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Beschlussvorlage (- Erläuterung)

                                    
                                        STADTPLANUNGSAMT LAHR

25. AUGUST 2017

Erläuterung zum Bebauungsplan WILLY-BRANDT-STRASSE (Vorentwurf)
Der rund 1,25 ha große Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im
gültigen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim als gemischte Baufläche (Bestand) dargestellt. Das Umfeld des Bebauungsplanes weist heterogene Bau- und Nutzungsstrukturen auf: im Norden (jenseits der B 415)
und Süden (jenseits des Gewerbekanals) teilweise kleinteilige Wohnbebauung, im Osten
und Westen Gewerbe.
Die Gesamtfläche setzt sich grundsätzlich aus zwei unterschiedlich zu charakterisierenden
Teilbereichen östlich und westlich der Willy-Brandt-Straße zusammen. Dies sind:
a. die inklusive der Kindertagesstätte mit Hort sowie der Grundschulerweiterung
geplante Wohnbebauung auf dem Gelände und im Umfeld der ehemaligen Ölmühle
Schmidt
b. der bestehende Lebensmitteldiscounter
Folgende wesentliche Planinhalte sind vorgesehen:
Kita, Schule und Wohnbebauung
Der rund 7.000 m² umfassende bislang überwiegend gewerblich genutzte östliche
Teilbereich wurde vollständig abgeräumt und enthält keine Gebäude mehr. Die Konzeption
sieht entlang der Geroldsecker Vorstadt (B 415) und der Willy-Brandt-Straße eine aus
Lärmschutzgründen weitgehend geschlossene Bebauung vor. Hinzu kommen im
Innenbereich zwei einzeln stehende Baukörper. Nähere Details zum Thema Schallschutz
sind in einem entsprechenden Fachgutachten zu ermitteln.
Der gut 90 m lange Bau entlang der B 415 wird durch die Fassadengestaltung und eine
Höhenstaffelung gegliedert. Hier sollen drei Vollgeschosse plus Dachgeschoss zulässig
sein, in den um ein Stockwerk niedrigeren Zwischenbauten kein Dachgeschoss. Letzteres
gilt auch für den Gebäudeteil entlang der Willy-Brandt-Straße. Die beiden Solitärgebäude
können mit drei Vollgeschossen ausgeführt werden. In den Wohngebäuden im Nordosten
und im Süden sind insgesamt ca. 50 Wohnungen für rund 100 Bewohner vorgesehen.
Schule, Hort und Kita sollen im Nordwesten des Grundstückes angesiedelt werden, deren
ruhig gelegene Außenanlagen (Innenhof) im gesamten westlichen Bereich. Zur Straße hin
ist um den vorhandenen Baumbestand ein kleiner öffentlicher Platz geplant.
Entlang der B 415 sind Straßenbäume und Längsparkplätze vorgesehen, an der WillyBrandt-Straße Haltebereiche für die Eltern. Die Parkierung für das Quartier selbst erfolgt
im Wesentlichen über eine Tiefgarage, deren Zufahrt sich im Südwesten des Areals
befindet. Dort ist auch die Feuerwehrzufahrt für die beiden südlichen Wohngebäude
vorgesehen, deren Erschließung im Wesentlichen über die Tiefgarage erfolgt.

Die Innenhöfe sind von Kfz-Verkehr freizuhalten und weitestgehend zu begrünen. Der
Uferbereich am Gewerbekanal ist ökologisch und gestalterisch aufzuwerten.
Lebensmitteldiscounter
Auf dem gut 4.500 m² großen Grundstück befindet sich ein Discounter, der nach § 34
BauGB genehmigt wurde und momentan eine Verkaufsfläche von 742 m² aufweist. Mit
dem Bebauungsplan soll der Bestand planungsrechtlich abgesichert werden. Im Rahmen
der von der Stadt intensivierten Steuerung der Verkaufsflächen und Sortimente sollen hier
gleichzeitig die Nicht-Großflächigkeit der Verkaufsfläche (Grenze bei derzeit 800 m²) und
eine Obergrenze an zentrenrelevanten Randsortimenten festgesetzt werden.
Die bestehenden Baum- und Grünstrukturen entlang der B 415 und des Gewerbekanals
sollen als Pflanzgebote festgesetzt werden.
Verfahren
Für das Plangebiet ist es im Sinne des § 1 (3) BauGB erforderlich, einen Bebauungsplan
aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten. Da es
sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit deutlich weniger als 20.000 m²
Grundfläche handelt, erfolgt die Aufstellung nach § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren. Dennoch führt die Stadt eine frühzeitige Beteiligung durch, um jetzt schon alle
relevanten Informationen zu erhalten und diese für die Offenlage berücksichtigen zu
können.

Sabine Fink
Stadtbaudirektorin