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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Halbjahresbericht zum 30.06.2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Förg

Datum: 12.10.2017 Az.: 922.6034

Drucksache Nr.: 268/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

06.11.2017

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Halbjahresbericht zum 30.06.2017

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Informationen zum Geschäftsverlauf des Bau- und Gartenbetrieb Lahr für das I. Halbjahr 2017 zur Kenntnis.

Anlage(n):
Bericht zum 30.06.2017
Gegenüberstellung und Übersicht zum 30.06.2017

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 268/2017

Seite - 2 -

Begründung:
Der Bau- und Gartenbetrieb Lahr informiert gemäß § 8 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) den Haupt- und Personalausschuss, als
zuständigen Betriebsausschuss, über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes.
Der Wirtschaftsplan, als Planungsinstrument, setzt sich aus dem Erfolgsplan, der
Finanzplanung, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht zusammen. Der Erfolgsplan weist die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen im Wirtschaftsjahr aus. Der
Vermögensplan enthält analog hierzu die voraussichtlichen vermögenswirksamen Einnahmen (Mittelherkunft) und Ausgaben (Mittelverwendung).
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres wird, neben dem Jahresabschluss, auch ein
Plan-Ist-Vergleich des Wirtschaftsplans vorgelegt.
Zwischen Erstellung des Wirtschaftsplans und dem Jahresabschluss liegen meist bis zu
18 Monate. Hier kommt das Berichtswesen zum Zug. Controlling als Bestandteil des
Berichtswesens ist ein wichtiger Baustein bei der Steuerung und gibt Hinweise zur Verbesserung, unterstützt die Betriebsführung bei Entscheidungen, fasst das bisher
Erreichte zusammen und zeigt Steuerungspotenzial auf. Der Betrieb wird stetig reflektiert und setzt damit Impulse für das Qualitätsmanagement. Alles in Allem hilfreich, um
eine öffentliche Institution sorgfältig im Hinblick auf die eingesetzten Ressourcen (Steuermittel) zu führen.
Auf die als Anlagen beigefügten Unterlagen wird verwiesen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter