Beschlussvorlage (Bürgerentscheid Bebauungsplan ALTENBERG am 26. März 2017 Informationspflicht nach § 21 Abs. 5, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO))
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
20. Februar 2017
20. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Ohnemus Datum: 07.02.2017 Az.: Drucksache Nr.: 33/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 20.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 30 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister -------------------------- Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 -------------------- -------------------------------- Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt -------------------- Betreff: Bürgerentscheid Bebauungsplan ALTENBERG am 26. März 2017 Informationspflicht nach § 21 Abs. 5, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) Beschlussvorschlag: 1. Der Veröffentlichung einer Information nach § 21 Abs. 5 GemO zum Bürgerentscheid auf der Homepage der Stadt Lahr ab dem 03. März 2017 nach Maßgabe der in der Begründung genannten Bedingungen wird zugestimmt. 2. Zusätzlich findet eine gemeinsame öffentliche Informationsveranstaltung am 10. März 2017 statt. Anlage(n): Muster zum Layout der Veröffentlichung im Internet BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 33/2017 Seite - 2 - Begründung: 1. Grundsätze der Informationspflicht Bis zum 20. Tag (06. März 2017) vor dem Bürgerentscheid muss den Bürgern die innerhalb der Gemeindeorgane (Oberbürgermeister und Gemeinderat) vertretene Auffassung durch Veröffentlichung oder Zusendung einer schriftlichen Information dargelegt werden (§ 21 Abs. 5, S. 1 GemO BW). In dieser dürfen auch die Vertrauenspersonen eines Bürgerbegehrens ihre Auffassung zum Gegenstand des Bürgerentscheides in gleichem Umfang darstellen wie die Gemeindeorgane (§ 21 Abs. 5, S. 2 GemO BW). 2. Umsetzung der Informationspflicht Der Gemeinderat hat die Zulassung des Bürgerbegehrens am 05. Dezember 2016 festgestellt und die Durchführung des Bürgerentscheids am 26. März 2017 beschlossen. Der Informationspflicht wird durch Veröffentlichung einer „Information zum Bürgerentscheid“ auf der Homepage der Stadt Lahr ab dem 03. März 2017 nachgekommen. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage eines festgelegten Layouts. Die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens haben dabei den gleichen Raum, wie Gemeinderat und Oberbürgermeister zusammen. Dargestellt wird auch in kurzer Form die Minderauffassung im Gemeinderat. Die Beiträge sind bis spätestens 22. Februar 2017 bei der Stadtverwaltung abzugeben. Auf die Veröffentlichung wird formell durch Bekanntmachung in der Presse hingewiesen. Ergänzend erfolgt eine Pressemitteilung zu Art und Zugang der gemeinsamen Information. In der Gesetzesbegründung zum im Rahmen der Kommunalverfassungsreform geänderten § 21 Abs. 5 der Gemeindeordnung wurde eine Veröffentlichung im Internet als ausreichend zugelassen. Art und Umfang einer Veröffentlichung im Internet erfüllen damit das gesetzliche Erfordernis. Über das grundsätzliche Vorgehen im Rahmen der Informationspflicht wurden die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens am 03. Februar 2017 und der Ältestenrat in seiner Sitzung am 06. Februar 2017 informiert. Die Bürgerinitiative ist nach Mitteilung vom 07. Februar 2017 mit dem Vorgehen einverstanden. Die Information wird auf einer Seite auf der Homepage der Stadt Lahr erfolgen. Ein kurzer Text erläutert einleitend den juristischen Sachstand des Verfahrens und die rechtliche Bedeutung dieser Information. Die Gemeindeorgane und die Vertrauenspersonen bekommen jeweils einen gleich großen nebeneinander stehenden Bereich zur Verfügung gestellt, der jeweils einem Textblock mit folgenden Qualitäten entspricht: Maximal 126 Zeilen und maximal 800 Worte, maximal 4.600 Buchstaben, in Schriftgröße einheitlich 10pt, Zeilenabstand 120%. Größere Schriften können für Überschriften verwendet werden, reduzieren dann in Folge den verbleibenden Raum der vorgegebenen Fläche; bei der Verwendung einer kleineren Schrift ist die maximale Wortanzahl weiterhin zu beachten. Jeweils eine Verlinkung zur Homepage der Vertrauenspersonen und eine Verlinkung zur Projektseite der Stadt ist vorgesehen, um Zugang zu grafischem Material zu ermöglichen. Drucksache 33/2017 Seite - 3 - 3. Zusätzliche Informationsveranstaltung Die Stadtverwaltung bietet zusätzlich zur Veröffentlichung eine moderierte Bürgerveranstaltung an, in der die verschiedenen Auffassungen unter Beteiligung der Vertrauenspersonen gleichberechtigt dargestellt werden sollen. Diese findet am 10. März 2017 statt. Folgender Ablauf ist vorgesehen: - Begrüßung durch Oberbürgermeister Dr. Müller - Auffassung der Vertrauenspersonen in einem Zeitrahmen von ca. 30 min. - Auffassung der Gemeindeorgane (bzgl. Gemeinderat nur die Mehrheitsauffassung) in einem Zeitrahmen von ca. 30 min. - Pause (Sammlung von Fragen, Stadtverwaltung und Vertrauenspersonen informieren ergänzend in gleichem Umfang auf Stellwänden) - Podiumsdiskussion anhand der gesammelten Fragen - Schlussworte beider Seiten, jeweils 10 min. Fachleute und weitere Beteiligte können bei Fragen hinzugezogen werden, sollen aber nicht auf dem Podium vertreten sein. Dr. Wolfgang G. Müller Tilman Petters Friederike Ohnemus Anlage Muster zum Layout der Veröffentlichung im Internet Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.