im Rahmen der „Flächendeckenden Nacherhebung altlastenverdächtiger Flächen im Ortenaukreis 2012“ aktualisiert
und mit dem Handlungsbedarf „Belassen zur Wiedervorlage – Kriterium
Entsorgungsrelevanz“ (Beweisniveau „BN 1“) bewertet.

Bedeutung

In Bezug auf die Bodenfunktionen stellt sich die Situation auf den Flurstücken Nr. 8479, 8481 und 8493 wie folgt dar:
 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Die Ausgleichsfunktion der
Böden des Untersuchungsgebietes für den Wasserkreislauf liegt
bei Stufe 2 (mittel).
 Filter- und Puffer für Schadstoffe: Die Filter- und Pufferfunktion liegt
für die Böden des Untersuchungsgebietes bei Stufe 3 (hoch).

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“



Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Die Bewertung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt bei Stufe 2 (mittel).

In Bezug auf die Bodenfunktionen auf den Flurstücken Nr. 8482, 8483
und 8484 stellt sich die Situation wie folgt dar:
 Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Die Ausgleichsfunktion der
Böden des Untersuchungsgebietes für den Wasserkreislauf liegt
bei Stufe 2 (mittel).
 Filter- und Puffer für Schadstoffe: Die Filter- und Pufferfunktion liegt
für die Böden des Untersuchungsgebietes bei Stufe 3 (hoch).
 Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Die Bewertung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt bei Stufe 3 (hoch).
Fazit: Der Boden auf den Flurstücken 8479, 8481 und 8493 besitzt hinsichtlich der Bodenfunktionen jeweils eine Gesamtbewertung von 2,33
(mittel). Der Boden auf den Flurstücken 8482, 8483 und 8484 besitzt
hinsichtlich der Bodenfunktionen eine Gesamtbewertung von 2, 67
(hoch).

5.3.2

NULLFALLPROGNOSE
Die Gesamtbewertung des Bodens anhand seiner Bodenfunktionen ist
im aktuellen Zustand als „mittel“ bzw. „hoch“ anzusetzen. Im PrognoseNullfall ergeben sich keine Änderungen.

5.3.3
Entfernung des Bodens, Temporärer Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen, Verdichtung durch Befahren

WIRKUNG DES VORHABENS
Art der Beeinträchtigung: Durch die hohe Wertigkeit einzelner Bodenfunktionen ist die Beanspruchung des Bodens mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden.
Eingriff: Die Quantifizierung erfolgt unter folgenden planerischen Annahmen: Fläche B-Plan (47.222 m2):
 Funktionsverlust durch Asphaltierung im Bereich der Einfahrten
(42 m2) sowie Pflaster im Bereich der Toilettenstellplätze (223
m2)
 Funktionsverlust im Bereich der Verkehrsfläche (10.036 m2) und
im Bereich der Stellplätze (4.152 m2) durch Schottertragschicht
mit vorherigem Bodenabtrag
 teilweiser Funktionsverlust im Bereich der Verkehrsfläche und
Stellplätze ohne Bodenabtrag mit Rasenansaat durch Verdichtung (21.784 m2)
Kein Eingriff in den Boden im Bereich der Grünflächen und des Grabens (10.985 m2).

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

Annahmen (gem. Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung; LUBW 2012):

Während der Nutzung als Parkfläche wird das Niederschlagswasser in allen überplanten Bereiche dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen, sondern es verbleibt die Möglichkeit
der Versickerung.

Durch die temporäre Nutzung wird der Oberboden nur zeitweilig
abgeschoben und / oder verdichtet, die Bodenfunktionen können durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung und
Wiederauftrag des Oberbodens wiederhergestellt werden. Damit liegt für die Bereiche mit Oberbodenabtrag keine erhebliche
Beeinträchtigung der Bodenfunktionen vor.

Verdichtete Böden können fachgerecht wiederhergestellt und/oder rekultiviert werden. Bleibende Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen können damit weitgehend vermieden werden.
Bei verdichtungsempfindlichen Böden trifft dies jedoch nicht zu.
Damit wird für die nur mit Gras angesäten Parkflächen der dauerhaft genutzten Parkplatzfläche ein Verlust der ursprünglichen
Leistungsfähigkeit von pauschal 10 % angesetzt.
 Für die nur selten und nur bei trockener Witterung genutzten
Parkflächen im Südwesten, die insgesamt nur mit Raseneinsaat
geschützt werden, wird nach Durchführung standortangepasster Maßnahmen zur Lockerung, keine erhebliche Beeinträchtigung angenommen.
Flächenverbrauch

5.3.4
Überblick

Art der Beeinträchtigung: Die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Flächen ist vorübergehender Natur.

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN








Minimierung der Flächeninanspruchnahme.
Fachgerechter Umgang mit Bodenaushub, Vermeidung von
stofflicher und mechanischer Belastung des Bodens in der Bauphase
Nutzung der westlichen Teilfläche nur bei trockener Witterung.
Fachgerechte Lagerung in Mieten und Zwischenbegrünung des
abgetragenen Oberbodens.
In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen
mit Oberbodenabtrag: Wiederherstellung der Bodenfunktionen
durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung des Unterbodens und Wiederauftrag des Oberbodens.
In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen
ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und
Rekultivieren verdichteter Böden.

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15

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“



5.3.5

Im Folgejahr (2019) Begrünung mit Senf oder anderen Pflanzen,
die der Bodenlockerung und -bereitung dienen und anschließend
untergepflügt werden.

FAZIT
Trotz Umsetzung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben voraussichtlich erhebliche Eingriffe. Diese können
durch Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Rekultivierung weitgehend ausgeglichen werden. Fachgerechte Rekultivierung:
 Fachgerechte Lagerung und Zwischenbegrünung des abgetragenen Oberbodens
 In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen, in
denen der Oberboden abgeschoben wurde: Wiederherstellung der
Bodenfunktionen durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung und Wiederauftrag des Oberbodens.
 In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen
ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und Rekultivieren verdichteter Böden.
Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist damit zu rechnen,
dass ein wesentlicher Teil der erheblichen negativen Umwelteinwirkungen aufgefangen werden kann. Eine exakte Bilanz liefert der Umweltbericht. Sollten die Eingriffe nicht vollumfänglich durch gleichartigen Ausgleich kompensiert werden können, besteht die Möglichkeit, einen
gleichartigen Ersatz (Aufwertung anderer Schutzgüter) durchzuführen.

5.4

WASSER

5.4.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Administrative Vorgaben

Das Plangebiet und dessen Umfeld liegen weder in einem Wassernoch in einem Quellenschutzgebiet. (LUBW-Daten, Abfrage
21.09.2017)
Laut der Hochwassergefahrenkarte der LUBW befindet sich die Planfläche in einem HQ-extrem-Bereich und somit potentiellem Überflutungsgebiet. Durch entsprechend vorhandene Schutzeinrichtungen ist
mit einer Überflutung der Fläche bei einem HQ100 jedoch nicht zu rechnen. Es handelt sich somit um einen sogenannten „geschützten Bereich“ (LUBW-Daten, Abfrage 21.09.2017).

Grundwasser

Das Grundwasser fließt dem Gefälle der Rheinebene folgend nach Norden bzw. Nord-Westen.

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16

Der Grundwasserpegel in Lahr-Langenwinkel (ca. 155 m vom Plangebiet entfernt) bewegte sich in den Jahren 2014 bis einschließlich Mai
2017 zwischen einem Minimum von 152,09 m und einem Maximum von
154,90 m. Der mittlere Grundwasserstand in selben Zeitraum betrug
153,63 m.
Die Durchlässigkeit im Süden des Plangebiets, im Bereich des Altwassersediments, wird als mittel, stellenweise gering, eingestuft. Das Hochflutsediment im nördlichen Bereich hingegen weist eine mittlere, im Unterboden geringe bis sehr geringe Durchlässigkeit auf.

