Beschlussvorlage (Änderung der Entgeltordnung Chrysanthema)
29. Mai 2017
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Mundinger Datum: 12.05.2017 Az.: Drucksache Nr.: 126/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 29.05.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Änderung der Entgeltordnung Chrysanthema Beschlussvorschlag: Der als Anlage beigefügten Neufassung der Entgeltordnung Chrysanthema wird zugestimmt. Anlage(n): Neufassung Entgeltordnung Chrysanthema BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 126/2017 Seite - 2 - Begründung: Die letzte Anpassung der Entgeltordnung Chrysanthema war 2012. Mit der aktuellen Erhöhung der Entgelte wurde eine Anpassung an die marktüblichen Entgelte vergleichbarer Veranstaltungen anderer Kommunen vorgenommen. Betroffen von der Erhöhung sind 1. 2. die festen, kommerziellen Stände, die für die Dauer der Chrysanthema auf dem Marktund Rathausplatz stehen sowie die wechselnden, kommerziellen Stände, die tageweise auf dem Marktplatz stehen. Ausgenommen von der Entgelterhöhung sind sowohl Blumenhändler und Kunsthandwerker, die einen wichtigen Bestandteil in der Gesamtkonzeption der Chrysanthema darstellen sowie Verkaufsstände von Vereinen/Kindergärten/Schulen, die durch den Verkauf von Kaffee und Kuchen die Vereinskassen aufbessern bzw. Geld für Ausflüge generieren. Entgelterhöhung: 1. Erhöhung der Entgelte für die festen, kommerziellen Stände Bei den festen, kommerziellen Ständen soll die Unterteilung in Kleinstände (bis drei laufende Meter) und normale bis große Stände (über drei laufende Meter) die unterschiedlichen Gewinnmarschen der Stände zukünftig berücksichtigen. - Entgelterhöhung der festen, kommerziellen Verkaufsstände mit mehr als drei laufende Meter um einmalig 30 Prozent für die Jahre 2017 – 2021. Gestaffelte Entgelterhöhung der festen, kommerziellen Verkaufsstände bis einschl. drei laufende Meter um 30 Prozent im Jahr 2017, 20% im Jahr 2018 und 20% im Jahr 2019 - 2. Erhöhung der Entgelte für die wechselnden, kommerziellen Stände Erfahrungswerte bei den wechselnden Ständen auf dem Marktplatz haben gezeigt, dass der Umsatz an Wochenenden und Feiertagen an den Verkaufsständen wesentlich höher liegt, als an den Wochentagen von Montag bis Freitag. Eine gestaffelte Erhöhung der Entgelte, bezogen auf die Verkaufstage, soll zu einer fairen Lösung beitragen. - Entgelterhöhung um 30 % an Wochenenden und Feiertagen Entgelterhöhung um 15% für den Verkauf von Montag bis Freitag ____________________ Dr. Wolfgang G. Müller ____________________ Elmar Baum