Informationsvorlage (Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
25. September 2017
25. September 2017
Information Amt: 20/201 Gebhardt Datum: 08.08.2017 Az.: 095.62 Drucksache Nummer: 203/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 25.09.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung Mitteilung: Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung - der Stadt Lahr 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009 - des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012 - des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr“ Lahr 2007 bis 2012 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 203/2017 Seite - 2 - Begründung: Mit Schreiben vom 27.04.2015 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) den Prüfungsbericht vom 27.04.2015 über die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Lahr 2007 bis 2012, des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009, des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012, des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012 und des Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ 2007 bis 2012 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen. In öffentlicher Sitzung am 02.05.2016 ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet worden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen ohne Einwendungen zugestimmt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist hiervon mit Schreiben vom 03.05.2016 unter Beifügung der vorgenannten Stellungnahme informiert worden. Danach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 16.03.2017 um Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme zu einzeln Prüfungsfeststellungen gebeten. Diese wurde mit Schreiben vom 19.06.2017 entsprechend übermittelt. Mit Schreiben vom 28.07.2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung gem. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 27.04.2015 erledigt sind. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden. Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem Gemeinderat zur Kenntnisnahme im Wege der Offenlegung vorgelegt. Dr. Wolfgang G Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer