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Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung Chrysanthema)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Mundinger

Datum: 12.05.2017 Az.:

Drucksache Nr.: 126/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.05.2017

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung der Entgeltordnung Chrysanthema

Beschlussvorschlag:

Der als Anlage beigefügten Neufassung der Entgeltordnung Chrysanthema wird zugestimmt.

Anlage(n):
Neufassung Entgeltordnung Chrysanthema

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 126/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Die letzte Anpassung der Entgeltordnung Chrysanthema war 2012. Mit der aktuellen Erhöhung
der Entgelte wurde eine Anpassung an die marktüblichen Entgelte vergleichbarer Veranstaltungen anderer Kommunen vorgenommen. Betroffen von der Erhöhung sind
1.
2.

die festen, kommerziellen Stände, die für die Dauer der Chrysanthema auf dem Marktund Rathausplatz stehen sowie
die wechselnden, kommerziellen Stände, die tageweise auf dem Marktplatz stehen.

Ausgenommen von der Entgelterhöhung sind sowohl Blumenhändler und Kunsthandwerker,
die einen wichtigen Bestandteil in der Gesamtkonzeption der Chrysanthema darstellen sowie
Verkaufsstände von Vereinen/Kindergärten/Schulen, die durch den Verkauf von Kaffee und
Kuchen die Vereinskassen aufbessern bzw. Geld für Ausflüge generieren.
Entgelterhöhung:
1.

Erhöhung der Entgelte für die festen, kommerziellen Stände

Bei den festen, kommerziellen Ständen soll die Unterteilung in Kleinstände (bis drei laufende
Meter) und normale bis große Stände (über drei laufende Meter) die unterschiedlichen Gewinnmarschen der Stände zukünftig berücksichtigen.
-

Entgelterhöhung der festen, kommerziellen Verkaufsstände mit mehr als drei laufende Meter um
einmalig 30 Prozent für die Jahre 2017 – 2021.
Gestaffelte Entgelterhöhung der festen, kommerziellen Verkaufsstände bis einschl. drei
laufende Meter um 30 Prozent im Jahr 2017, 20% im Jahr 2018 und 20% im Jahr 2019

-

2.

Erhöhung der Entgelte für die wechselnden, kommerziellen Stände

Erfahrungswerte bei den wechselnden Ständen auf dem Marktplatz haben gezeigt, dass der
Umsatz an Wochenenden und Feiertagen an den Verkaufsständen wesentlich höher liegt, als
an den Wochentagen von Montag bis Freitag. Eine gestaffelte Erhöhung der Entgelte, bezogen auf die Verkaufstage, soll zu einer fairen Lösung beitragen.
-

Entgelterhöhung um 30 % an Wochenenden und Feiertagen
Entgelterhöhung um 15% für den Verkauf von Montag bis Freitag

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Elmar Baum