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Beschlussvorlage (Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 50
Evermann

Datum: 26.06.2017 Az.: 462.75

Drucksache Nr.: 177/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.07.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

24.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

603

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Aufstellung von Containern für zwei Krippengruppen auf dem Lehrerparkplatz der
Grundschule Sulz
Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben

Beschlussvorschlag:

Zur Deckung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesstättenplätze werden auf dem
Lehrerparkplatz der Grundschule Sulz Container zur Unterbringung von 2 Krippengruppen für voraussichtlich zwei Jahre aufgestellt.
Die Trägerschaft für diese beiden Gruppen übernimmt die Katholische Kirche, Seelsorgeeinheit Maria Frieden Kippenheim.
Hierfür bewilligt der Gemeinderat gem. § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) außer- bzwl überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzpositionen 1.4648.531700 (Miete für Container in Sulz) Euro 16.500, bei der Finanzposition
1.4648.500700(Aufstellungskosten für Container in Sulz, einschließlich Spielfläche)
Euro 53.500 und bei der Finanzposition 2.4648 987000/998 (Zuschüsse für Baumaßnahmen und Erstanschaffungen) von Euro 50.000. Für die vorläufige Deckung kann
eine im Vergleich zum Planansatz 2017 um EURO 120.000 verringerte Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Einnahmen aus der allgemeinen Rücklage herangezogen werden. Die endgültige Deckung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt durch bereits zugesagte und noch ausstehende Landesmittel.

Anlage(n):
Kostenaufstellung des Gebäudemanagements
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 177/2017

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Begründung:
1.
Bedarf
Die im Jahr 2016 für die Kindergartenbedarfsplanung erhobenen Kinderzahlen bestätigen
die bereits im Jahr 2015 getroffenen Feststellungen und die damals gestellten Prognosen
über ansteigende Kinderzahlen. Die Zahl der zu berücksichtigenden Kinder im Geburtszeitraum vom 01.10.2010 bis 31.07.2016 (5,83 Jahrgänge) liegt gesamtstädtisch um 149 Kinder
höher als die vergleichbare Altersspanne im Jahr 2015. Die aktuelle Kindergartenbedarfsrechnung beruht auf der Erhebung aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr, basierend auf einer Inanspruchnahmequote von 95 % für 3,83 Jahrgänge. Durch ansteigende Jahrgänge
steigen die Zahlen der fehlenden Betreuungsplätze für 1- bis 6-jährige Kinder erheblich an.
Während vor einigen Jahren der durchschnittliche Jahrgang bei 415 Kindern lag, liegt er aktuell bei ca. 485 Kindern. Der Jahrgang, der im Kindergartenjahr 2018/19 in den Kindergarten
kommt, umfasst nach jetzigem Kenntnisstand sogar 538 Kindern. Ebenfalls ist festzustellen,
dass bei den unter 3-jährigen Kindern eine zunehmende stärkere Inanspruchnahme durch in
Lahr lebende Familien erfolgt, weshalb weiterhin Ausbaubedarf besteht.
Laut Kindergartenbedarfsplanung 2016 fehlen im Stadtteil Sulz für das Kindergartenjahr
2017/2018 vier Plätze, 2018/2019 neun Plätze, 2019/2020 fünf Plätze. Infolge eines angestiegenen Bedarfs an Ganztagsplätzen vermindert sich gleichzeitig die Gruppengröße
der bisherigen gemischten Ganztagsgruppe um 5 Plätze. Real fehlen im kommenden Kindergartenjahr neun Plätze für Kinder, die ihren Wohnsitz in Sulz haben und keinen Kindergartenplatz in Sulz bekommen. Laut Krippenbedarfsplanung 2016 fehlen im Stadtteil Sulz sieben
Plätze, real fehlen acht Plätze, die für das kommende Kindergartenjahr nachgefragt werden,
für die derzeit vor Ort keine Betreuungsmöglichkeit besteht.
In der Kernstadt gibt es derzeit noch freie Kindergartenplätze in der Kita Lotzbeckstraße sowie in der Kindertagesstätte im Bürgerpark, die jedoch erst ab Frühjahr 2018 zur Verfügung
stehen. Freie Krippenplätze sind derzeit nicht vorhanden. Die Kindertagesstätte im Bürgerpark hat ab Frühjahr 2018 nach derzeitigem Anmeldestand ebenfalls nur noch einzelne freie
Krippenplätze.
Da nach derzeitigem Anmeldestand den Eltern aus dem Stadtteil Sulz in der Kernstadt nur
vereinzelt Alternativangebote gemacht werden könnten bzw. auch in der Kernstadt für die 3bis 6-jährigen Kindern ansteigende Bedarfe zu berücksichtigen sind, hat sich die Verwaltung
im Einvernehmen mit dem Ortsvorsteher und dem Ortschaftsrat Sulz, vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates dazu entschlossen, zusätzliche Plätze im Stadtteil Sulz anzubieten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die realen Bedarfe in den nächsten 2-3 Jahren
weiterhin über dem vorhandenen Platzangebot liegen. Angedacht ist die Erhöhung der Platzzahlen im Katholischen Kindergarten St.Elisabeth für Kinder ab drei Jahren um 10 Plätze.
Dies würde durch die Aufstockung einer bereits 2013 kurzfristig eingerichteten Kleingruppe
auf eine reguläre Gruppengröße möglich. Diese Gruppe könnte die Räume einer Krippengruppe nutzen.

2.

Anmietung einer Containeranlage

Gemeinsam mit dem Ortsvorsteher, der Schulleitung, der Kindergartenleitung, der Kindergartenbeauftragten, des Trägervertreters der Kindertagesstätte St. Elisabeth und Mitarbeitern
des Amtes für Soziales, Schulen und Sport wurde vor Ort eine Begehung durchgeführt, um
zu prüfen, ob Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung stehen. Die Überprüfung
ergab, dass ausschließlich die Technikräume in Frage kämen. Hierzu wären jedoch erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich. Ein besonderes Hindernis besteht darin, dass hier zwei

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Ebenen zu überwinden sind und dass ein Gesamtraumkonzept unter Einbindung der Schule
zu entwickeln wäre. Gemeinsam war man sich darin einig, dass im Haushalt 2018 eine Planungsrate einzustellen ist, um die Möglichkeit der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im
Schulgebäude zu prüfen. Zu berücksichtigen wäre auch ein Außenbereich für die Kindergartenkinder.
Als kurzfristige Lösung kommt nur eine Containerlösung in Betracht. Bei der Begehung vor
Ort zeichnete sich schnell ab, dass hierfür die Lehrerparkplätze an der Grundschule entfallen müssen.
In Absprache mit dem jetzigen Träger der Kindertagesstätte St. Elisabeth, der Leitung und
der Kindergartenbeauftragten ist Einigung erzielt, dass in der Containeranlage zwei Krippengruppen untergebracht werden sollen. Im jetzigen Gebäude der Kindertagesstätte St.
Elisabeth würde die vorhandene Kleingruppe für 3-bis 6-Jährige auf eine volle Gruppe aufgestockt.
Um den geforderten Raumbedarf für zwei Krippengruppen erfüllen zu können, müssen Container für den Gruppenraum, für Schlafräume, einen Küchenbereich, einen Essbereich, Sanitärbereich und Nebenräume vorhanden sein. Die einmaligen Kosten (Bereitstellungskosten,
Abholung, Herstellung der Wege zum Container, Rampe, Notausgang, Strom- und Wasseranschlüsse, Entwässerung) betragen ca. 33.500 EURO. Die monatlichen Mietkosten für die
Containeranlage belaufen sich auf ca. 5.440 EURO. Daraus ergeben sich Kosten für die geplante Mietdauer von zwei Jahren von 130.560 EURO. Bei den Nebenkosten (Wasser, Strom
etc.) im Betrieb der Container ist von monatlich ca. 700 EURO auszugehen. Auf die Mietdauer von zwei Jahren ergibt sich ein Betrag von 16.800 EURO. Für die Herstellung einer Spielfläche vor der Containeranlage sowie mögliche Einzäunungen sind Mittel in Höhe von 20.000
EURO einzuplanen. Für Möbilierung, Kücheneinrichtung, Wickelbereiche ist von Kosten von
50.000 EURO auszugehen. Die Gesamtsumme für den Ankauf der Container würde bei
280.250 EURO liegen, weshalb die Miete der Containeranlage vorzuziehen ist.

3.

Trägerschaft

Die Katholische Kirchengemeinde, Seelsorgeeinheit Maria Frieden, wäre bereit, die Trägerschaft für die Aufstockung der 3-bis 6-jährigen Kleingruppe auf eine Vollgruppe sowie die
Trägerschaft der zusätzlichen Krippengruppe zu übernehmen.
Eine kirchliche Beteiligung von 30% an den Anschaffungskosten für das Mobiliar kann die
Seelsorgeeinheit nicht leisten, so dass die Anschaffungskosten für beide Gruppen von
50.000 EURO für das Mobiliar zu 100% durch die Stadt zu tragen sind. Dies gilt auch für die
Kosten der Aufstellung und die Anmietung der Container. Die Katholische Verrechnungsstelle
hat signalisiert, dass die zusätzliche Krippengruppe und die Aufstockung der Kleingruppe auf
eine Vollgruppe über kirchliche Schlüsselzuweisungen mitfinanziert werden, so dass von einer Kostenbeteiligung bei den Betriebsausgaben von ca. 9% ausgegangen werden kann.

4.

Stellungnahme der Verwaltung

In den Bedarfsplanungen 2016 war nicht abzusehen, dass im Stadtteil Sulz für das kommende Kindergartenjahr nicht in ausreichendem Maße Plätze zur Verfügung stehen. Dies wurde
erst durch die Anmeldungen der Kinder nach der zentralen Anmeldewoche 2017 deutlich. Im
Verhältnis zu anderen Schulbezirken, wo in der Bedarfsplanung rein rechnerisch mehr Plätze
fehlen, treten für das kommende Kindergartenjahr dort diese Problematik nicht in dieser
massiven Form auf. Zurück zu führen ist dies sicherlich auch darauf, dass die Kinder im Kindergartenalter in Sulz zu 100% die beiden Kindertagesstätten besuchen und dass der Be-

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treuungsbedarf für unter 3-Jährige im Stadtteil Sulz höher liegt, als im Gesamtdurchschnitt in
der Stadt. Trotz der nicht unerheblichen Kosten, die durch die Schaffung dieser zusätzlichen
Plätze entstehen, bleibt auf Grund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für 1bis 6-jährige Kinder keine andere Möglichkeit, als die Vorschläge umzusetzen.
In Absprache mit dem Gebäudemanagement ist es möglich, die Container voraussichtlich im
Monat Oktober/November 2017 in Betrieb zu nehmen. Voraussetzung für den möglichen Betriebsbeginn ist jedoch, dass der Träger entsprechendes pädagogisches Personal gewinnen
kann, was bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage nicht einfach ist.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Günter Evermann
Amtsleiter