Beschlussvorlage (Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben; Beschaffung von neuen Ausgehuniformen)
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 14.07.2017 Az.: 130.00 Drucksache Nr.: 196/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben; Beschaffung von neuen Ausgehuniformen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 außerplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.1300.560000 (Dienst- und Schutzkleidung) in Höhe von € 115.000,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsplan 2017 um 115.000,- € erhöhte Rücklagenentnahme BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 196/2017 Seite - 2 - Begründung: Das Innenministerium Baden-Württemberg hat die Verwaltungsvorschrift über die einheitliche Bekleidung, die Dienstgrade sowie die Dienstgrad- und Funktionsabzeichen der Feuerwehren in Baden-Württemberg (VwV Feuerwehrbekleidung) mit Wirkung vom 01.10.2013 neu erlassen. Damit wird die Uniform neu und zeitgemäß gestaltet. Die neue Uniform besteht aus einer schwarzen Uniformjacke und Uniformhose, weißem Diensthemd, roter Krawatte, Schirmmütze und Gürtel. Die bisherige Uniformjacke der baden-württembergischen Feuerwehren ist in ihrem Schnitt und Aussehen vor über 60 Jahren entstanden und war ursprünglich als Einsatzuniform konzipiert. Seit der Einführung der Einsatzbekleidung nach europäischen Normen sind diese Anforderungen überholt. Die Uniform ist außerhalb des Übungsund Einsatzgeschehens jedoch nach wie vor ein wichtiges repräsentatives Element der Feuerwehren. Die neue Uniform ist daher diesem Zweck entsprechend zeitgemäß konfektioniert. Auch wurden die besonderen Anforderungen von weiblichen Feuerwehrangehörigen an die Uniform im Bereich des Schnittes und zur Förderung der Gleichstellung berücksichtigt. Aufgrund der Erkenntnis, dass der Wechsel auf die neuen Uniformen einen nicht unwesentlichen Teil der Förderung des Ehrenamtes darstellt, haben mittlerweile 2/3 der Feuerwehren in Baden Württemberg die VwV Feuerwehrkleidung umgesetzt und ihre Feuerwehrangehörigen mit der neuen Uniform ausgestattet. Bei den Lahrer ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen besteht schon seit längerem der Wunsch auf die neu Uniformen zu wechseln. Aus Sicht der Feuerwehr drängt die Umstellung auf die neuen Uniformen auch deswegen, weil im kommenden Jahr sehr viele Veranstaltungen auf dem Landesgartenschaugelände stattfinden, die eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehrangehörigen aus dem gesamten Stadtgebiet erfordern. Hierbei werden die Feuerwehrangehörigen durch eine breite Masse an Besuchern von Nah und Fern ganz besonders wahrgenommen. Eine neue und zeitgemäße Uniform prägt somit auch das Bild der Stadt in der Öffentlichkeit. Daher sollen die neuen Uniformen nach VwV noch in diesem Jahr beschafft werden, um die Feuerwehr der Stadt Lahr rechtzeitig vor Beginn der Landesgartenschau auszustatten. In der Gesamtwehr sind aktuell insgesamt 300 Feuerwehrangehörige ehrenamtlich tätig. Um diese mit den neuen Uniformen auszustatten und eine Reserve für Neuaufnahmen zu haben werden 350 Uniformen benötigt. Ausgehend von Kosten in Höhe von ca. 320,00 € pro Uniform inkl. Ärmelabzeichen ergibt dies sich Ausgabebedarf in Höhe von ca. 115.000,00 €. Mit den Ausgaben fördert man zum einen die Kameradschaft innerhalb der Feuerwehr Stadt Lahr und zum anderen werden die Arbeit und das eingebrachte Engagement eines jeden einzelnen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in großem Maße wertgeschätzt. … Drucksache 196/2017 Seite - 3 - Im Haushaltsplan 2017 sind für eine Beschaffung von neuen Ausgehuniformen keine Mittel eingeplant worden und müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der Mehrausgaben ist zum derzeitigen Zeitpunkt nur durch eine erhöhte Entnahme aus der Rücklage möglich. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann die endgültige Deckung der Mehrausgaben erfolgen. Hierbei können dann ggfs. auch Mehreinnahmen bei der Feuerwehr zur Deckung herangezogen werden. Die Beschaffung wurde in der Feuerwehrstrukturkommission am 13.07.2017 eingehend erörtert und einstimmig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Die gemeinderätlichen Vertreter in der Feuerwehrstrukturkommission haben darum gebeten, den Beschlussvorschlag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2017 einzubringen. Aus diesem Grunde ist keine vorherige Vorberatung mehr möglich. Die Feuerwehrvertreter haben in der Erörterung zugesagt, rechtzeitig zur Beschaffung eine einheitliche Haltung der Feuerwehr Stadt Lahr zum Wappen auf den Uniformen herbeizuführen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Thomas Happersberger Feuerwehrkommandant Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer