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Beschlussvorlage (Friedhof Sulz - Sanierung der historischen Friedhofsmauern)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 06.09.2017 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 234/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

04.10.2017

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Ortschaftsrat Sulz

19.10.2017

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

20.11.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Friedhof Sulz
- Sanierung der historischen Friedhofsmauern

Beschlussvorschlag:

Das Sanierungserfordernis wird zur Kenntnis genommen.
Erforderliche Mittel sollen für den Haushalt 2018 / 2019 beantragt werden.

Anlage(n):
- Lageplan mit Bezeichnung der Mauerabschnitte
- Statikerbeurteilung
- Bilder Bestand, Skizze Sanierung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 234/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Im Juni 2015 stürzte ein Teil der den Friedhof im Süden begrenzenden Sandsteinmauer (im Lageplan Abschnitt 1A) ein. Für die Instandsetzung dieses frei stehenden Teilstückes wurde ein entsprechender Betrag im Haushalt 2016 eingestellt.
Bei der Beseitigung des Efeus, welches die Mauern in großen Teilen überwachsen
hatte, wurde deutlich, dass vor allem die westliche Stützmauer (Mauer 2) bereits
größere Ausbauchungen aufweist. Der hinzugezogene Fachingenieur hat die Stadt
auf möglicherweise denkmalrechtliche Einschränkungen bei den Sanierungsoptionen hingewiesen.
Mit Schreiben vom 13.12.2016 teilt das Landesamt für Denkmalpflege Freiburg mit,
dass es sich bei den Mauern um ein Kulturdenkmal gemäß § 2DSchG handelt. Damit sind Optionen wie kompletter Verzicht auf die Mauern und Anlage von Böschungen oder Ersatz durch Stahlbetonmauern obsolet.
Im weiteren Verlauf war es für die Aufstellung eines Sanierungsplanes und einer
Kostenschätzung zunächst erforderlich, eine statische Beurteilung einzuholen.
Nach dieser statischen Beurteilung besteht an allen im Lageplan gekennzeichneten
Mauerabschnitten, bis auf die Stahlbetonmauer Nr. 4B und Mauer 1B, Sanierungsbedarf. Besonders hervorzuheben ist dabei die westliche, an die Gärtnerei angrenzende Stützmauer Nr. 2. Da direkt auf ganzer Länge unterhalb dieser ca. 2,30 m
hohen Mauer ein Gewächshaus angrenzt, kann die Sanierung nur vom oberhalb
gelegenen Friedhof aus erfolgen, was eine zusätzliche Erschwernis darstellt.
Die Sanierung der Stützmauer Nr. 2 sieht folgende Maßnahmen vor:






Freilegen der Mauer, von der Friedhofsseite her bis auf das Fundament.
Reinigen von Vegetationsresten und verpressen der Fugen und Hohlräume.
Einbau einer Drainage hinter der Mauer.
Einbau einer Schleppplatte und Vernadelung mit dem Mauerwerk.
Geländer-, Absturzsicherung herstellen

Für die Mauern 1A, 3A+B und 4A sind vorgesehen:




Dauerhafte Beseitigung des Bewuchses.
Wiederaufbau der eingestürzten Bereiche, Sicherung und Erhalt des bestehenden Mauerwerkes, Monitoring (1A, 3A+B).
Sicherung des Überhanges, Monitoring (4A+B).

Kosten:
Entsprechend den statischen und denkmalpflegerischen Anforderungen wurde für
die zu sanierenden Mauern eine Kostenschätzung erstellt, wonach für die reinen
Baukosten mit einem Aufwand von 250.142,05 € einschl. Mehrwertsteuer zu rechnen ist.
Hinzu kommen Planungs- und Baunebenkosten für Statik, Vermessung, Geologie
und Honorare sowie das Geländer auf 75 lfm, in einer Summe von ca. 76.000,00 €:

Drucksache 234/2017

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Somit ist mit Gesamtkosten in Höhe von 326.000,00 € zu rechnen.
Mit Rücksicht auf die schwierige technische und räumliche Situation ist von einer
längeren Bauzeit auszugehen, so dass der Gesamtbetrag im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung auf zwei Jahr gesplittet werden kann, z.B. 2018 ein Betrag
von 180.000,- € und 2019 ein Betrag von 146.000,- €.

Tilman Petters

Richard Sottru