Abbildung 5-5: Überflutungsflächen (hellblau schraffiert: geschützter Bereich
bei HQ100) (Quelle: verändert nach LUBW)
Oberflächengewässer

5.4.2
Nullfall

Im Plangebiet befindet sich ein zumindest temporär wasserführender
Graben. Etwa 30 m südlich des Plangebiets, jedoch durch die B 415
von diesem getrennt, verläuft der Muserebach. Etwa 600 m in nördlicher
Richtung befindet sich der Schutterentlastungskanal.

NULLFALLPROGNOSE
Hinsichtlich Grundwasserneubildung ergeben sich für den PrognoseNullfall keine Änderungen gegenüber der Ist-Situation.

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17

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

5.4.3
Temporärer Einbau von
wassergebundenen Decken und versiegelten
Flächen, Verdichtung
durch Befahren

WIRKUNG DES VORHABENS
Art der Beeinträchtigung: Durch den Einbau von wassergebundenen
Decken und versiegelten Flächen wird die Funktionsfähigkeit hinsichtlich Grundwasserneubildung und Niederschlagsretention eingeschränkt. Bei wassergebundenen Decken ist nicht damit zu rechnen,
dass die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird.
Fazit: Unter Einbeziehung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist daher nicht damit zu rechnen, dass erhebliche
Eingriffe verbleiben.

5.4.4
Überblick

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN




5.4.5

Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung und ohne
Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen das
anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann. Diese
Flächen sind zu begrünen.
Nach Beendigung der Nutzung sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, die die Funktionsfähigkeit wiederherstellen.

FAZIT
Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach
Rückbau des Parkplatzes verbleiben

5.5

KLIMA / LUFT

5.5.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Klima

Lahr ist belastungsklimatisch der Oberrheinebene zuzuordnen. Die
durchschnittliche Jahresmitteltemperatur beträgt 11,2°C, die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge 767 mm. Im besiedelten Raum
kann sich durch hohe Einstrahlung im Sommer eine lokale Steigerung
der Wärmebelastung entwickeln. Die Windrichtung ist überwiegend
durch Nord- und Südanströmung gekennzeichnet.
Fazit: Die Entstehung von Kaltluft ist aufgrund der topografischen Verhältnisse als sehr gering einzustufen. Das Ausgleichspotenzial im
Wärme- und Strahlungshaushalt fällt aufgrund der temporären Nutzung
der Fläche nicht wesentlich ins Gewicht.

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Lufthygiene

5.5.2
Nullfall

5.5.3
Bebauung, Versiegelung

5.5.4

18

Im unmittelbaren Umfeld sind landwirtschaftliche Nutzflächen vorhanden, von denen durch die Bewirtschaftung Emissionen ausgehen können.

NULLFALLPROGNOSE
Im Prognose-Nullfall wird sich keine Änderung gegenüber dem Ausgangszustand ergeben.

WIRKUNG DES VORHABENS
Durch die temporäre Nutzung des B-Plangebietes ist es unwahrscheinlich, dass sich der Verlust der Vegetation – über lokale Veränderungen
hinaus - als Beeinträchtigung auf das Klima auswirkt. In Bezug auf den
Wärmehaushalt ist lokal und zeitlich begrenzt von einer Verschlechterung des thermischen Milieus durch Flächenversiegelung und der damit
verbundenen Wärmebelastung auszugehen.

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN
Nicht erforderlich

5.5.5

FAZIT
Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben.

5.6

LANDSCHAFTSBILD

5.6.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG

Landschaftsbild

Das Plangebiet liegt im Mittleren Oberrhein-Tiefland, im Naturraum der
Offenburger Rheinebene. Sie befindet sich am westlichen Ortsrand von
Lahr, angrenzend an dessen Industriegebiet. Das überplante Gebiet ist
weitgehend eben und wird ackerbaulich genutzt. Südwestlich davon befindet sich ein Feldweg, auf den - abgetrennt durch ein Gebüsch - die B
415 folgt. Im Osten befindet sich eine Straße. Die übrige angrenzende
Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund seiner Lage im Anschluss an bereits bebautes Gelände ist das B-Plangebiet sowohl aus
mittlerer wie auch aus größerer Entfernung nur von Norden einsehbar.

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Fazit: Die Sichtbeziehungen sind deutlich eingeschränkt.
Erholungseignung

Das Plangebiet ist für Erholungssuchende über eine Straße zugänglich,
besitzt aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch keine eigenständige Bedeutung für die Erholung.
Fazit: Das Plangebiet ist für die Erholungsnutzung kaum relevant.

5.6.2
Nullfall

5.6.3

NULLFALLPROGNOSE
Bei Verzicht auf Umsetzung der Planung sind keine Veränderungen zu
erwarten.

WIRKUNG DES VORHABENS

Entfernung von Vegeta- Die Entfernung der Vegetation und die Erstellung temporärer Parkflätion und Erstellung von chen ist nicht geeignet, das Erscheinungsbild der Landschaft dauerhaft
temporären Parkfläzu verändern.
chen

5.6.4

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN
Nicht erforderlich

5.6.5

FAZIT
Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben.

5.7

KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER

5.7.1

BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG
Nach mündlicher Auskunft von Frau Hauptvogel (Stadtplanungsamt
Lahr/Schwarzwald) am 10.10.2017 befinden sich im Plangebiet keine
Kultur- oder Bodendenkmäler.

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5.7.2

20

NULLFALLPROGNOSE
Im Prognose-Nullfall wird sich keine Änderung gegenüber dem Ausgangszustand ergeben.

5.7.3

WIRKUNG DES VORHABENS
Es sind keine Auswirkungen zu erwarten.

5.7.4

UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN
Nicht erforderlich

5.7.5

FAZIT
Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben.

5.8

WECHSELWIRKUNGEN
Im vorliegenden Fall werden die auftretenden, entscheidungserheblichen Wechselwirkungen (unabhängig von ihrer Definition) nicht separat, sondern im Rahmen der Gesamt-Wirkungsanalyse untersucht.
Nach Identifizierung möglicher (Wechsel-) Wirkungspfade erfolgt die
Zuordnung nach dem „letzten Kettenglied“. Damit wird eine Gleichrangigkeit der unterschiedlichen Pfade erreicht, unabhängig davon, ob sie
sich als Kette innerhalb eines Schutzgutes darstellen oder – wie unter
natürlichen Zusammenhängen häufig der Fall – schutzgut-übergreifende Effekte nach sich ziehen. Der Forderung nach einer Berücksichtigung der Wechselwirkungen wird durch dieses Vorgehen vollumfänglich entsprochen.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

6
Mögliche Störfälle

7

21

RISIKO- UND STÖRFALLBETRACHTUNG
Folgende mögliche Störfälle konnten identifiziert werden:
 Durch Unfälle auf der Parkierungsfläche oder anderen Ursachen
können unter anderem Benzin, Öl oder Batteriesäure aus beschädigten Kraftfahrzeugen austreten und möglicherweise in den Boden eindringen oder angrenzenden Flächen und das Grundwasser
verschmutzen.
 Besucher könnten den Parkplatz und umliegende Bereiche durch
unsachgemäße Entsorgung von Abfällen verschmutzen die möglicherweise in den Boden eindringen oder angrenzenden Flächen
und das Grundwasser beeinträchtigen könnten.

MAßNAHMEN
Die folgenden Maßnahmen sind geeignet, die negativen Auswirkungen
des Vorhabens zu vermeiden oder zu minimieren bzw. zu kompensieren.
Nach Durchführung der Maßnahmen und unter Beachtung möglicher
Maßnahmen zum Umgang mit Risiko- und Störfällen verbleiben voraussichtlich keine negativen Auswirkungen. Eine genaue Bilanzierung ist
dem Umweltbericht vorbehalten.

7.1
M1

PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME / ARTENSCHUTZ
Maßnahme: Anlage von Lerchenfenstern in 2018. Die Lerchenfenster
sind 5x 5 m groß und werden weder mit der Feldfrucht bestellt noch
gespritzt.
Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für Feldlerche während des Parkplatzbetriebs.
Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss zu umliegenden Gehölzen, Straßen und Gebäuden einen Mindestabstand von 100 m haben und sich auf einem Acker im Umfeld von 500 m zur Eingriffsfläche befinden.
Quantifizierung: 5 Lerchenfenster a 5 x 5 m.

M2

Maßnahme: Anlage eines Blühstreifens in 2018. Der Blühstreifen wird
im vorherigen Herbst bis spätestens Ende Februar ausgesät und
besteht überwiegend aus schwachwüchsigen Wildkräutern bei geringer Ansaat-Dichte (1 g /qm). Artenliste: Achillea millefolium, Agrostemma githago, Centaurea cyanus, Papaver rhoeas, Medicago

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

22

lupulina, Silene noctiflora, Spergula arvensis, Trifolium arvense, Valerianella carinata, Fagopyrum esculentum.
Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für die Feldlerche
während des Parkplatzbetriebs.
Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss sich im Umfeld von 500 m
zur Eingriffsfläche befinden.
Quantifizierung: 1 Blühstreifen a 10 x 100 m (alternativ: 5 m x 200 m).
M3

Maßnahme: Ausweisung eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz in
2018. Als Gelegeschutzbereich eignet sich eine feuchte Mulde innerhalb eines Ackers. Der Bereich der Mulde wird 2018 weder mit
der Feldfrucht bestellt noch gespritzt.
Ziel: Aufrechterhaltung des Lebensraumangebots für Kiebitze während
des Parkplatzbetriebs.
Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss sich im Umfeld von 1000
m zur Eingriffsfläche befinden.
Quantifizierung: 0,1 bis 0,3 m tiefe Geländemulde von 10 m Breite und
50 m Länge.

M4

Maßnahme: Anlage temporärer Tümpel in 2018. Die Anlage der Tümpel
kann durch Verdichtung des Untergrunds erfolgen.
Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für Kreuzkröten
während des Parkplatzbetriebs.
Lokalisierung: Grünstreifen im Randbereich.
Quantifizierung: 3 Tümpel a 5 qm.

M5

Maßnahme: Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-Kammer-Straße und der Gottlieb-Daimler-Str.
Ziel: Verhinderung von Tötungs-Tatbeständen bei Mauereidechsen.
Lokalisierung: Zwischen der Karl-Kammer-Straße und der GottliebDaimler-Str.

M6

Maßnahme: Etablierung eines Pufferstreifens zwischen Graben und
Rand der Parkierungsfläche sowie Zulassen der Entwicklung eines
Schilfbestands in Teilen des grabenbegleitenden Pufferstreifens.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

23

Ziel: Lebensraumoptimierung, Entwicklung höherwertiger Biotoptypen.
Lokalisierung / Quantifizierung: 3 m Breite entlang des Grabens.

7.2
M7

BODEN
Maßnahmen: Fachgerechte Rekultivierung des Bodens, insbesondere:
 Fachgerechte Lagerung in Mieten und Zwischenbegrünung des
abgetragenen Oberbodens.
 In allen als Verkehrs- oder Parkfläche genutzten Bereichen mit
Oberbodenabtrag: Wiederherstellung der Bodenfunktionen
durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung des Unterbodens und Wiederauftrag des Oberbodens.
 In allen als Verkehrs- oder Parkfläche genutzten Bereichen
ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und
Rekultivieren verdichteter Böden.
 Im Folgejahr (2019) Begrünung mit Senf oder einer Zwischenbegrünungs-Mischung, die der Bodenlockerung und -bereitung
dienen und anschließend untergepflügt werden.
Ziel: Wiederherstellung der Bodenfunktionen.
Lokalisierung: Temporärer Parkplatz

7.3
M8

WASSER
Maßnahmen: Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung
und ohne Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen das anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann.
Diese Flächen sind zu begrünen. Davon kann abgewichen werde,
wenn aus technischen Gründen diese Maßnahme nicht umgesetzt
werden kann.
Ziel: Versickerung von Niederschlagswasser, Retention
Lokalisierung / Quantifizierung: Versiegelte Flächen im Bereich des
Parkplatzes, sofern aus technischen Gründen keine anderen Verfügungen getroffen werden müssen.

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7.4
M9 a-c

8

24

VORSORGE- UND NOTFALLMAßNAHMEN
Folgende Vorsorge- und Notfallmaßnahmen sind geeignet, Vorsorge
gegenüber Störfällen zu treffen oder diese zu bewältigen:
 Bindemittel zur Aufnahme ausgelaufener Flüssigkeiten müssen
zeitnah zur Verfügung stehen. Diese können - falls notwendig - von
der Feuerwehr vor Ort bereitgestellt und fachgerecht angewendet
werden. Das betroffene Material muss ggf. zeitnah abgegraben
und sachgemäß entsorgt werden.
 Die Zufahrt zum Parkplatz ist durch eine Schrankenanlage oder
durch Maßnahmen zu kontrollieren, sodass eine unkontrollierte
Nutzung unterbleibt.
 Der Verschmutzung kann zudem durch das Aufstellen von Mülleimern entgegengewirkt werden.

MONITORING
Als Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung sind vorzusehen:
 Überwachung der Durchführung artenschutzrechtlich gebotener
Maßnahmen vor und während der Bau- und Betriebsphase.
 Überwachung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
während der Bau- und Betriebsphase.
 Überprüfung des Rückbaus und der Rekultivierungsmaßnahmen.

9

INFORMATIONS- UND WISSENSLÜCKEN
Informations- und Wissenslücken bestehen in Hinblick auf die Lufthygiene. Angesichts der Tatsache, dass dieser Belang mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entscheidungserheblich ist, kann auf eine vertiefte
Untersuchung bzw. vertiefte Behandlung jedoch verzichtet werden.
Über den Umfang sonstiger eingesetzter Ressourcen (Kraftstoffverbrauch durch Baufahrzeuge) lassen sich mit vertretbarem Aufwand
keine Aussagen machen. Ebenso lassen sich über den Umfang eingesparter Ressourcen und verringerter Emissionen infolge Verminderung
des Parksuchverkehrs mit vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

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25

ZUSAMMENFASSUNG

Rechtlicher Rahmen

Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Parkplatzes, für den im bisherigen Außenbereich nach § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt
wird, ist bei einer Größe von mehr als 1 ha nach Nr. 18.4.1 der Anlage
1 des UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen, unabhängig davon, ob es
sich beim Parkplatz um eine temporäre oder permanente Anlage handelt. Da der Parkplatz einschließlich Nebenflächen eine Fläche von
ca.4,7 ha umfasst, fällt er vollumfänglich unter die UVP-Pflicht.

Gegenstand des UVPBerichts

Im vorliegenden UVP-Bericht werden die Auswirkungen der geplanten
Maßnahmen auf die Schutzgüter dargestellt, wobei sowohl negative
(„Beeinträchtigungen“) wie auch positive Auswirkungen („Entlastungen“) der Planung auf die Umwelt ermittelt wurden. Dabei wurden die
Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Boden,
Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und
Sachgüter betrachtet und mögliche Einwirkungen diskutiert.
Der UVP-Bericht schließt mit Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen.

