Beschlussvorlage (Änderung der Entgelte im Terrassenbad und Hallenbad)
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: 622 Sester Datum: 21.02.2017 Az.: 62/622/OS Drucksache Nr.: 94/2015 2. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Entgelte im Terrassenbad und Hallenbad Beschlussvorschlag: Ab dem 01.04.2017 bzw. zum Beginn der Terrassenbadsaison im Jahr 2017 werden im Terrassenbad und Hallenbad die Entgelte gemäß der beigefügten Entgeltordnung festgelegt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 2 - Begründung: Die Verwaltung schlägt zu Beginn der Freibadesaison im Jahr 2017 eine Preisanpassung für das Lahrer Terrassenbad und für das Hallenbad Lahr vor. Die Preise für das Terrassenbad und Hallenbad wurden letztmalig im Jahr 2010 moderat erhöht. Die geplante Preisanpassung soll daher im Wesentlichen die Preisentwicklung der vergangenen Jahre abbilden. Die Preisanpassung bedeutet auch, dass ein angemessenes Entgelt für die bezogene Leistung vom Badbesucher erhoben werden soll, damit der Beitrag, den die Allgemeinheit für den Bäderbetrieb aufzubringen hat, nicht steigen muss. Durch die Preiserhöhung wird unter Zugrundelegung der letzten 5 Besucherjahre (Durchschnitt Terrassenbad und Hallenbad) über die Eintrittsgelder ein jährlicher Mehrertrag von rd. 57.000 € erwirtschaftet. Darüber hinaus ergeben sich durch die Anpassung der Gebühren Erleichterungen bei der Wechselgeldbeschaffung, welche nach den neuesten Geschäftsbedingungen der Banken wesentlich erschwert bzw. verteuert worden ist. Insbesondere bei der Erhöhung des Erwachseneneintritts von 3,40 € auf 4,00 € könnte der Bedarf an 10 und 20 Cent Münzen enorm reduziert werden. Einzeleintritte - Terrassenbad und Hallenbad: Die Verwaltung plant eine Erhöhung der Einzeleintritte für Erwachsene von 3,40 € auf 4,00 €, des Abendtarifes Erwachsene von 2,20 € auf 2,50 € und für Erwachsene mit Lahrpass von 1,70 € auf 2,00 €. Für Jugendliche ist eine Erhöhung der Einzeleintritte von 2,00 € auf 2,50 € und für Jugendliche mit Lahrpass von 1,00 € auf 1,50 € vorgesehen. Für die Polizei werden die Preise von 2,38 € auf 2,80 € steigen. Saisonkarten - Terrassenbad: Um die Preise zwischen den Einzelkarten und den Saisonkarten auch nach der vorgeschlagenen Preisanpassung der Einzelkarten in einem ausgewogenen Verhältnis zu halten, ist auch eine Anpassung der Preise für Saisonkarten vorgesehen. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Terrassenbad von 75,00 € auf 85,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils nur eine moderate Erhöhung von 45,00 € auf 50,00 € vor. Aus gleichen Gründen wird eine moderate Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der Preis der Grundkarte soll von 60,00 € auf 65,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von 35,00 € auf 40,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 20,00 € auf 25,00 €, die Geschwistergrundkarte von 45,00 € auf 50,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 20,00 € auf 25,00 €. Saisonkarten – Hallenbad: Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene im Hallenbad von 95,00 € auf 105,00 € und für Jugendliche sowie Schwerbehinderte jeweils nur eine moderate Erhöhung von 60,00 € auf 65,00 € vor. Aus gleichen Gründen wird eine moderate Erhöhung der Preise für Familienkarten vorgeschlagen. Der Preis der Grundkarte soll von 75,00 € auf 80,00 € steigen, die Zusatzkarte Erwachsene von 50,00 € auf 55,00 €, die Zusatzkarte Jugendliche von 25,00 € auf 30,00 €, die Geschwistergrundkarte von 60,00 € auf 65,00 € und die Geschwisterzusatzkarte von 25,00 € auf 30,00 €. Die hier beschriebenen Preisanpassungen sind in den nachfolgenden Entgeltordnungen für das Terrassenbad sowie für das Hallenbad aufgeführt: Frühbucherpreise: Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 3 - Erfahrungsgemäß erfolgt der Erwerb von Saisonkarten für das Terrassenbad oder das Hallenbad Lahr in erster Linie durch Badegäste, die in Lahr selbst oder den Stadtteilen wohnen. Um die Benutzung der Bäder durch die einheimische Bevölkerung gegenüber der in den Lahrer Bädern vorhandenen starken Benutzung durch auswärtige Besucher noch stärker zu fördern, soll ab der kommenden Badesaison für den frühzeitigen Erwerb von Saisonkarten ein vergünstigter Frühbucherpreis angeboten werden. Die vergünstigten Preise können der beigefügten Entgeltordnung entnommen werden. Der vergünstigte Vorverkauf für das Terrassenbad soll jeweils in der Zeit vom 01.04. bis zum 30.04. gelten. Der vergünstigte Vorverkauf für das Hallenbad ist im Zeitraum 25.08.- zur jeweiligen Schließung des Terrassenbades vorgesehen (das Schließdatum des Terrassenbads variiert jedes Jahr, abhängig vom Wetter). Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 4 - Entgeltordnung für das Terrassenbad in Lahr/Schwarzwald Eintrittspreise Einzeleintritt 1. Einzelperson Erwachsene und Jugendliche über 17 Jahre Ermäßigter Preis nach 17:00 Uhr (werktags) und am Frühbadetag (mittwochs) zwischen 7:00-08:30 Uhr € 4,00 2,50 Kinder, Jugendliche, Schüler, Ermäßigte Personen* Kinder unter 4 Jahre 2,50 Frei Saisonkarte Terrassenbad € 90,00 Saisonkarte* Frühbucher € 85,00 50,00 45,00 Familiengrundkarte (Elternteil) in Verb. mit mind. einer Saisonzusatzkarte Jugendlich 70,00 65,00 Familienzusatzkarte Erwachsene (Elternteil) Familienzusatzkarte Jugendlich und Ermäßigte 45,00 25,00 40,00 20,00 Geschwistergrundkarte (für Kinder und Jugendliche von 4 – 17 Jahre, deren Eltern keine Familienkarte erwerben) in Verb. mit mind. einer Geschwisterzusatzkarte Ersatzkarte bei Verlust einer der o.g. Karten 50,00 45,00 30,00 25,00 2. Familienkarten 3. Wertkarten 40 €-Wertkarte 100 €-Wertkarte 5,00 36,00 80,00 4. Lahrpass Lahrpass Erwachsene Lahrpass Kinder, Jugendliche, Schüler, Ermäßigte Personen 2,00 1,25 5. *Ermäßigte Personen sind Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Schwerbehinderte ab 50% Behinderungsgrad, Wehrdienstleistende und Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Die Ermäßigung erfolgt nur gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. 6. Saisonkarten werden nur in Verbindung mit einem Lichtbild ausgegeben und sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen. Die Familiengrundkarten werden nur in Verbindung mit mind. einer weiteren Saisonzusatzkarte Jugendlich ausgegeben; Die Saisongeschwistergrundkarte nur in Verbindung mit mind. einer weiteren Geschwisterzusatzkarte. 7. Wertkarten können auch für das Hallenbad verwendet werden. 8. Der Einzeleintritt und der Eintritt mit Wertkarten berechtigt nur zum einmaligen Zu- tritt. 9. Eine Rückerstattung von Entgelten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der Überprüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen. Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 5 - Bei Verlust der Wert- oder Saisonkarte ist ein Ersatz gegen ein Bearbeitungsentgelt von 5.- € grundsätzlich möglich. 10. Für geschlossene Gruppen von Lahrer Schulen und von Lahrer Vereinen wird ein Entgelt nach dem Personentarif erhoben. Es wird der jeweils günstigste Tarif für Einzeleintritte berechnet. 11. Der Frühbuchertarif gilt nur im Zeitraum: 01.04.-30.04. 12. Diese Entgeltordnung tritt am 01.04.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 05.07.2010 außer Kraft. Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 6 - Entgeltordnung für das Hallenbad in Lahr/Schwarzwald Eintrittspreise Einzeleintritt 1. Einzelperson Erwachsene und Jugendliche über 17 Jahre Ermäßigter Preis nach 18:30 Uhr und am Frühbadetag zwischen 7:00-08:30 Uhr € 4,00 2,50 Kinder, Jugendliche, Schüler, Ermäßigte Personen* Kinder unter 4 Jahre 2,50 Saisonkarte Hallenbad € 105,00 Saisonkarte* Frühbucher € 100,00 65,00 60,00 Frei 2. Familienkarten Familientag (samstags) Eintritt für Kinder und deren Eltern (bis 17 Jahre) Familiengrundkarte (Elternteil) in Verb. mit mind. einer Saisonzusatzkarte Jugendlich 9,00 85,00 80,00 Familienzusatzkarte Erwachsene (Elternteil) Familienzusatzkarte Jugendlich und Ermäßigte 60,00 30,00 55,00 25,00 Geschwistergrundkarte (für Kinder und Jugendliche von 4 – 17 Jahre, deren Eltern keine Familienkarte erwerben) in Verb. mit mind. einer Geschwisterzusatzkarte Ersatzkarte bei Verlust einer der o.g. Karten 65,00 60,00 35,00 30,00 3. Wertkarten 40 €-Wertkarte 100 €-Wertkarte 5,00 36,00 80,00 4. Lahrpass Lahrpass Erwachsene Lahrpass Kinder, Jugendliche, Schüler, Ermäßigte Personen 2,00 1,25 5. *Ermäßigte Personen sind Schüler und Studenten bis 25 Jahre, Schwerbehinderte ab 50% Behinderungsgrad, Wehrdienstleistende und Teilnehmer eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Die Ermäßigung erfolgt nur gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. 6. Saisonkarten werden nur in Verbindung mit einem Lichtbild ausgegeben und sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen. Die Familiengrundkarten werden nur in Verbindung mit mind. einer weiteren Saisonzusatzkarte Jugendlich ausgegeben; Die Saisongeschwistergrundkarte nur in Verbindung mit mind. einer weiteren Geschwisterzusatzkarte. 7. Wertkarten können auch für das Terrassenbad verwendet werden. 8. Der Einzeleintritt und der Eintritt mit Wertkarten berechtigt nur zum einmaligen Zu- tritt. 9. Eine Rückerstattung von Entgelten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der Überprüfung ist ein strenger Maßstab anzulegen. Drucksache 94/2015 2. Ergänzung Seite - 7 - Bei Verlust der Wert- oder Saisonkarte ist ein Ersatz gegen ein Bearbeitungsentgelt von 5.- € grundsätzlich möglich. 10. Für geschlossene Gruppen von Lahrer Schulen und von Lahrer Vereinen wird ein Entgelt nach dem Personentarif erhoben. Es wird der jeweils günstigste Tarif für Einzeleintritte berechnet. 11. Der Frühbuchertarif gilt nur im Zeitraum: 25.08. – Ende der jährlichen Terrassenbadsaison. 12. Diese Entgeltordnung tritt am 01.05.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 05.07.2010 außer Kraft. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen. Tilman Petters Ralph Brucker