Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Halbjahresbericht zum 30.06.2017)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (10. Sitzung)
6. November 2017
6. November 2017
Beschlussvorlage Amt: BGL Förg Datum: 12.10.2017 Az.: 922.6034 Drucksache Nr.: 268/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 06.11.2017 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Halbjahresbericht zum 30.06.2017 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Informationen zum Geschäftsverlauf des Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das I. Halbjahr 2017 zur Kenntnis. Anlage(n): Bericht zum 30.06.2017 Gegenüberstellung und Übersicht zum 30.06.2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 268/2017 Seite - 2 - Begründung: Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr informiert gemäß § 8 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) den Haupt- und Personalausschuss, als zuständigen Betriebsausschuss, über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes. Der Wirtschaftsplan, als Planungsinstrument, setzt sich aus dem Erfolgsplan, der Finanzplanung, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht zusammen. Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der Vermögensplan enthält analog hierzu die voraussichtlichen vermögenswirksamen Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung). Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird, neben dem Jahresabschluss, auch ein Plan-Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans vorgelegt. Zwischen Erstellung des Wirtschaftsplans und dem Jahresabschluss liegen meist bis zu 18 Monate. Hier kommt das Berichtswesen zum Zug. Controlling als Bestandteil des Berichtswesens ist ein wichtiger Baustein bei der Steuerung und gibt Hinweise zur Verbesserung, unterstützt die Betriebsführung bei Entscheidungen, fasst das bisher Erreichte zusammen und zeigt Steuerungspotenzial auf. Der Betrieb wird stetig reflektiert und setzt damit Impulse für das Qualitätsmanagement. Alles in Allem hilfreich, um eine öffentliche Institution sorgfältig im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen (Steuermittel) zu führen. Auf die als Anlagen beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Herbert Schneider Betriebsleiter