Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
18. Dezember 2017
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Beratung des Entwurfs
- Offenlagebeschluss
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)
Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung)
Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))
18. Dezember 2017
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TEMPORÄRER PARKPLATZ
- Beratung des Entwurfs
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- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, Begründung)Beschlussvorlage (- Nutzungsplan)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Abgrenzung des Geltungsbereichs)Beschlussvorlage (- Umweltverträglichkeitsprüfung (Bericht))Beschlussvorlage (- Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung)
UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Auftraggeber: Stadt Lahr/Schwarzwald Bearbeitung: Dipl.-Ing. S. Gilcher Dipl.-Biol. R. Kölsch Cand. B. sc. E. Lerch Cand. M. sc. F. Thomas Faunistischer Beitrag: Dipl.-Biol. C. Seifert November 2017 LANDSCHAFTSÖKOLOGIE + PLANUNG Gaede und Gilcher Partnerschaft, Landschaftsplaner Schillerstr. 42, 79102 Freiburg, Tel. 0761/7910297, www.gaede-gilcher.de UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ INHALT 1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...........................................................................1 2 BESCHREIBUNG UND PHYSISCHE MERKMALE DES VORHABENS .............................. 1 3 ZU BERÜCKSICHTIGENDE ÜBERGEORDNETE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES ..........................................................................................................3 3.1 FACHPLÄNE ..............................................................................................................3 4 WIRKUNGSPFADE .............................................................................................................3 5 BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN .......................................................... 4 5.1 MENSCH .................................................................................................................... 4 5.1.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG...............................................4 5.1.2 NULLFALLPROGNOSE ..................................................................................4 5.1.3 WIRKUNG DES VORHABENS........................................................................4 5.1.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN ...................................................... 4 5.1.5 FAZIT ..............................................................................................................5 5.2 TIERE, PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME ....................................................... 5 5.2.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG...............................................5 5.2.2 NULLFALLPROGNOSE ..................................................................................9 5.2.3 WIRKUNG DES VORHABENS........................................................................9 5.2.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 11 5.2.5 FAZIT ............................................................................................................11 5.3 BODEN / FLÄCHE ....................................................................................................11 5.3.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 11 5.3.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 13 5.3.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................13 5.3.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 14 5.3.5 FAZIT ............................................................................................................15 5.4 WASSER .................................................................................................................. 15 5.4.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 15 5.4.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 16 5.4.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................17 5.4.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 17 5.4.5 FAZIT ............................................................................................................17 5.5 KLIMA / LUFT ...........................................................................................................17 5.5.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 17 5.5.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 18 5.5.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................18 5.5.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 18 5.5.5 FAZIT ............................................................................................................18 GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 1 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.6 5.7 5.8 LANDSCHAFTSBILD................................................................................................ 18 5.6.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 18 5.6.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 19 5.6.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................19 5.6.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 19 5.6.5 FAZIT ............................................................................................................19 KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER ............................................................... 19 5.7.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG............................................. 19 5.7.2 NULLFALLPROGNOSE ................................................................................ 20 5.7.3 WIRKUNG DES VORHABENS......................................................................20 5.7.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN .................................................... 20 5.7.5 FAZIT ............................................................................................................20 WECHSELWIRKUNGEN .......................................................................................... 20 6 RISIKO- UND STÖRFALLBETRACHTUNG.......................................................................21 7 MAßNAHMEN.................................................................................................................... 21 7.1 PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME / ARTENSCHUTZ........................ 21 7.2 BODEN..................................................................................................................... 23 7.3 WASSER .................................................................................................................. 23 7.4 VORSORGE- UND NOTFALLMAßNAHMEN............................................................ 24 8 MONITORING ................................................................................................................... 24 9 INFORMATIONS- UND WISSENSLÜCKEN ......................................................................24 10 ZUSAMMENFASSUNG .....................................................................................................25 11 QUELLENVERZEICHNIS ..................................................................................................29 GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 2 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 1 UVPG 1 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Parkplatzes, für den im bisherigen Außenbereich nach § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist bei einer Größe von mehr als 1 ha nach Nr. 18.4.1 der Anlage 1 des UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen, unabhängig davon, ob es sich beim Parkplatz um eine temporäre oder permanente Anlage handelt. Da der Parkplatz einschließlich Nebenflächen eine Fläche von ca.4,7 ha umfasst, fällt er vollumfänglich unter die UVP-Pflicht. 2 Anlass BESCHREIBUNG UND PHYSISCHE MERKMALE DES VORHABENS Von April bis Oktober 2018 richtet die Stadt Lahr/Schwarzwald die Landesgartenschau aus. Im Zuge dessen werden rund 800.000 Besucher erwartet, im Schnitt 4.000 Besucher täglich, an besucherstarken Tagen bis zu 8.000. Um den Andrang an besucherstarken Tagen zu bewältigen, müssen rund 2.000 geeignete Parkplätze bereitgestellt werden, welche je nach Bedarf geöffnet werden können. Etwa 520 Stellplätze werden auf dem Gelände der Hochschule für Polizei realisiert, für den restlichen Besucher werden Parkflächen benötigt, die möglichst zusammenhängend liegen, um so die Kosten für Bewirtschaftung und ShuttleDienst zu minimieren. Abbildung 2-1: Lage des Plangebiets (rot) und der Fläche für die Landesgartenschau (grün) (Quelle: verändert nach LUBW) Lage des Plangebiets Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand von Lahr. Im Osten wird es begrenzt durch ein Industriegebiet, im Süden befindet sich ein Feldweg und daran anschließend die B415 und im Norden und Westen landwirtschaftlich genutzte Fläche. Die Planungsfläche selbst wird derzeit größtenteils ebenfalls landwirtschaftlich genutzt, ein kleinerer GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 2 Teil besteht aus einem angelegten Entwässerungsgraben. Bauvorhaben und Rückbau Es ist geplant, am Ortsrand von Lahr, angrenzend an das Industriegebiet-West, auf ca. 47.000 m² einen Parkplatz mit ca. 1.500 Stellplätzen zu schaffen. In Bezug auf die Infrastruktur sind drei Toilettencontainer und ein automatisiertes Parkverfahren mit mobilen Schranken geplant. Es handelt sich hierbei um eine temporäre Nutzung. Der Bebauungsplan wird nach der Landesgartenschau somit wieder aufgehoben, der Park-platz rückgebaut und wieder in landwirtschaftliche Fläche umgewandelt. Über den Bebauungsplan wird ein Teil des Ortsrands entwickelt, der im Flächennutzungsplan zum größten Teil als landwirtschaftliche Fläche, zum Teil aber auch als gewerbliche Baufläche zur Erweiterung des an-grenzenden Industriegebiets ausgewiesen ist. Geprüfte Alternativen Bei der Suche von Parkierungsflächen war es für die LGS GmbH im Benehmen mit der Straßenverkehrsbehörde eindeutiges Ziel, die Parkierungsflächen aus Andienungs- und Abfahrtsgründen auf möglichst wenig Flächen zu konzentrieren um so unnötigen Parksuchverkehr zu vermeiden. Während die Reiseomnibusse im öffentlichen Verkehrsraum mittels Einbahnstraßenregelung untergebracht werden, versuchte die LGS GmbH im Vorfeld, vorhandene befestigte Flächen für PKW-Parkierungen zu requirieren bzw. anzumieten. Dies war nur zum Teil erfolgreich, sodass damit nicht sämtliche erforderlichen Kapazitäten abgedeckt werden konnten: Durch ein Entgegenkommen der Hochschule der Polizei konnte der Ausbau einer temporären Parkierungsanlage auf einer künftigen Fahrtrainingsfläche innerhalb des Kasernenareales erfolgen. Kapazität 520 PKW Stellplätze, zuzüglich eines Busterminals mit 12 Busstellplätzen. Mit dem Ausbau dieser Stellplatzanlage, unter aufwendiger Zaunversetzung usw. wird noch in diesem Monat begonnen. Eine Anfrage zur Mitbenutzung der vorhandenen Stellplätze wurde aus Sicherheitsgründen jedoch abschlägig beschieden. Im Industriegebiet war die Firma Schaeffler Technologies bereit, Parkplatze zur Verfügung zu stellen. Die Zusage beschränkt sich allerdings nur auf 250 Stellplätze ab Samstagnachmittag bis Sonntagabend. Bei naheliegenden Möglichkeiten, wie dem Gelände der Firma Mosolf, die noch im Frühjahr diesen Jahres erweitert haben, sind bereits jetzt schon nach Aussage der Geschäftsleitung alle Vorhalteflächen belegt. Die einzige Chance besteht hier an Wochenenden im Firmenzufahrtsbereich Omnibusse zu parkieren. Die endgültige Zu- oder Absage kann erst Ende November 2017 erfolgen (d.h. keine planbare Größe). Weitere Anfragen waren erfolglos. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 3 Art und Menge der ver- Für den Bau des temporären Parkplatzes werden folgende Mengen und wendeten Ressourcen, Massen bewegt / benötigt erzeugter Abfall, Rück Oberboden: 3.100 m3 stände und Emissio Schotter 0/45: 3.800 m³ nen Forstmischung 0/8: 700 m³ Asphalt: 30 m³ Der Oberboden wird nach Zwischenlagerung in Mieten wieder auf die Ursprungsfläche aufgebracht. Der Schotter kann zum großen Teil wiederverwendet werden. Die Forstmischung kann als Deckschicht für Schotterrasen zum Einsatz kommen. Der Asphalt wird voraussichtlich recycelt. Über den Umfang sonstiger eingesetzter Ressourcen (Kraftstoffverbrauch durch Baufahrzeuge) lassen sich mit vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen. Ebenso lassen sich über den Umfang eingesparter Ressourcen und verringerter Emissionen infolge Verminderung des Parksuchverkehrs mit vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen. 3 ZU BERÜCKSICHTIGENDE ÜBERGEORDNETE ZIELE DES UMWELTSCHUTZES 3.1 FACHPLÄNE FNP 4 Wirkungen des Vorhabens Im Flächennutzungsplan der Stadt Lahr ist die Fläche teils als gewerbliche Baufläche zur Erweiterung des angrenzenden Industriegebiets (Fl.-St. Nr. 8493) sowie als landwirtschaftliche Fläche (Fl.-St. Nr. 8479 – 8484 sowie 8486) angegeben. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert momentan nicht. Aufgrund der Lages des Bauvorhabens im Außenbereichs ist ein Bebauungsplan nötig, um es umzusetzen. Da es sich um eine temporäre Nutzung handelt, wird der Bebauungsplan nach Ende der Landesgartenschau wieder aufgehoben. WIRKUNGSPFADE Bauphase: Störungseffekte durch Bewegung, Staub und Lärm Mensch Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme vorhandener Biotoptypen Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Landschaftsbild Entfernung des Bodens Boden, Wasser Temporärer Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen Boden, Wasser, Klima GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 4 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Anlage- und Betriebsphase: Störungseffekte durch Bewegung, Staub und Lärm Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Mensch Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme vorhandener Biotoptypen Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Verdichtung durch Befahren Boden, Wasser 5 BESCHREIBUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN 5.1 MENSCH 5.1.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Schalltechnische Ist-Si- Das B-Plangebiet liegt am Rande eines Industriegebiets und neben der tuation B 415. Es sind keine besonders schutzwürdigen Bereiche betroffen. 5.1.2 NULLFALLPROGNOSE Die Zunahme des Verkehrs im Plangebiet und im Bereich des anschließenden Industriegebiets als Zufahrtsbereich wird unterbleiben. 5.1.3 Störungseffekte durch Bewegung, Staub und Lärm 5.1.4 WIRKUNG DES VORHABENS Während der Bauphase sind insbesondere Lärm- und ggf. Staubemissionen (Baufahrzeuge) zu erwarten. In der Betriebsphase entsteht durch den Parkplatzverkehr ein höherer Lärmpegel. UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN Die Bauarbeiten finden während der üblichen Arbeitszeiten statt und sind zeitlich begrenzt. Lärm- als auch Staubemissionen sind durch geeignete Maßnahmen minimierbar. In der Bauphase sollen Lärm- und Staubemissionen soweit möglich vermieden werden. Der Baubetrieb muss in den üblichen Arbeitszeiten erfolgen GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.1.5 5 FAZIT Es ist nicht damit zu rechnen, dass die geltenden Grenzwerte für Lärmoder Staubimmissionen überschritten werden. Die Beeinträchtigungen sind daher nicht als erheblich einzuschätzen. 5.2 TIERE, PFLANZEN UND IHRE LEBENSRÄUME 5.2.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Übergeordnete Vorgaben An das Plangebiet schließt im Süden – getrennt durch einen Feldweg – das von der LUBW kartierte Offenlandbiotop „Feldhecke an Bundesstraße NW Langenwinkel“ an. Abbildung 5-1: Von LUBW kartierte Biotope: hellrosa:Graben; dunkelrosa: Feldhecke; rot:Umgriff der Planfläche (Quelle: LUBw, verändert) Das nächste FFH-Schutzgebiet befindet sich in südlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 715 m (LUBW-Abfrage am 21.09.17). Bestand Vegetation Das Plangebiet wird im Moment fast komplett als Acker genutzt, ist zum größten Teil mit Mais bestanden, auf einem kleineren Teil mit Soja. Der Ackerrand besteht aus ca. 0,5 m Grasstreifen, ohne Graben, und ist teils stark vermüllt. Auf der Ackerfläche stehen zwei Strommasten. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 6 Abbildung 5-2: Ackerfläche, links die kartierte Feldhecke Abbildung 5-3: Graben in der Planfläche Zwischen den ackerbaulich genutzten Flurstücken Nr. 8479, 8480, 8481, 8482, 8483 und 8484 im südlichen Teil des Plangebiets und Flurstück Nr. 8493 im nördlichen Bereich verläuft auf Flurstück Nr. 8486 ein anthropogen angelegter, temporär wasserführender Graben. Dieser erstreckt sich mit Begleitvegetation auf eine Breite von ca. 4m. Der Graben ist etwa 0,8 m tief, weist oben eine Breite von etwa 1 m, unten an der Grabensohle eine Breite von etwa 0,4 m auf. Der Graben ist im GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 7 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Westen überwiegend mit Brombeeren, Brennnesseln und Stauden bewachsen. Im Osten erstreckt sich auf ca. 150m Länge ein nach § 33 NatSchG geschütztes Schilf-Röhricht. Die Grabensohle ist unbewachsen. Fazit: Im B-Plangebiet finden sich Biotoptypen mit sehr geringer Bedeutung sowie mit hoher Bedeutung. Bestand Tierwelt (C.Seifert) Vögel: Die grabenbegleitende Vegetation kann von Teich- und Sumpfrohrsänger besiedelt werden. Beide Arten sind landes- und bundesweit häufig und nicht gefährdet. In den Schilfbeständen ist außerdem ein Vorkommen des Feldschwirls nicht ausgeschlossen. Der Feldschwirl ist bundesweit gefährdet und landesweit stark gefährdet. In den Ackerflächen stehen zwei Strommasten, auf einem von beiden befinden sich zwei Krähennester. Hier sind Bruten von Rabenkrähen möglich (häufige, ungefährdete Vogelart). Artname Vögel Feldlerche Feldschwirl Kiebitz Rabenkrähe Sumpfrohrsänger Teichrohrsänger Amphibien, Reptilien Grasfrosch Kreuzkröte Mauereidechse Insekten Nachtkerzenschwärmer Schutzstatus Gefährdung BW Gefährdung D. Konfliktpotential § § §§ § § § 3 2 1 3 3 2 vorhanden* vorhanden* vorhanden* nein vorhanden* vorhanden* § FFH IV FFH IV 2 V V gering vorhanden* gering FFH IV V gering Tabelle 3-1: Artenliste des Plangebiets (Potentialabschätzung) Schutzstatus: § - besonders geschützt §§ - streng geschützt FFH IV - streng geschützt gem. Anh. IV FFH-RL Gefährdung (Kategorien der aktuellen Roten Listen): V - rückläufige Art 3 - gefährdete Art 2 - stark gefährdete Art 1- vom Aussterben bedroht * Schwere des Konfliktes auf Basis der Potentialeinschätzung nicht beurteilbar Die weitläufigen Ackerflächen könnten Lebensraum der Feldlerche sein. Allerdings ist das Besiedlungspotential durch die angrenzende Bebauung und die im Süden verlaufende Straße eingeschränkt. Feldlerchen halten zu derartigen Silhouetten einen mehr oder weniger großen Abstand. Die Feldlerche ist landes- und bundesweit rückläufig und gefährdet. Der das Gelände durchziehende Graben deutet auf einen teilweise feuchten Standort hin. Auf Ackerflächen, die im Frühjahr zeitweise wasserführende Mulden aufweisen, sind Ansiedlungen des Kie- GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 8 bitzes nicht ausgeschlossen. Auch beim Kiebitz ist das Besiedlungspotential durch die angrenzende Bebauung und die im Süden verlaufende Straße eingeschränkt (Meidungsverhalten gegenüber Silhouetten). Der streng geschützte Kiebitz ist landesweit vom Aussterben bedroht und bundesweit stark gefährdet. Reptilien: Die Vorhabensfläche ist als Siedlungsgebiet für Reptilien weitgehend ungeeignet (intensiv genutzte Ackerfläche bzw. feuchter Graben). In den Grünflächen am Rande des Gewerbegebietes (außerhalb der Planfläche) wurden jedoch bei der Begehung streng geschützte Mauereidechsen beobachtet. Mauereidechsen sind in der Oberrheinebene in anthropogenen geprägten Habitaten mit trockenwarmen Lokalklima weit verbreitet und nicht gefährdet. Fledermäuse: Für Fledermäuse hat die Vorhabensfläche wahrscheinlich nur eine sehr geringe Bedeutung, da strukturgebende Gehölze und Quartiermöglichkeiten fehlen. Die grabenbegleitende Vegetation könnte gelegentlich als Jagdhabitat genutzt werden. Fledermäuse werden wegen des geringen Potentials der Vorhabensfläche für diese Artengruppe in der Konfliktanalyse nicht weiter betrachtet. Amphibien: Der zeitweise wasserführende Graben kann ganzjährig von Amphibien als Nahrungs- oder Überwinterungshabitat genutzt werden. Allerdings ist das Besiedlungspotential durch die isolierte Lage des Grabens stark eingeschränkt. Für Amphibien nutzbare Habitate sind im näheren Umfeld kaum vorhanden (strukturarme Ackerlandschaft/Gewerbeflächen/Straßen). Die Anbindung an den südlich der B415 verlaufende Muserebach ist durch die stark befahrene Straße unterbrochen. Dennoch sind Vorkommen von Grasfrosch und Kreuzkröte nicht auszuschließen. Grasfrösche könnten gelegentlich zur Nahrungssuche oder Überwinterung einwandern. Kreuzkröten laichen in vegetationsarmen Kleinstgewässern, wie sie nach Regenfällen auch auf den Ackerflächen der Vorhabensfläche entstehen können. Die streng geschützte Kreuzkröte ist bundesweit rückläufig und landesweit stark gefährdet. Sonstige Artengruppen: Die grabenbegleitende Vegetation ist Lebensraum zahlreicher Insektenarten. Es handelt sich dabei wahrscheinlich überwiegend um häufige und ungefährdete Arten. Erwähnenswert sind die Bestände der Weidenröschen (Epilobium spec). An diesen Stauden könnten sich Raupen des streng geschützten Nachtkerzenschwärmers entwickeln. Der Nachtkerzenschwärmer ist landesweit rückläufig und am Oberrhein zerstreut und unbeständig verbreitet GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 9 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.2.2 Nullfall 5.2.3 NULLFALLPROGNOSE Die im Plangebiet vorhandenen Struktur- und Nutzungstypen weisen im aktuellen Zustand teils eine sehr geringe, teils eine hohe Bedeutung für die Funktion aus. Im Prognose-Nullfall wird sich bei gleichbleibender Nutzung diesbezüglich keine Änderung ergeben. WIRKUNG DES VORHABENS Entfernung der Vegetation / Inanspruchnahme vorhandener Biotoptypen Im Bebauungsplangebiet werden überwiegen