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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Kostenerstattung an BGL - Abt. Tiefbau)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 19.01.2017 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 22/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Kostenerstattung an BGL - Abt. Tiefbau

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „ Feldund Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 167.820,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen
–Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von € 86.000,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 81.820,-- bei folgenden Finanzpositionen:
 1.6300.510000






/ 1.6300.511000 / 1.6300.512000 (Gemeindestraßen
-Straßenunterhaltung, Sanierung von Brücken, Sanierung von Stützmauern = Deckungskreis „GD 630005100“) in Höhe von € 19.000,-1.6300.520200 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Stromanschlüsse auf
Platzanlagen) in Höhe von € 10.000,-1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.520,-1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei
Veranstaltungen) in Höhe von € 6.300,-1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in
Höhe von € 40.000,--.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 22/2017

Anlage(n):
- Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis "GD 63006755"

Seite - 2 -

Drucksache 22/2017

Seite - 3 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810
„Feld- und Wirtschaftswege“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch
gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ ( GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“)
zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2016 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises
„GD 63006755“ belief sich auf € 1.735.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2016 vom 09.01.2017 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 167.820,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD
63006755“).
Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich
schwerpunktmäßig wie folgt:
o

Zunehmende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im Stadtgebiet und den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand; steigender
Reinigungsaufwand bei Bachlaufausbordungen (z.B. Bruderplatzbach); erhöhte
Kosten bei der Straßenkehrrichtentsorgung

o

Erhöhter Aufwand, Freischnitt und Räumung bei Bachläufen (z.B. Scheidgraben),
Böschungssanierungen nach Gewässerschauen an der Schutter im Bereich Kruttenaustraße und am Gereutertalbach

o

Erhöhter Aufwand aufgrund von Langzeitregen im Rahmen von Böschungssicherungen im Bereich Striegel (Dinglingen) und Galgenbergweg, zweimaliger
Mulchaufwand an Banketten bei Wirtschaftswegen

o

Extreme Zunahme von Vandalismus-Schäden mit nicht feststellbaren Verursachern.

Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 167.820,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg.
Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von € 86.000,-- und durch
Einsparungen in Gesamthöhe von € 81.820,-- bei nachstehenden Finanzpositionen
erfolgen:
o

1.6300.510000 / 1.6300.511000 / 1.6300.512000 (Gemeindestraßen
-Straßenunterhaltung, Sanierung von Brücken, Sanierung von Stütz-mauern =
Deckungskreis „GD 630005100“) in Höhe von € 19.000,--

o

1.6300.520200 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Stromanschlüsse auf Platzanlagen) i.H.v. € 10.000,--

o

1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) i.H.v. € 6.520,--

o

1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) i.H.v. € 6.300,--

Drucksache 22/2017

o

Seite - 4 -

1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) i.H.v.
€ 40.000,--.

Die Haushaltsrechnung 2016 weist für die Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern,
allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“ bei einem Ansatz 2016 von € 3.330.000,-- Mehreinnahmen in Höhe von
€ 318.444,90 aus.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Tilman Peters
Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.