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Beschlussvorlage (Schlussbericht BVVL 2015)

                                    
                                        Schlussbericht 2015
Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt
Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald
Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de

Bericht über die örtliche Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.12.2015
des Eigenbetriebs
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr

INHALTSVERZEICHNIS

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 1

II.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 1
1.

Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 1

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe ..................................................................... 2

3.

Steuerliche Verhältnisse .......................................................................................... 3

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen .......................................................... 3

5.

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL ............................................................ 5

III.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen........................................................ 8

1.

Vorjahresabschlüsse ................................................................................................ 8

2.

Rechnungswesen / Buchführung ............................................................................ 8

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2015 ............................................................... 9

1.

Erfolgsplan .............................................................................................................. 10

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) .............................. 10

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11

4.

Kasse ....................................................................................................................... 11

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2015 ........................................................ 12
1.

Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 12

2.

Bilanz 2015 .............................................................................................................. 13

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang .......................... 20

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2015 ............................................................ 21

5.

Vermögens- und Finanzlage .................................................................................. 23

VI.

Zusammenfassung ....................................................................................... 25

VII.

Bestätigungsvermerk ................................................................................... 25

VIII.

Beschlussvorschlag ..................................................................................... 26

Anlage

ABKÜRZUNGEN
BgA

Betrieb gewerblicher Art

DA

Dienstanweisung

EB

Eigenbetrieb

EigBG

Eigenbetriebsgesetz

EigBVO

Eigenbetriebsverordnung

EWM

Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG

FA

Finanzamt

gem.

gemäß

GemKVO

Gemeindekassenverordnung

GemO

Gemeindeordnung Baden-Württemberg

GemPro

Gemeindeprüfungsordnung

GPA

Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

GuV

Gewinn- und Verlustrechnung

HGB

Handelsgesetzbuch

i.S.v.

im Sinne von

i.V.m.

in Verbindung mit

KStG

Körperschaftsteuergesetz

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

RPA

Rechnungsprüfungsamt

TGO

Tarifverbund Ortenau GmbH

Vj.

Vorjahr

VOB

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

BVVL

Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“

VwV

Verwaltungsvorschrift

* Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur
Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO
gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

I.

Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung
(GemPro) zu prüfen.
Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der
Kassenvorgänge.
Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 19.11.2012 dem RPA
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr übertragen (§ 112 GemO).
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde von Frau Kopf geprüft.

II.
1.

Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs
Rechtliche Grundlagen

Um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten ausnutzen zu können, beschloss der
Gemeinderat am 15.12.2003, den Eigenbetrieb „Versorgung und Verkehr Lahr“
(VVL) zum 01.01.2004 zu gründen. Dazu wurden das Aufgabengebiet des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Bereitstellung und der Betrieb des
Parkhauses Stadtmitte aus dem Haushalt ausgegliedert und im Eigenbetrieb VVL dafür zwei getrennte Betriebszweige gebildet. Die beiden Bereiche gelten steuerrechtlich als Verkehrsbetriebe.
Weiterhin wurden entsprechend der Betriebssatzung die Mitunternehmeranteile an
der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG (bisher dem Bäderbetrieb Lahr zugeordnet) und der badenova AG & Co. KG (bisher der Lahrer Gas- und Wasser-Holding
GmbH zugeordnet; Auflösung 31.12.2003) im Eigenbetrieb VVL ebenfalls in gesonderten Betriebszweigen gehalten und verwaltet. Hierbei handelt es sich steuerrechtlich um Versorgungsbetriebe.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
Zudem wurde im Rahmen der Satzungsänderung die Möglichkeit der Bestellung einer Betriebsleitung geschaffen. Bisher wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen.
Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Entsprechend der Betriebssatzung

des

BVVL

treten

die

nach

der

Hauptsatzung

der

Stadt

Lahr/Schwarzwald eingerichteten beschließenden Ausschüsse anstelle des beschließenden Betriebsausschusses. Sie entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche unter Beachtung des § 8 EigBG. Somit fungiert der Haupt- und Personalausschuss als Betriebsausschuss.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO), sowie die einschlägigen Vorschriften nach dem
Handelsgesetzbuch (HGB).

2.

Zusammenführung der Eigenbetriebe

Handelsrechtlich liegt nach der Zusammenfassung der EB Bäder und VVL nur noch
ein Eigenbetrieb vor. Somit besteht lediglich die Verpflichtung zur Erstellung einer
Handelsbilanz. Aufgrund der eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften ist weiterhin eine
Spartenrechnung durchzuführen, in der die im Eigenbetrieb vorhandenen Sparten
dargestellt werden.
Der Jahresabschluss des gesamten Eigenbetriebs ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorschriften des Handels- und Eigenbetriebsrechts aufzustellen, zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es ist lediglich ein einheitlicher Wirtschaftsplan notwendig und auch nur noch jeweils
ein Beschluss für Wirtschaftsplan, Jahresabschluss etc. Die Finanzierung wird lediglich für den handelsrechtlichen Eigenbetrieb zu beachten sein.

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3.