Biotoptypen sehr geringer Bedeutung temporär in Anspruch genommen. Nur dort, wo der vorhandene Graben durch zwei Überfahrten gequert wird, sind kleinflächig höherwertige Biotoptypen betroffen. Mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände Vögel § 44 (1), 1: Verletzung oder Tötung von Individuen: Da die Baumaßnahmen im Winterhalbjahr erfolgen sollen, ist das Eintreten dieses Verbots-Tatbestandes unwahrscheinlich. Allerdings ist darauf zu achten, dass die grabenbegleitende Vegetation nicht während der Brutzeit gemäht oder gemulcht wird, um hier evtl. vorhandene Eiern oder Jungvögel nicht zu töten. § 44 (1), 2: Erhebliche Störung von europäischen Vogelarten u. streng geschützten Arten: Im Umfeld der Vorhabensfläche sind Vorkommen von Kiebitz und Feldlerche nicht auszuschließen. Die Einrichtung eines Parkplatzes und der zu erwartende Betrieb während der Brutzeit kann zu erheblichen Störungen für diese beiden stark rückläufigen Vogelarten führen. Es werden daher Maßnahmen zur Schadensminimierung vorgeschlagen. § 44 (1): 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Der schilfbestandene Graben kann Brutplatz von Rohrsängern oder dem Feldschwirl sein. Bei der geplanten Überbauung des schilfbestandenen Grabenabschnittes geht dieses Habitat verloren. Die Regeneration einer geeigneten Struktur nach Abbau des Parkplatzes würde einige Jahre in Anspruch nehmen. Die Vorhabensfläche könnte außerdem Bestandteil der Reviere von Kiebitz und Feldlerche sein. Bei einer Verkleinerung der zur Verfügung stehenden Revierfläche kann zusammen mit den Störwirkungen durch den Betrieb des Parkplatzes eine Aufgabe der Reviere die Folge sein. Bei diesen beiden stark rückläufigen Arten wäre auch ein temporärer Verlust von Fortpflanzungsstätten als tatbestandsrelevant zu werten. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 10 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Amphibien und Reptilien § 44 (1), 1: Verletzung oder Tötung von Individuen: Der temporär wasserführende Graben und sein Umfeld könnten ganzjährig als Ruhestätte von Amphibien genutzt werden. Bei Inanspruchnahme und Überbauung dieses Grabens können somit Amphibien, unter Umständen auch die im Anh. IV der FFH-RL aufgeführte Kreuzkröte verletzt oder getötet werden. Für die auf Grünflächen östlich der Vorhabensfläche lebenden Mauereidechsen besteht ein gegenüber dem aktuellen Zustand erhöhtes Tötungs-Risiko durch Überfahren, wenn betriebsbedingt der Verkehr auf der Straße zwischen Vorhabensfläche und Industriegebiet zunimmt. Außerdem könnten sich Mauereidechsen im Bereich des Parkplatzes ansiedeln und beim Rückbau des Parkplatzes und Wieder-Umbruch dieser Grünflächen zu Ackerland verletzt oder getötet werden. § 44 (1), 2: Erhebliche Störung von europäischen Vogelarten u. streng geschützten Arten: Erhebliche Störungen von im Anh. IV der FFH-RL aufgeführten Reptilien- oder Amphibienarten sind nicht zu erwarten, sofern die Baumaßnahmen im Winterhalbjahr durchgeführt werden und die im Osten an die Vorhabensfläche angrenzende Grünflächen nicht in Anspruch genommen werden. § 44 (1): 3: Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten: Bei der großflächigen Überbauung von Ackerflächen und Grabenstrukturen könnten Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Kreuzkröte verloren gehen. Bei dieser landesweit stark rückläufigen Art wäre auch ein temporärer Verlust von Fortpflanzungsstätten als tatbestands-relevant zu werten. Insekten In den Weidenröschen-Beständen entlang des Grabens könnten sich Raupen des Nachtkerzenschwärmers entwickeln. Auch die Überwinterung von Raupen und Puppen im grabenbegleitenden Grünstreifen ist möglich. Wenn diese Bereiche im Zuge der Planung überbaut oder während des Sommerhalbjahres gemäht werden, könnten Verluste von Raupen oder Puppen sowie Fortpflanzungsstätten die Folge sein. Zur Minimierung möglicher Verluste von Larvalstadien oder potentiellen Fortpflanzungsstätten werden Maßnahmen empfohlen. Bei Durchführung dieser Maßnahmen treten die Verbots-Tatbestände des § 44 (1) BNatSchG im Hinblick auf Insektenarten des Anh. IV nicht ein. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 11 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.2.4 Überblick UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN 5.2.5 Weitmöglichste Erhaltung des Schilfröhrichts entlang des Grabens, Reduzierung der Überfahrten-Breite. Etablierung eines Pufferstreifens angrenzend zum Schilfbestand, um den Schilfbestand als Rückzugsraum während des Parkplatzbetriebs zu optimieren und zu gewährleisten, dass er als Fortpflanzungsstätte nach Rückbau des Parkplatzes sofort wieder zur Verfügung steht (Zielarten: Rohrsänger, Feldschwirl, Kreuzkröte) Anlage von Lerchenfenstern. Anlage eines Blühstreifens. Anlage eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz. Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-KammerStraße und der Gottlieb-Daimler-Str. (Zielart: Mauereidechse). Anlage temporärer Tümpel. FAZIT Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben. 5.3 BODEN / FLÄCHE 5.3.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Bodentypen Gemäß Hydrogeologischer Karte von Baden-Württemberg besteht der Untergrund im Bereich Lahr aus quartären Lockergesteinen der Rheinaue. Der Bodentyp im Plangebiet kann als Auenboden angesprochen werden, wobei die Planfläche zwei unterschiedliche bodenkundliche Einheiten aufweist: Der Boden im südlichen Teil der Planfläche (Bodeneinheit x64) ist als Brauner Auenboden-Auengley (Vega-Gley) anzusprechen. Das Ausgangsmaterial besteht aus Auenlehm über Niederterrassenschotter, teilweise über Schwemmlöss oder tonigem Altwassersediment. Der Boden ist schwach alkalisch bis schwach sauer. Die Feldkapazität wird mit mittel (260-360 mm) angegeben, die nutzbare Feldkapazität hingegen mit hoch bis sehr hoch (140-220 mm) bewertet (BK 50). GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 12 Der Boden im nördlichen Teil des Plangebiets (Bodeneinheit x40) ist hingegen als Parabraunerde-Pseudogley, meist mit Vergleyung im nahen Untergrund, anzusprechen. Beim Ausgangsmaterial des Bodens handelt es sich hier um spätwürmzeitlichen Hochflutlehm über Niederterrassenschottern (überwiegend Schwarzwaldmaterial). Oberflächennah gibt es eine kryoturbate Einmischung von Löss (Decklage). Der Boden ist sehr schwach sauer bis mittel sauer. Die Feldkapazität wird mit mittel (330-370 mm), die nutzbare Feldkapazität hingegen mit hoch (140-170 mm) bewertet (BK 50). Abbildung 5-4: Bodeneinheiten x64 (hellgrün) und x40 (hellbraun). Altlasten Im Plangebiet befinden sich Bereiche der Altlast „Musere“ (Obj. Nr. 02113). Hier wurde zwischen 1968 und 1970 das alte Bachbett des Muserebachs mit unbelastetem Erdaushub und teilweise Bauschutt verfüllt. Die Altlast wurde im Rahmen der „Flächendeckenden Nacherhebung altlastenverdächtiger Flächen im Ortenaukreis 2012“ aktualisiert und mit dem Handlungsbedarf „Belassen zur Wiedervorlage – Kriterium Entsorgungsrelevanz“ (Beweisniveau „BN 1“) bewertet. Bedeutung In Bezug auf die Bodenfunktionen stellt sich die Situation auf den Flurstücken Nr. 8479, 8481 und 8493 wie folgt dar: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Die Ausgleichsfunktion der Böden des Untersuchungsgebietes für den Wasserkreislauf liegt bei Stufe 2 (mittel). Filter- und Puffer für Schadstoffe: Die Filter- und Pufferfunktion liegt für die Böden des Untersuchungsgebietes bei Stufe 3 (hoch). GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 13 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Die Bewertung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt bei Stufe 2 (mittel). In Bezug auf die Bodenfunktionen auf den Flurstücken Nr. 8482, 8483 und 8484 stellt sich die Situation wie folgt dar: Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: Die Ausgleichsfunktion der Böden des Untersuchungsgebietes für den Wasserkreislauf liegt bei Stufe 2 (mittel). Filter- und Puffer für Schadstoffe: Die Filter- und Pufferfunktion liegt für die Böden des Untersuchungsgebietes bei Stufe 3 (hoch). Natürliche Bodenfruchtbarkeit: Die Bewertung für die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt bei Stufe 3 (hoch). Fazit: Der Boden auf den Flurstücken 8479, 8481 und 8493 besitzt hinsichtlich der Bodenfunktionen jeweils eine Gesamtbewertung von 2,33 (mittel). Der Boden auf den Flurstücken 8482, 8483 und 8484 besitzt hinsichtlich der Bodenfunktionen eine Gesamtbewertung von 2, 67 (hoch). 5.3.2 NULLFALLPROGNOSE Die Gesamtbewertung des Bodens anhand seiner Bodenfunktionen ist im aktuellen Zustand als „mittel“ bzw. „hoch“ anzusetzen. Im PrognoseNullfall ergeben sich keine Änderungen. 5.3.3 Entfernung des Bodens, Temporärer Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen, Verdichtung durch Befahren WIRKUNG DES VORHABENS Art der Beeinträchtigung: Durch die hohe Wertigkeit einzelner Bodenfunktionen ist die Beanspruchung des Bodens mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Eingriff: Die Quantifizierung erfolgt unter folgenden planerischen Annahmen: Fläche B-Plan (47.222 m2): Funktionsverlust durch Asphaltierung im Bereich der Einfahrten (42 m2) sowie Pflaster im Bereich der Toilettenstellplätze (223 m2) Funktionsverlust im Bereich der Verkehrsfläche (10.036 m2) und im Bereich der Stellplätze (4.152 m2) durch Schottertragschicht mit vorherigem Bodenabtrag teilweiser Funktionsverlust im Bereich der Verkehrsfläche und Stellplätze ohne Bodenabtrag mit Rasenansaat durch Verdichtung (21.784 m2) Kein Eingriff in den Boden im Bereich der Grünflächen und des Grabens (10.985 m2). GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 14 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Annahmen (gem. Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; LUBW 2012): Während der Nutzung als Parkfläche wird das Niederschlagswasser in allen überplanten Bereiche dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen, sondern es verbleibt die Möglichkeit der Versickerung. Durch die temporäre Nutzung wird der Oberboden nur zeitweilig abgeschoben und / oder verdichtet, die Bodenfunktionen können durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung und Wiederauftrag des Oberbodens wiederhergestellt werden. Damit liegt für die Bereiche mit Oberbodenabtrag keine erhebliche Beeinträchtigung der Bodenfunktionen vor. Verdichtete Böden können fachgerecht wiederhergestellt und/oder rekultiviert werden. Bleibende Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen können damit weitgehend vermieden werden. Bei verdichtungsempfindlichen Böden trifft dies jedoch nicht zu. Damit wird für die nur mit Gras angesäten Parkflächen der dauerhaft genutzten Parkplatzfläche ein Verlust der ursprünglichen Leistungsfähigkeit von pauschal 10 % angesetzt. Für die nur selten und nur bei trockener Witterung genutzten Parkflächen im Südwesten, die insgesamt nur mit Raseneinsaat geschützt werden, wird nach Durchführung standortangepasster Maßnahmen zur Lockerung, keine erhebliche Beeinträchtigung angenommen. Flächenverbrauch 5.3.4 Überblick Art der Beeinträchtigung: Die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Flächen ist vorübergehender Natur. UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN Minimierung der Flächeninanspruchnahme. Fachgerechter Umgang mit Bodenaushub, Vermeidung von stofflicher und mechanischer Belastung des Bodens in der Bauphase Nutzung der westlichen Teilfläche nur bei trockener Witterung. Fachgerechte Lagerung in Mieten und Zwischenbegrünung des abgetragenen Oberbodens. In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen mit Oberbodenabtrag: Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung des Unterbodens und Wiederauftrag des Oberbodens. In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und Rekultivieren verdichteter Böden. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 15 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.3.5 Im Folgejahr (2019) Begrünung mit Senf oder anderen Pflanzen, die der Bodenlockerung und -bereitung dienen und anschließend untergepflügt werden. FAZIT Trotz Umsetzung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen verbleiben voraussichtlich erhebliche Eingriffe. Diese können durch Kompensationsmaßnahmen im Zuge der Rekultivierung weitgehend ausgeglichen werden. Fachgerechte Rekultivierung: Fachgerechte Lagerung und Zwischenbegrünung des abgetragenen Oberbodens In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen, in denen der Oberboden abgeschoben wurde: Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung und Wiederauftrag des Oberbodens. In allen als Verkehrs- oder Parkplatzfläche genutzten Bereichen ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und Rekultivieren verdichteter Böden. Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist damit zu rechnen, dass ein wesentlicher Teil der erheblichen negativen Umwelteinwirkungen aufgefangen werden kann. Eine exakte Bilanz liefert der Umweltbericht. Sollten die Eingriffe nicht vollumfänglich durch gleichartigen Ausgleich kompensiert werden können, besteht die Möglichkeit, einen gleichartigen Ersatz (Aufwertung anderer Schutzgüter) durchzuführen. 5.4 WASSER 5.4.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Administrative Vorgaben Das Plangebiet und dessen Umfeld liegen weder in einem Wassernoch in einem Quellenschutzgebiet. (LUBW-Daten, Abfrage 21.09.2017) Laut der Hochwassergefahrenkarte der LUBW befindet sich die Planfläche in einem HQ-extrem-Bereich und somit potentiellem Überflutungsgebiet. Durch entsprechend vorhandene Schutzeinrichtungen ist mit einer Überflutung der Fläche bei einem HQ100 jedoch nicht zu rechnen. Es handelt sich somit um einen sogenannten „geschützten Bereich“ (LUBW-Daten, Abfrage 21.09.2017). Grundwasser Das Grundwasser fließt dem Gefälle der Rheinebene folgend nach Norden bzw. Nord-Westen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 16 Der Grundwasserpegel in Lahr-Langenwinkel (ca. 155 m vom Plangebiet entfernt) bewegte sich in den Jahren 2014 bis einschließlich Mai 2017 zwischen einem Minimum von 152,09 m und einem Maximum von 154,90 m. Der mittlere Grundwasserstand in selben Zeitraum betrug 153,63 m. Die Durchlässigkeit im Süden des Plangebiets, im Bereich des Altwassersediments, wird als mittel, stellenweise gering, eingestuft. Das Hochflutsediment im nördlichen Bereich hingegen weist eine mittlere, im Unterboden geringe bis sehr geringe Durchlässigkeit auf. Abbildung 5-5: Überflutungsflächen (hellblau schraffiert: geschützter Bereich bei HQ100) (Quelle: verändert nach LUBW) Oberflächengewässer 5.4.2 Nullfall Im Plangebiet befindet sich ein zumindest temporär wasserführender Graben. Etwa 30 m südlich des Plangebiets, jedoch durch die B 415 von diesem getrennt, verläuft der Muserebach. Etwa 600 m in nördlicher Richtung befindet sich der Schutterentlastungskanal. NULLFALLPROGNOSE Hinsichtlich Grundwasserneubildung ergeben sich für den PrognoseNullfall keine Änderungen gegenüber der Ist-Situation. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 17 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.4.3 Temporärer Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen, Verdichtung durch Befahren WIRKUNG DES VORHABENS Art der Beeinträchtigung: Durch den Einbau von wassergebundenen Decken und versiegelten Flächen wird die Funktionsfähigkeit hinsichtlich Grundwasserneubildung und Niederschlagsretention eingeschränkt. Bei wassergebundenen Decken ist nicht damit zu rechnen, dass die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird. Fazit: Unter Einbeziehung der genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist daher nicht damit zu rechnen, dass erhebliche Eingriffe verbleiben. 5.4.4 Überblick UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN 5.4.5 Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung und ohne Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen das anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann. Diese Flächen sind zu begrünen. Nach Beendigung der Nutzung sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit wiederherstellen. FAZIT Bei Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben 5.5 KLIMA / LUFT 5.5.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Klima Lahr ist belastungsklimatisch der Oberrheinebene zuzuordnen. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur beträgt 11,2°C, die durchschnittliche Jahresniederschlagsmenge 767 mm. Im besiedelten Raum kann sich durch hohe Einstrahlung im Sommer eine lokale Steigerung der Wärmebelastung entwickeln. Die Windrichtung ist überwiegend durch Nord- und Südanströmung gekennzeichnet. Fazit: Die Entstehung von Kaltluft ist aufgrund der topografischen Verhältnisse als sehr gering einzustufen. Das Ausgleichspotenzial im Wärme- und Strahlungshaushalt fällt aufgrund der temporären Nutzung der Fläche nicht wesentlich ins Gewicht. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Lufthygiene 5.5.2 Nullfall 5.5.3 Bebauung, Versiegelung 5.5.4 18 Im unmittelbaren Umfeld sind landwirtschaftliche Nutzflächen vorhanden, von denen durch die Bewirtschaftung Emissionen ausgehen können. NULLFALLPROGNOSE Im Prognose-Nullfall wird sich keine Änderung gegenüber dem Ausgangszustand ergeben. WIRKUNG DES VORHABENS Durch die temporäre Nutzung des B-Plangebietes ist es unwahrscheinlich, dass sich der Verlust der Vegetation – über lokale Veränderungen hinaus - als Beeinträchtigung auf das Klima auswirkt. In Bezug auf den Wärmehaushalt ist lokal und zeitlich begrenzt von einer Verschlechterung des thermischen Milieus durch Flächenversiegelung und der damit verbundenen Wärmebelastung auszugehen. UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN Nicht erforderlich 5.5.5 FAZIT Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben. 5.6 LANDSCHAFTSBILD 5.6.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Landschaftsbild Das Plangebiet liegt im Mittleren Oberrhein-Tiefland, im Naturraum der Offenburger Rheinebene. Sie befindet sich am westlichen Ortsrand von Lahr, angrenzend an dessen Industriegebiet. Das überplante Gebiet ist weitgehend eben und wird ackerbaulich genutzt. Südwestlich davon befindet sich ein Feldweg, auf den - abgetrennt durch ein Gebüsch - die B 415 folgt. Im Osten befindet sich eine Straße. Die übrige angrenzende Fläche wird landwirtschaftlich genutzt. Aufgrund seiner Lage im Anschluss an bereits bebautes Gelände ist das B-Plangebiet sowohl aus mittlerer wie auch aus größerer Entfernung nur von Norden einsehbar. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 19 Fazit: Die Sichtbeziehungen sind deutlich eingeschränkt. Erholungseignung Das Plangebiet ist für Erholungssuchende über eine Straße zugänglich, besitzt aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung jedoch keine eigenständige Bedeutung für die Erholung. Fazit: Das Plangebiet ist für die Erholungsnutzung kaum relevant. 5.6.2 Nullfall 5.6.3 NULLFALLPROGNOSE Bei Verzicht auf Umsetzung der Planung sind keine Veränderungen zu erwarten. WIRKUNG DES VORHABENS Entfernung von Vegeta- Die Entfernung der Vegetation und die Erstellung temporärer Parkflätion und Erstellung von chen ist nicht geeignet, das Erscheinungsbild der Landschaft dauerhaft temporären Parkfläzu verändern. chen 5.6.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN Nicht erforderlich 5.6.5 FAZIT Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben. 5.7 KULTUR- UND SONSTIGE SACHGÜTER 5.7.1 BESTANDSAUFNAHME UND –BEWERTUNG Nach mündlicher Auskunft von Frau Hauptvogel (Stadtplanungsamt Lahr/Schwarzwald) am 10.10.2017 befinden sich im Plangebiet keine Kultur- oder Bodendenkmäler. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 5.7.2 20 NULLFALLPROGNOSE Im Prognose-Nullfall wird sich keine Änderung gegenüber dem Ausgangszustand ergeben. 5.7.3 WIRKUNG DES VORHABENS Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. 5.7.4 UMWELTSCHÜTZENDE MASSNAHMEN Nicht erforderlich 5.7.5 FAZIT Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche negative Umwelteinwirkungen auftreten oder nach Rückbau des Parkplatzes verbleiben. 5.8 WECHSELWIRKUNGEN Im vorliegenden Fall werden die auftretenden, entscheidungserheblichen Wechselwirkungen (unabhängig von ihrer Definition) nicht separat, sondern im Rahmen der Gesamt-Wirkungsanalyse untersucht. Nach Identifizierung möglicher (Wechsel-) Wirkungspfade erfolgt die Zuordnung nach dem „letzten Kettenglied“. Damit wird eine Gleichrangigkeit der unterschiedlichen Pfade erreicht, unabhängig davon, ob sie sich als Kette innerhalb eines Schutzgutes darstellen oder – wie unter natürlichen Zusammenhängen häufig der Fall – schutzgut-übergreifende Effekte nach sich ziehen. Der Forderung nach einer Berücksichtigung der Wechselwirkungen wird durch dieses Vorgehen vollumfänglich entsprochen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 6 Mögliche Störfälle 7 21 RISIKO- UND STÖRFALLBETRACHTUNG Folgende mögliche Störfälle konnten identifiziert werden: Durch Unfälle auf der Parkierungsfläche oder anderen Ursachen können unter anderem Benzin, Öl oder Batteriesäure aus beschädigten Kraftfahrzeugen austreten und möglicherweise in den Boden eindringen oder angrenzenden Flächen und das Grundwasser verschmutzen. Besucher könnten den Parkplatz und umliegende Bereiche durch unsachgemäße Entsorgung von Abfällen verschmutzen die möglicherweise in den Boden eindringen oder angrenzenden Flächen und das Grundwasser beeinträchtigen könnten. MAßNAHMEN Die folgenden Maßnahmen sind geeignet, die negativen Auswirkungen des Vorhabens zu vermeiden oder zu minimieren bzw. zu kompensieren. Nach Durchführung der Maßnahmen und unter Beachtung möglicher Maßnahmen zum Umgang mit Risiko- und Störfällen verbleiben voraussichtlich keine negativen Auswirkungen. Eine genaue Bilanzierung ist dem Umweltbericht vorbehalten. 7.1 M1 PFLANZEN, TIERE UND IHRE LEBENSRÄUME / ARTENSCHUTZ Maßnahme: Anlage von Lerchenfenstern in 2018. Die Lerchenfenster sind 5x 5 m groß und werden weder mit der Feldfrucht bestellt noch gespritzt. Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für Feldlerche während des Parkplatzbetriebs. Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss zu umliegenden Gehölzen, Straßen und Gebäuden einen Mindestabstand von 100 m haben und sich auf einem Acker im Umfeld von 500 m zur Eingriffsfläche befinden. Quantifizierung: 5 Lerchenfenster a 5 x 5 m. M2 Maßnahme: Anlage eines Blühstreifens in 2018. Der Blühstreifen wird im vorherigen Herbst bis spätestens Ende Februar ausgesät und besteht überwiegend aus schwachwüchsigen Wildkräutern bei geringer Ansaat-Dichte (1 g /qm). Artenliste: Achillea millefolium, Agrostemma githago, Centaurea cyanus, Papaver rhoeas, Medicago GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 22 lupulina, Silene noctiflora, Spergula arvensis, Trifolium arvense, Valerianella carinata, Fagopyrum esculentum. Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für die Feldlerche während des Parkplatzbetriebs. Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss sich im Umfeld von 500 m zur Eingriffsfläche befinden. Quantifizierung: 1 Blühstreifen a 10 x 100 m (alternativ: 5 m x 200 m). M3 Maßnahme: Ausweisung eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz in 2018. Als Gelegeschutzbereich eignet sich eine feuchte Mulde innerhalb eines Ackers. Der Bereich der Mulde wird 2018 weder mit der Feldfrucht bestellt noch gespritzt. Ziel: Aufrechterhaltung des Lebensraumangebots für Kiebitze während des Parkplatzbetriebs. Lokalisierung: Die Maßnahmenfläche muss sich im Umfeld von 1000 m zur Eingriffsfläche befinden. Quantifizierung: 0,1 bis 0,3 m tiefe Geländemulde von 10 m Breite und 50 m Länge. M4 Maßnahme: Anlage temporärer Tümpel in 2018. Die Anlage der Tümpel kann durch Verdichtung des Untergrunds erfolgen. Ziel: Aufrechterhaltung eines Lebensraumangebots für Kreuzkröten während des Parkplatzbetriebs. Lokalisierung: Grünstreifen im Randbereich. Quantifizierung: 3 Tümpel a 5 qm. M5 Maßnahme: Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-Kammer-Straße und der Gottlieb-Daimler-Str. Ziel: Verhinderung von Tötungs-Tatbeständen bei Mauereidechsen. Lokalisierung: Zwischen der Karl-Kammer-Straße und der GottliebDaimler-Str. M6 Maßnahme: Etablierung eines Pufferstreifens zwischen Graben und Rand der Parkierungsfläche sowie Zulassen der Entwicklung eines Schilfbestands in Teilen des grabenbegleitenden Pufferstreifens. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 23 Ziel: Lebensraumoptimierung, Entwicklung höherwertiger Biotoptypen. Lokalisierung / Quantifizierung: 3 m Breite entlang des Grabens. 7.2 M7 BODEN Maßnahmen: Fachgerechte Rekultivierung des Bodens, insbesondere: Fachgerechte Lagerung in Mieten und Zwischenbegrünung des abgetragenen Oberbodens. In allen als Verkehrs- oder Parkfläche genutzten Bereichen mit Oberbodenabtrag: Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch standortangepasste Maßnahmen wie Lockerung des Unterbodens und Wiederauftrag des Oberbodens. In allen als Verkehrs- oder Parkfläche genutzten Bereichen ohne Oberbodenabtrag: fachgerechtes Wiederherstellen und Rekultivieren verdichteter Böden. Im Folgejahr (2019) Begrünung mit Senf oder einer Zwischenbegrünungs-Mischung, die der Bodenlockerung und -bereitung dienen und anschließend untergepflügt werden. Ziel: Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Lokalisierung: Temporärer Parkplatz 7.3 M8 WASSER Maßnahmen: Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung und ohne Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen das anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann. Diese Flächen sind zu begrünen. Davon kann abgewichen werde, wenn aus technischen Gründen diese Maßnahme nicht umgesetzt werden kann. Ziel: Versickerung von Niederschlagswasser, Retention Lokalisierung / Quantifizierung: Versiegelte Flächen im Bereich des Parkplatzes, sofern aus technischen Gründen keine anderen Verfügungen getroffen werden müssen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 7.4 M9 a-c 8 24 VORSORGE- UND NOTFALLMAßNAHMEN Folgende Vorsorge- und Notfallmaßnahmen sind geeignet, Vorsorge gegenüber Störfällen zu treffen oder diese zu bewältigen: Bindemittel zur Aufnahme ausgelaufener Flüssigkeiten müssen zeitnah zur Verfügung stehen. Diese können - falls notwendig - von der Feuerwehr vor Ort bereitgestellt und fachgerecht angewendet werden. Das betroffene Material muss ggf. zeitnah abgegraben und sachgemäß entsorgt werden. Die Zufahrt zum Parkplatz ist durch eine Schrankenanlage oder durch Maßnahmen zu kontrollieren, sodass eine unkontrollierte Nutzung unterbleibt. Der Verschmutzung kann zudem durch das Aufstellen von Mülleimern entgegengewirkt werden. MONITORING Als Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung sind vorzusehen: Überwachung der Durchführung artenschutzrechtlich gebotener Maßnahmen vor und während der Bau- und Betriebsphase. Überwachung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der Bau- und Betriebsphase. Überprüfung des Rückbaus und der Rekultivierungsmaßnahmen. 9 INFORMATIONS- UND WISSENSLÜCKEN Informations- und Wissenslücken bestehen in Hinblick auf die Lufthygiene. Angesichts der Tatsache, dass dieser Belang mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht entscheidungserheblich ist, kann auf eine vertiefte Untersuchung bzw. vertiefte Behandlung jedoch verzichtet werden. Über den Umfang sonstiger eingesetzter Ressourcen (Kraftstoffverbrauch durch Baufahrzeuge) lassen sich mit vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen. Ebenso lassen sich über den Umfang eingesparter Ressourcen und verringerter Emissionen infolge Verminderung des Parksuchverkehrs mit vertretbarem Aufwand keine Aussagen machen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 10 25 ZUSAMMENFASSUNG Rechtlicher Rahmen Bei der Errichtung und dem Betrieb eines Parkplatzes, für den im bisherigen Außenbereich nach § 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, ist bei einer Größe von mehr als 1 ha nach Nr. 18.4.1 der Anlage 1 des UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen, unabhängig davon, ob es sich beim Parkplatz um eine temporäre oder permanente Anlage handelt. Da der Parkplatz einschließlich Nebenflächen eine Fläche von ca.4,7 ha umfasst, fällt er vollumfänglich unter die UVP-Pflicht. Gegenstand des UVPBerichts Im vorliegenden UVP-Bericht werden die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Schutzgüter dargestellt, wobei sowohl negative („Beeinträchtigungen“) wie auch positive Auswirkungen („Entlastungen“) der Planung auf die Umwelt ermittelt wurden. Dabei wurden die Schutzgüter Mensch, Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter betrachtet und mögliche Einwirkungen diskutiert. Der UVP-Bericht schließt mit Hinweisen auf Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum Ausgleich erheblicher negativer Umweltauswirkungen. Schutzgut Mensch Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet wird momentan als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Wirkung des Vorhabens: Für das Schutzgut Mensch treten keine erheblichen Beeinträchtigungen auf. Fazit: Keine Beeinträchtigungen des Menschen Schutzgut Pflanzen, Tiere und ihre Lebensräume / Artenschutz Ausgangssituation im Plangebiet: Zwischen den genutzten Flurstücken befindet sich ein angelegter wasserführender Graben, der im Westen mit Brennnesseln/Brombeeren und im Osten mit nach § 33 geschütztem Schilf-Röhricht bewachsen ist. Im Gebiet befinden sich potentielle Habitate für die Vogelarten Teich- und Sumpfrohrsänger, Feldschwirl, Rabenkrähen, Feldlerche, Kiebitz, es wurden zudem Mauereidechsen unweit außerhalb des Plangebiets beobachtet. Die Fläche hat auf Grund fehlendem strukturgebenden Bewuchs eine geringe Bedeutung für Fledermäuse. Der Graben im Plangebiet kann ganzjährig von Amphibien genutzt werden, das Besiedlungspotential ist durch die Lage jedoch eingeschränkt. Eventuelles Vorkommen von Grasfrosch und Kreuzkröte. Die grabenbegleitende Vegetation bietet zudem Lebensraum für zahleiche häufige und ungefährdete Insektenarten. Besonders zu erwähnen ist allein das Vorkommen der Weidenröschen als potenzielles Habitat des Nachtkerzenschwärmers. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 26 Wirkung des Vorhabens: Es werden überwiegend Biotope geringer Bedeutung temporär genutzt. Es sind jedoch kleinflächig auch höherwertige Biotoptypen betroffen. Bei einigen Tierarten ist unter Worst-case-Annahmen mit einer Beeinträchtigung zu rechnen. Fazit: Im Plangebiet finden sich kleinflächig Biotoptypen mit hoher Bedeutung, deren Verlust als erhebliche Beeinträchtigung zu betrachten ist. Deshalb ist ein Ausgleich erforderlich. Zudem sind Maßnahmen erforderlich, die verhindern, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände eintreten. Schutzgut Boden Ausgangssituation im Plangebiet: Der Untergrund im Bereich Lahr besteht aus quartären Lockergesteinen der Rheinaue, der Bodentyp im Gebiet kann als Auenboden gesehen werden. Es befinden sich zwei bodenkundliche Einheiten im Gebiet: Brauner Auenboden-Auengley im südlichen Teil und Parabraunerde-Pseudogley im nördlichen Teil. Wirkung des Vorhabens: Die Beanspruchung des Bodens ist auf Grund der hohen Wertigkeit einzelner Bodenfunktionen mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Nach der Zwischennutzung können jedoch die Bodenfunktionen weitgehend wiederhergestellt werden. Hier ist mit einem Verlust der Leistungsfähigkeit von 10% auszugehen. Fazit: Trotz Vermeidungsmaßnahmen verbleiben erhebliche Eingriffe. Diese können durch Kompensationen im Zuge der Rekultivierung ausgeglichen werden. Schutzgut Wasser Ausgangssituation im Plangebiet: Das Plangebiet liegt nach Hochwassergefahrenkarte in einem HQ-Extrem-Bereich. Das Grundwasser liegt im Mittel bei 153 m und fließt nach Nordwesten. Es befindet sich ein temporär wasserführender Graben im Plangebiet. Wirkung des Vorhabens: Einschränkungen der Retention und Grundwasserneubildung durch wassergebundene Decken und Versiegelung. Fazit: Erhebliche Eingriffe sind durch Minderungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen vermeidbar. Schutzgut Klima / Luft Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet liegt in der Oberrheinebene, mit einer durchschnittlichen Jahresmitteltemperatur von 11.2C° und einer durchschnittlichen Jahresniederschlagsmenge von 767mm. Wirkung des Vorhabens: Der temporäre Verlust der Vegetation wirkt sich voraussichtlich nicht als Beeinträchtigung auf das Klima aus. Lokal und zeitlich begrenzt ist eine Verschlechterung des thermischen Milieus zu erwarten. Fazit: Es ist nicht damit zu rechnen, dass erhebliche Eingriffe entstehen oder verbleiben. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 27 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ Schutzgut Landschaft Ausgangssituation im Plangebiet: Das Gebiet wird ackerbaulich genutzt und ist auf Grund der angrenzenden Bebauung aus mittlerer und weiter Entfernung nur von Norden einsehbar. Wirkung des Vorhabens: Die temporäre Nutzung verändert das Landschaftsbild nicht dauerhaft. Fazit: Die Sichtbeziehungen sind bereits eingeschränkt. Es ist nicht mit erheblichen Eingriffen zu rechnen. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Ausgangssituation im Plangebiet: Im Untersuchungsgebiet sind keine denkmalgeschützten Bereiche bzw. Kultur- oder Sachgüter bekannt. Risiko- und Störfallbetrachtung Folgende mögliche Störfälle konnten identifiziert werden: Unfälle mit der Folge von austretendem Benzin, Öl oder Batteriesäure. Unsachgemäße Entsorgung von Abfällen. Vermeidungs- und MiFolgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnamen werden vorgenimierungsmaßnahmen schlagen: Vermeidung von Lärm und Staubemissionen in der Bauphase Baubetrieb zu üblichen Arbeitszeiten Weitmöglichste Erhaltung des Schilfröhrichts entlang des Grabens, Reduzierung der Überfahrten. Etablierung eines Pufferstreifens angrenzend zum Schilfbestand, um den Schilfbestand als Rückzugsraum während des Parkplatzbetriebs zu optimieren und zu gewährleisten, dass er als Fortpflanzungsstätte nach Rückbau des Parkplatzes sofort wieder zur Verfügung steht Errichtung eines Reptilienzaunes zwischen der Karl-KammerStraße und der Gottlieb-Daimler-Str. Minimierung der Flächeninanspruchnahme. Fachgerechter Umgang mit Bodenaushub, Vermeidung von stofflicher und mechanischer Belastung des Bodens in der Bauphase Nutzung der westlichen Teilfläche nur bei trockener Witterung Sämtliche versiegelten Flächen sind mit einer Neigung und ohne Schwelle zu angrenzenden Flächen auszubilden, in denen das anfallende Niederschlagswasser versickert werden kann. Diese Flächen sind zu begrünen. Nach Beendigung der Nutzung sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Funktionsfähigkeit des Bodens wiederherstellen. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 28 Ausgleichsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind geeignet, um auftretende negative Auswir- kungen auszugleichen: Fachgerechte Rekultivierung des Bodens Entwicklung eines Schilfstreifens entlang des Grabens Anlage von Lerchenfenstern Anlage eines Blühstreifens Ausweisung eines Gelegeschutzbereichs für den Kiebitz Anlage temporärer Tümpel Errichtung eines Reptilienzaunes Vorsorge- und Notfallmaßnahmen Folgende Vorsorge- und Notfallmaßnahmen sind geeignet, Vorsorge gegenüber Störfällen zu treffen oder diese zu bewältigen: Bereithaltung von Bindemittel durch örtliche Feuerwehr. Abgraben und Entsorgung von betroffenem Material. Kontrolle der Parkplatzzufahrt durch Schrankenanlage. Aufstellen von Mülleimern. GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2017 29 UVP-Bericht „Temporärer Parkplatz Lahr“ 11 QUELLENVERZEICHNIS GAEDE, M. & HÄRTLING, J. (2010): Umweltbewertung und Umweltprüfung. GASSNER, E. (1993): Methoden und Maßstäbe für die planerische Abwägung, 134 S. KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1994) [LANA 1994]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil I: Synopse. LANA-Schriftenreihe 4, 90 S. KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1996 a) [LANA 1996 a]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil II: Analyse. LANA-Schriftenreihe 5, 113 S. KIEMSTEDT, H.; OTT, S. (1996 b) [LANA 1996 b]: Methodik der Eingriffsregelung, Teil III: Vorschläge zur bundeseinheitlichen Anwendung der Eingriffsregelung nach §8 Bundesnaturschutzgesetz. LANA-Schriftenreihe 6, 146 S. KÖPPEL, J.; FEICKERT, U.; SPANDAU, L. & STRASSER, H., (1998): Praxis der Eingriffsregelung. - Stuttgart: Ulmer. KÖPPEL, J.; PETERS, W.; WENDE, W. (2004): Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung. LUBW (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung . MARKS, R. et al. (Hrsg.) (1992): Anleitung zur Bewertung des Leistungsvermögens des Landschaftshaushaltes (BA LVL). Forschungen zur deutschen Landeskunde, Band 229. NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (1994): Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 14 (1): 60 S. REUTER, U.; BAUMÜLLER, J.; HOFFMANN, U. (1991): Luft und Klima als Planungsfaktor im Umweltschutz. Expert-Verlag, Band 328. TRINATIONALE ARBEITSGEMEINSCHAFT REGIO KLIMA PROJEKT (1995): Reklip, Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd. WASSER BODEN ATLAS BW 2007: WaBoA Wasser- und Bodenatlas BW, Umweltministerium BW, 3. Auflage 2007 GAEDE UND GILCHER PARTNERSCHAFT 2016