Beschlussvorlage (Friedhof Sulz - Sanierung der historischen Friedhofsmauern)
Sitzung: Technischer Ausschuss (11. Sitzung)
20. November 2017
20. November 2017
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 06.09.2017 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 234/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 04.10.2017 vorberatend öffentlich einstimmig Ortschaftsrat Sulz 19.10.2017 vorberatend öffentlich Gemeinderat 20.11.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Friedhof Sulz - Sanierung der historischen Friedhofsmauern Beschlussvorschlag: Das Sanierungserfordernis wird zur Kenntnis genommen. Erforderliche Mittel sollen für den Haushalt 2018 / 2019 beantragt werden. Anlage(n): - Lageplan mit Bezeichnung der Mauerabschnitte - Statikerbeurteilung - Bilder Bestand, Skizze Sanierung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 234/2017 Seite - 2 - Begründung: Im Juni 2015 stürzte ein Teil der den Friedhof im Süden begrenzenden Sandsteinmauer (im Lageplan Abschnitt 1A) ein. Für die Instandsetzung dieses frei stehenden Teilstückes wurde ein entsprechender Betrag im Haushalt 2016 eingestellt. Bei der Beseitigung des Efeus, welches die Mauern in großen Teilen überwachsen hatte, wurde deutlich, dass vor allem die westliche Stützmauer (Mauer 2) bereits größere Ausbauchungen aufweist. Der hinzugezogene Fachingenieur hat die Stadt auf möglicherweise denkmalrechtliche Einschränkungen bei den Sanierungsoptionen hingewiesen. Mit Schreiben vom 13.12.2016 teilt das Landesamt für Denkmalpflege Freiburg mit, dass es sich bei den Mauern um ein Kulturdenkmal gemäß § 2DSchG handelt. Damit sind Optionen wie kompletter Verzicht auf die Mauern und Anlage von Böschungen oder Ersatz durch Stahlbetonmauern obsolet. Im weiteren Verlauf war es für die Aufstellung eines Sanierungsplanes und einer Kostenschätzung zunächst erforderlich, eine statische Beurteilung einzuholen. Nach dieser statischen Beurteilung besteht an allen im Lageplan gekennzeichneten Mauerabschnitten, bis auf die Stahlbetonmauer Nr. 4B und Mauer 1B, Sanierungsbedarf. Besonders hervorzuheben ist dabei die westliche, an die Gärtnerei angrenzende Stützmauer Nr. 2. Da direkt auf ganzer Länge unterhalb dieser ca. 2,30 m hohen Mauer ein Gewächshaus angrenzt, kann die Sanierung nur vom oberhalb gelegenen Friedhof aus erfolgen, was eine zusätzliche Erschwernis darstellt. Die Sanierung der Stützmauer Nr. 2 sieht folgende Maßnahmen vor: Freilegen der Mauer, von der Friedhofsseite her bis auf das Fundament. Reinigen von Vegetationsresten und verpressen der Fugen und Hohlräume. Einbau einer Drainage hinter der Mauer. Einbau einer Schleppplatte und Vernadelung mit dem Mauerwerk. Geländer-, Absturzsicherung herstellen Für die Mauern 1A, 3A+B und 4A sind vorgesehen: Dauerhafte Beseitigung des Bewuchses. Wiederaufbau der eingestürzten Bereiche, Sicherung und Erhalt des bestehenden Mauerwerkes, Monitoring (1A, 3A+B). Sicherung des Überhanges, Monitoring (4A+B). Kosten: Entsprechend den statischen und denkmalpflegerischen Anforderungen wurde für die zu sanierenden Mauern eine Kostenschätzung erstellt, wonach für die reinen Baukosten mit einem Aufwand von 250.142,05 € einschl. Mehrwertsteuer zu rechnen ist. Hinzu kommen Planungs- und Baunebenkosten für Statik, Vermessung, Geologie und Honorare sowie das Geländer auf 75 lfm, in einer Summe von ca. 76.000,00 €: Drucksache 234/2017 Seite - 3 - Somit ist mit Gesamtkosten in Höhe von 326.000,00 € zu rechnen. Mit Rücksicht auf die schwierige technische und räumliche Situation ist von einer längeren Bauzeit auszugehen, so dass der Gesamtbetrag im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung auf zwei Jahr gesplittet werden kann, z.B. 2018 ein Betrag von 180.000,- € und 2019 ein Betrag von 146.000,- €. Tilman Petters Richard Sottru