Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2018/2019)
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 41 Stehle Datum: 13.06.2017 Az.: 301.4/be Drucksache Nr.: 168/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 29.06.2017 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 11.07.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2018/2019 Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2018 bis Juli 2019 Künstlern/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird hiermit Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2017 bereitgestellten Mittel. 2) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des KulturEtats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2018 erteilt: 2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe. 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe. 2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: Wegen erhöhter Lade- und Transportanforderungen für Kunstexponate der Reihe „Kunst in die Stadt!“ EtatErhöhung um 6.150,- auf 19.100,-. 2.4) Puppenparade Ortenau 2018 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2017 genehmigten Höhe des Zuschussbedarfs. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 168/2017 Seite - 2 - Begründung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe auch für die Spielzeit 2018/2019 wieder zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher jährlich seit der Spielzeit 2010/2011 weil deren Planung einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen und Zusagen spätestens im August 2017 begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Juli 2017 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jew. zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*-Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen terminiert werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Magazins „LahrKultur“ und in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit knapp 1.000 gebuchte Abo-Plätze). Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2018 bis Juli 2019 Theater- und Konzertaufwand - Einzelplan 3 / UA 3310 und Eintrittsgelder - Einzelplan 3 / UA 3310 mit einem Zuschussbedarf von Euro 159.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2017 bereitgestellten Mittel. Änderung: Eine eher unbedeutende Änderung ergibt sich hier nur durch erhöhte Ausgaben, im selben Maß aber auch erhöhte Einnahmen, was im Wesentlichen an einer größeren Zahl von Veranstaltungen mit prozentualer Einnahmeteilung liegt, wie die mit Urban Priol, mit der City Ballett Schule, mit den Golden Harps und weiteren. Hier steigen die Ausgaben voraussichtlich auf rund 381.000,- und die Einnahmen auf rund 222.000,-, mit weiterhin dem bisherigen Zuschussbedarf von rund 159.000,-. Drucksache 168/2017 Seite - 3 - Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Lahrer Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe. Zuschussbedarf/Budget in Höhe von Euro 6.900,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2017 Zu Beschlussvorschlag 2.2 und 2.3) Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und BGL-Kosten Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich auf dem Laufenden halten und vor allem mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu allen anderen, von Künstlerseite fast keine Angebote eingesandt. Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und damit abhängig von seinen noch freien Ausstellungsterminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein interessantes, qualitativ hochwertiges Kunstprogramm präsentieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbreitet werden können. Wegen der immer erforderlichen, wichtigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten, Sockelvorbereitungen und Vielem mehr, müssen hiermit zwingend auch die zugehörigen BGL-Kosten schon frühzeitig freigegeben werden. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kunstausstellungen (Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite) und zugehörige BGL-Kosten Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In der im Haushalt 2017 bereitgestellten Höhe, außer den BGL-Kosten, für die sich für die Reihe „Kunst in die Stadt!“, durch gestiegene Lade- und Transportanforderungen für die Kunstexponate folgende Erhöhung ergibt, die hier nachfolgend erläutert und beantragt wird. Änderung: Schon 2016 fielen unerwartet die BGL-Kosten für „Kunst in die Stadt!“ um 6.150,- höher aus als veranschlagt. Dies lag daran - und wird sich auch bei Jörg Bach 2018 mit seinen großen, schweren Stahlskulpturen wiederholen - dass beim Laden und Transportieren von solch schweren Skulpturen, besondere zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Solche sind vor allem Mietkosten für einen Schwerlastkran, teils sowohl am Ort des Künstlers, als auch in Lahr und mindestens ein zusätzliches Transportfahrzeug, um das maximale Ladegewicht nicht zu überschreiten. Auch ein Vorab-Besuch beim Künstler/der Künstlerin durch Herrn Jundt vom BGL wurde, um besondere Tücken und Sicherheitsprobleme für Ladung und Transport schon vorher erkennen zu können, zwischenzeitlich unumgänglich. Hier wird deshalb eine Ausgabenerhöhung um 6.150,- auf 19.100,BGL-Kosten für Kunstausstellungen notwendig und deshalb hiermit beantragt. Drucksache 168/2017 Seite - 4 - Zu Beschlussvorschlag 2.4) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso - dies wird hiermit neu beantragt - gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen also schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um das Programm und das Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival in den zurückliegenden Jahren professionalisiert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und Kitas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: NEU: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: In der im Haushalt 2016 genehmigten Höhe des Gesamt-Zuschussbedarfs, bezogen auf je 2 Ausgaben- und Einnahme-Haushaltsstellen. Keine Änderung in 2018 am Gesamt-Zuschussbedarf gegenüber Haushalt 2017 Guido Schöneboom Gottfried Berger _____________________________________________________________________ * Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen