Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost)
24. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 11.07.2017 Az.: 922.5315 Drucksache Nr.: 194/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 24.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben; Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2017 weitere überplanmäßige Ausgaben bei der Haushaltsstelle 1.8800.500500 (Gebäudeunterhaltung Flughafenareal Ost) in Höhe von € 17.500,-. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten) in Höhe von 17.500,- €. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 194/2017 Seite - 2 - Begründung: Im Haushaltsplan 2017 sind für die Gebäudeunterhaltung auf dem Flughafenareal Ost Mittel in Höhe von pauschal 100.000,- € veranschlagt worden. Mit den veranschlagten Haushaltsmitteln werden einerseits die jährlichen Instandhaltungsrücklagenzuführungen für das Gebäude A 70, bei dem die Stadt Lahr Teileigentümerin ist, bestritten und anderseits die laufenden Gebäudeunterhaltungen der Bestandsgebäude geleistet. Mit den restlichen freien Mitteln sollen in diesem Jahr Dachundichtigkeiten bei Gebäude B 101 beseitigt sowie die Heizung bei Gebäude A 65 erneuert werden. Beide Maßnahmen sind dringend und unabdingbar durchzuführen. Wegen der aus § 10 EnEV resultierenden Pflicht zur Außerbetriebsetzung von Heizungsanlagen, die vor dem 01.01.1985 eingebaut wurden, ist der Austausch der Heizungsanlage bei Gebäude A 65 zwingend durchzuführen. Eine Verschiebung der Maßnahme ist nicht möglich. Die Dachabdichtung des Gebäude B 101 ist bereits beauftragt. Die Heizungserneuerung wurde aktuell ausgeschrieben. Die zur Durchführung der Maßnahmen eingeplanten Mittel reichen insgesamt nicht aus um alle Maßnahmen durchzuführen. Aus diesem Grunde hat der Haupt- und Personalausschuss in der Sitzung am 29.05.2017 überplanmäßige Mittel von 61.500 € bewilligt. Auf Basis dieses Beschlusses wurde der mit der Bewirtschaftung des Areals beauftragten Industrie- und Gewerbezentrum Raum Lahr GmbH (IGZ GmbH) die Freigabe zur Ausschreibung der Heizungserneuerung bei Gebäude A 65 erteilt. Die geschätzten Gesamtausgaben lagen inkl. Gasanschluss und Ingenieurleistungen bei brutto 56.400 €. Der Austausch der Heizung wurde dabei mit 38.200 € veranschlagt. Die IGZ GmbH hat insgesamt 6 Handwerksbetriebe zur Angebotsabgabe aufgefordert. Lediglich 1 Betrieb hat ein Angebot abgegeben, wobei dieses Angebot wegen eines Formfehlers nicht gewertet werden konnte. Dieses Angebot lag jedoch schon bei 55.962,00 €. Hier kämen noch die Ausgaben für den Gasanschluss und die Ingenieurleistungen hinzu. Insgesamt wäre mit Ausgaben von bis zu 73.900 €, also 17.500 € mehr als bislang geplant zu rechnen. Aufgrund des nicht wertbaren Ausschreibungsergebnisses wird die IGZ GmbH nunmehr versuchen die Heizungserneuerung im freihändigen Vergabeverfahren zu beauftragen. Dabei muss aktuell mit Mehrausgaben von bis zu 17.500 € gerechnet werden. Diese weiteren Mittel wären zusätzlich überplanmäßig bereitzustellen. Nach der Hauptsatzung ist der Haupt- und Personalausschuss für die Bewilligung von überplanmäßigen Mitteln in dieser Höhe zuständig. Dieser ist jedoch nicht mehr rechtzeitig vor Beginn der Sommerpause zu erreichen. Aus diesem Grunde wird dem Gemeinderat die Bewilligung der überplanmäßigen Haushaltsmittel zur Entscheidung vorgelegt. Ohne die weitere Mittelbewilligung ist die rechtzeitige Umsetzung der Maßnahme zur Heizperiode gefährdet. … Drucksache 194/2017 Seite - 3 - Die Mehrausgaben in Höhe von € 17.500,- können durch Minderausgaben bei Finanzposition 1.9100.808000 (Zinsen für Kredite bei Kreditinstituten) in voller Höhe gedeckt werden. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer