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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016) Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 09.01.2017 Az.: 922.5324

Drucksache Nr.: 4/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.02.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

20.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2016)
Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und
Gewerbepark Raum Lahr

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg für das Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Ausgaben bei der
Haushaltsstelle 1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an Zweckverband)
in Höhe von € 216.160,-.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 216.160,-.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 4/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Stadt Lahr fließt das Aufkommen aus Grund- und Gewerbesteuer für das
westliche Flughafenareal des Zweckverbands „Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr“ (ZV IGP) zu. Die Stadt Lahr führt das Ist-Aufkommen an Grundund Gewerbesteuer aus dem Verbandsgebiet nach Abzug der Gewerbesteuerumlage und Belastungen aus dem Finanzausgleich im Folgejahr an den
Zweckverband ab. Dabei wird die Höhe der zum 30.06. des Vorjahres geleisteten Abschlagszahlung in Höhe des hälftigen Vorjahreswertes sowie der nach
der Zweckverbandssatzung zu leistende Abschlag des laufenden Jahres und
ggfs. eine erforderliche Restzahlung berücksichtigt. Das Realsteueraufkommen
aus dem Zweckverbandsareal wird der Stadt Lahr im Finanzausgleich angerechnet. Die Belastung hieraus erstattet der Zweckverband der Stadt Lahr.
Die Ablieferung von Steuern an den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr – ZV IGP - (Finanzposition 1.7910.673000) wurde im Haushalt 2016
mit € 750.000,- veranschlagt.
Im Jahr 2015 sind der Stadt Lahr für das Zweckverbandsareal Grund- und Gewerbesteuer in Höhe von € 1.048.283,23 zugeflossen. Dieses Aufkommen wurde im Jahr 2016 an den Zweckverband abgeführt. Darüber hinaus waren die
geleisteten Rest- und Abschlagszahlungen auf Basis der Vorjahreswerte an den
ZV IGP zu berücksichtigen. Insgesamt wurden Zahlungen aus dem Zufluss von
Grund- und Gewerbesteuern in Höhe € 1.267.882,37 an den ZV IGP geleistet.
Die Mehrausgaben hierfür lagen demnach bei € 517.882,37.
Die Stadt Lahr wurde aus dem Zufluss von Grund- und Gewerbesteuern für das
Verbandsgebiet im Rahmen des Finanzausgleichs mit insgesamt € 851.722,53
belastet. Diese Belastung erstattete der ZV IGP der Stadt Lahr. Die Erstattung
floss der Finanzposition 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) zu. Der
Haushaltsansatz 2016 auf dieser Finanzposition betrug € 550.000. Somit sind
Mehreinnahmen in Höhe von € 301.722,53 entstanden.
Die beiden vorgenannten Finanzpositionen sind jeweils gegenseitig deckungsfähig. Das heißt, Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.7910.263000 (Sonstige Finanzeinnahmen) stehen für Mehrausgaben bei der Finanzposition
1.7910.673000 (Ablieferung von Steuern an den Zweckverband) zur Verfügung.
Die Mehrausgaben konnten daher aufgrund des Haushaltsvermerks teilweise
durch die Mehreinnahmen abgedeckt werden. Für die ungedeckten Mehrausgaben in Höhe von € 216.159,84 ist es deshalb erforderlich überplanmäßige
Ausgaben zu bewilligen.
Die Mehrausgaben in Höhe von € 216.160,- können durch Mehreinnahmen bei
der Haushaltsstelle 1.9000.0030000 (Gewerbesteuer) in voller Höhe gedeckt
werden.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer