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Beschlussvorlage (Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt" - Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes "Nördliche Altstadt")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 06.02.2017 Az.: - 0685/Da

Drucksache Nr.: 35/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

20.02.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

-----------

Betreff:

Erweiterung der Erneuerungsmaßnahme "Nördliche Altstadt"
- Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes
"Nördliche Altstadt"

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erweiterung des förmlich festgelegten Erneuerungsgebietes
„Nördliche Altstadt“ wird nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Entwurfs beschlossen.

Anlage(n):
- Lageplan Erweiterungsbereich vom 6. Februar 2017
- Entwurf der Satzung
- Kosten- und Finanzübersicht ASP

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 35/2017

Seite - 2 -

Begründung:
In seiner Sitzung am 21. März 2016 beschloss der Gemeinderat für das geplante stadtgeschichtliche Museum (ehemalige Tonofenfabrik) mit den umgebenden Flächen die Erweiterung des Erneuerungsgebietes „Nördliche Altstadt.“ Der Bereich umfasst insgesamt rund
0,29 Hektar.
Im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung wurde die Gestaltung des öffentlichen Raums der
Kreuzstraße in Verbindung mit seiner historischen Achse herausgearbeitet, um der neuen
Nutzungseinrichtung eines stadtgeschichtlichen Museums in der ehemaligen Tonofenfabrik
Rechnung zu tragen. Der Entwurf nimmt außerdem die Tiefburg mit Storchenturm in ihrer
Gesamtheit gestalterisch auf und es gelang den Verfassern die historischen Spuren nachvollziehbar in die Platzgestaltung zu übertragen. Auf der Grundlage des Siegerentwurfes
fanden verschiedene Abstimmungsgespräche zwischen dem Büro AG Freiraum aus Freiburg
und den Fachabteilungen der Stadtverwaltung statt. Der Wettbewerbsentwurf umfasst Bereiche, die über den ursprünglichen förmlich festgelegten Bereich hinausragen.
Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Fachbereich Städtebauförderung
im Januar 2017 können die im Plan gekennzeichneten Flächen im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst werden, wenn sie erstmalig im Rahmen der Städtebauförderung
gefördert werden und wenn es sich um öffentliche Erschließungsflächen handelt. Außerdem
müssen die Erweiterungsbereiche förmlich festgelegt werden, damit sie nach § 147 BauGB
als Ordnungsmaßnahme umgestaltet werden können.
Die Erneuerungsmaßnahme „Nördliche Altstadt“ wird seit dem 1. Januar 2014 im BundLänder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) gefördert. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 30. April 2019.
Die beigefügte Kosten- und Finanzierungsübersicht ASP stellt die geplanten Maßnahmen/geschätzten Kosten dar, die während der Sanierungslaufzeit bis 2019 noch durchgeführt werden können.
Bundes- und Finanzhilfe ASP
Eigenanteil der Stadt
Förderrahmen:

2.000.000 Euro
1.333.334 Euro
3.333.334 Euro

Der aktuelle Förderrahmen beträgt insgesamt rund 3,3 Mio. Euro.
Ein Aufstockungsantrag wurde im Oktober 2016 an das Regierungspräsidium Freiburg gestellt. Eine Antwort wird im März/April 2017 erwartet. Unter Berücksichtigung der bisherigen
Gesamtfinanzierung werden bzw. sind die Mittel für die Maßnahme im Haushalt eingestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, der Erweiterung der Satzung zuzustimmen. Die öffentliche Bekanntmachung der Satzung kann am 25. Februar 2017 erfolgen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.