Steuerliche Verhältnisse

Die kommunalrechtliche Zusammenführung der Eigenbetriebe hat zunächst keine
steuerlichen Auswirkungen.
Der Eigenbetrieb VVL stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz
(KStG) einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen Person des öffentlichen
Rechts der Stadt Lahr dar. Jeder Betriebszweig ist für sich ebenfalls ein BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe bilden einen natürlichen Querverbund. Die Verluste
aus den Betriebszweigen ÖPNV und Parkhaus Stadtmitte können somit ohne weitere
Voraussetzungen mit den Gewinnen aus den Versorgungsbetrieben verrechnet werden.
Der Eigenbetrieb Bäder stellt aus steuerlicher Sicht gem. § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ebenfalls einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) der juristischen
Person des öffentlichen Rechts der Stadt Lahr dar.
Gemäß verbindlicher Auskunft des Finanzamts Lahr vom 21.08.2009 führt die Zusammenführung der EB Bäder und VVL nicht zu einer steuerwirksamen Zusammenfassung der jeweiligen Betriebe gewerblicher Art (BgA). Die BgA Bäder und VVL
werden gesondert veranlagt. Es werden somit neben dem handelsrechtlichen Abschluss auch zwei steuerliche Abschlüsse erstellt.

4.

Technische und wirtschaftliche Grundlagen

Der Eigenbetrieb BVVL besteht aus sechs Betriebszweigen:

ÖPNV
Durchführung der Betriebsführerschaft im Sinne von § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für den Orts- und Nachbarortslinienverkehr innerhalb der Stadt Lahr.
Mit der Ausführung wurde die SWEG AG beauftragt. Als Geschäftsleiter des Verkehrsbetriebs ÖPNV wird im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ein sachkundiger
Mitarbeiter der SWEG AG eingesetzt. Die Genehmigungen des Landratsamts Ortenaukreis hierzu wurden mit Wirkung ab dem 01.04.2004 mit Schreiben vom
29.03.2004 erteilt. Der Gemeinderat stimmte den erforderlichen Verträgen mit der
SWEG am 29.03.2004 zu.
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Parkhaus Stadtmitte
Die im März 1983 in Betrieb genommene Tiefgarage in der Alleestraße in Lahr ist
verpachtet und wird von einer privaten Parkhausgesellschaft betrieben. Steuerrechtlich gilt die Verpachtung des Parkhauses als Betrieb gewerblicher Art (BgA).

Mitunternehmeranteil badenova AG & Co. KG
Die badenova AG & Co. KG formierte sich 2001 aus dem Zusammenschluss von
sechs regionalen Energieversorgungsunternehmen, darunter die Stadtwerke Lahr
GmbH. Die Stadt Lahr hält einen Kapitalanteil von 1,43 % an der badenova AG & Co.
KG, mit Service Center in Lahr. Größter kommunaler Anteilseigner ist die Stadt Freiburg.
Unter Beachtung der Grundsätze von Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung sowie
Klima- und Wasserschutz ist das Unternehmen mit der Versorgung mit Elektrizität,
Erdgas, Wasser und Wärme beauftragt. Darüber hinaus erbringt die badenova AG
Dienstleistungen im Sektor Abwasserentsorgung und weiteren Bereichen, soweit sie
mit dem Unternehmensgegenstand Energie-, Wasser- und Wärmeversorgung in Zusammenhang stehen. Weitere Aufgabenbereiche sind Datenverarbeitung, Informationstechnologie und Telekommunikation.

Mitunternehmeranteil Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG
Das E-Werk Mittelbaden garantiert die sichere, zuverlässige und umweltfreundliche
Stromversorgung in der Ortenau. Als regionaler, kommunal geprägter Energieversorger ist das Ziel, die Stromerzeugungskapazitäten speziell im regenerativen Bereich auszubauen (Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Beteiligung an verschiedenen On- und Offshore-Windpark-Anlagen). Die kommunalen Belange der überwiegend kommunalen Anteilseigner werden berücksichtigt und ein wichtiger Beitrag zur
Finanzierung kommunaler Aufgaben geleistet.

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Terrassenbad
Das Terrassenbad wurde in den Jahren 1954 – 1957 erbaut, direkt am Hang des
Schutterlindenbergs gelegen. Es besitzt ein 50-m Becken mit Sprungbecken, ein Attraktionsbecken mit Riesenrutsche, Wasserpilz und Strudel sowie ein Kinder- und
Babybecken. Außerdem steht ein Beachvolleyballfeld zur Verfügung.
Öffnungszeiten 2015:

09.05. bis 16.09.2015

Besucher 2015:

99.467

(Vj. 60.186 Besucher)

Hallenbad
Das Hallenbad im Hallensportkomplex wurde im Jahr 1974 eröffnet. Es verfügt über
ein Springerbecken, ein Schwimmer-Becken, sowie ein Lehr- und ein Kleinkinderbecken. Regelmäßige Schwimm- und Fitnesskurse werden angeboten. Zahlreiche
Vereine sowie die Bereitschaftspolizei nutzen das Bad zu Trainings- und Wettkampfzwecken.
Öffnungszeiten 2015:

02.01. bis 30.04. und 24.09. bis 31.12.2015

Besucher 2015:

81.849

5.
5.1

(Vj. 81.221 Besucher)

Wichtige Verträge des Eigenbetriebs BVVL
Verkehrsbetrieb ÖPNV

Vertrag mit der SWEG über die Durchführung des Stadtverkehrs Lahr vom
02.04.2004

Vertragsbeginn: 01.04.2004
Vertragslaufzeit: bis 31.12.2016 (§ 12 des Vertrags)
Automatische Vertragsverlängerung um jeweils zwei Jahre, soweit nicht sechs Monate vor Vertragsende von einer Vertragsseite gekündigt wird.
Letzter Nachtrag (Nr.8): gültig ab 01.01.2013 Erhöhung der Vergütung

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Vertrag mit der SWEG über die Stellung eines fachkundigen Mitarbeiters als
Geschäftsleiter des Verkehrsunternehmens vom 02.04.2004

Vertragslaufzeit: Beginn und Ende analog mit dem Vertrag zur Durchführung des
Stadtverkehrs (siehe oben).
Leistungsumfang: 25 Arbeitsstunden pro Woche
Vereinbarung mit der TGO (Tarifverbund Ortenau GmbH) vom 02.04.2004

Der Stadtverkehr ist wie unter der früheren Betriebsführerin SWEG weiterhin in das
Tarifsystem des Ortenaukreises und der Regionalverkehrslinien eingebunden. Die
Vereinbarung mit der TGO regelt die Zuteilung der Einnahmen aus dem TGOEinnahmepool.
Vertragslaufzeit: Mit Ende der Betriebsführerschaft endet auch diese Vereinbarung.
Beidseitig kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

5.2

Parkhaus Stadtmitte

Pachtvertrag über das Parkhaus Stadtmitte zwischen der Stadt Lahr und der
Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG vom 17./20.05.2010

Vertragsbeginn: 01.01.2010
Vertragslaufzeit: Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede
Vertragspartei hat das Recht, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres zu kündigen, erstmals jedoch zum 31.12.2020.
Park Service Hüfner ist bereits seit Dezember 1987 Pächter der Tiefgarage Stadtmitte. Nach Änderung der Miteigentümerordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Alleestr. 4 bis 12 / Obststr. 14 bis 18 war die Pachtvereinbarung den
neuen Regelungen anzupassen. Da umfangreiche Änderungen notwendig waren,
wurde der Pachtvertrag einvernehmlich komplett neu gefasst. Er ersetzt den bestehenden Vertrag vom 02.12.1987.
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Es wurde im Rahmen der Eigentümerversammlung vom 09.06.2010 durch die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft (WEG) beschlossen, dass auch ohne Gültigkeit der neuen Gemeinschaftsordnung die Verteilung der Kosten ab dem
01.01.2010 in der Form zu erfolgen hat, wie in dieser neu gefassten Miteigentümerordnung vorgesehen. Dieser Beschluss wird in der Eigentümerversammlung jährlich
neu gefasst.
1. Änderung zum Pachtvertrag:

Zusatz zu § 5 Pachtzins

Vertrag / Vereinbarung Kinostellplätze zwischen der Stadt Lahr, der Parkhausgesellschaft Park Service Hüfner GmbH + Co. KG, der Eigentümerin und dem
Kinobetreiber vom 14.12.2012/14.02.2013

Auf dem ehemaligen "Rappenareal" wurde unter anderem ein Kino/Lichtspieltheater
eingerichtet. Die hierfür bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze können auf
dem Baugrundstück selbst nicht hergestellt werden. Vertragsgegenstand ist daher
die Bewilligung einer Stellplatzbaulast auf der in Teil- bzw. Sondereigentum des Eigenbetriebs stehenden Fläche auf dem Grundstück FlSt.Nr. 655 (Parkhaus Stadtmitte). Im Gegenzug verpflichtet sich die Eigentümerin sicherzustellen, dass der jeweilige Kinobetreiber den Kinobesuchern, die das Parkhaus Stadtmitte nutzen, geldwerte
Vergünstigungen gewährt, damit diese Stellplätze kostenfrei bzw. kostengünstig genutzt werden können.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2011/2012 wurde festgestellt, dass bei den
bestehenden Verträgen des Betriebszweiges Parkhaus in Abstimmung mit dem
Rechtsamt zu klären ist, inwieweit eventuell eine Befassung des Betriebsausschusses bzw. eine Unterzeichnung durch die Betriebsleitung hierfür erforderlich ist. Eine
Klärung ist bisher noch nicht erfolgt.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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III.
1.

Vorjahresabschluss, Rechnungswesen
Vorjahresabschlüsse

Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2014 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurde dem Gemeinderat am 29.02.2016 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis

und

stellte

den

Jahresabschluss

2014

mit

einer

Bilanzsumme

von

51.499.439,54 EUR und einem Jahresgewinn von 540.761,80 EUR, gem. § 16 Abs.
3 EigBG fest.
Der Jahresgewinn 2014 in Höhe von 540.761,80 EUR und der Jahresgewinn 2013 in
Höhe von 87.605,04 EUR wurden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.
Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
Der Feststellungsbeschluss wurde gem. § 16 Abs. 4 EigBG am 12.03.2016 in den
beiden Lahrer Tageszeitungen ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und
der Lagebericht lagen vom 14. bis 22.03.2016 zur Einsichtnahme für die Bürger und
Abgabepflichtigen öffentlich aus.

2.

Rechnungswesen / Buchführung

Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln
der kaufmännischen doppelten Buchführung.
Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das Finanzprogramm
SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs. 1 und
23 Abs. 2 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erteilt wurde.
Für den Eigenbetrieb BVVL sind in SAP zwei separate Buchungskreise angelegt. Die
Bücher werden mit SAP PSM in der erweiterten Betriebskameralistik geführt.
Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von
der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht.
Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren
DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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Darüber hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den
Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden.

IV.

Vollzug des Wirtschaftsplans 2015

Nach § 14 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 96 GemO ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und
Stellenübersicht.
Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2015 am 15.12.2014.
Der Wirtschaftsplan 2015 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt
(§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans wurde
vom Regierungspräsidium bestätigt.
Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich
machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2015 nicht vor.

Planvergleich des Wirtschaftsplans 2015:

2015
Ansatz

1. Erfolgsplan
a) Erträge
b) Aufwendungen
Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-)
2. Vermögensplan
a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren)
b) Ausgaben
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme
4. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
5. Höchstbetrag der Kassenkredite

Ergebnis

Abw eichung

in Euro
5.493.900,00
4.854.200,00
639.700,00

in Euro
5.661.885,36
4.881.178,20
780.707,16

in Euro
167.985,36
26.978,20
141.007,16

in %
2,97
0,55
18,06

1.817.500,00
1.817.500,00
0,00
0,00
7.500.000,00

2.124.325,54
2.166.884,04
0,00

306.825,54
349.384,04

14,44
16,12

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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1.

Erfolgsplan

Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten.
Der Erfolgsplan 2015 weist bei Erträgen in Höhe von 5.493.900,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 4.854.200,- EUR einen Jahresüberschuss von 639.700,- EUR
aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2015 insgesamt 141.007,16 EUR über dem
Planwert.
Insgesamt lagen die Erträge um 2,97 % und die Aufwendungen um 0,55 % über der
Planung.
Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert.

2.

Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO)

Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans
am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus
den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans.
Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, demnach soll das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein. Dies ergibt sich u. a. aus der
Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 S.1 EigBG).
Der Vermögensplan muss dabei immer ausgeglichen sein. Wenn keine anderen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, werden höhere Zuschüsse der Gemeinde
oder höhere Kredite erforderlich (vgl. § 15 Abs.1 Nr.2 EigBG). Kredite können demnach im Eigenbetrieb z.B. auch für die Rückführung von Eigenkapital an die Gemeinde aufgenommen werden.
Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“
bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) spätestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen.

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Vermögensplanabrechnung 2015:
Einnahmen
Zuweisungen und Zuschüsse
Abschreibungen
Jahresgewinn
Verlustausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsmittel insgesamt

Betrag (Euro)
3.523,89
268.131,56
780.707,16
1.071.962,93
2.124.325,54

Ausgaben
Investitionen
Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen
Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren
Gewinnabführung an den Haushalt der Gemeinde
Finanzierungsbedarf insgesamt

Betrag (Euro)
14.094,56
35.255,89
417.203,82
1.700.329,77
2.166.884,04

Finanzierungsfehlbetrag

-42.558,50

Im Geschäftsjahr 2015 ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von
42.558,50 EUR.

3.

Finanzplanung (§ 4 EigBVO)

Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die
den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über
die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist.
Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen,
um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen.
Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2014 – 2018 wurden ordnungsgemäß erstellt.

4.

Kasse

Wirtschaftsplan 2015 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.500.000 EUR
festgesetzt.
Die genehmigte Kassenkreditlinie wurde (basierend auf Monatsendwerten) in 2015
nicht überschritten.

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Zum 31.12.2015 wies die Kasse ein Minus (Kassenvorgriff) von 2.910.222,63 EUR
(VVL) und 1.408.318,17 EUR (Bäder) aus. Der Kassenvorgriff wird in der Bilanz als
Verbindlichkeit gegenüber der Gemeinde passiviert.
Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Nach § 13 Satz 1 EigBVO sind Kredite (auch
Kassenkredite) zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt angemessen zu verzinsen.
Im Wirtschaftsjahr 2015 betrug der Habenzinssatz 1,5 % und der Sollzinssatz 4 %.
Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird bisher im monatlichen Turnus
ermittelt und verzinst. Eine Berechnung mit täglicher Verzinsung wird, wie vom
RPA gefordert, ab dem Geschäftsjahr 2017 umgesetzt.

V.

Prüfung des Jahresabschlusses 2015

1.

Grundsätzliche Feststellungen

Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang
bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß
anzuwenden. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit,
Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach
Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen.
Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der
Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der
örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest.
Wie in den Vorjahren wurde der vorbereitende Jahresabschluss 2015 von der
WIBERA Wirtschaftsberatung AG erstellt. Der Jahresbericht 2015 mit JahresabEigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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schluss und Lagebericht wurde von der Kämmerei erstellt. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben.
Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung,
in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der
Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss
versichert wird, liegt dem RPA vor. Nach dieser Erklärung bestanden am Bilanzstichtag keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.

Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am
22.09.2016 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde überschritten.
Der HPA als Betriebsausschuss nahm am 10.10.2016 den Jahresabschluss zur
Kenntnis und schlug dem Gemeinderat vor, den Jahresgewinn nach Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags an den Haushalt der Stadt Lahr abzuführen.

2.

Bilanz 2015

2.1
A

AKTIVA

Sachanlagen

Das

Sachanlagevermögen

beläuft

sich

zum

31.12.2015

auf

insgesamt

3.356.378,00 EUR (Vj. 3.610.415,00 EUR). Davon entfallen 2.419.120,00 EUR auf
den Bereich Bäder und 937.258,00 EUR auf den Bereich Versorgung und Verkehr.
Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand
steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und
konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 13 von 27

Die Restbuchwerte in der Bilanz stimmen mit den Restbuchwerten im Anlagennachweis überein.

B

Finanzanlagen

Zum 31.12.2015 beträgt das Finanzanlagevermögen 43.485.851,01 EUR und betrifft
die Mitunternehmeranteile an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der
badenova AG & Co. KG, die im Eigenbetrieb VVL gehalten und verwaltet werden.
Folgende Beteiligungen sind zum 31.12.2015 aktiviert:
a) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG mit

33.971.908,89 EUR

b) Beteiligung Elektrizitätswerk Mittelbaden VerwaltungsAG mit
c) Beteiligung badenova AG & Co. KG mit

C
Der

32.941,00 EUR
9.481.001,12 EUR

Vorräte
Vorratsbestand

beläuft

sich

zum

31.12.2015

auf

2.380,26 EUR

(Vj. 2.970,71 EUR) und betrifft im Bereich Bäder bevorratete Reinigungsmittel und
Verkaufswaren.
Zum 31.12.2015 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen liegen dem RPA vor.

D

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2015 insgesamt
mit 4.689.762,87 EUR (Vj. 4.398.952,82 EUR) bilanziert.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2015 auf
insgesamt 46.261,83 EUR (Vj. 23.861,97 EUR).

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 14 von 27

Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
Zum 31.12.2015 sind Forderungen gegen Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis in
Höhe von insgesamt 4.249.994,98 EUR (Vj. 4.279.984,90 EUR) bilanziert. Diese beinhalten die Forderungen an die badenova AG & Co. KG und die EWM AG & CO. KG
auf den handelsrechtlichen Gewinnanteil.

Forderungen an die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe
Die Forderungen an die Stadt Lahr/ andere Eigenbetriebe belaufen sich zum
31.12.2015 auf 159.256,80 EUR (Vj. 174,02 EUR) und betreffen im Wesentlichen die
weiterbelastete Kapitalertragssteuer aus der Gewinnausschüttung an die Gemeinde.

Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2015 mit 234.249,26 EUR
(Vj. 94.931,93 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Forderungen an das
Finanzamt aus Vorsteuern und Steuererstattungsansprüchen.

E

Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten

Zum 31.12.2015 beträgt der Kassenbestand der Handkasse 1.250,00 EUR.
Hierbei handelt es sich um den ständigen Wechselgeldvorschuss der Zahlstelle in
Höhe von 1.200,00 EUR, sowie um einen Handvorschuss von 50,00 EUR.
Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 26.11.2015 statt
(vgl. Prüfungsteilbericht 15/2015).
Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 15 von 27

2.2
A

PASSIVA

Eigenkapital

Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2015 auf 18.714.055,07 EUR und hat sich
im Vergleich zum Vorjahr um den Jahresüberschuss in Höhe von 780.707,16 EUR
abzüglich

der

Gewinnausschüttung

aus

2013

und

2014

von

insgesamt

628.366,84 EUR erhöht.
Das Stammkapital beträgt entsprechend § 5 der Betriebssatzung 100.000 EUR und
ist voll eingezahlt.

Eigenkapital
I. Stammkapital
II. Rücklagen
1. allgemeine Rücklage
III. Bilanzgewinn/-verlust
Gewinn/Verlust des Vorjahres
Gewinnabführung an städt. Haushalt
Jahresgewinn/-verlust(-)

+ Zuwachs
31.12.2015
31.12.2014
- Minderung Veränderung
Euro
Euro
Euro
%
18.714.055,07 18.561.714,75
152.340,32
0,82
100.000,00
100.000,00
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
17.833.347,91 17.833.347,91
0,00
0,00
780.707,16
628.366,84
152.340,32
24,24
628.366,84
87.605,04
540.761,80
617,27
-628.366,84
0,00
0,00
780.707,16
540.761,80
239.945,36
44,37

Der Eigenbetrieb ist nach § 12 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital
des Eigenbetriebs. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung sollte bei mindestens 30 % bis 40 % liegen, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss.
Beim Eigenbetrieb BVVL ergibt sich zum 31.12.2015 eine Eigenkapitalquote von
36,31 % (Vj. 34,04 %).

B

Empfangene Ertragszuschüsse

Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten bilanziert. Dem Jahresabschluss 2015 ist ein Nachweis der Ertragszuschüsse für die Betriebszweige
ÖPNV, Parkhaus, Hallenbad und Terrassenbad beigefügt.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 16 von 27

Zum

31.12.2015

waren

an

empfangenen

Ertragszuschüsse

insgesamt

360.480,00 EUR (Vj. 392.212,00 EUR) passiviert.

C

Rückstellungen (§ 249 HGB)

Zum 31.12.2015 sind Rückstellungen in Höhe von insgesamt 155.081,22 EUR (Vj.
418.895,36 EUR) passiviert. Diese betreffen mit 42.200,00 EUR die Steuerrückstellungen und mit 112.881,22 EUR die sonstigen Rückstellungen. Der Rückgang der
Rückstellungen resultiert aus dem Verbrauch, der in den Vorjahren gebildeten Körperschaftssteuerrückstellungen in 2015.
Die Steuerrückstellungen betreffen in 2015 ausschließlich den Bereich Versorgung
und Verkehr und beinhalten die erwarteten Körperschaftssteuern für 2015.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 77.926,22 EUR den Bereich Versorgung
und Verkehr und mit 34.955,00 EUR den Bereich Bäder. Es wurden Rückstellungen
gebildet für:


ausstehende Rechnungen



die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen



die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses



Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova



Leistungen aus Vorruhestandsregelungen (Altersteilzeit)



LOB Prämien



geleistete Überstunden der Beschäftigten



übertragenen Resturlaub der Beschäftigten

Kapitalertragssteuer-Rückerstattungen badenova
Für den auf die Beteiligung der Stadt Lahr entfallenden Anteil der bei der badenova
AG & CO. KG einbehaltenen und auf Seiten der Stadt Lahr anrechenbaren Kapitalertragsteuern (inkl. Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag) ist zum 31.12.2015
eine Rückstellung in Höhe von 65.816,22 EUR (Vj. 43.565,36 EUR) passiviert.

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Altersteilzeit im Blockmodell
Zum 31.12.2014 befand sich ein Mitarbeiter des Bereichs Bäder in Altersteilzeit. Diese endete zum 31.03.2015. Zum 31.12.2015 ist damit keine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfasst (Vj. 3.176,00 EUR).

Urlaubsrückstellung
Die Urlaubsrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich des anteiligen Weihnachts- und Urlaubsgeldes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie weiterer lohnabhängiger
Nebenkosten gebildet. Der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres wird durch die Zahl der regulären Arbeitstage dividiert und mit
der Zahl der offenen Urlaubstage vervielfältigt. Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen.
Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2015 auf 12.890,00 EUR.

Überstundenrückstellung
Die Überstundenrückstellung betrifft den Bereich Bäder und wird analog der Urlaubsrückstellung gebildet. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die
Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und eine durchschnittliche Zahl der
Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt.
Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2015 auf 11.700,00 EUR.

Die Rückstellungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Grundsätzen
gebildet und die Entwicklung der Rückstellungen wurde im Lagebericht erläutert.

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Seite 18 von 27

D

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2015 insgesamt 32.286.381,28 EUR
(Vj. 32.111.033,73 EUR).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2015
auf 30.511,53 EUR (Vj. 17.218,22 EUR).

Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Verbindlichkeiten gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht betragen zum 31.12.2015 insgesamt 42.741,11 EUR (Vj. 50.646,07 EUR).

Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind zum 31.12.2015 mit insgesamt
32.212.606,02 EUR (Vj. 32.042.618,36 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen gemeindliche Darlehen in Höhe von 27.725.135,44 EUR und Kassenkredite in
Höhe von 4.318.540,80 EUR (Vj. 4.309.448,43 EUR).
Das Gemeindedarlehen ist dem Bereich Versorgung und Verkehr zugeordnet und
wurde wie im Wirtschaftsplan veranschlagt, im Jahr 2015 mit 5,0 % p.a. (Vj. 5,0 %)
verzinst. Eine Tilgung ist nicht erfolgt.
Die Kassenkredite zum 31.12.2015 betreffen mit 1.408.318,17 EUR den Bereich Bäder und mit 2.910.222,63 EUR den Bereich Versorgung und Verkehr. Die Verzinsung
beträgt wie im Vorjahr 4,0 % p.a. (Vj. 4,5 %).
Da das gemeindliche Darlehen eine wesentliche Position unter den gesamten
Verbindlichkeiten des Eigenbetriebs einnimmt und eine feste Verzinsung der
Verbindlichkeit vorgesehen ist, empfehlen wir weiterhin eine geeignete vertragliche Grundlage zu schaffen, mit welcher Laufzeit, Verzinsung und ggf. Tilgung
geregelt sind.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 19 von 27

Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2015 auf 522,62 EUR
(Vj. 551,08 EUR).

E

Rechnungsabgrenzungsposten

Für noch nicht in Anspruch genommene Guthaben aus Punkte- bzw. Wertkarten
wurde zum 31.12.2015 ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von
19.624,57 EUR (Vj. 15.583,70 EUR) gebildet.

3.

Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB und Anhang

Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende
quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten.
Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten
und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der
Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein.
Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen.

Der Lagebericht wurde erstellt und die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten.
Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in
§§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 20 von 27

4.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) 2015

Erfolgsübersicht
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Materialaufwand
Löhne und Gehälter
Aufwendungen für Altersversorgung
Abschreibungen
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
Aufwendungen insgesamt
Betriebserträge
a) Umsatzerlöse
b) Sonstige Erträge
Betriebserträge insgesamt
Betriebsergebnis
Finanzerträge
Steuern vom Einkommen u. v. Ertrag
Unternehmensergebnis

Betrag
Beteiligung Beteiligung
ÖPNV
insgesamt
EWM
badenova
EUR
EUR
EUR
EUR
1.617.207,27
1.272.271,89
414.032,19
117.363,73
268.131,56
24.761,00
1.615.769,77 1.323.550,99
196.326,48
2.652,41
292.704,07
20.716,46
6.650,00
50.566,66
4.327.861,00 1.344.267,45
202.976,48 1.347.599,55
1.149.391,72
52.301,37
1.201.693,09
0,00
-3.126.167,91 -1.344.267,45
4.460.192,27 3.738.090,41
553.317,20
553.317,20
780.707,16 1.840.505,76

0,00
-202.976,48
722.072,57
519.096,09

718.390,71
1.992,77
720.383,48
-627.216,07

-627.216,07

Parkhaus

Sparte VVL Terrassenbad Hallenbad Sparte Bäder

EUR
EUR
5.080,34 1.277.352,23
0,00
0,00
35.900,00
60.661,00
24.184,80 1.544.062,27
2.108,38
2.108,38
28.810,21
106.743,33
96.083,73 2.990.927,21
0,00
16.276,00
734.666,71
19.889,65
21.882,42
36.165,65
756.549,13
-59.918,08 -2.234.378,08
4.460.162,98
553.317,20
-59.918,08 1.672.467,70

EUR
162.776,99
199.204,12
56.186,96
121.499,98
29.878,13
246,46
67.385,46
637.178,10

EUR
EUR
177.078,05
339.855,04
214.828,07
414.032,19
61.176,77
117.363,73
85.970,58
207.470,56
41.829,37
71.707,50
297,57
544,03
118.575,28
185.960,74
699.755,69 1.336.933,79

220.560,99
20.728,50
241.289,49
-395.888,61
29,29

194.164,02
9.690,45
203.854,47
-495.901,22

414.725,01
30.418,95
445.143,96
-891.789,83
29,29

-395.859,32

-495.901,22

-891.760,54

Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von 1.149.391,72 EUR haben sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 7,9 % erhöht.
Die Umsätze aus dem Bereich Versorgung und Verkehr belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2015 auf 734.666,71 EUR (Vj. 719.017,80 EUR) und beinhalten im Wesentlichen
Fahrgeldeinnahmen aus dem Stadtbusverkehr. Die Umsätze aus dem Bereich Bäder
belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2015 auf 414.725,01 EUR (Vj. 346.502,02 EUR) und
beinhalten im Wesentlichen Eintrittsentgelte für das Terrassenbad und das Hallenbad.
Die Zunahme der Umsatzerlöse in 2015 ist vor allem auf die gestiegenen Eintrittsentgelte des Terrassenbads zurückzuführen, die sich im Vorjahr witterungsbedingt
auf niedrigem Niveau befanden.

Materialaufwand
Der Materialaufwand beträgt in 2015 insgesamt 1.617.207,27 EUR
(Vj. 1.759.109,36 EUR) und setzt sich aus Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe des Bereichs Bäder in Höhe von 339.855,04 EUR und des Bereichs Versorgung und Verkehr in Höhe von 19552,79 EUR, sowie aus Aufwendungen für bezogene Leistungen des Bereichs Versorgung und Verkehr in Höhe von
1.257.799,44 EUR zusammen.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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Personalaufwand
Der Personalaufwand betrifft mit insgesamt 531.395,92 EUR (VJ. 488.935,50 EUR)
ausschließlich den Bereich Bäder.

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 292.704,07 EUR (Vj.
255.583,15 EUR). Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten in Höhe von 168.500,00 EUR erfasst.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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Beteiligungserträge
Die Beteiligungserträge belaufen sich im Wirtschaftsjahr 2015 insgesamt auf
4.249.994,98 EUR (Vj. 4.262.456,71 EUR) und beinhalten die Erträge aus der Beteiligung an der EWM AG & Co. KG in Höhe von 3.527.922,41 EUR und an der badenova AG & Co. KG in Höhe von 722.072,57 EUR.

Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss in Höhe von 780.707,16 EUR soll an den Haushalt der Gemeinde abgeführt werden.

Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebs- und Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt.
Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben.
Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert.

5.

Vermögens- und Finanzlage

Bilanz 2015
Verm ögen

Kapital

Euro

0,00

0,00

Stammkapital

100.000,00

0,19

3.356.378,00

6,51

Rücklagen

17.833.347,91

34,60

Finanzanlagen

43.485.851,01

84,38

Gew inn

Anlagevermögen

46.842.229,01

90,89

Eigenkapital

immaterielles AV
Sachanlagen

Vorräte
kf. Forderungen
Flüssige Mittel
Umlaufvermögen

Euro

%

780.707,16

1,51

18.714.055,07

36,31

2.380,26

0,00

Empfangene Ertragszuschüsse

4.689.762,87

9,10

lf. Verbindlichkeiten

27.725.135,44

53,80

1.250,00

0,00

lf. Fremdkapital

27.725.135,44

53,80

4.693.393,13

9,11

kf. Rückstellungen

155.081,22

0,30

kf. Verbindlichkeiten

4.561.245,84

8,85

kf. Fremdkapital

4.716.327,06

9,15

Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen

%

51.535.622,14

100,00

Gesamtkapital

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

360.480,00

19.624,57

0,04

51.535.622,14

100,00

Seite 23 von 27

5.1

Goldene Finanzierungsregel

Das Anlagevermögen stellt in jedem Betrieb langfristig gebundenes Vermögen dar.
Es ist demzufolge auch durch langfristiges Kapital zu finanzieren („Goldene Bilanzregel“). Hierdurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Krise keine Anlagegüter
veräußert werden müssen, um Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen.
Goldene Finanzierungsregel =
(Deckungsgrad II)

Deckungsgrad II

EK + lfr. FK (inkl. Ertragszuschüsse)
Anlagevermögen
2011

2012

2013

2014

2015

99 %

100 %

98 %

99%

100%

Das Anlagevermögen ist vollständig mit langfristigem Kapital finanziert.

5.2

Liquidität 3. Grades

Die Liquidität 3. Grades gibt das Verhältnis des Umlaufvermögens zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens an. Ist die Liquidität 3. Grades kleiner als
100 %, dann wird ein Teil der kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch das Umlaufvermögen („Liquide Mittel“ im weiteren Sinne) gedeckt.
Liquidität 3. Grades =

Liquidität 3. Grades

Umlaufvermögen
kfr. FK

2011

2012

2013

2014

2015

91 %

99 %

81 %

92%

99%

Im Wirtschaftsjahr 2015 beträgt das Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr.
Fremdkapital) somit -22.933,93 EUR und ist damit negativ. Dies beruht vor allem auf
den hohen kurzfristigen Kassenkrediten.
Im Vergleich zu den Vorjahren (2013: -1.070.255,84 EUR, 2014: -401.620,12 EUR)
konnte der Wert jedoch erheblich verbessert werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

Seite 24 von 27

VI. Zusammenfassung
Der Gemeinderat hat am 14.12.2009 beschlossen, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb
der Stadt Lahr“ sowie „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Hierfür wurde die Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Versorgung
und Verkehr Lahr“ geändert. Seit 01.01.2010 führt der Eigenbetrieb die Bezeichnung
„Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL).
31.12.2013

31.12.2014

EUR

Jahresergebnis Beteiligung EWM
Jahresergebnis Beteiligung badenova
Jahresergebnis ÖPNV
Jahresergebnis Parkhaus
Ergebnis Betriebssparte Versorgung und Verkehr
Jahresergebnis Terrassenbad
Jahresergebnis Hallenbad
Ergebnis Betriebssparte Bäder
Ergebnis Eigenbetrieb BVVL

EUR

31.12.2015
EUR

1.272.692,69 1.786.765,64 1.840.505,76
523.267,90
532.957,82
519.096,09
-627.971,60
-620.338,59
-627.216,07
-75.164,08
-86.660,14
-59.918,08
1.092.824,91 1.612.724,73 1.672.467,70
-451.892,28
-508.288,01
-395.859,32
-553.327,59
-563.674,92
-495.901,22
-1.005.219,87 -1.071.962,93
-891.760,54
87.605,04
540.761,80
780.707,16

Der Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ schließt das Jahr 2015 mit
einem Jahresgewinn von 780.707,16 EUR (Vj. 540.761,80 EUR) ab.
Das Jahresergebnis des Eigenbetriebs BVVL hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
239.945,36 EUR erhöht, was insbesondere auf das um 180.202,39 EUR (44 %) verbesserte Ergebnis der Betriebssparte Bäder zurückzuführen ist.
Der Jahresverlust der Betriebssparte Bäder in Höhe von 891.760,54 EUR wird handelsrechtlich mit den Gewinnen der Betriebssparte Versorgung- und Verkehr in Höhe
von 1.672.467,70 EUR verrechnet. Somit ist ein Verlustausgleich durch Erträge aus
Beteiligungen außerhalb des städtischen Haushalts möglich. Dennoch ist auch weiterhin darauf zu achten, durch eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung die
Verluste des Bäderbetriebs möglichst gering zu halten.

VII.

Bestätigungsvermerk

Aus Sicht des RPA kann der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ (BVVL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt werden.

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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VIII. Beschlussvorschlag
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von
51.535.622,14 EUR und einem Jahresgewinn von 780.707,16 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn 2015 in Höhe von 780.707,16 EUR wird an den Haushalt der
Gemeinde abgeführt.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben.

Lahr, den 22.12.2016

Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

gez.
Christian Zanger

Eigenbetrieb BVVL – Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 -

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Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO-

Angaben zu den Beschlüssen über

1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2015
2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts

1 Feststellung des Jahresabschlusses
1.1. Bilanzsumme

Euro
51.535.622,14

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen

46.842.229,01
4.693.393,13

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
- die Rechnungsabgrenzungsposten

18.714.055,07
360.480,00
155.081,22
32.286.381,28
19.624,57

1.2 Jahresgewinn 2015

780.707,16

1.2.1 Summe der Erträge

5.661.885,36

1.2.2 Summe der Aufwendungen

4.881.178,20

2 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts
2.1. bei einem Jahresgewinn
a) zur Tilgung des Verlustvortrages
b) zur Einstellung in die Rücklagen
c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde
d) auf neue Rechnung vorzutragen

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