Schutzgut Mensch

Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet wird momentan als
landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Wirkung des Vorhabens: Für das Schutzgut Mensch treten keine erheblichen Beeinträchtigungen auf.
Fazit: Keine Beeinträchtigungen des Menschen

Schutzgut Pflanzen,
Tiere und ihre Lebensräume / Artenschutz

Ausgangssituation im Plangebiet: Zwischen den genutzten Flurstücken befindet sich ein angelegter wasserführender Graben, der im
Westen mit Brennnesseln/Brombeeren und im Osten mit nach §
33 geschütztem Schilf-Röhricht bewachsen ist.
 Im Gebiet befinden sich potentielle Habitate für die Vogelarten
Teich- und Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rabenkrähen,
Feldlerche, Kiebitz, es wurden zudem Mauereidechsen unweit außerhalb des Plangebiets beobachtet.
 Die Fläche hat auf Grund fehlendem strukturgebenden Bewuchs eine geringe Bedeutung für Fledermäuse.
 Der Graben im Plangebiet kann ganzjährig von Amphibien genutzt werden, das Besiedlungspotential ist durch die Lage jedoch eingeschränkt. Eventuelles Vorkommen von Grasfrosch
und Kreuzkröte.
 Die grabenbegleitende Vegetation bietet zudem Lebensraum
für zahleiche häufige und ungefährdete Insektenarten. Besonders zu erwähnen ist allein das Vorkommen der Weidenröschen als potenzielles Habitat des Nachtkerzenschwärmers.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

26

Wirkung des Vorhabens: Es werden überwiegend Biotope geringer
Bedeutung temporär genutzt. Es sind jedoch kleinflächig auch höherwertige Biotoptypen betroffen. Bei einigen Tierarten ist unter
Worst-case-Annahmen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen.
Fazit: Im Plangebiet finden sich kleinflächig Biotoptypen mit hoher Bedeutung, deren Verlust als erhebliche Beeinträchtigung zu betrachten ist. Deshalb ist ein Ausgleich erforderlich. Zudem sind
Maßnahmen erforderlich, die verhindern, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten.
Schutzgut Boden

Ausgangssituation im Plangebiet: Der Untergrund im Bereich Lahr
besteht aus quartären Lockergesteinen der Rheinaue, der Bodentyp im Gebiet kann als Auenboden gesehen werden. Es befinden
sich zwei bodenkundliche Einheiten im Gebiet: Brauner Auenboden-Auengley im südlichen Teil und Parabraunerde-Pseudogley
im nördlichen Teil.
Wirkung des Vorhabens: Die Beanspruchung des Bodens ist auf
Grund der hohen Wertigkeit einzelner Bodenfunktionen mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Nach der Zwischennutzung
können jedoch die Bodenfunktionen weitgehend wiederhergestellt
werden. Hier ist mit einem Verlust der Leistungsfähigkeit von 10%
auszugehen.
Fazit: Trotz Vermeidungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Eingriffe.
Diese können durch Kompensationen im Zuge der Rekultivierung
ausgeglichen werden.

Schutzgut Wasser

Ausgangssituation im Plangebiet: Das Plangebiet liegt nach Hochwassergefahrenkarte in einem HQ-Extrem-Bereich. Das Grundwasser liegt im Mittel bei 153 m und fließt nach Nordwesten. Es
befindet sich ein temporär wasserführender Graben im Plangebiet.
Wirkung des Vorhabens: Einschränkungen der Retention und Grundwasserneubildung durch wassergebundene Decken und Versiegelung.
Fazit: Erhebliche Eingriffe sind durch Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen vermeidbar.

Schutzgut Klima / Luft

Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet liegt in der Oberrheinebene, mit einer durchschnittlichen Jahresmitteltemperatur
von 11.2C° und einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von 767mm.
Wirkung des Vorhabens: Der temporäre Verlust der Vegetation wirkt
sich voraussichtlich nicht als Beeinträchtigung auf das Klima aus.
Lokal und zeitlich begrenzt ist eine Verschlechterung des thermischen Milieus zu erwarten.
Fazit: Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche Eingriffe entstehen
oder verbleiben.

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27

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

Schutzgut Landschaft

Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet wird ackerbaulich genutzt und ist auf Grund der angrenzenden Bebauung aus mittlerer
und weiter Entfernung nur von Norden einsehbar.
Wirkung des Vorhabens: Die temporäre Nutzung verändert das Landschaftsbild nicht dauerhaft.
Fazit: Die Sichtbeziehungen sind bereits eingeschränkt. Es ist nicht mit
erheblichen Eingriffen zu rechnen.

Schutzgut Kultur- und
Sachgüter

Ausgangssituation im Plangebiet: Im Untersuchungsgebiet sind
keine denkmalgeschützten Bereiche bzw. Kultur- oder Sachgüter
bekannt.

Risiko- und Störfallbetrachtung

Folgende mögliche Störfälle konnten identifiziert werden:
 Unfälle mit der Folge von austretendem Benzin, Öl oder Batteriesäure.
 Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen.

Vermeidungs- und MiFolgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnamen werden vorgenimierungsmaßnahmen schlagen:














Vermeidung von Lärm und Staubemissionen in der Bauphase
Baubetrieb zu üblichen Arbeitszeiten
Weitmöglichste Erhaltung des Schilfröhrichts entlang des Grabens, Reduzierung der Überfahrten.
Etablierung eines Pufferstreifens angrenzend zum Schilfbestand, um den Schilfbestand als Rückzugsraum während des
Parkplatzbetriebs zu optimieren und zu gewährleisten, dass er
als Fortpflanzungsstätte nach Rückbau des Parkplatzes sofort
wieder zur Verfügung steht
Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-KammerStraße und der Gottlieb-Daimler-Str.
Minimierung der Flächeninanspruchnahme.
Fachgerechter Umgang mit Bodenaushub, Vermeidung von
stofflicher und mechanischer Belastung des Bodens in der Bauphase
Nutzung der westlichen Teilfläche nur bei trockener Witterung
Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung und
ohne Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen
das anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann.
Diese Flächen sind zu begrünen.
Nach Beendigung der Nutzung sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, die die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederherstellen.

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UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

28

Ausgleichsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind geeignet, um auftretende negative Auswir-

kungen auszugleichen:
 Fachgerechte Rekultivierung des Bodens
 Entwicklung eines Schilfstreifens entlang des Grabens
 Anlage von Lerchenfenstern
 Anlage eines Blühstreifens
 Ausweisung eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz
 Anlage temporärer Tümpel
 Errichtung eines Reptilienzaunes
Vorsorge- und Notfallmaßnahmen

Folgende Vorsorge- und Notfallmaßnahmen sind geeignet, Vorsorge
gegenüber Störfällen zu treffen oder diese zu bewältigen:
 Bereithaltung von Bindemittel durch örtliche Feuerwehr. Abgraben
und Entsorgung von betroffenem Material.
 Kontrolle der Parkplatzzufahrt durch Schrankenanlage.
 Aufstellen von Mülleimern.

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29

UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“

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QUELLENVERZEICHNIS
GAEDE, M. & HÄRTLING, J. (2010): Umweltbewertung und Umweltprüfung.
GASSNER, E. (1993): Methoden und Maßstäbe für die planerische Abwägung, 134 S.
KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1994) [LANA 1994]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil I: Synopse. LANA-Schriftenreihe 4, 90 S.
KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1996 a) [LANA 1996 a]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil II: Analyse. LANA-Schriftenreihe 5, 113
S.
KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1996 b) [LANA 1996 b]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil III: Vorschläge zur bundeseinheitlichen
Anwendung der Eingriffsregelung nach §8 Bundesnaturschutzgesetz. LANA-Schriftenreihe 6, 146 S.
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