Beschlussvorlage (Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs Aktiengesellschaft; Änderung der Satzung, Beschluss…
Sitzung: Gemeinderat (4. Sitzung)
8. April 2013
Beschlussvorlage (Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs Aktiengesellschaft; Änderung der Satzung, Beschluss…
Beschlussvorlage (Bericht des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft)
Beschlussvorlage (Synopse Satzung EWM Verwaltungs-AG)
8. April 2013
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Beschlussvorlage (Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs Aktiengesellschaft; Änderung der Satzung, Beschluss…
Beschlussvorlage (Synopse Satzung EWM Verwaltungs-AG)Beschlussvorlage (Bericht des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft)
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 28.01.2013 Az.: 922.5238 Drucksache Nr.: 35/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.03.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 08.04.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (ewo) an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs Aktiengesellschaft; Änderung der Satzung, Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals mit gleichzeitigem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 III AktG Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Änderung der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft (Anlage 1) zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Grundkapitals von 100.000 € auf 112.047 € zu. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat zu, dass das Bezugsrecht der Altaktionäre gem. § 186 Absatz 3 Aktiengesetz durch Hauptversammlungsbeschluss ausgeschlossen wird und die neuen Aktien an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG mit Sitz in Achern ausgegeben werden. 3. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Hauptversammlung der Änderung der Satzung, der Erhöhung des Grundkapitals und dem Beschluss über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe der neuen Aktien an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG zuzustimmen. Anlage(n): Synopse Satzung EWM Verwaltungs-AG Bericht des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 35/2013 Seite - 2 - Begründung: 1. Allgemeines Mit Beschlussvorlage Nr. 089/2012 hat der Gemeinderat am 15.10.2012 die Beteiligung der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG beschlossen. In diesem Zusammenhang waren sowohl der bestehende Gesellschaftsvertrag als auch die Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs-AG zu beschließen. Der Vorstand der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG hat nunmehr mitgeteilt, dass die Änderung der Satzung der Verwaltungs-AG, welche in der Sitzung am 02.12.2012 beschlossen werden sollte, aufgrund eines Formfehlers nicht vorgenommen werden konnte. Die Einladung zur Hauptversammlung sah nicht den ausdrücklichen Verzicht der Altaktionäre auf den Bezug von Aktien aus der Kapitalerhöhung vor. Dieser Formfehler soll nunmehr geheilt werden. Hierzu ist eine erneute Beschlussfassung des Gemeinderats erforderlich. 2. Änderungen 2.1. Zweck der vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Aufnahme der Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG in die Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft als weitere Gesellschafterin, nachdem sie durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG vom 06.12.2012 deren weitere Kommanditistin geworden ist. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Grundkapitals von 100.000,00 € auf 112.047,00 € bei Ausgabe der dadurch entstehenden neuen Aktien ausschließlich an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG wird erreicht, dass nicht nur die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG mit dem gleichen Prozentsatz als Aktionärin am Grundkapital der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft beteiligt ist wie als Kommanditistin am Festkapital der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG, sondern auch, dass die prozentual gleichen Beteiligungen der übrigen Gesellschafter an der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft einerseits und der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co.KG andererseits gewahrt bleiben. Die Ausgabe aller neuen Aktien an die Energiewerk Ortenau Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.KG als neuer Gesellschafterin ist nur möglich, wenn das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre gemäß § 186 Abs. 1 Aktiengesetz ausgeschlossen wird. Der Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt gemäß § 186 Abs. 3 Aktiengesetz im Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals und bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 hat der Vorstand der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungsaktiengesellschaft der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht über den Grund für den vollständigen Ausschluss des Bezugsrechts zugänglich zu machen und darin den vorgeschlagenen Ausgabebetrag zu begründen. Dieser Bericht ist als Anlage 2 beigefügt. … Drucksache 35/2013 Seite - 3 - 2.2. Durch die Kapitalerhöhung wird es voraussichtlich zu einer Neuverteilung der Aufsichtsratssitze kommen. Für die Großaktionäre (EnBW kommunale BeteiligungsGmbH, Stadt Lahr und Offenburger Stromholding) wird sich voraussichtlich die Anzahl der zu entsendenden, bzw. zu wählenden Aufsichtsräte von bisher je drei Sitzen auf künftig je zwei Sitze reduzieren. Das Vorschlagsrecht für die drei weiteren Aufsichtsratssitze haben gemäß der vorgeschlagenen geänderten Satzung die ewo Beteiligungsgesellschaft, die Mitarbeiter des E-Werks sowie die Kleinaktionäre. 2.3. In der Satzung der Verwaltungs-AG wird für bestimmte Beschlüsse im Aufsichtsrat ein Mehrheitserfordernis von 80% statt bisher 75% eingeführt. Damit bleiben für die Großaktionäre faktisch die Sperrminoritäten erhalten. Auf die als Anlage beigefügte Synopse wird verwiesen. Die oben genannten Beschlüsse sind keine Geschäfte laufender Verwaltung i.S.v. § 44 Abs. 2 GemO und fallen somit in die Zuständigkeit des Gemeinderats. Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer