Beschlussvorlage (Zuschüsse für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen)
10. Juli 2017
Beschlussvorlage Amt: 501 Lögler Datum: 30.05.2017 Az.: 550.232 Drucksache Nr.: 144/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 26.06.2017 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 10.07.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Zuschüsse für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen Beschlussvorschlag: Im Wege einer Einzelfallregelung wird durch den Gemeinderat beschlossen, dass alle Lahrer eingetragenen Vereine (e. V.) rückwirkend zum 01.01.2017 die Kosten für die Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen als Zuschuss in voller Höhe erhalten. Zur Bewirtschaftung der Zuschüsse durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen werden ab dem Haushaltsjahr 2017 folgende Finanzpositionen neu geschaffen und für gegenseitig deckungsfähig erklärt: 1.2000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501 1.5500.700200 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501 1.4000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 502 1.3000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 41 1.0200.700100 Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 101 (bereits eingerichtet) BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 144/2017 Seite - 2 - Drucksache 144/2017 Seite - 3 - Begründung: Im Haushaltsplan 2017 wurden auf Antrag der SPD-Fraktion (ganztägige Sitzung des Haupt und Personalausschusses vom 05.12.2016) Zuschussmittel in Höhe von € 10.000,00 zur „Gewährung von Zuschüssen an Sport- und Kulturvereine e.V. für die Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen“ veranschlagt. Für die Gewährung der Zuschüsse ist jedoch neben der bereits erfolgten Bereitstellung der Haushaltsmittel die Fassung einer Zuschussregelung durch den Gemeinderat erforderlich. Für eine Zuschussregelung kämen folgende Rechtsgrundlagen in Frage: Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr Lahr Ergänzung der bestehenden Vereinsförderrichtlinien Herbeiführung eines (gesonderten) Gremiumsbeschlusses (wann die Stadt für wen unter welchen Voraussetzungen einen Zuschuss gewährt). Die Verwaltung spricht sich aus Vereinfachungsgründen für eine Einzelfallregelung aus. Die Zuschussmittel in Höhe von € 10.000,00 wurden zunächst zentral unter der Finanzposition 1.0200.700100 mit der bewirtschaftenden Zuständigkeit der Abteilung 101 veranschlagt. Dies war dem Umstand geschuldet, dass in der HPA-Sitzung am 05.12.2016 nicht kurzfristig und abgrenzend ermittelbar war, in welcher Höhe voraussichtlich Zuschussmittel von den tangierten Facheinheiten (Amt 41, Amt 50, Amt 10/101) benötigt werden. Zur Umsetzung der Zuschussregelung durch die zuständigen Facheinheiten werden ab dem Haushaltsjahr 2017 folgende Finanzpositionen neu eingerichtet: 1.2000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501 1.5500.700200 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 501 1.4000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 502 1.3000.700100 "Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" bew. Stelle: 41 Für diese vier Finanzpositionen, sowie die (bereits bestehende) 1.0200.700100 -bew. Stelle: 101- ist in SAP im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Deckungskreis "GD02007001 Zuschüsse an Vereine (BraSiWa)" gebildet worden. In der ganztägigen HPA-Sitzung am 05.12.2016 wurde festgehalten, dass die Zuschussmittel von € 10.000,-- zunächst zentral im Unterabschnitt 1.0200 veranschlagt werden. Durch den Deckungskreis ist nun gewährleistet, dass die Mittel auf die anderen neu angelegten Haushaltsstellen verfügbar sind. Für den Haushalt 2018 werden die erforderlichen Zuschussmittel dann von den einzelnen bewirtschaftenden Stellen direkt beantragt. Mit den im Haushalt 2017 vom Gemeinderat bereitgestellten Zuschussmittel sollen ausschließlich Sport und Kulturvereine e.V. (eingetragene Vereine) begünstigt werden. Zusätzlich könnte jedoch der Kreis der Zuschussempfänger auf alle Nutzer der Entgeltstaffelung I der Entgeltordnung von (Veranstaltungs-)Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume) vom 16.12.2013 ausgeweitet werden. Mit der 2013 vorgenommen Neufassung der Entgeltstaffelung I wurde eine Gleichstellung der Lahrer Vereine Drucksache 144/2017 Seite - 4 - und sozialen Einrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Stadt Lahr, Parteien bzw. Wählervereinigungen, Kirchen vorgenommen. Diese Gleichstellung könnte auch auf die neue Zuschussregelung bez. der Stellung von Brandsicherheitswachen übertragen werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte allerdings von einer umfassenden Ausweitung der begünstigten Regelungen abgesehen werden. Entsprechend des oben genannten Antrags schlägt die Verwaltung jedoch vor, dass zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten künftig alle Lahrer eingetragenen Vereine (e.V.) und nicht nur die Sport- und Kulturvereine e.V. Zuschüsse für Kosten der Brandsicherheitswachen erhalten. Bislang haben 9 Vereine bis einschließlich Mai 2017 entsprechende Zuschüsse mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 3.252,00 erhalten. 2015 und 2016 beliefen sich die Kosten für die Inanspruchnahme für Brandschutzsicherheitswachen für Vereine unter Berücksichtigung in Folge der Satzungsänderung verbundenen Kostensatzsteigerung auf rd. 6.000,- bis 10.500,- € pro Jahr.