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Informationsvorlage (Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg -Abschlussbestätigung)

25. September 2017
                                    
                                        Information
Amt: 20/201
Gebhardt

Datum: 08.08.2017

Az.: 095.62

Drucksache Nummer:
203/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

25.09.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Allgemeine Finanzprüfung für die Jahre 2007 bis 2012 durch die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Abschlussbestätigung

Mitteilung:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung des
Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der allgemeinen
Finanzprüfung
- der Stadt Lahr 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb Lahr“ 2007 bis 2009
- des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012
- des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr“ Lahr 2007 bis 2012

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 203/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Mit Schreiben vom 27.04.2015 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (GPA) den Prüfungsbericht vom 27.04.2015 über die allgemeine
Finanzprüfung der Stadt Lahr 2007 bis 2012, des Eigenbetriebs „Bäderbetrieb
Lahr“ 2007 bis 2009, des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ 2007 bis
2012, des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ 2007 bis 2012 und des
Eigenbetriebs „Versorgung und Verkehr Lahr“ 2007 bis 2012 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen und zu den Prüfungsfeststellungen Stellung zu nehmen.
In öffentlicher Sitzung am 02.05.2016 ist der Gemeinderat über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes unterrichtet worden. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der vorgesehenen Stellungnahme der Verwaltung zu den wesentlichen
Prüfungsfeststellungen ohne Einwendungen zugestimmt.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist hiervon mit Schreiben vom
03.05.2016 unter Beifügung der vorgenannten Stellungnahme informiert worden.
Danach hat das Regierungspräsidium Freiburg mit Schreiben vom 16.03.2017 um
Abgabe einer ergänzenden Stellungnahme zu einzeln Prüfungsfeststellungen
gebeten. Diese wurde mit Schreiben vom 19.06.2017 entsprechend übermittelt.
Mit Schreiben vom 28.07.2017 hat das Regierungspräsidium Freiburg als Abschluss der allgemeinen Finanzprüfung gem. § 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen im Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 27.04.2015 erledigt sind. Gleichzeitig ist auf die Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen Prüfung gemäß
VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden.
Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem
Gemeinderat zur Kenntnisnahme im Wege der Offenlegung vorgelegt.

Dr. Wolfgang G Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer