Beschlussvorlage (Feuerwehr Stadt Lahr - Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in…
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
27. März 2017
27. März 2017
Beschlussvorlage Amt: St. Feuerw Vogt Datum: 30.01.2017 Az.: StFW/BVS 131.17.13 Drucksache Nr.: 31/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.03.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen StFW/BVS Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feuerwehr Stadt Lahr - Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr - Zustimmung gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg (FwG) in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr und Er-nennung zum Ehrenbeamten Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Wahl des Feuerwehrangehörigen Ralf Wieseke zum Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten der Feuerwehr Stadt Lahr, zu. Er wird zum Ehrenbeamten ernannt. Die Bestellung zum Stellvertretenden Kommandanten und die Ernennung zum Ehrenbeamten wird ab 01.04.2017 wirksam. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2017 Seite - 2 - Begründung: Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Feuerwehrsatzung besteht die Feuerwehr Stadt Lahr u. a. aus den Einsatzabteilungen der Kernstadt sowie der sieben Stadtteile. Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. Er ist hauptamtlich Beschäftigter der Stadt Lahr. Der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten wird von den aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit des Herrn Alfred König als Stellvertretender Kommandant läuft zum 31.03.2017 ab. Aus diesem Grunde fand im Rahmen der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Stadt Lahr, am 27.01.2017, die Wahl des Stellvertretenden Feuerwehrkommandanten mit Wirkung ab 01.04.2017 statt. Zur Wahl stellte sich als einziger Bewerber der Feuerwehrangehörige Ralf Wieseke. Der ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr wird gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald von den aktiven Feuerwehrangehörigen in geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Von 275 aktiven, stimmberechtigten Feuerwehrangehörigen waren 143 bei der Feuerwehrjahreshauptversammlung anwesend und beteiligten sich an der Wahl. Wahlergebnis bei 143 gültigen Stimmen: Ralf Wieske andere Wahlvorschläge ohne fachliche Eignung 140 Stimmen 3 Stimmen Der neue ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr, Herr Ralf Wieseke, wurde eindeutig mit 98 % der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Die Wahl bedarf gem. § 8 Abs. 2 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald der Zustimmung des Gemeinderates. Er wird nach Zustimmung des Gemeinderats vom Oberbürgermeister bestellt und soll zum Ehrenbeamten ernannt werden. Nach § 8 Abs. 5 FwG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Ziff. 1 – 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr darf der Gewählte nur bestellt werden, wenn er der Feuerwehr aktiv angehört, über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Der gewählte ehrenamtlich tätige Stellvertretende Feuerwehrkommandant der Feuerwehr Stadt Lahr, Herr Ralf Wieseke, erfüllt die gem. § 10 Abs. 3 Ziff. 1 – 3 der Feuerwehrsatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald geforderten Voraussetzungen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister