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Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben; Beschaffung von neuen Ausgehuniformen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 14.07.2017 Az.: 130.00

Drucksache Nr.: 196/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

24.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben;
Beschaffung von neuen Ausgehuniformen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Ausgaben bei der
Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) in Höhe von
€ 115.000,-.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum
Haushaltsplan 2017 um 115.000,- € erhöhte Rücklagenentnahme

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 196/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die
einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) mit Wirkung vom 01.10.2013 neu erlassen. Damit wird die Uniform neu und zeitgemäß gestaltet. Die neue Uniform besteht aus einer schwarzen Uniformjacke und Uniformhose, weißem Diensthemd, roter Krawatte, Schirmmütze und Gürtel.
Die bisherige Uniformjacke der baden-württembergischen Feuerwehren ist in ihrem
Schnitt und Aussehen vor über 60 Jahren entstanden und war ursprünglich als Einsatzuniform konzipiert. Seit der Einführung der Einsatzbekleidung nach europäischen
Normen sind diese Anforderungen überholt. Die Uniform ist außerhalb des Übungsund Einsatzgeschehens jedoch nach wie vor ein wichtiges repräsentatives Element
der Feuerwehren.
Die neue Uniform ist daher diesem Zweck entsprechend zeitgemäß konfektioniert.
Auch wurden die besonderen Anforderungen von weiblichen Feuerwehrangehörigen
an die Uniform im Bereich des Schnittes und zur Förderung der Gleichstellung berücksichtigt.
Aufgrund der Erkenntnis, dass der Wechsel auf die neuen Uniformen einen nicht unwesentlichen Teil der Förderung des Ehrenamtes darstellt, haben mittlerweile 2/3 der
Feuerwehren in Baden Württemberg die VwV Feuerwehrkleidung umgesetzt und ihre
Feuerwehrangehörigen mit der neuen Uniform ausgestattet.
Bei den Lahrer ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen besteht schon seit längerem der Wunsch auf die neu Uniformen zu wechseln. Aus Sicht der Feuerwehr
drängt die Umstellung auf die neuen Uniformen auch deswegen, weil im kommenden
Jahr sehr viele Veranstaltungen auf dem Landesgartenschaugelände stattfinden, die
eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehrangehörigen aus dem gesamten
Stadtgebiet erfordern. Hierbei werden die Feuerwehrangehörigen durch eine breite
Masse an Besuchern von Nah und Fern ganz besonders wahrgenommen. Eine neue
und zeitgemäße Uniform prägt somit auch das Bild der Stadt in der Öffentlichkeit.
Daher sollen die neuen Uniformen nach VwV noch in diesem Jahr beschafft werden,
um die Feuerwehr der Stadt Lahr rechtzeitig vor Beginn der Landesgartenschau auszustatten.
In der Gesamtwehr sind aktuell insgesamt 300 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich
tätig. Um diese mit den neuen Uniformen auszustatten und eine Reserve für Neuaufnahmen zu haben werden 350 Uniformen benötigt.
Ausgehend von Kosten in Höhe von ca. 320,00 € pro Uniform inkl. Ärmelabzeichen
ergibt dies sich Ausgabebedarf in Höhe von ca. 115.000,00 €. Mit den Ausgaben fördert man zum einen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr Stadt Lahr und zum
anderen werden die Arbeit und das eingebrachte Engagement eines jeden einzelnen
ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in großem Maße wertgeschätzt.

…

Drucksache 196/2017

Seite - 3 -

Im Haushaltsplan 2017 sind für eine Beschaffung von neuen Ausgehuniformen keine
Mittel eingeplant worden und müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung der Mehrausgaben ist zum derzeitigen Zeitpunkt nur durch eine erhöhte
Entnahme aus der Rücklage möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann die
endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgen. Hierbei können dann ggfs. auch
Mehreinnahmen bei der Feuerwehr zur Deckung herangezogen werden.
Die Beschaffung wurde in der Feuerwehrstrukturkommission am 13.07.2017 eingehend erörtert und einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Die gemeinderätlichen Vertreter in der Feuerwehrstrukturkommission haben darum
gebeten, den Beschlussvorschlag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2017 einzubringen. Aus diesem Grunde ist keine vorherige Vorberatung mehr möglich.
Die Feuerwehrvertreter haben in der Erörterung zugesagt, rechtzeitig zur Beschaffung eine einheitliche Haltung der Feuerwehr Stadt Lahr zum Wappen auf den Uniformen herbeizuführen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Thomas Happersberger
Feuerwehrkommandant

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer