Beschlussvorlage (Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt" - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes "Nördliche Altstadt")
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
20. Februar 2017
Beschlussvorlage (Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt"
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes
"Nördliche Altstadt")
Beschlussvorlage (- Entwurf der Satzung)
Beschlussvorlage (- Kosten- und Finanzübersicht ASP)
Beschlussvorlage (- Lageplan Erweiterungsbereich vom 6. Februar 2017)
20. Februar 2017
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Beschlussvorlage (Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt"
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes
"Nördliche Altstadt")
Beschlussvorlage (- Entwurf der Satzung)Beschlussvorlage (- Lageplan Erweiterungsbereich vom 6. Februar 2017)Beschlussvorlage (- Kosten- und Finanzübersicht ASP)
Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm Datum: 06.02.2017 Az.: - 0685/Da Drucksache Nr.: 35/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 20.02.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------- Betreff: Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt" - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes "Nördliche Altstadt" Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt“ wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Entwurfs beschlossen. Anlage(n): - Lageplan Erweiterungsbereich vom 6. Februar 2017 - Entwurf der Satzung - Kosten- und Finanzübersicht ASP BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 35/2017 Seite - 2 - Begründung: In seiner Sitzung am 21. März 2016 beschloss der Gemeinderat für das geplante stadtgeschichtliche Museum (ehemalige Tonofenfabrik) mit den umgebenden Flächen die Erweiterung des Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt.“ Der Bereich umfasst insgesamt rund 0,29 Hektar. Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde die Gestaltung des öffentlichen Raums der Kreuzstraße in Verbindung mit seiner historischen Achse herausgearbeitet, um der neuen Nutzungseinrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik Rechnung zu tragen. Der Entwurf nimmt außerdem die Tiefburg mit Storchenturm in ihrer Gesamtheit gestalterisch auf und es gelang den Verfassern die historischen Spuren nachvollziehbar in die Platzgestaltung zu übertragen. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes fanden verschiedene Abstimmungsgespräche zwischen dem Büro AG Freiraum aus Freiburg und den Fachabteilungen der Stadtverwaltung statt. Der Wettbewerbsentwurf umfasst Bereiche, die über den ursprünglichen förmlich festgelegten Bereich hinausragen. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Städtebauförderung im Januar 2017 können die im Plan gekennzeichneten Flächen im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden, wenn sie erstmalig im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden und wenn es sich um öffentliche Erschließungsflächen handelt. Außerdem müssen die Erweiterungsbereiche förmlich festgelegt werden, damit sie nach § 147 BauGB als Ordnungsmaßnahme umgestaltet werden können. Die Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ wird seit dem 1. Januar 2014 im BundLänder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) gefördert. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2019. Die beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht ASP stellt die geplanten Maßnahmen/geschätzten Kosten dar, die während der Sanierungslaufzeit bis 2019 noch durchgeführt werden können. Bundes- und Finanzhilfe ASP Eigenanteil der Stadt Förderrahmen: 2.000.000 Euro 1.333.334 Euro 3.333.334 Euro Der aktuelle Förderrahmen beträgt insgesamt rund 3,3 Mio. Euro. Ein Aufstockungsantrag wurde im Oktober 2016 an das Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Eine Antwort wird im März/April 2017 erwartet. Unter Berücksichtigung der bisherigen Gesamtfinanzierung werden bzw. sind die Mittel für die Maßnahme im Haushalt eingestellt. Die Verwaltung empfiehlt, der Erweiterung der Satzung zuzustimmen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung kann am 25. Februar 2017 erfolgen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.