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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung - Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Löhr

Datum: 19.06.2017 Az.: 0687/Lö

Drucksache Nr.: 148/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

28.06.2017

vorberatend

öffentlich

12 JaStimme(n) 1
NeinStimme(n) 1
Enthaltung(en)

Gemeinderat

10.07.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

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Betreff:

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung
- Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage
- Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

1.

Die Abwägung vom 19. Juni 2017 zu den während der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung wird beschlossen.

2.

Der Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung und die hierfür erlassenen örtlichen Bauvorschriften werden in den jeweils beigefügten Fassungen vom 19. Juni 2017 als Satzungen beschlossen.

Anlage(n):
- Abwägungsspiegel
- Bestands-, Nutzungsplan
- Planungsrechtliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften, Begründung
- Umweltbericht
- Prognose der Staub- und Geruchsemissionen und -immissionen
- Schalltechnische Untersuchung
- Satzungen
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 148/2017

Seite - 2 -

Drucksache 148/2017

Seite - 3 -

Begründung:
Der Gemeinderat fasste am 27. März 2017 für den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4.
Änderung und Erweiterung den Beschluss zur Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange. Wesentlicher Inhalt des Planes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau
einer Asphaltmischanlage und die Einrichtung eines Recyclingplatzes zu schaffen.
Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 10. April bis zum 18. Mai 2017.
Während der Frist gingen keine Stellungnahmen benachbarter Bürger und Firmen bei der Stadt
ein. Von den 43 angeschriebenen externen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gaben 6 Anregungen oder Hinweise ab. Diese sind gemeinsam mit den Stellungnahmen der Verwaltung und den jeweiligen Beschlussvorschlägen im beiliegenden Abwägungsspiegel tabellarisch
aufgeführt.
Gegenüber der Planfassung zur Offenlage gibt es eine wesentliche Änderung: Der bisher quer
über das Gelände verlaufende Graben soll nun nicht mehr verrohrt werden, sondern offen bleiben
und an den nördlichen Rand der Grundstücks verlegt werden. Da diese Maßnahme mit allen Beteiligten (Landratsamt, Eigentümer, Stadt) einvernehmlich vereinbart wurde, ist eine zweite (beschränkte) Offenlage nicht notwendig. Ansonsten ergeben sich aus den Stellungnahmen aus der
Offenlage lediglich redaktionelle Änderung bzw. Ergänzungen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung zu den vorgebrachten Anregungen sowie den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 4. Änderung und Erweiterung und die hierzu erlassenen
Örtlichen Bauvorschriften als Satzungen zu beschließen. Sie würden dann mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein
befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.