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Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 20.02.2013 Az.:

Drucksache Nr.: 53/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.03.2013

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

08.04.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012

Beschlussvorschlag:

1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt.
2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne
von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2012 im
-

Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von € 2.378.800,-Vermögenshaushalt mit Einnahmen von € 4.672.300,-Vermögenshaushalt mit Ausgaben von € 7.632.510,--

entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b.

Anlage(n):
Aufstellung der Haushaltsreste 2012 -Anlage 1
Erläuterung der Haushaltsreste 2012 -Anlage 2
Darstellung der Haushaltsausgabereste 2012 -Vermögenshaushalt -Anlage 3

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag:

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 53/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren
Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert.
Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Auch für das Rechnungsjahr 2012 werden für den Verwaltungshaushalt wieder einige Haushaltsstellen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung
der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen
Haushaltsreste gebildet werden sollten.
Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (z.B. Zuweisungen und
Zuschüsse für Investitionen, Beiträge) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden.
Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des
Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden
können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung
beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab
einem Betrag von € 10.000,-- erläutert.
Für die im Jahr 2012 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den
vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der
Maßnahmen zu bilden. In der Haushaltssatzung 2012 ist die Kreditermächtigung
mit € 2.000.000,-- festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2011 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von € 2.000.000,- hat sich die
Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2012 auf € 4.000.000,-- belaufen.
Im Jahr 2012 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.850.000,-- erfolgt. Diese
wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2011
(€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2012
(€ 2.000.000,--) noch in voller Höhe zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2012 in Höhe von
€ 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2013 zu übertragen.

Drucksache 53/2013

Seite - 3 -

Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 und 2001 sind in Euro umgerechnet.
Jahr

Volumen
VerwHH (*)

Ausgabereste

Volumen
VermHH (*)

Einnahmereste

Ausgabereste

2000

70.447.327

1.080.001

13.104.099

2.300.813

3.838.805

2001

70.609.056

1.557.344

9.617.677

2.249.684

3.448.561

2002

72.827.597

1.066.000

10.167.914

3.259.000

4.146.200

2003

66.172.676

1.177.600

17.328.109

2.795.700

2.759.600

2004

70.400.211

1.300.700

13.964.407

2.963.000

1.899.200

2005

77.211.879

2.310.100

20.394.311

1.345.000

2.784.600

2006

79.163.901

1.681.000

16.279.546

819.600

3.617.400

2007

80.555.958

2.144.900

15.345.244

3.714.000

4.073.800

2008

78.682.730

1.298.000

15.124.938

3.340.200

4.818.650

2009

80.025.237

1.505.350

19.099.220

5.822.000

8.769.800

2010

83.284.702

1.836.200

16.922.233

6.573.550

7.751.650

2011

85.482.940

2.041.450

13.582.146

5.140.150

5.253.450

2012

94.035.000

2.378.800

13.312.000

4.672.300

7.632.510

(*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt
Jahre 2000 - 2011 Rechnungsergebnisse, Jahr 2012 vorläufiges Rechnungsergebnis

Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 143 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 138) vorgeschlagen. Die im Vorjahresvergleich wiederum hohe
Anzahl an Ausgaberesten ist u.a. auch auf viele beantragte Haushaltsreste im Zusammenhang mit noch ausstehenden Schlussabrechnungen für Energiekosten und
damit korrespondierender Nachzahlungen zurückzuführen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen für die Verwaltungsgebäude (z.B.
Rathaus 1 und 2) sowie für die Schule Langenwinkel und die Turnhalle Mietersheim
stellen dabei mit einem Gesamtbetrag von € 473.250,-- (rd. 19,9 %) die betragsmäßig größten Einzelpositionen dar (Anlage 1a, OZ 23 mit € 132.950,--, OZ 46 mit €
156.400,-- und OZ 49 mit € 183.900,--).
Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 84 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 74)
zur Übertragung in das Jahr 2013 an. Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf die Neubaumaßnahme der Kindertagesstätte am Urteilsplatz
(Rappenareal) mit € 1.068.150,-- (Anlage 1b, OZ 44), auf den (fortzuführenden)
Erwerb von Grundstücken für die Landesgartenschau 2018 mit € 1.017.800,-- (Anlage 1b, OZ 58) sowie auf die Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt (Zuweisungen
und Zuschüsse an übrige Bereiche) mit € 714.200,-- (Anlage 1b, OZ 65). Diese drei
Positionen summieren sich auf einen Gesamtbetrag von € 2.800.150,-- (rd. 36,7 %).

Drucksache 53/2013

Seite - 4 -

Die für das Jahr 2012 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im
Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark
bemerkbar bzw. wirken nach.
Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün) ist die Bildung
von Haushaltsausgaberesten in Höhe von nahezu 5,0 Mio. € vorgesehen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Fortsetzung verschiedener
Grunderwerbe in Höhe von über 1,8 Mio. € vorgeschlagen (u.a. Grunderwerb Landesgartenschau 2018, allgemeiner Grunderwerb).
Auf die zusammenfassende Darstellung der Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt 2012 wird verwiesen (Anlage 3).

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Guido Schöneboom

Markus Wurth