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Beschlussvorlage (Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Entwurfs - Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD - Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB -…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Hauptvogel

Datum: 23.03.2017 Az.: -0691/Ha

Drucksache Nr.: 73/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.04.2017

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

15.05.2017

beschließend

öffentlich

Einstimmig

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Entwurfs
- Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD
- Offenlagebeschluss nach § 13a BauGB
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Bestandsplan dargestellten Bereich wird gemäß § 2 Abs.1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplans KLEINFELD-NORD, 3. Änderung beschlossen.
2. Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD wird
gebilligt.
3. Der Teilaufhebung des Bebauungsplans KLEINFELD-SÜD wird zugestimmt.
4. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
5. Auf der Grundlage des Entwurfs wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt (Offenlage).

Anlage(n):
- Bebauungsplan KLEINFELD-NORD von 1965
- Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD von 1972
- Bestandsplan mit Geltungsbereich
- Nutzungsplan, Gestaltungsplan, Ansicht
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begündung
- Schalltechnische Untersuchung
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 73/2017

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Begründung:
Das Plangebiet, bestehend aus vier Grundstücken, liegt zwischen Vogesenstraße und Rheintalbahn. Für die beiden nördlichen Grundstücke setzt der Bebauungsplan KLEINFELD-NORD
aus dem Jahre 1965 ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Auf dem nördlichen Grundstück
(Flrst.-Nr. 25634/12) wurde eine 8-geschossige Wohnbebauung errichtet. Auf dem zweiten
Grundstück wurde keine überbaubare Fläche ausgewiesen, da es als Tiefgaragenstandort für
die unmittelbar nördlich errichtete Wohnbebauung vorgesehen war (siehe Anlage 1). Die Tiefgarage wurde jedoch bei der Errichtung des Wohngebäudes dann auf dem gleichen Grundstück gebaut. Das Flurstück 25634/11 liegt seither brach.
Für die beiden südlichen Grundstücke setzt der Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD (siehe Anlage 2) aus dem Jahre 1972 eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Bundespost
fest. Das südliche Grundstück (Flrst.-Nr. 25634/10) wird zurzeit von der Telekom genutzt. Auf
dem mittleren Grundstück (Flrst.-Nr. 25634/16) hat sich im Jahr 2003 die Firma Zermet angesiedelt. Sie hat sich spezialisiert auf die Herstellung von Maschinenwerkzeugen aus Hartmetall
und Keramik sowie auf den Sonderwerkzeugbau für Großserien. Gegenüber der Stadt hat die
Firma Zermet nun einen dringenden Erweiterungswunsch geäußert. Die Produktion soll um
weitere Verfahrensschritte (Beschichtungstechnologie und Herstellung von Hochleistungswerkzeugen) erweitert werden. Um dies zu ermöglich soll das bislang 2- geschossige Bürogebäude um ein Geschoss erhöht werden und auf dem brach liegenden städtischen Grundstück
in direkter Nachbarschaft eine weitere Fertigungshalle gebaut werden. Für die Aufstockung hat
die Firma Zermet im Februar einen ELR-Antrag (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum)
gestellt. Mit der Aufstockung des Bürogebäudes würde die Firma gerne im Sommer 2017 beginnen. Der Neubau der Fertigungshalle soll erst nach der Landesgartenschau 2018 entstehen.
Aufgrund der oben beschriebenen planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplan
KLEINFELD-NORD ist auf dem brach liegenden Grundstück außer einer (nicht benötigten)
Tiefgarage keine andere bauliche Nutzung möglich. Auch die Aufstockung des Bürogebäudes
widerspricht der Festsetzung zur Geschossigkeit (max. 2 Geschosse) im Bebauungsplan
KLEINFELD-SÜD. Zur Anpassung der Festsetzungen an den tatsächlichen Gebietscharakter
und aufgrund des Erweiterungswunsches der Firma Zermet wird eine Bebauungsplanänderung notwendig.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplan KLEINFELD-NORD, 3. Änderung umfasst nun die
vier Grundstücke und weist somit eine Größe von ca. 8.300 m² auf. In Anlehnung an den unmittelbar südlich angrenzenden Bebauungsplan KLEINFELD-SÜD, der den Geländestreifen
zwischen Rheintalbahn und Vogesenstraße als Mischgebiet festsetzte, soll auch für die vier
Grundstücke die Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet festgesetzt werden. Auch die
Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche durch lediglich eine Baugrenze im Abstand
von 5 m zur Vogesenstraße orientiert sich an den bestehenden Vorgaben für diesen Bereich.
Die Zahl der Vollgeschosse wird für die drei südlichen Grundstücke auf 3 Vollgeschosse erhöht und im Bereich der Wohnbebauung an den Bestand angepasst. Weitere Festsetzungen
zum Maß der baulichen Nutzung, die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, halten sich
mit 0,6 bzw. 1,2 an die Obergrenzen des § 17 Baunutzungsverordnung. Außerdem wird zwischen dem Wohnhochhaus mit dazugehörigem Parkdeck und der neu geplanten Fertigungshalle eine private Grünfläche festgesetzt. Sie dient dazu, den Versiegelungsanteil auf dem
Grundstück zu verringern und eine optische Trennung zur Wohnbebauung herzustellen.
Aufgrund der Lage an der Rheintalbahn ist das Thema Lärmschutz von Belang und es wurde
ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Die im Zuge der anstehenden Lärmsanierung der

Drucksache 73/2017

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Rheintalbahn geplante Lärmschutzwand wurde in den Berechnungen bereits berücksichtigt.
Die Beurteilungspegel durch den Schienenverkehr betragen an der Bebauung im Plangebiet
bis 77 dB(A) tags und bis 78 dB(A) nachts. Auf Grund der Überschreitung der Orientierungsund Schwellenwerte sind Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Schienenverkehrslärm erforderlich. Die Lärmpegelbereiche und somit die erforderlichen Schalldämm-Maße für die Außenbauteile sind im Bebauungsplan festgesetzt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 1998 ist das Plangebiet teils als Wohnbaufläche und
teils als Gemeinbedarfsfläche für Fernmeldegebäude dargestellt. Die vorliegende Planung
entwickelt sich somit nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan. Die Anpassung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß § 13a (2) Nr. 2 nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung.
Bei der Planänderung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach
§ 13a BauGB. Sie kann im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dadurch können
die frühzeitige Beteiligung sowie eine förmliche Umweltprüfung entfallen. Der Plan geht somit
direkt in die Offenlage.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan-Entwurf KLEINFELD-NORD, 3. Änderung zu
beschließen und den Aufstellungs- sowie den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.