Beschlussvorlage (Schlussbericht 2015 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
30. Januar 2017
30. Januar 2017
Schlussbericht 2015 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen............................................................. 5 3. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5 3.1. Wirtschaftsplan 2015 ................................................................................................ 5 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 6 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ................................................................................... 8 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ................................................................................ 10 3.5. Kasse ....................................................................................................................... 11 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 13 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 13 3.7.1. 3.7.2. 3.7.3. Personalaufwand .............................................................................. 13 Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) . 14 Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr ............................ 14 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 16 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2015................................................................... 16 4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 16 4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 17 4.2.1. 4.2.2. Anlagenbuchhaltung ......................................................................... 18 Periodenabgrenzung ........................................................................ 18 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 18 4.3.1. 4.3.2. 4.3.3. 4.3.4. 4.3.5. 4.3.6. Anlagevermögen .............................................................................. 19 Beteiligungsvermögen ...................................................................... 19 Forderungen ..................................................................................... 20 Ertragszuschüsse ............................................................................. 20 Verbindlichkeiten .............................................................................. 21 Rückstellungen ................................................................................. 22 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 24 4.5. Anhang .................................................................................................................... 24 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 25 4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 25 5. Schlussbemerkung ................................................................................................. 27 6. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 27 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 1 von 28 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 2 von 28 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2015 war Herr Jürgen Witzelmaier. 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher immer ausgeglichen. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 3 von 28 Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2015 mit 4,5 % p. a. verzinst wurde. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden 2015 entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand 28.10.2010) neu kalkuliert. 2.2. Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 29.02.2016 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 39.344.079,33 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 44.816,64 EUR, der auf neue Rechnung vorzutragen ist, gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2014 für den Bereich Niederschlagsabwasser eine Kostenunterdeckung in Höhe von 44.816,64 EUR. Für den Bereich Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 344.511,98 EUR, die den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse zugeführt wurden. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 4 von 28 Der Jahresabschluss 2014 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 herangezogen werden. 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. 3. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 3.1. Wirtschaftsplan 2015 Der Wirtschaftsplan 2015 wurde am 15.12.2014 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 6.895.300 EUR - Aufwendungen von: 6.895.300 EUR - Jahresverlust von: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - 0 EUR Seite 5 von 28 Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 3.737.300 EUR - vorgesehene Kreditaufnahmen: 2.210.000 EUR - Verpflichtungsermächtigungen: 0 EUR - Höchstbetrag Kassenkredite: 2.000.000 EUR Stellenübersicht: Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen: Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6): -2- Eine Änderung des Wirtschaftsplans wäre aufgrund der wesentlichen Überschreitung der Kassenkreditermächtigung erforderlich gewesen (siehe 3.5). Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigte das Regierungspräsidium Freiburg nur einen Teilbetrag der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 2.101.500 EUR, da Investitionen nur in dieser Höhe vorgesehen sind. 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abw assergebühren 1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse Ergebnis Ansatz Abweichung 2015 EUR 2015 EUR 2015 EUR 5.977.747,73 5.902.000,00 75.747,73 4.127.845,84 4.024.800,00 103.045,84 17.285,34 50.000,00 -32.714,66 0,00 0,00 0,00 468.510,67 467.500,00 1.010,67 210.957,00 185.100,00 25.857,00 1.096.902,10 1.124.600,00 -27.697,90 56.246,78 50.000,00 6.246,78 2. sonstige betriebliche Erträge 950.266,63 953.300,00 3.033,37 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 0,00 0,00 0,00 872.319,35 872.300,00 19,35 1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil 1.7 sonstige Umsatzerlöse 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 2.3 andere betriebliche Erträge 2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren 2.5 Entw ässerungsgesuche 59.742,28 22.000,00 37.742,28 -915,00 35.000,00 -35.915,00 19.120,00 24.000,00 -4.880,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 6 von 28 Ergebnis 3. Materialaufwand Ansatz Abweichung 3.126.230,95 3.578.550,00 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 0,00 0,00 0,00 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 0,00 18.500,00 -18.500,00 136.724,67 160.000,00 -23.275,33 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpw erke -452.319,05 0,00 6.000,00 -6.000,00 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke) 23.268,06 25.000,00 -1.731,94 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 26.930,28 26.500,00 430,28 3.7 Betriebsaufw and Kanäle 223.119,21 250.000,00 -26.880,79 3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke 105.197,97 95.000,00 10.197,97 2.300.771,75 2.576.550,00 -275.778,25 310.177,72 420.000,00 -109.822,28 3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband 3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 3.12 Schutzkleidung 4. Löhne und Gehälter 4.1 Besoldung der Beamten 4.2 Entgelt der Beschäftigten 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 4.6 Beihilfen, Unterstützung 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 6.2 Abw asserabgabe 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 0,00 500,00 -500,00 41,29 500,00 -458,71 61.727,22 104.500,00 -42.772,78 0,00 24.000,00 -24.000,00 47.305,71 53.700,00 -6.394,29 0,00 8.200,00 -8.200,00 -287,28 4.412,72 4.700,00 10.008,79 10.500,00 -491,21 0,00 3.400,00 -3.400,00 1.541.226,40 1.487.000,00 54.226,40 1.178.251,87 643.250,00 503.317,04 138,50 0,00 138,50 0,00 0,00 0,00 23.792,42 23.500,00 292,42 129,99 1.500,00 -1.370,01 6.5 Verw altungskostenbeitrag 525.650,00 490.000,00 35.650,00 6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and 542.257,11 60.000,00 482.257,11 0,00 35.000,00 -35.000,00 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 15.881,26 17.950,00 -2.068,74 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten 62.511,62 10.000,00 52.511,62 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 6.10 Portokosten 7.371,40 5.000,00 2.371,40 6.11 Aus- und Weiterbildung 0,00 0,00 0,00 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00 0,00 6.13 Außerordentliche Aufw endungen 0,00 0,00 0,00 0,10 0,00 0,10 226,47 0,00 226,47 6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen 6.15 Aufw and aus Rückläufer 6.16 Sonstige Steuern 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 7.2 Nebenforderungen 7.3 Außerordentliche Erträge 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 7.5 Ertrag aus Rückläufern 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 293,00 300,00 -7,00 14.269,32 40.000,00 -5.954,15 0,00 20.000,00 -20.000,00 14.045,85 20.000,00 -5.954,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 223,47 0,00 223,47 47.152,76 1.034.847,24 1.082.000,00 8.1 Kreditmarktzinsen 393.149,56 394.400,00 -1.250,44 8.2 Zinsen an Gemeinde 317.122,43 257.100,00 60.022,43 8.3 Zinsumlage an Abw asserverband 324.575,25 430.500,00 -105.924,75 0,00 0,00 6.942.283,68 6.942.283,68 0,00 6.895.300,00 6.895.300,00 0,00 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - 0,68% 0,68% Seite 7 von 28 Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge und der Aufwendungen waren um 0,68 % höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2015 erläutert. Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Vermögensplan Einnahmen Zuw eisungen und Zuschüsse Kanalbeiträge Ansatz Ergebnis Abweichung 2015 EUR 2015 EUR 2015 EUR 3.737.000,00 3.775.233,12 0,00 0,00 -38.233,12 0,00 40.000,00 131.132,67 -91.132,67 Kredite vom Kreditmarkt 2.210.000,00 2.100.000,00 110.000,00 Abschreibungen 1.487.000,00 1.541.226,40 -54.226,40 Anlagenabgänge 0,00 2.874,05 -2.874,05 Erübrigte Mittel aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 Ausgaben 3.737.000,00 5.691.087,10 1.954.087,10 Sachanlagen und immatielle Anlagew erte 1.890.000,00 1.359.662,89 530.337,11 1.500,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 652.600,00 679.467,67 -26.867,67 Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresverlust Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen Tilgung von Kreditmarktdarlehen Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Erübrigte Mittel laufendes Jahr Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Finanzierungsfehlbetrag 1.192.900,00 998.206,83 194.693,17 0,00 2.653.749,71 -2.653.749,71 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.915.853,98 3.737.000,00 3.737.000,00 3.775.233,12 5.691.087,10 -1.915.853,98 Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen VermögensändeEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 8 von 28 rungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen. Veranschlagt wurden 0 EUR als Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (2014), richtigerweise hätte hier mit 2.326.580,45 EUR geplant werden müssen. Die Vermögensplanabrechnung 2015 schloss wiederum mit einem negativen Saldo in Höhe von 1.915.853,98 EUR ab. Dies bedeutet, dass das langfristige Vermögen nicht vollständig langfristig finanziert ist und hier kurzfristige Finanzmittel in Form von Kassenkrediten (siehe 3.5) eingesetzt wurden. Dies ist gegenüber dem Gebührenschuldner unwirtschaftlich, da für Kassenkredite 4,5 % Zinsen berechnet werden. Der Fehlbetrag soll in 2016 laut Wirtschaftsplan 2016 im Wesentlichen durch die Rückführung der Kapitaleinlage beim Abwasserverband Raumschaft Lahr (2.326.580,45 EUR) gedeckt werden; die Einlage ging im Oktober 2016 ein. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 9 von 28 Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2015 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite mit zu betrachten. Aus dem Jahresabschluss ist nicht ersichtlich, wie die Übertragung der offenen Investitionen (250.000,00 EUR) im Folgejahr finanziert wird. Dies ist zukünftig darzustellen. Wird eine Neuveranschlagung im folgenden Vermögensplan für die nicht begonnenen / nicht abgeschlossenen Maßnahmen vorgenommen, kann auf die genannte Darstellung verzichtet werden. Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt durchgeführt. 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Gesamt: Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 2 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 10 von 28 Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt: 1 Verwaltungsfachangestellte zu 100% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%. Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle. 3.5. Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei jeweils nur zum Monatsende ermittelt und verzinst. Eine Berechnung mit täglicher Verzinsung wurde von der Kämmerei ab 2017 wie vom Rechnungsprüfungsamt gefordert zugesagt. Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe von 5% zugrunde gelegt wurden, erfolgte in 2012 eine Anpassung und für 2015 eine weitere Anpassung an das aktuelle Zinsniveau. Für den Berechnungszeitraum betragen die Habenzinsen 1,5 % und die Sollzinsen 4,0 %. Für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 musste der Eigenbetrieb 60.061,00 EUR an Soll-Zinsen bezahlen; Habenzinsen fielen nicht an. Dies bedeutet, dass der Kassenbestand in 2015 durchweg negativ war, wie das folgende Schaubild zeigt. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betragen 257.061,43 EUR. Der Zinssatz beträgt 4,5 %. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 11 von 28 Zum 31.12.2015 schloss der Eigenbetrieb mit einem negativen Kassenbestand von -320.326,43 EUR (VJ.: -860.969,96 EUR) ab, der in der Bilanz als Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. Eine Übersicht zu einem täglichen Verlauf des Kassenbestandes über das gesamte Jahr konnte uns nicht vorgelegt werden. Die für die Zinsberechnung erfassten monatlichen Kassenbestände weisen im Februar und Mai 2015 eine Überschreitung des Kassenkredits um ca. 370.000,00 EUR bzw. 316.000,00 EUR aus. Bei Überschreitung des Kassenkredites gem. § 15 EigBG ist ggf. der Wirtschaftsplan zu ändern; auf § 89 GemO i.V.m. § 3 EigBG (Kassenkredite) wird hingewiesen. Der Kassenbestand - speziell die Ausschöpfung der Kassenkredite - ist zu überwachen. Ab 2017 liegen durch die tägliche Zinsberechnung tagesaktuelle Kassenbestände vor. Die Kämmerei hat in einem Gespräch am 09.02.2016 mit der Abteilung Tiefbau vereinbart, dass größere eingehende Rechnungen ab 100.000,00 EUR vorab gemeldet werden. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 12 von 28 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Dem Wirtschaftsplan 2015 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2014 – 2018 beigefügt. 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter 3.7.1. Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von in Höhe von 525.650,00 EUR (VJ.: 521.300,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. In 2015 wurde der Verwaltungskostenbeitrag neu kalkuliert. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: Verwaltungskostenbeitrag 2015 FiPo Bezeichnung Betrag EUR 1.0100.163000 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Büro Oberbürgermeister Rechnungsprüfung Haupt- und Personalamt Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement 100,00 22.150,00 700,00 23.150,00 27.900,00 58.600,00 150,00 50,00 350,00 391.200,00 1.300,00 Verwaltungskostenbeitrag 525.650,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 13 von 28 3.7.2. Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst. Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden früher zentral im städtischen Haushalt über den GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die Aufwendungen im Jahr 2015 betrugen 15.881,26 EUR. 3.7.3. Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. § 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente, andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war. Beteiligungen Stadt Lahr Gemeinde Kippenheim Gemeinde Seelbach Gemeinde Schuttertal Summe: 87,3% 3,6% 5,9% 3,2% Kapitaleinlage EUR 2.326.580,45 95.941,46 157.237,40 85.281,30 100,0% 2.665.040,61 Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab 2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1) und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2). Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 14 von 28 Eine Kapitalumlage wurde für 2015 nicht festgesetzt. Die mit 2.326.580,45 EUR (87,3 % von 2.665.040,61 EUR) bilanzierte Beteiligung am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der Vermögensrechnung des AVRL. Für das Jahr 2015 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende Jahresumlagen erbracht werden: Mitglied Lahr betriebl. Kosten EUR 2.300.771,75 Zinsen EUR 324.575,25 Kapital EUR Gesamt EUR 2.625.347,00 0,00 Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.156.500,00 EUR. Vorauszahlungen Lahr EUR 3.156.500,00 endgültige Umlage EUR 2.625.347,00 Überzahlung EUR 531.153,00 Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. Die Überzahlung wurde in 2016 zurück bezahlt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 15 von 28 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 1.096.902,10 EUR. Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise 998.900,00 EUR eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag in Höhe von 98.002,10 EUR wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2015 für diesen Bereich 4.833.201,28 EUR. Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes gemäß Anlagennachweis (73.689.548,54 EUR ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von 6,558869%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareals entfallenden Anteiles am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde, dann beträgt dieser 71.944,38 EUR. Der Betrag wurde von der IGP an die Stadt Lahr entrichtet. 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2015 4.1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den JahEigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 16 von 28 resabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Mit Schreiben vom 15.11.2016 wurde der Jahresabschluss Herrn Erster Bürgermeister Schöneboom in Vertretung für den Oberbürgermeister zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten. Am 16.12.2016 wurde die Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss nachgereicht. Die Betriebsabrechnung wurde am 24.10.2016 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er den Ermittlungen der Kostenunterdeckungen und der entsprechenden Rückstellung zu. 4.2. Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Beleg- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 17 von 28 wesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. 4.2.1. Anlagenbuchhaltung Die im Jahr 2015 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. 4.2.2. Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 18 von 28 4.3.1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein. Im Anlagennachweis ist in der Anlageklasse 480 (ein Teil der Betriebsund Geschäftsausstattung) noch eine Softwarelizenz Erweiterung Migration GIS erfasst. Diese Software ist unter der Anlagenklasse 611 (Software) zu buchen. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2015 EUR Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 4.3.2. 35.925.470,78 1.356.927,34 138,50 1.541.226,40 35.741.033,22 1.406.590,01 2014 EUR 32.256.979,95 € 5.132.917,51 € - € 1.464.426,68 € 35.925.470,78 € 1.353.291,57 € 2013 EUR 31.597.433,84 2.077.572,58 32.541,44 1.385.485,03 32.256.979,95 1.275.830,78 2012 EUR 31.471.245,47 1.607.024,66 119.533,66 1.361.302,63 31.597.433,84 374.799,77 Beteiligungsvermögen Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 EUR (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von 2.665.040,61 EUR (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 19 von 28 Im Rechnungsjahr 2015 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage. Die Kapitaleinlagen wurden in 2016 aufgrund einer Empfehlung der GPA (Finanzprüfung 2007 – 2012) den Verbandsmitglieder zurückgeführt. Der Abwasserverband wird sich dann zu 100% fremd finanzieren. 4.3.3. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 1.115.244,37 EUR ausgewiesen. (VJ: 1.086.435,10 EUR). Forderungen aus Lieferung und Leistung Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen insgesamt 486.089,27 EUR. Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 98.002,20 EUR ausgewiesen (Straßenentwässerungsanteil).. Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung an den Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 531.153,00 EUR. 4.3.4. Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 20 von 28 Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 % gleichmäßig aufgelöst. 2015 EUR Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz 74.350.649,26 1.541.226,40 2,073% Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2015 folgendermaßen: Summe zum 31.12.2014 Zugang Summe zum 31.12.2015 durchnittlicher AFA-Satz 2014 Auflösungsbetrag 2015 Kapitalrest zum 31.12.2015 4.3.5. Zuwendungen Beiträge EUR EUR 10.542.912,89 23.493.395,98 0,00 131.132,67 10.542.912,89 23.624.528,65 2,0 % 2,0 % 210.957,00 468.510,67 5.459.839,00 12.022.561,00 Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 19.903.860,96 EUR (VJ.: 19.124.370,68 EUR) passiviert. Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 21 von 28 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 348.686,46 EUR in der Bilanz. (102.674,96 EUR für größtenteils diverse Bauausgaben und 246.011,50 EUR für die umgebuchten kreditorischen Debitoren aus den Forderungen). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2015 wurde ein neues Darlehen in Höhe von 2.100.000,00 EUR aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2015 beträgt 13.009.614,82 EUR und erhöhte sich zum Vorjahr um 1.101.793,17 EUR. Darin enthalten sind 7.914,80 EUR aus dem Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am 31.12.2015 noch nicht bei der Bank verbucht wurden. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betragen 6.545.559,68 EUR. Darin enthalten sind das gemeindliche Darlehen (5.712.476,31 EUR), Verbindlichkeiten aus interner Verrechnung (530.756,94 EUR) und der Kassenvorgriff in Höhe von 302.326,43 EUR. 4.3.6. Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr 2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müs- Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 22 von 28 sen. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus. Für das Rechnungsjahr 2015 wurde mit Unterdeckungen in Höhe von -835.450,68 EUR für das Schmutzwasser und -36.868,67 EUR für das Niederschlagswasser kalkuliert. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit Rückstellungen aus 2010/12 bzw. 2013. Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2015 eine Kostenunterdeckung in Höhe von -394.770,63 EUR für den Bereich des Schmutzwassers und eine Kostenüberdeckung in Höhe von 9.807,06 EUR für den Bereich des Niederschlagswassers ermittelt. Durch das bessere Ergebnis im Bereich Schmutzwasser (-394.770,63 EUR) konnte die geplante Unterdeckung von -835.450,68 EUR nicht erreicht werden. Der Differenzbetrag in Höhe von 440.680,05 EUR wird den Rückstellungen zugeführt. Im Bereich des Niederschlagswassers kam es trotz einer geplanten Unterdeckung im Ergebnis zu einer Kostenüberdeckung, so dass nun insgesamt 46.675,73 EUR den Rückstellungen zugeführt werden. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 01.01.2012 EUR 2012 EUR 31.12.2012 EUR 2013 EUR Gesamt: 2014 EUR 31.12.2014 EUR 2015 EUR 31.12.2015 EUR SW 1.694.027,89 1.694.027,89 206.037,55 -599.531,25 1.094.496,64 897.625,45 206.037,55 897.625,45 206.037,55 -370.000,00 724.496,64 -724.496,64 0,00 -110.954,04 344.511,98 206.037,55 897.625,45 344.511,98 95.083,51 897.625,45 344.511,98 440.680,05 1.777.900,99 440.680,05 1.900.065,44 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 31.12.2013 EUR 2.198.159,64 2.172.671,62 NW 358.000,63 -91.331,47 266.669,16 -159.317,63 107.351,53 36.868,67 36.868,67 -107.351,53 0,00 36.868,67 -36.868,67 266.669,16 144.220,20 36.868,67 0,00 (-44.816,64)* 46.675,73 46.675,73 2.166.734,60 2.342.379,84 2.209.540,29 1.824.576,72 (-44.816,64)* 46.675,73 2.052.028,52 SW: Schmutzw asser NW: Niederschlagsw asser *Vortrag auf neue Rechnung (Verlust aus 2014) In der Bilanz zum 31.12.2015 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.847.006,72 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 23 von 28 Rückstellungen: Gebührenrückstellung: - Schmutzwasser - Niederschlagswasser Jahreabschlusskosten Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung LOB-Prämien EDV-Rückstellung Geschäftsunterlagen Gesamt: 4.4. EUR 1.777.900,99 46.675,73 20.100,00 0,00 460,00 820,00 500,00 550,00 1.847.006,72 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ergebnis Ergebnis 2015 2014 EUR Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust 5.977.747,73 950.490,10 3.126.230,95 1.541.226,40 1.178.251,87 61.727,22 14.045,85 1.034.847,24 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 EUR 6.442.170,30 554.692,33 3.343.354,38 1.464.426,68 1.105.126,67 113.102,14 16.718,93 1.032.388,33 -44.816,64 0,00 0,00 0,00 -44.816,64 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. 4.5. Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 24 von 28 Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Dem Jahresabschluss 2015 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. 4.7. Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen EUR 331.554,10 35.409.479,12 2.326.580,45 38.067.613,67 0,00 1.115.244,37 0,00 1.115.244,37 5.593,00 39.188.451,04 % 0,85 90,36 5,94 97,14 0,00 2,85 0,00 2,85 0,01 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Jahresverlust* Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital * aus Vorjahren EUR % 0,00 0,00 -44.816,64 -44.816,64 17.482.400,00 0,00 18.714.176,33 18.714.176,33 1.847.006,72 1.189.684,63 3.036.691,35 39.188.451,04 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - 0,00 0,00 -0,11 -0,11 44,61 0,00 47,75 47,75 4,71 3,04 7,75 100,00 Seite 25 von 28 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (97,14 %). Das Anlagevermögen ist zu 44,61 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 47,75 % (VJ.: 44,77 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen – Zuschüsse/Beiträge = 20.585.213,67 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital = 18.669.359,69 EUR) finanziert ist. Dies ist hier nur zu 90,69 % der Fall. Die Differenz (Unterdeckung) beträgt 1.915.853,98 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag. Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 Gesamt-Darlehen: EUR 8.947.607,92 364.040,51 -1.056.460,00 -1.417.361,00 -496.240,86 -629.110,26 5.712.476,31 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 26 von 28 In 2015 gab es keine Rückführung an das gemeindliche Darlehen. Es ist geplant, das Trägerdarlehen in 2017 an die Stadt Lahr komplett zurück zu führen. 5. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. 6. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 39.188.451,04 EUR und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 22.12.2015 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches RechnungsprüfungsamtGez. Christian Zanger Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 27 von 28 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen EUR 39.188.451,04 38.067.613,67 1.115.244,37 5.593,00 -44.816,64 17.482.400,00 1.847.006,72 19.903.860,96 0,00 6.942.283,68 6.942.283,68 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2015 - Seite 28 von 28