Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Kostenerstattung an BGL - Abt. Tiefbau)
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
20. Februar 2017
20. Februar 2017
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 19.01.2017 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 22/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.02.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 20.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 60/605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Kostenerstattung an BGL - Abt. Tiefbau Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2016 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 1.7810 „ Feldund Wirtschaftswege“) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 167.820,--. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von € 86.000,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 81.820,-- bei folgenden Finanzpositionen: 1.6300.510000 / 1.6300.511000 / 1.6300.512000 (Gemeindestraßen -Straßenunterhaltung, Sanierung von Brücken, Sanierung von Stützmauern = Deckungskreis „GD 630005100“) in Höhe von € 19.000,-1.6300.520200 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Stromanschlüsse auf Platzanlagen) in Höhe von € 10.000,-1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) in Höhe von € 6.520,-1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) in Höhe von € 6.300,-1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) in Höhe von € 40.000,--. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 22/2017 Anlage(n): - Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis "GD 63006755" Seite - 2 - Drucksache 22/2017 Seite - 3 - Begründung: In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ des Verwaltungshaushaltes sind die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ ( GD = gegenseitige Deckungsfähigkeit“) zusammengefasst. Das im Haushaltsplan 2016 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 63006755“ belief sich auf € 1.735.000,--. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung für 2016 vom 09.01.2017 ist der Deckungskreis um (aufgerundet) € 167.820,-überschritten (siehe Anlage -Übersicht der Haushaltsstellen im Deckungskreis „GD 63006755“). Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie folgt: o Zunehmende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im Stadtgebiet und den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand; steigender Reinigungsaufwand bei Bachlaufausbordungen (z.B. Bruderplatzbach); erhöhte Kosten bei der Straßenkehrrichtentsorgung o Erhöhter Aufwand, Freischnitt und Räumung bei Bachläufen (z.B. Scheidgraben), Böschungssanierungen nach Gewässerschauen an der Schutter im Bereich Kruttenaustraße und am Gereutertalbach o Erhöhter Aufwand aufgrund von Langzeitregen im Rahmen von Böschungssicherungen im Bereich Striegel (Dinglingen) und Galgenbergweg, zweimaliger Mulchaufwand an Banketten bei Wirtschaftswegen o Extreme Zunahme von Vandalismus-Schäden mit nicht feststellbaren Verursachern. Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von € 167.820,-- kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen –Kommunale Investitionspauschale) in Höhe von € 86.000,-- und durch Einsparungen in Gesamthöhe von € 81.820,-- bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen: o 1.6300.510000 / 1.6300.511000 / 1.6300.512000 (Gemeindestraßen -Straßenunterhaltung, Sanierung von Brücken, Sanierung von Stütz-mauern = Deckungskreis „GD 630005100“) in Höhe von € 19.000,-- o 1.6300.520200 (Gemeindestraßen –Unterhaltung Stromanschlüsse auf Platzanlagen) i.H.v. € 10.000,-- o 1.6300.520300 (Gemeindestraßen –Stromkosten und Wartung Lichtsignalanlagen) i.H.v. € 6.520,-- o 1.6300.575000 (Gemeindestraßen –verkehrsregelnde Maßnahmen bei Veranstaltungen) i.H.v. € 6.300,-- Drucksache 22/2017 o Seite - 4 - 1.7810.510000 (Feld- und Wirtschaftswege -Feldwegeunterhaltung) i.H.v. € 40.000,--. Die Haushaltsrechnung 2016 weist für die Finanzposition 1.9000.041100 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen –Kommunale Investitionspauschale“ bei einem Ansatz 2016 von € 3.330.000,-- Mehreinnahmen in Höhe von € 318.444,90 aus. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Tilman Peters Bürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.