Beschlussvorlage ( Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
27. März 2017
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: 20/201 Wurth Datum: 28.02.2017 Az.: 902.27/2016 Drucksache Nr.: 36/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.03.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 Beschlussvorschlag: 1. Die in der Anlage 1a gelisteten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2016 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von 4.336.700,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Einnahmen von 4.454.600,-- Euro - Vermögenshaushalt mit Ausgaben von 12.153.100,-- Euro entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Anlage(n): Anlage 1 -Listung der Haushaltsreste 2016 Anlage 2 -Erläuterungen der Haushaltsreste 2016 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 36/2017 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Auch für das Rechnungsjahr 2016 werden für den Verwaltungshaushalt wieder Haushaltspositionen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von 10.000,-- Euro erläutert (Anlage 2). In der Haushaltssatzung 2016 ist die Kreditermächtigung mit 1.600.000,-- Euro festgesetzt worden. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2015 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000,-- Euro hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2016 auf 3.600.000,-- Euro belaufen. Im Jahr 2016 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 1.600.000,-- Euro erfolgt. Diese ist in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2015 (2.000.000,-- Euro) angerechnet worden, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2016 (1.600.000,-- Euro) noch in voller Höhe zur Verfügung steht. In den vergangenen Jahren ist stets ein Haushaltseinnahmerest über die jeweils im Haushaltsplan veranschlagte aber nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung gebildet worden. Aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2016 schlägt die Verwaltung entgegen der bisherigen Verfahrensweise vor, auf eine Übertragung der noch im Höhe von 1.600.000,-- € zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung 2016 in das Jahr 2017 zu verzichten (= keinen entsprechenden Haushaltseinnahmerest zu bilden). Drucksache 36/2017 Seite - 3 - Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ab dem Jahr 2000 ersehen werden: Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Volumen AusgabeVolumen Einnahme- AusgabeVerwHH (*) reste VermHH (*) reste reste Euro Euro Euro Euro Euro 70.447.327 1.080.001 13.104.099 2.300.813 3.838.805 70.609.056 1.557.344 9.617.677 2.249.684 3.448.561 72.827.597 1.066.000 10.167.914 3.259.000 4.146.200 66.172.676 1.177.600 17.328.109 2.795.700 2.759.600 70.400.211 1.300.700 13.964.407 2.963.000 1.899.200 77.211.879 2.310.100 20.394.311 1.345.000 2.784.600 79.163.901 1.681.000 16.279.546 819.600 3.617.400 80.555.958 2.144.900 15.345.244 3.714.000 4.073.800 78.682.730 1.298.000 15.124.938 3.340.200 4.818.650 80.025.237 1.505.350 19.099.220 5.822.000 8.769.800 83.284.702 1.836.200 16.922.233 6.573.550 7.751.650 85.482.940 2.041.450 13.582.146 5.140.150 5.253.450 94.012.627 2.378.800 13.312.500 4.672.300 7.632.510 103.775.161 3.511.000 23.376.525 3.929.000 9.455.000 106.148.897 3.495.000 17.327.422 3.902.200 10.249.400 111.535.664 3.936.900 24.426.416 5.109.600 9.242.750 119.320.000 4.336.700 32.635.000 4.454.600 12.153.100 (*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt Jahre 2000-2015 = endgültige Rechnungsergebnisse, Jahr 2016 = vorläufiges Rechnungsergebnis Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 152 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 154) mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 4.336.700,-- Euro vorgeschlagen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen (Gruppierung 50*) mit insgesamt 77 Einzelpositionen (= rd. 51 %) belaufen sich in der Summe auf 3.227.650,-- Euro (= rd. 74 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Die betragsmäßig höchsten Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes entfallen auf: - Max-Planck-Gymnasium: Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm (siehe Anlage 1a, OZ 77) 305.900,-- Euro - Theodor-Heuss-Schule: Gebäudeunterhaltung Turnhalle (siehe Anlage 1a, OZ 65) 265.350,-- Euro - Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen: Bauunterhaltungszuschüsse (siehe Anlage 1a, OZ 109) 235.000,-- Euro - Theodor-Heuss-Schule: Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm Turnhalle (siehe Anlage 1a, OZ 67) 197.750,-- Euro Drucksache 36/2017 Seite - 4 - Diese vier Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 1.004.000,-- Euro (rd. 23 %). Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 79 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 98) mit einem Gesamtvolumen von 12.153.100,-- Euro zur Übertragung in das Jahr 2017 an. Die vorgesehenen Haushaltsreste für vermögenswirksame Hochbaumaßnahmen (Gruppierung 94*) mit insgesamt 21 Einzelpositionen (= rd. 27 %) belaufen sich in der Summe auf 5.422.750,-- Euro (= rd. 45 %) und stellen damit den größten Einzelbereich dar. Vom vorbezifferten Gesamtvolumen der vorgesehenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes entfallen die vier betragsmäßig größten Positionen auf: - Stadtsanierungsmaßnahme „Kanadaring“: Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche (siehe Anlage 1b, OZ 68) 2.402.000,-- Euro - Otto-Hahn-Realschule: Erweiterung zur Ganztagesschule (Anlage 1b, OZ 23) 2.022.600,-- Euro - Stadtsanierungsmaßnahme „Nördl. Altstadt“: Stadtgeschichtliches Museum (ehem. Tonofenfabrik) (Anlage 1b, OZ 60) 1.604.000,-- Euro -Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen: Zuschüsse für Baumaßnahmen u. Erstanschaffungen (Anlage 1b, OZ 32) 595.000,-- Euro Die vorgenannten vier Positionen summieren sich allein auf einen Gesamtbetrag von 6.623.600,-- Euro (rd. 55 %). Die für das Jahr 2016 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach. Für den Vermögenshaushalt ist die Bildung folgender Haushaltsausgabereste vorgesehen (unterteilt nach vermögenswirksamen Bereichen): im Vorjahr: Baumaßnahmen: Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün 7.753.900,-- € (7.572.050,-- €) (Gruppierungen 94*, 95* und 96*) Investitionsförderungsmaßnahmen: Investitionszuschüsse an Dritte (Gruppierung 98*) 3.334.500,-- € (1.169.900,-- €) Vermögenserwerbsmaßnahmen: Grundvermögen, bewegl. Anlagevermögen: (Gruppierung 93*) 1.064.700,-- € ( 500.800,-- €) Drucksache 36/2017 Seite - 5 - Die Bildung von Haushaltsausgaberesten für Maßnahmen gemäß dem Rahmen- und Kostenplan der Landesgartenschau 2018 und dem Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 ist nicht vorgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Mittelverantwortung für die der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH übertragenen Aufgaben auch auf diese übergegangen. Die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel im städtischen Haushaltsplan erfolgt jeweils auf Basis der jahresbezogenen Mittelabflussplanung der Gesellschaft. Der Haushaltsplan 2017 sieht im Vermögenshaushalt unter der Vorhabenskennziffer 2.5850-998 (Seite 408) Gesamtzuführungen an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH in Höhe von 24,21 Millionen Euro vor. Zielsetzung für das laufende Haushaltsjahr 2017 sowie für das Jahr 2018 muss es sein, die hohen Haushaltsreste maßgeblich abzubauen, da es im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 01.01.2019 weder rechtlich noch technisch möglich sein wird, Haushaltsreste zu bilden. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer