Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Sitzung: Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport (5. Sitzung)
22. November 2017
Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Beschlussvorlage (Anlage 1 - Kindergartenbedarfsplanung 2017 - 2020)
Beschlussvorlage (Anlage 2 - Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren 2017/2018)
Beschlussvorlage (Anlage 3 - Bedarfsplanung Kindergarten mit weiteren Einrichtunge und Baugebieten)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Bedarfsplanung unter drei Jahren mit weiteren Gruppen und Baugebieten)
Beschlussvorlage (Anlage 5 - Übersicht vorhandene Betreuungsangebote August 2017)
22. November 2017
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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten)
Beschlussvorlage (Anlage 4 - Bedarfsplanung unter drei Jahren mit weiteren Gruppen und Baugebieten)Beschlussvorlage (Anlage 3 - Bedarfsplanung Kindergarten mit weiteren Einrichtunge und Baugebieten)Beschlussvorlage (Anlage 2 - Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren 2017/2018)Beschlussvorlage (Anlage 1 - Kindergartenbedarfsplanung 2017 - 2020)Beschlussvorlage (Anlage 5 - Übersicht vorhandene Betreuungsangebote August 2017)
Beschlussvorlage Amt: 50 Datum: 27.10.2017 Az.: 460.023 Drucksache Nr.: 279/2017 Rottenecker-Zerrer Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 22.11.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten Beschlussvorschlag: 1. Die rechnerische Bedarfsplanung für 1-6jährige Kinder, Stand August 2017, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln beauftragt, den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen für 1-6jährige Kinder weiter fortzusetzen. Anlage(n): Anlage 1 - Kindergartenbedarfsplanung 2017 - 2020 Anlage 2 - Bedarfsplanung Kinder unter drei Jahren 2017/2018 Anlage 3 - Bedarfsplanung Kindergarten mit weiteren Einrichtunge und Baugebieten Anlage 4 - Bedarfsplanung unter drei Jahren mit weiteren Gruppen und Baugebieten Anlage 5 - Übersicht vorhandene Betreuungsangebote August 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 279/2017 Seite - 2 - Begründung: In der Gemeinderats-Klausurtagung am 10.07.2015 wurde ausführlich über die Auswirkungen des Bevölkerungswachstums und den ansteigenden Mehrbedarf an Plätzen bei der Kindertagesbetreuung in Krippen und Kindergärten sowie die Auswirkungen auf den schulischen Bereich berichtet. Unter Einbeziehung des geplanten Wohnungsbaus wurden die zukünftigen Entwicklungen quantifiziert und der daraus resultierende Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Kitaplätze, Hortplätze und Klassenräume für Grundschüler aufgezeigt. Verschiedene Optionen für Umbau- und Neubaumaßnahmen wurden entsprechend dargestellt. Die Kindertagesstätte Bürgerpark (Kita +) wird derzeit als fünfgruppige Einrichtung gebaut und soll im Februar 2018 in Betrieb genommen werden. Die städtische Kindertagesstätte Kanadaring mit zwei Gruppen für Kinder von 3 bis 6 Jahren wird dann geschlossen. So entstehen 33 zusätzliche Kindergartenplätze und 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 24 weitere Kindergartenplätze sowie 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren werden im laufenden Kindergartenjahr durch Umbau/Erweiterung in den evangelischen Kindertageseinrichtungen Regenbogen sowie Springbrunnen (Mietersheim) realisiert. Im katholischen Kindergarten St. Elisabeth entstehen durch den Kauf von Containern und die Auslagerung einer Krippengruppe noch 10 zusätzliche Krippenplätze sowie 8 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Bereits beschlossen ist die Förderung des Neubaus der katholischen Kindertagesstätte St. Raphael neben der Martinskirche mit 10 zusätzlichen Krippenplätzen sowie die Eröffnung einer inklusiven Kindertagesstätte in der Kaiserstraße durch Reha-Südwest mit 30 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren, 10 Kleinkindplätzen und 6-8 Plätzen für Kinder mit Behinderungen. Weitere geplante Maßnahmen sind die Anmietung geeigneter Räumlichkeiten in der Geroldsecker Vorstadt. Abweichend von der bisherigen Beschlusslage, die die Anmietung von Räumlichkeiten für eine dreigruppige Kita vorsah, soll zur Bedarfsdeckung eine fünfgruppige Kindertageseinrichtung mit 75 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 Jahren und 20 Krippenplätzen sowie 40 Hortplätzen für Grundschüler und 7 Klassenräume für die Geroldsecker Schule errichtet und durch die Stadt angemietet werden. Durch die danach mögliche Herauslösung der Hortkinder aus der Kita Bottenbrunnenstraße können dort im Anschluss 10 Plätze für Kinder von 3 bis 6 Jahren entstehen. Außerdem soll ein Neubau für die Kindertagesstätte „Die Kleinen Strolche e.V“. zu einer Erweiterung um eine altersgemischte Gruppe für 5 Kinder im Alter von 2 Jahren sowie 12 Kinder im Alter von 3-6 Jahren führen. Quantitative Bedarfsberechnung Auch die im August 2017 erhobenen Kinderzahlen (s. Anlagen 1 und 2) bestätigen die in den Vorjahren gestellten Prognosen. Die Zahl der berücksichtigten Kinder mit Geburtsdatum 01.10.2011 bis 31.07.2017 (5,83 Jahrgänge) liegt um 116 Kinder höher als die vergleichbare Altersspanne im Jahr 2016. Die aktuelle Kindergarten-Bedarfsberechnung beruht auf der Erhebung aller Kinder mit Hauptwohnsitz in Lahr basierend auf 95% Inanspruchnahme für 3,83 Jahrgänge (z.B. Geburtsdaten 01.10.2011 bis 31.07.2015 für das Kindergartenjahr 2017/2018). Da 2018 ein besonders großer Jahrgang die Kitas verlässt, sinkt die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze 2018/2019 leicht. Da weiterhin geburtenstarke Jahrgänge aufzunehmen sind, steigt 2019/2020 die Zahl der fehlenden Kindergartenplätze wieder an. Der jüngste (Teil-)Jahrgang 01.10.2016 – 31.07.2017 umfasst 392 Kinder und wird als vollständiger Jahrgang ca. 500 Kinder umfassen. In den meisten Schulbezirken fehlen Kita-Plätze. In den Schulbezirken Geroldsecker Schule, Luisenschule, Johann-Peter-Hebel-Schule sowie in Hugsweier, Kuhbach, Langenwinkel und Mietersheim fehlen Kindergartenplätze in zweistelliger Höhe. Drucksache 279/2017 Seite - 3 - Zur Ermittlung des rechnerischen Betreuungsbedarfs von Kindern unter drei Jahren wurden 2,83 Jahrgänge (01.10.2014 - 31.07.2017) berücksichtigt. Ergänzend wurden drei durchschnittliche Jahrgangsgrößen, ermittelt aus den 4 jüngsten Kinderjahrgängen, mit einem angenommenen Betreuungsbedarf von 37% mit den vorhandenen sowie im Ausbau befindlichen Plätzen abgeglichen. Die Bedarfsdeckungsquote erreicht nach Inbetriebnahme der zusätzlichen Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2017/2018 aktuell 30,33%. Für zukünftige Wohnbebauung (Anlage 3 und 4) wurde 75% Zuzug und davon ein 1%-Anteil an Kindern pro Jahrgang angenommen und wie in der Bedarfsplanung üblich mit 95% (Kinder von 3-6 Jahren) bzw. 37% (Kinder unter drei Jahren) Bedarfsquote berücksichtigt. Bedarf für Einpendler insbesondere für Gewerbetreibende oder Beschäftigte der Stadtverwaltung sind in diesen Berechnungen in geringem Umfang (10 Plätze Ü3 und 5 Plätze U3 für Mitarbeiterkinder) berücksichtigt. Zusätzlicher Bedarf für Flüchtlingskinder ist nicht enthalten, da dieser aktuell nicht quantifiziert werden kann. Durch den anhaltenden Wohnungsbau entsteht bis in 10 Jahren gesamtstädtisch sukzessiv ein weiterer Mehrbedarf von ca. 96 Kindergartenplätzen und 30 Krippenplätzen. Nach Inbetriebnahme der nachfolgend aufgeführten Aus- und Neubauoptionen könnte die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren auf der Basis eines durchschnittlichen prognostizierten Jahrgangs von 526 Kindern bei 31,7% liegen. Vor dem Hintergrund der im vergangenen Jahr bundesweit um 3,5% angestiegenen Geburtenzahlen muss auch weiterhin mit großen Kinderjahrgängen in Lahr gerechnet werden. Bedarfsgerechte Angebote Die Auslastung der Kindertageseinrichtungen in Lahr ist überdurchschnittlich hoch und erreichte bereits im März 2017 mehr als 90%, was zu Platzmangel für Kinder führte, die erst im späten Frühjahr bzw. Frühsommer einen Platz in Anspruch nehmen wollten. Dennoch sind vor allem bei Kindern unter drei Jahren punktuell auch kurzfristig Plätze, meist für Ganztagsbetreuung, verfügbar. Eltern erwarten für diese Altersgruppe frühzeitig verbindliche Zusagen, halten sich selbst aber bis kurz vor der geplanten Aufnahme eine Verschiebung des Aufnahmetermins oder eine Absage des Platzes offen. Eltern erhalten über das Fachamt Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Kindergarten- oder Krippenplatz. Es wird eine zentrale Warteliste geführt. Familien fragen überwiegend Plätze im Wohnumfeld nach. Das Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“ ist nach wie vor ein Hauptkriterium für die Anmeldung. Daher bleibt die schulbezirksbezogene Bedarfsplanung weiterhin notwendig, obwohl mobile Familien auch Angebote in der gesamten Stadt, vorzugsweise in Einrichtungen mit vielfältigen Betreuungsformen in der Kernstadt, nachfragen und damit in Konkurrenz zu weniger mobilen Anwohnerfamilien treten. Betreuungszeiten, die nur in ganz geringem Maße ausgelastet sind, werden aus wirtschaftlichen Gründen und um die angespannte Personalsituation besser zu steuern, sukzessiv an die Hauptbedarfe der Familien angepasst. Öffnungszeitenkorridore von z.B. 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr, bei einer 9-stündigen Betreuungszeit der Kinder, sind sehr personalintensiv. Im Juni 2017 musste die Öffnungszeit der Kindertagesstätte Max-Planck-Straße wegen massivem Personalmangel bis zu den Sommerferien eingeschränkt werden. Solche Maßnahmen können trotz Springerpools der Stadt auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Um den anhaltenden Fachkräftebedarf zu decken, bildet die Stadt Lahr seit Jahren verstärkt eigenes Personal auch in Form der praxisintegrierten Ausbildung zu Erziehern aus. Festgestellt wird aktuell eine zunehmende Nachfrage nach Ganztagsbetreuung, was teilweise zur Verminderung der zur Verfügung stehenden Gesamtzahl von Plätzen in zeitgemisch- Drucksache 279/2017 Seite - 4 - ten Gruppen führt. Ab 11 Ganztagskindern wird beispielsweise die zulässige Gruppengröße automatisch auf 20 Plätze gedeckelt. Häufig verstehen Eltern nicht, dass in Einrichtungen mit vielfältigen Betreuungsformen nicht jeder Veränderungswunsch zeitnah umsetzbar ist. Für das gewünschte Betreuungsangebot müssen ggf. bestimmte räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllt sein, die auf der Basis der Betriebserlaubnis einzuhalten sind und nicht ohne weiteres angepasst werden können. Im Falle notwendiger Personalaufstockungen oder zusätzlichen Raumbedarfs haben solche Veränderungen erhebliche finanzielle Auswirkungen und können die verfügbare Platzzahl einschränken. Daher kann Wünschen nach Veränderung vorhandener Angebote nur entsprochen werden, wenn die Nachfrage deutlich über Einzelbedarfe hinausgeht. Sofern Haushaltsmittel oder Planstellen beantragt und besetzt werden müssen, sind entsprechende Vorlaufzeiten einzuplanen. Bei baulichen Maßnahmen treten regelmäßig Verzögerungen der Fertigstellung auf und auch die Fachkräftegewinnung gestaltet sich zunehmend schwieriger. Der Mangel an kurzfristig verfügbaren Kita-Plätzen in den unterschiedlichen Betreuungsformen blockiert zeitlichen oder örtlichen Wechselbedarf von Familien, der sich aufgrund des Arbeitsverhältnisses oder bei Umzug ergeben kann und führt regelmäßig zu Unzufriedenheit. Die Tagespflege soll als alternatives bzw. ergänzendes Angebot gestärkt werden. Auch einrichtungsergänzende Betreuung oder eine Kooperation mit Kitas in Randzeiten soll für Tagespflegepersonen attraktiver gestaltet werden. Daher zahlt die Stadt Lahr in den Jahren 2018 und 2019 einen pauschalen Zuschuss an Tagespflegepersonen entsprechend Betreuungsumfang und zeitlicher Lage der Betreuungsverhältnisse. Finanzielle Auswirkungen Infolge des Rechtsanspruchs auf einen bedarfsgerechten Platz in einer Kindertageseinrichtung ab 3 Jahren bzw. für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder bei qualifizierten Tagesmüttern/-vätern besteht bezüglich Lahrer Kindern weiterhin dringender Handlungsbedarf. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Günter Evermann Amtsleiter Karin Rottenecker-Zerrer Sachgebietsleitung