Beschlussvorlage (Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012)
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
8. April 2013
8. April 2013
Beschlussvorlage Amt: 201 Wurth Datum: 20.02.2013 Az.: Drucksache Nr.: 53/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.03.2013 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 08.04.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2012 Beschlussvorschlag: 1. Die unter Anlage 1a aufgeführten Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes werden für übertragbar erklärt. 2. Der Gemeinderat beschließt die Bildung von Haushaltsresten im Sinne von §§ 19 bzw. 41 GemHVO für das Haushaltsjahr 2012 im - Verwaltungshaushalt mit Ausgaben von € 2.378.800,-Vermögenshaushalt mit Einnahmen von € 4.672.300,-Vermögenshaushalt mit Ausgaben von € 7.632.510,-- entsprechend den beigefügten Aufstellungen 1a und 1b. Anlage(n): Aufstellung der Haushaltsreste 2012 -Anlage 1 Erläuterung der Haushaltsreste 2012 -Anlage 2 Darstellung der Haushaltsausgabereste 2012 -Vermögenshaushalt -Anlage 3 BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 53/2013 Seite - 2 - Begründung: Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sieht in § 19 vor, dass die Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar bleiben, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ebenso können im Verwaltungshaushalt Ausgabeansätze für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Die Ausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar. Auch für das Rechnungsjahr 2012 werden für den Verwaltungshaushalt wieder einige Haushaltsstellen vorgeschlagen, die bisher mit keinem Übertragbarkeitsvermerk versehen waren, bei denen jedoch im Hinblick auf eine sparsame Führung der Haushaltswirtschaft und die Abwicklung eingegangener Verpflichtungen Haushaltsreste gebildet werden sollten. Nach § 41 Abs. 2 GemHVO können Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt für Einnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO (z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen, Beiträge) und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden. Die Bildung von Haushaltsresten wird dem Gemeinderat jeweils zu Beginn des Jahres vorgeschlagen, damit die begonnenen Maßnahmen fortgeführt werden können und die Übertragbarkeit nicht erst mit der Feststellung der Jahresrechnung beschlossen werden muss. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt und zu einem reibungslosen Ablauf geführt. Die vorgeschlagenen Haushaltsreste sind ab einem Betrag von € 10.000,-- erläutert. Für die im Jahr 2012 nicht abgeflossenen Investitionsmittel mussten auch die veranschlagten Darlehen nicht aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den vorgesehenen ausgabeseitigen Mittelübertragungen wird es erforderlich, auch einen Haushaltsrest auf der Einnahmenseite für die notwendige Finanzierung der Maßnahmen zu bilden. In der Haushaltssatzung 2012 ist die Kreditermächtigung mit € 2.000.000,-- festgesetzt. Unter Berücksichtigung der aus dem Rechnungsjahr 2011 übertragenen Kreditermächtigung in Höhe von € 2.000.000,- hat sich die Gesamtkreditermächtigung für das Jahr 2012 auf € 4.000.000,-- belaufen. Im Jahr 2012 ist eine Kreditneuaufnahme in Höhe von € 1.850.000,-- erfolgt. Diese wird in voller Höhe auf die übertragene Kreditermächtigung aus dem Jahr 2011 (€ 2.000.000,--) angerechnet, so dass die Kreditermächtigung des Jahres 2012 (€ 2.000.000,--) noch in voller Höhe zur Verfügung steht. Die Verwaltung schlägt vor, die Kreditermächtigung des Jahres 2012 in Höhe von € 2.000.000,-- per Haushaltseinnahmerest in das Jahr 2013 zu übertragen. Drucksache 53/2013 Seite - 3 - Aus der nachstehenden Darstellung kann die Entwicklung der Haushaltsreste ersehen werden. Die Angaben für die Jahre 2000 und 2001 sind in Euro umgerechnet. Jahr Volumen VerwHH (*) Ausgabereste Volumen VermHH (*) Einnahmereste Ausgabereste 2000 70.447.327 1.080.001 13.104.099 2.300.813 3.838.805 2001 70.609.056 1.557.344 9.617.677 2.249.684 3.448.561 2002 72.827.597 1.066.000 10.167.914 3.259.000 4.146.200 2003 66.172.676 1.177.600 17.328.109 2.795.700 2.759.600 2004 70.400.211 1.300.700 13.964.407 2.963.000 1.899.200 2005 77.211.879 2.310.100 20.394.311 1.345.000 2.784.600 2006 79.163.901 1.681.000 16.279.546 819.600 3.617.400 2007 80.555.958 2.144.900 15.345.244 3.714.000 4.073.800 2008 78.682.730 1.298.000 15.124.938 3.340.200 4.818.650 2009 80.025.237 1.505.350 19.099.220 5.822.000 8.769.800 2010 83.284.702 1.836.200 16.922.233 6.573.550 7.751.650 2011 85.482.940 2.041.450 13.582.146 5.140.150 5.253.450 2012 94.035.000 2.378.800 13.312.000 4.672.300 7.632.510 (*) VerwHH = Verwaltungshaushalt, VermHH = Vermögenshaushalt Jahre 2000 - 2011 Rechnungsergebnisse, Jahr 2012 vorläufiges Rechnungsergebnis Für den Verwaltungshaushalt wird die Bildung von insgesamt 143 Haushaltsausgaberesten (im Vorjahr 138) vorgeschlagen. Die im Vorjahresvergleich wiederum hohe Anzahl an Ausgaberesten ist u.a. auch auf viele beantragte Haushaltsreste im Zusammenhang mit noch ausstehenden Schlussabrechnungen für Energiekosten und damit korrespondierender Nachzahlungen zurückzuführen. Die vorgesehenen Haushaltsreste für Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen für die Verwaltungsgebäude (z.B. Rathaus 1 und 2) sowie für die Schule Langenwinkel und die Turnhalle Mietersheim stellen dabei mit einem Gesamtbetrag von € 473.250,-- (rd. 19,9 %) die betragsmäßig größten Einzelpositionen dar (Anlage 1a, OZ 23 mit € 132.950,--, OZ 46 mit € 156.400,-- und OZ 49 mit € 183.900,--). Im Vermögenshaushalt stehen insgesamt 84 Haushaltsausgabereste (im Vorjahr 74) zur Übertragung in das Jahr 2013 an. Hiervon entfallen die drei betragsmäßig größten Ausgabereste auf die Neubaumaßnahme der Kindertagesstätte am Urteilsplatz (Rappenareal) mit € 1.068.150,-- (Anlage 1b, OZ 44), auf den (fortzuführenden) Erwerb von Grundstücken für die Landesgartenschau 2018 mit € 1.017.800,-- (Anlage 1b, OZ 58) sowie auf die Sanierungsmaßnahme Nördliche Altstadt (Zuweisungen und Zuschüsse an übrige Bereiche) mit € 714.200,-- (Anlage 1b, OZ 65). Diese drei Positionen summieren sich auf einen Gesamtbetrag von € 2.800.150,-- (rd. 36,7 %). Drucksache 53/2013 Seite - 4 - Die für das Jahr 2012 vorgeschlagenen Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes spiegeln insbesondere die hohe Anzahl der anhängigen bzw. fortzuführenden Investitionsvorhaben bzw. Baumaßnahmen wider. Auch machen sich die im Vorjahr bzw. in den Vorjahren in hohem Umfang gebildeten Haushaltsreste stark bemerkbar bzw. wirken nach. Für den Bereich der Baumaßnahmen (Hoch-, Tiefbau, Öffentl. Grün) ist die Bildung von Haushaltsausgaberesten in Höhe von nahezu 5,0 Mio. € vorgesehen. Im Weiteren wird die Bildung von Haushaltsausgaberesten für die Fortsetzung verschiedener Grunderwerbe in Höhe von über 1,8 Mio. € vorgeschlagen (u.a. Grunderwerb Landesgartenschau 2018, allgemeiner Grunderwerb). Auf die zusammenfassende Darstellung der Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt 2012 wird verwiesen (Anlage 3). Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Guido Schöneboom Markus Wurth